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Windschutzscheibe Steinschlag
Hi zusammen,
Ich leg mal direkt los, hab mir vor 3 wochen ein Jahreswagen gekauft… naja vor 4 tagen auf der Autobahn hat es klack gemacht und gestern merkte ich dass es schon anfängt risse zu bilden. Das Auto hat natürlich Vollkasko
Zu meiner Frage ,
Ich war schon beim Werkstatt und die meinten da der erste Versicherungsbeitrag nicht abgebucht ist, kann es durchaus möglich sein das die Versicherung vom Vertrag zurücktreten kann und ich alles selber zahlen muss.?
Stimmt das ? Gibt es da eine Frist ?
Danke im Vorraus
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22 Antworten
Wenn in der vorläufigen Deckung die Kasko enthalten ist, zahlt die Versicherung.
Warst Du vorher auch bei der gleichen Gesellschaft?
P.S.
Wenn der Erstbeitrag noch nicht abgebucht wurde, ist es nicht Dein Problem.
Zitat:
@germania47 schrieb am 13. Mai 2023 um 08:08:44 Uhr:
Wenn in der vorläufigen Deckung die Kasko enthalten ist, zahlt die Versicherung.
Warst Du vorher auch bei der gleichen Gesellschaft?
P.S.
Wenn der Erstbeitrag noch nicht abgebucht wurde, ist es nicht Dein Problem.
Danke für dei Antwort, Ja ich war vorher bei der gleichen Versicherung und von Anfang an Vollkasko versichert,habe sogar noch ein Auto der ist auch da Versichert.
Dann sehe ich keinerlei Probleme für Dich.
Zitat:
Dann sehe ich keinerlei Probleme für Dich
Wenn er allerdings meint, nach der Zulassung mit eVB braucht er sich um nix zu kümmern, hat er ein Problem.
Wenn er Lastschrift bereits vereinbart hat, hat die Versicherung auch einen ausgefüllten Antrag vorzuliegen.
Wo hat der TE sich um nichts gekümmert?
Zitat:
@germania47 schrieb am 13. Mai 2023 um 13:54:33 Uhr:
Wenn er Lastschrift bereits vereinbart hat, hat die Versicherung auch einen ausgefüllten Antrag vorzuliegen.
Wo hat der TE sich um nichts gekümmert?
Es geht darum, daß oftmals ein Fzg. mit Deckungskarte, jetzt eVB, schon mal zugelassen wird; den eigentlichen Vertrag mit Haftpflicht und falls gewünscht TK und VK macht man dann einige Tage später. Da werden dann auch Details geregelt, wie Jahresfahrleistung, jüngster Fahrer etc.
Aber bei der Anmeldung mit eVB bezieht sich die vorläufige Deckung eben nur auf Haftpflicht AUSSER es wurde VORHER etwas anderes vereinbart.
Im Zweifel könnte man natürlich auch ein paar Tage/Wochen warten, bis man den Schaden meldet.
Ich empfehle immer eine EVB direkt mit dem gewünschten Kaskoschutz bestätigen zu lassen.
Das mit der verzögerten Schadensmeldung ist aber schon eher ein "komischer" Hinweis....
Edit: Sonst kommt u. U. so etwas bei raus:
https://www.motor-talk.de/.../...von-mir-als-vorbesitzer-t7441593.html
Das macht man beim Fahrzeugwechsel bei derselben Versicherung doch alles in einem Abwasch. Die einzige Frage die sich stellt ist die, ob die vorläufige Deckung hier die TK tatsächlich schon einschloss. Wenn ja ist alles i.O.. Hat man es versehentlich falsch gemacht und diese Deckung nicht in die eVB eingeschlossen sollte man ehrlich bleiben. Mitunter gibts auch eine positive Antwort auf eine Schadenmeldung, wenn ein guter Bestandskunde nicht vergrault werden soll.
Der Versicherer könnte auch warten, nachdem er den Beitrag eingezogen hat, ob es eine Rückbuchung gibt. Mein letzte Scheibentausch hat 2300 Euro gekostet.
@lejockel
so einfach ist das nicht.... es geht um eine vorläufige Deckung der EVB (deren Umfang wir nicht kennen). Zudem wurde eine Einzugsermächtigung erteilt. Ein Storno z. B. mangels Deckung führt nicht direkt zum Ausschluss der Zahlungsverpflichtung seitens der VS.
Erstmal danke an alle ??
Ich versuch mal genauer zu erklären hab das Auto direkt von VW gekauft, Vw hat mich gebeten die evb nummer zu besorgen damit es angemeldet werden kann, ich direkt zu meine Versicherung gefahren um die evb nummer zu besorgen auto Daten abgegeben, hab direkt Vollkasko versichern lassen.
Das beantwortet die Nachfragen nicht. Die eVB ist ein eigener Vertrag neben dem Versicherungsantrag auf die Fahrzeug(voll)versicherung. Die eVB beinhaltet im Standardfall nur die Haftpflicht. Die TK/VK können in der eVB enthalten sein, wenn dies ausdrücklich so vereinbart wurde. Und ob das hier der Fall ist oder nicht, das musst du bei deiner Versicherung erfragen. Denn anscheinend ist dir diese Notwendigkeit des Einschlusses in die eVB (nicht in den späteren Versicherungsvertrag, bei dem das klar ist) bislang nicht bewusst, bzw. hast du davon noch nie was gehört. Da kannst du nur hoffen, dass dein Versicherungsagent das für dich sorgsam erledigt hat. Falls nicht bleibt nur die vage Aussicht auf Kulanz.
Da Teillasko in Vollkasko immer inkludiert ist, ist der Steinschlagschaden auch mitversichert.
Aber doch nicht in einer eVB mit bloßer HP.