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Wieviele Zusatzscheinwerfer erlaubt?

Themenstarteram 10. Januar 2003 um 15:26

Hallo,

ich stelle diese Frage hier, weil ich davon ausgehe, dass das hier jemand beantworten kann.

Folgende Situation:

PKW mit H4 Abblend- und Fernlicht.

Ein Paar zusätzliche Fernlichtscheinwerfer dürfte erlaubt sein.

Anstelle der Fernlichtscheinwerfer aber kombinierte Abblend/Fernlichtscheinwerfer nicht. Stimmt das?

Gruß

Roland

Beste Antwort im Thema

Sichweite unter 50m gilt aber für Nebelschlussleuchten.

Nebelscheinwerfer vor haben andere Regeln (lockerer), mehr weiß ich momentan nicht.

Schreibt hier eigent fast jeder das, was ihm so gerade einfällt?

Kann man nicht vorher recherchieren, steht doch alles irgendwo geschrieben.

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hallo roland,

erlaubt sind meiner erfahrung nach

vorn insgesamt 6 funktionierende scheinwerfer. wenn man das normale abblendlicht abzieht, bleiben noch 4

zusätzliche übrig. im prinzip dürfte es nichts ausmachen, ob man zusätzlich

einfache fern- bzw. nebelscheinwerfer

oder kombinationslampen installiert.

z.b. die doppelscheinwerfer bei bmw

zählen aufgrund des gemeinsamen rahmens als ein ganzer scheinwerfer.

im zweifelsfall bei tüv/dekra/gtü nachfragen.

gruß,

michael

Scheinwerfer

 

Laut STVO / StVzO sind die anzahl der in fahrtrichtung zeigenden Scheinwerfer unbegrenzt, jedoch dürfen nicht mehr als sechs ( 6 ) stück sichtbar sein.

D.h. weitere müssen abgedeckt sein. Die von Dir erwähnten

Kombinationsscheinwerfer gelten als ein ( 1 ) scheinwerfer im sinne der St V Z O.

So fern die eine Bauartgenehmigung haben, könntest du also z.B. 1 paar Fern- und 1 paar Nebel-kombinationsscheinwerfer anbauen.

Bei Nebelscheinwerfer ist noch darauf hinzuweißen,

daß diese nicht höher als 90 cm über der Fahrbahn,

und mindestens 55 cm oder 60 cm abstand zueinander haben müssen!

Hoffe es hilft Dir weiter ohne den Rahmen zu Sprengen

24 ; - )

Abstände:

Innenabstände 600mm, bei fahrzeugbreiten unter 1300 mm 400 mm abstand erlaubt; nebelscheinwerfer 250 mm über boden bis 800 mm über boden bei pkw; ansonsten keine gesonderten vorschriften; auf fernscheinwerfer steht eine kennzeichnung wie z.b. 17,5; wenn man alle zusammenzählt darf maximal 75 rauskommen! Scheinwerfer mit Kennung "R" bzw. "CR" haben eine kennzahl von 10!

Themenstarteram 11. April 2003 um 13:29

Hallo,

danke für die Antworten.

Jetzt ist alles klar ;-).

Allerdings steht da vieles anders oder gar nicht so

in der STVO /STVzO.

Wo steht denn das mit der Kennzahl? Das habe ich

nirgends finden können.

Gruß

Roland

am 18. Januar 2009 um 18:55

Was bedeutet, dass weitere Scheinwerfer "abgedeckt" sein müssen? Reicht da ein Rally-Gitter?

am 18. Januar 2009 um 19:26

weiter scheinwerfer dürfen nicht angeklemmt (strom) sein und müssen über dem glas mindestens ein kreuz habe und damit ohne funktion gekennzeichnet sein. du kannst dir übern dach noch nen abnehmbaren bügel montieren und den mit lampen bestücken. zählt dann zu dachträgern abnehmbar , oder einfach eintragen lassen als arbeitsscheinwerfer, siehe die ganzen lkw´s. die dürften nämlich eigentlich auch nur max 6 stück haben...

hallo,

im prinzip ( unter beachtung der kennzahlen für die lichtstärke)

2 x abblendlicht

2 x nebelscheinwerfer

4 x fernlicht

 

wenn abblendlicht und fernlicht zusammen sind kann man dort das fernlicht totlegen und trotzdem 4 fernlichter montieren.

wenn das abblendlicht so oder von hause aus separat ist, kann es beim fernlicht (2 oder 4x) auch mitleuchten.

die höhe der fernscheinwerfer ist nicht begrenzt.

mfg41

Moin

Habe meinen Tüv Menschen auch schon gefragt.

Wichtig ist noch das die Scheinwerfer seperat eingeschalten werden und nicht über den normalen Abblend, Nebel und Fernlicht Schalter.

Der Träger darf sogar ein Eigenbau sein solang die Scheinwerfer Ordentlich und Sicher befestigt werden.

Hella bietet zB gescheite Scheinwerfer an.

Gruss

Pascal

am 14. Februar 2015 um 5:55

Zitat:

@A3-Schnuffi schrieb am 20. Januar 2009 um 01:55:09 Uhr:

Moin

Habe meinen Tüv Menschen auch schon gefragt.

Wichtig ist noch das die Scheinwerfer seperat eingeschalten werden und nicht über den normalen Abblend, Nebel und Fernlicht Schalter.

Der Träger darf sogar ein Eigenbau sein solang die Scheinwerfer Ordentlich und Sicher befestigt werden.

Hella bietet zB gescheite Scheinwerfer an.

Gruss

Pascal

am 14. Februar 2015 um 5:56

hab auch gebastelt...

habe da mal eine frage da ich irgendwie nicht so richtig schlau werde und du jeder was anderes sagt und schreibt. Ich habe eine nissan pathfinder mit frontbügel nun habe ich rechts und links jeweils einen scheinwerfer montiert und auf den frontbügel eine led light bar. Ich habe es ans fernlicht mit einem Schalter angeschlossen so das nur das serienmäßige Fernlicht geht und meine 3 zusatz scheinwerfer ausbleiben. Bekomme ich das eingetragen? Eventuell als arbeitsscheinwerfer sie ja separat an bzw aus geschaltet werden können. Vielen Dank im vorraus

3 Zusatzscheinwerfer geht nicht. In Schweden sieht man öfters 3 Zusatzscheinwerfer vor dem Grill. In D müssen es aber 2 oder 4 sein. Eine ungerade Zahl ist nicht erlaubt.

Gruß Thomas

Okay des ist natürlich blöd für . Da muss ich mal schauen wie ich das mache

Hallo,

als Arbeitsscheinwerfer kannst du im Prinzip alles anbauen, was du willst. Braucht auch nicht eingetragen werden und es braucht auch keine Prüfzeichen. Bedingung ist aber, das die nur im Stand leuchten dürfen und mit einem separaten (beleuchteten) Schalter einzuschalten sind ohne jegliche Verbindung zu anderen Beleuchtungen. Am Besten noch ein Schild an den Schalter kleben mit : " Arbeitsscheinwerfer, Benutzung nur im Stand". Außerdem muss eine Blendung anderer Verkehrsteilnehmer auch im Stand ausgeschlossen sein.

Wenn du im Gelände allein auf weiter Flur bist, interessiert es natürlich Niemand was für Lampen du anschaltest. Siehe auch STVZO §52 Abs. 7. mfg

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