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Nummernschild versetzen

Themenstarteram 14. Mai 2003 um 15:43

Hallo!

 

Ich hab mal ne Frage, gibt es eine vorgeschriebene höhe die das nummernschild vom Boden haben muß?

Würde es nämlich gern vorn nach unten versetzen!!

Gruß Tim

21 Antworten
am 14. Mai 2003 um 15:59

Hi,

Höhe glaub' ich nicht. Nur der Winkel zur Fahrbahn ist glaub' ich vorgeschrieben. Wenn Du Dich erinnerst, hatte der Jaguar E mal ein Klebe-Nummernschild vorne auf der Schnauze. Und dafür brauchte es eine Sondergenehmigung. Aber bei einem rechtwinklig zur Fahrbahn angebrachten Teil dürfte die Höhe ja wohl egal sein.

Gruß

Kaleidos

am 14. Mai 2003 um 19:02

stimmt nicht, weiß nich mehr die genau cm zahl, 35 oder 40cm über dem boden muss es sein

am 14. Mai 2003 um 19:14

Ok, stimmt, es gibt ne Mindesthöhe, finde aber das genaue Maß im Moment auch nicht.

Kaleidos

Themenstarteram 15. Mai 2003 um 17:07

Danke erstmal!

Aber bei voll vielen autos die ich jetzt schon gesehen hab (Treffen etc.) sind die nummernschilder ja fast schon am Boden?!

am 15. Mai 2003 um 17:27

Nr.-Schild

 

Ja, das ist aber wie mit allen Sachen im Leben:

Dürfen darf man es nicht, aber machen kann man es, aber erwischen lassen sollte man sich nicht...

Übrigens bin ich mir auch nicht sicher, ob die Polizisten das merken bzw. die Mindesthöhe wissen.

Wenn man sich mit Tuning in USA beschäftigt, kommt einem der dt. TÜV schon ein bißchen kleinlich vor.

Gruß

Kaleidos

30cm hab ich gelesen, das reicht auch, frag am besten beim TÜV oder so nach!

 

Grüße Andi

Moin,

Ich persönlich finde es gut, das hier nicht, wie in den USA jedem Schindluder stattgegeben wird. Sorry, auch wenn es kleinlich klingt...

Ich bin ganz froh darüber, das sich hier nicht jeder Mörderscharfe und gefährliches Spoilerwerk dranbauen darf und damit rumfahren darf, oder das Auspuffanlagen abgenommen sein sollten, da ich darauf stehe, in der Nacht nicht 5 mal von einem Auto geweckt zu werden.

Die Mindesthöhe des Kennzeichens beträgt nach STVZO 30 cm (Unterkante über Fahrbahn).

Gruß Kester

Zitat:

Original geschrieben von Rotherbach

Moin,

Ich persönlich finde es gut, das hier nicht, wie in den USA jedem Schindluder stattgegeben wird. Sorry, auch wenn es kleinlich klingt...

Ich bin ganz froh darüber, das sich hier nicht jeder Mörderscharfe und gefährliches Spoilerwerk dranbauen darf und damit rumfahren darf, oder das Auspuffanlagen abgenommen sein sollten, da ich darauf stehe, in der Nacht nicht 5 mal von einem Auto geweckt zu werden.

Die Mindesthöhe des Kennzeichens beträgt nach STVZO 30 cm (Unterkante über Fahrbahn).

Gruß Kester

Moin.

Auch wenn einiges an dem hier geltenden Regelwerk zumindest einer Prüfung unterzogen werden könnte - in der Kernaussage kann ich dir nur Recht geben.

Die 30cm sind allerdings für das _hintere_ Kennzeichen gültig. Vorne dürfen es (laut StVZO §60.2) 20cm sein.

Zitat:

(...)Bei allen Fahrzeugen mit Ausnahme von Elektrokarren und ihren Anhängern darf der untere Rand des vorderen Kennzeichens nicht weniger als 200 mm, der des hinteren Kennzeichens nicht weniger als 300 mm - bei Kraftrollern nicht weniger als 200 mm - über der Fahrbahn liegen. Die Kennzeichen dürfen die sonst vorhandene Bodenfreiheit des Fahrzeugs nicht verringern. Der obere Rand des hinteren Kennzeichens darf nicht höher als 1200 mm über der Fahrbahn liegen.(...)

Gruß,

Markus

Zitat:

Original geschrieben von Kaleidos

Hi,

Höhe glaub' ich nicht. Nur der Winkel zur Fahrbahn ist glaub' ich vorgeschrieben. Wenn Du Dich erinnerst, hatte der Jaguar E mal ein Klebe-Nummernschild vorne auf der Schnauze. Und dafür brauchte es eine Sondergenehmigung. Aber bei einem rechtwinklig zur Fahrbahn angebrachten Teil dürfte die Höhe ja wohl egal sein.

Gruß

Kaleidos

Moin.

Diese Nummernschilder gab's (iirc) mal für den Mazda MX5. Leider werden sie wohl inzwischen nicht mehr ausgegeben. :-/

Gruß,

Markus

Moin,

Ich denke da wirst du mit den 20 cm wohl recht haben.

Hab da beim lesen wohl etwas geschlampt.

Gruß Kester

am 16. Mai 2003 um 20:11

Hallo,

die Vorschriften für das Anbringen des Kennzeichens stehen im Anhang zu der Strassenverkehrszulassungsordnung (StVZO).

Das Anbringungsort des Kennzeichens ist Bestandteil der ABE bzw. EU-Zulassung und darf grundsätzlich nicht verändert werden. Wenn es trotzdem versetzt wird, muß es die in der StVZO genannten Bedingungen erfüllen (Höhe, Blickwinkel, Beleuchtung ...), sonst verliert der Wagen die Zulassung. Analoge Bestimmungen gelten auch für Aussenspiegel!!

am 23. Mai 2007 um 16:14

Hallo,

ich wollte wahrscheinlich morgen mein Fahrwerk eintragen gehen und jetzt stell ich mir die Frage, wieviel von Boden bis Unterkante Nummernschlid sein darf?

Ich habe mir sagen lassen 11 cm. ich habe 12,5 mit etwas biegen 13 cm.

Stimmt das mit den 11 cm????

Grüsse

Andy

 

[Von Motor-Talk aus dem Thema 'Wieviel cm. müssen vom Boden bis Unterkante Nummernschilder sein?' überführt.]

am 23. Mai 2007 um 18:00

Hey

Es müßen 8cm sein,wenn das unterste Teil flexibel ist.Ist aber auch auslegungssache des Prüfers.

Schreib mal wie es ausgegangen ist.

MFG

 

[Von Motor-Talk aus dem Thema 'Wieviel cm. müssen vom Boden bis Unterkante Nummernschilder sein?' überführt.]

Gemäß §60 Abs. 2 StVZO galt: Mindesthöhe Unterkante vorderes Kennzeichen 200 mm, Mindesthöhe Unterkante hinteres Kennzeichen 300 mm.

Allerdings ist §60 in der Fassung vom 30.11.2006 der StVZO aufgehoben worden. Was jetzt gilt und durch welches Gesetz der §60 ersetzt wurde, steht leider in der StVZO nicht drin.

Gruß,

Christian

 

[Von Motor-Talk aus dem Thema 'Wieviel cm. müssen vom Boden bis Unterkante Nummernschilder sein?' überführt.]

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