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Wie versichert man einen 8 Jahre alten Wagen mit wenig Restwert?

Themenstarteram 15. Juni 2019 um 9:10

Hallo.

Mein Wagen -8Jahre, Kleinwagen, 120000km- hat Hagel-Totalschaden.

Fahre diesen aber weiter. Lass mir Versicherungssumme auszahlen.

Bisher war er Vollkasko mit SB 150/300e versichert (kaum teurer als TK).

Aber jetzt, hat er ja kaum noch einen Restwert (vielleicht 1500Euro).

Vollkasko ist hier unnötig.

Teilkasko? Noch ein Hagel bringt ja nichts mehr, Wild?Einbruch? Feuer?

Oder nur noch Haftpflicht? Aber HP kostet auch schon günstigst 200e.

Normal wäre ja rein Haftpflicht.

Aber die Frage stellt sich, ob doch nicht TK mit Rabattschutz wie bisher. Bin auf 23, und möchte ungern hochgestuft werden (obwohl bei den meisten dieser Schutz bei Wechsel nicht übertragen wird...)

Gruß

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Zitat:

@mrymen schrieb am 15. Juni 2019 um 11:10:34 Uhr:

 

Aber die Frage stellt sich, ob doch nicht TK mit Rabattschutz wie bisher.

Bei TK gibt es keine SF Einstufung, also auch keinen Rabattschutz.

Oder du beziehst ihn auf die HP.

Und ohne Kasko wird die HP teurer, durfte es gerade bei der Tochter erfahren, daß die Versicherung es so handhabt.

Wenn du einen wirtschaftlichen totalschaden ohne rep. Weiterfährst, bekommst du gar nichts mehr ausgezahlt, auch wenn du einen wildunfall haben solltest. Somit brauchst du gar keine kasko mehr.

Und wenn der Wagen gestohlen wird?

Auch dann nicht?

Nein. Der wagen ist von der versicherung bezahlt, somit gibts kein zweites mal geld.

Aha. Bist Du Dir da auch sicher?

Wenn der TE das Auto nun aber verkauft und der Käufer weiss nichts von dem Wi.Totalsch...

Und der neue Bes.schließt eine Teilkaskovers.ab.

Dann kann es doch nicht angehen, dass dieser im Falle eines Diebstahls leer ausgeht. Oder nicht?

Ja.

 

Wenn der wagen im HIS steht, wird da niemand eine kasko drauf abschließen können. Und selbst wenn er nicht drin steht, hat der verkäufer des autos den käufer betrogen, indem er vorsätzlich den schaden verschwiegen hat.

Zitat:

@schmatzi18 schrieb am 15. Juni 2019 um 20:02:08 Uhr:

Wenn du einen wirtschaftlichen totalschaden ohne rep. Weiterfährst, bekommst du gar nichts mehr ausgezahlt, auch wenn du einen wildunfall haben solltest. Somit brauchst du gar keine kasko mehr.

Nein. Der wagen ist von der versicherung bezahlt, somit gibts kein zweites mal geld.

Wenn der wagen im HIS steht, wird da niemand eine kasko drauf abschließen können. Und selbst wenn er nicht drin steht, hat der verkäufer des autos den käufer betrogen, indem er vorsätzlich den schaden verschwiegen hat.

Diese Aussagen sind allesamt vollkommener Unsinn!

Ja na klar, wenn die versicherung einen wirtschaftlichen totalschaden ausgezahlt hat, gibts natürlich nochmal geld beim nächsten schaden. Auf jeden fall...hör du bitte auf her unsinn zu verbreiten und den TE möglichst noch zu irgendwelchen straftaten zu verleiten.

Der Restwert wurde dann beim ersten Schaden abgezogen und dieser Restwert kann durch einen weiteren Schaden durchaus geschmältert sein.

Stimmt, daran hatte ich nun gar nicht gedacht. Da ist dann die frage, was der gutachter als restwert festgesetzt hat, ob sich das lohnt. Wenn es um wenige hundert € geht, wohl eher nicht. Das müsste doch aber im gutachten stehen, wenn bereits feststeht dass es ein totalschaden ist?

Man kann einen Wagen auch wieder aus dem Register löschen lassen, muss dazu aber zum Schlechtachter. Lohnt aber bei einem Restverbrauchsauto eher nicht.

Zitat:

@schmatzi18 schrieb am 15. Juni 2019 um 21:14:49 Uhr:

indem er vorsätzlich den schaden verschwiegen hat.

Wie soll man einen Totalschaden durch Hagel verschweigen?

Ich verstehe die ganze Diskussion hier nicht. Das Auto hat ja wohl nur einen gewissen Restwert. Der bewegt sich ja wohl deutlich unter 2000€. Was ist das für ein Problem, wenn der nicht Kasko versichert wird?

Wer für einen wirtschaftlichen Totalschaden wesentlich mehr wie den Restwert zahlt, ist selber schuld. Man kann evtl einen Goodwill auf die Nutzungszeit draufschlagen, wenn das z.B. zwei HU-Perioden werden, aber alles ist keine Größenordnung, die eine Kasko-Versicherung rechtfertigt.

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