Wie kann ich die Geschwindigkeitsüberschreitung um 1 km/h "drücken"
Hallo an Alle im Forum,
ich benötige Bitte einmal eure Hilfe.
Ich bin außerhalb geschlossener Ortschaften mit 61 kmh zu schnell geblitzt worden - Toleranz hier schon abgezogen, wird jedoch im Schreiben nicht aufgezeigt wieviel. Erlaubt waren 100kmh.
Jetzt würde ich wegen 1 kmh die doppelte Stafe und die doppelte Zeit Fahrverbot erhalten (2 Monate, anstatt 1 Monat). Ich habe mir in fast 30 Jahren Führerscheinzeit nie etwas zu schulden kommen lassen oder wurde geblitzt, auch keinen Punkt in Flensburg. Jetzt ist dieses 1 kmh natürlich doppelt ärgerlich für mich.
Welche Möglichkeiten gäbe es, den angegebenen Messert (61 kmh zu schnell) um dieses 1 kmh zu mindern bzw. mindern zu lassen? Oder was kann ich sonst noch tun? Eine Rechtsschutzversicherung für so einen Fall liegt nicht vor, da ja fast 30 Jahre kein Bedarf dafür war.
Im Voraus vielen Dank für Eure Tipps.
Beste Antwort im Thema
Die 60 km/h zu schnell sind für dich nicht ärgerlich, aber der eine km/h ist es? Ich würde die 2 Monate nutzen zu überlegen, wie man nach Abzug der Toleranz 61 km/h zu schnell sein kann. Die Möglichkeit zur Geschwindigkeitsverringerung besteht nur vor dem Blitzen, nicht danach. Und das ist auch gut so.
331 Antworten
Zitat:
@CV626 schrieb am 27. Januar 2016 um 17:37:50 Uhr:
... - aber in der Praxis findet man auf solchen Straßen IMMER ein örtliches Tempolimit von normalerweise 100 oder 120.
IMMER?
Wie kommst Du zu dieser Einschätzung?
Bist du ALLE Straßen dieses Typs in D abgefahren? 🙂
Oder gibt es da ein entsprechendes, einsehbares Verzeichnis? Kannst Du das verlinken?
Ich sagte "in der Praxis".
Ich will nicht ausschließen, dass es irgendwo in D eine Straße gibt, bei der es ein solches TL nicht gibt, obwohl sie ganz klar nicht autobahnähnlich ausgebaut ist. Du kannst ja gerne mal von einer berichten, falls du eine kennst.
Das wäre dann vermutlich allerdings gegen irgendwelche Verwaltungsvorschriften (die es leider in aller Ausführlichkeit NICHT online gibt, die muss man sich für teuer Geld irgendwo bestellen).
Zitat:
@CV626 schrieb am 27. Januar 2016 um 17:56:16 Uhr:
Ich sagte "in der Praxis".
Ja, das sagtest Du, wie ich ja auch zitierte.
Ich kenne "aus der Praxis" eine Straße agO mit zwei Fahrstreifen je Fahrtrichtung ohne bauliche Trennung der Fahrbahnen, auf der nur Richtgeschwindigkeit gilt, bislang auch (noch) nicht, hätte allein deshalb aber auch NIE davon gesprochen, dass die in der Praxis IMMER auf 100 oder 120 km/h limitiert seien. Das führte mich zu der Annahme, dass Du für diese Aussage eine tragfähige Quelle hast. 😉
Zitat:
@kerberos schrieb am 27. Januar 2016 um 15:25:09 Uhr:
Es ist der Verkehrsgerichtstag, der da tagt.
Lt. Radiomeldung werden die sich ausgiebig mit dem Thema Dashcams, Blutproben bei Alkoholtests sowie 1.1 Promille beim Thema MTU beschäftigen. Das Thema Geschwindigkeit steht wohl nicht auf der Tagesordnung:http://www.presseportal.de/pm/7849/3233810
Hab ich auch gerade gelesen.
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Zitat:
@CV626 schrieb am 27. Januar 2016 um 17:56:16 Uhr:
Ich sagte "in der Praxis".Ich will nicht ausschließen, dass es irgendwo in D eine Straße gibt, bei der es ein solches TL nicht gibt, obwohl sie ganz klar nicht autobahnähnlich ausgebaut ist. Du kannst ja gerne mal von einer berichten, falls du eine kennst.
Das wäre dann vermutlich allerdings gegen irgendwelche Verwaltungsvorschriften (die es leider in aller Ausführlichkeit NICHT online gibt, die muss man sich für teuer Geld irgendwo bestellen).
B10, B30, um nur mal zwei zu nennen. Bei Mannheim und bei Frankfurt gibts auch eine, früher war auch die B9 auf den vierspurigen Teilstücken zwischen Koblenz und Bonn offen.
So ganz theoretisch ist es wohl doch nicht 😉
Sind die unbeschränkten Teile der B10 nicht autobahnähnlich ausgebaut?
Aber OK, kann sein, da war ich schon seit Ewigkeiten nicht mehr.
Zitat:
@CV626 schrieb am 27. Januar 2016 um 20:13:22 Uhr:
Sind die unbeschränkten Teile der B10 nicht autobahnähnlich ausgebaut?Aber OK, kann sein, da war ich schon seit Ewigkeiten nicht mehr.
ja, was bedeutet denn "autobahnähnliich" 😕
Es ist eben keine Autobahn, obwohl alles (einschließlich der blauen Schilder) darauf hindeutet. Die quer verlaufende B30 sieht hingegen genauso aus, hat aber eine gelbe Beschilderung.
Die B10 war früher oft Grundlage für Diskussionen. Die meisten Begründungen liefen auf den Status als Zubringer zur A7 hinaus.
Ob es jetzt noch so ist, kann ich nicht sagen. Bis 2005 bin ich die Straße jedenfalls fast täglich gefahren (Und am Wochenende zu Inhofer 😁)
"Autobahnähnlich" bedeutet: Nur für Kfz>60km/h vmax zugelassen (auch keine Traktoren oä); mit Standstreifen und Notrufsäulen; kreuzungsfrei; Spurbreite, Kurvenradien und Steigungen nach Autobahnstandard.
Wenn das alles erfüllt ist, dann gibt es keinen Grund, auch das Tempolimit nach Autobahnstandard festzulegen. Sprich: RG 130, falls es keine besonderen Gründe dagegen gibt.
Wenn da auch noch irgendwo Schild 330.1 (Anfang Autobahn) steht, kann man wohl auf jeden Fall von Autobahnstandard ausgehen.
Hat eigentlich schon mal jemand zwischendurch auf die Überschrift dieses Beitrages geachtet?
Ist das eigentlich egal, hauptsache man diskutiert so einen Beitrag zu Tode?
Zitat:
@Lagebernd schrieb am 28. Januar 2016 um 07:36:15 Uhr:
Hat eigentlich schon mal jemand zwischendurch auf die Überschrift dieses Beitrages geachtet?
Ist das eigentlich egal, hauptsache man diskutiert so einen Beitrag zu Tode?
Ja ich schon.
Abgesehen davon, dass jeder schon mal was übersehen hat - ich auch - war der TE um Vieles zu schnell.
Mit den vorgeworfenen 61 km/h zuviel ist er eben ganz knapp mit dabei. Ein Kleinigkeit weniger was immer noch zu schnell ist und es wäre sich "ausgegangen".
Das ist wie mit der 0,5‰ Grenze.
0,49(9)‰ ohne Unfall ist eine OWI.
0,5‰ ist bereits eine Straftat.
Ich halte es mit 0,0‰ da bin ich auf der sicheren Seite
Zitat:
@wkienzl schrieb am 28. Januar 2016 um 08:30:02 Uhr:
Ja ich schon.Zitat:
@Lagebernd schrieb am 28. Januar 2016 um 07:36:15 Uhr:
Hat eigentlich schon mal jemand zwischendurch auf die Überschrift dieses Beitrages geachtet?
Ist das eigentlich egal, hauptsache man diskutiert so einen Beitrag zu Tode?
Abgesehen davon, dass jeder schon mal was übersehen hat - ich auch - war der TE um Vieles zu schnell.
Mit den vorgeworfenen 61 km/h zuviel ist er eben ganz knapp mit dabei. Ein Kleinigkeit weniger was immer noch zu schnell ist und es wäre sich "ausgegangen".
Das ist wie mit der 0,5‰ Grenze.
0,49(9)‰ ohne Unfall ist eine OWI.
0,5‰ ist bereits eine Straftat.
Ich halte es mit 0,0‰ da bin ich auf der sicheren Seite
Genau, so ist das! Außerdem ging es dem TE darum, die höhere Bestrafung zu vermeiden.
Ein Bestrafung muss und wird er ja auch bekommen, nur die Höhe ist die Frage.
Der TE ist doch schon vergrault worden. Hat sich ja nicht mehr dazu eingelassen. Musste ja so kommen.
Falls er dennoch noch mitliest. Ich verweise mal auf meinen Thread "A19 plötzlich 100 und 80".
Da gings mir ähnlich - bis auf das da kein Blitzer stand. Insofern kann ich den TE ganz gut verstehen. Kann tatsächlich immer mal passieren das man in ne 100er Zone mit deutlich Überschuss-Speed reinsemmelt. Das können nur leider diejenigen nicht verstehen, die stets mit 130 rumschleichen.
Naja.
Andy
Zitat:
@Lagebernd schrieb am 28. Januar 2016 um 08:50:10 Uhr:
Ein Bestrafung muss und wird er ja auch bekommen, nur die Höhe ist die Frage.
er kriegt die, die er verdient hat.
Und die Möglichkeiten, die er ggf. hat, wurden aufgezeigt.
Insofern ist die Birne hier geschält.
Und zum Thema "mit 130 rumschleichen":
Wenn ich mich in unbekanntem Terrain bewege, in dem ich die Streckenführung und Tempolimits nicht kenne, mach ich doch lieber mal eher ein bissl langsamer.
Ich rausche hier auchmal mit Tacho 220 über die Bahn, aber da weiss ich, dass weder eine Tempobegrenzung, noch eine Baustelle kommt, in die ich überraschend viel zu schnell reinbrettere.
So viel Vorausblick und Eigenverantwortung sollte man mit 30 Jahren Führerschein imho schon besitzen...
Kann tatsächlich immer mal passieren das man in ne 100er Zone mit deutlich Überschuss-Speed reinsemmelt. Das können nur leider diejenigen nicht verstehen, die stets mit 130 rumschleichen.
Tja, die brauchen wenigstens keine Hilfe, wenn dann da plötzlich erst nen Schild und dann der Blitzer stehen.^^
Bei einigen scheint die Vernunft in keinem Verhältnis zu den KW ihres Wagens zu stehen, bei solchen Sprüchen.
Gruß Ulli, der allerdings auch gerne schneller als Richtgeschwindigkeit unterwegs ist .
Zitat:
@Lagebernd schrieb am 28. Januar 2016 um 07:36:15 Uhr:
Hat eigentlich schon mal jemand zwischendurch auf die Überschrift dieses Beitrages geachtet?
Ist das eigentlich egal, hauptsache man diskutiert so einen Beitrag zu Tode?
Nachdem die Antworten bereits auf Seite 2 erschöpfend waren, warum sollte man dann nicht andere Aspekte weiter diskutieren können? Wahlweise einen neuen Thread aufmachen, worauf dann wieder das Gejammer los geht, warum man für alles einen neuen Thread braucht.