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Widerruf der Finanzierung VW Bank

Audi
Themenstarteram 26. April 2017 um 17:29

Hallo zusammen,

hat jemand von Euch die Nachrichten verfolgt bezüglich des Widerrufrechts der Finanzierung bei Kunden der VW Bank und ihrer Tochterunternehmen?

Heute stand bei uns in der Tageszeitung, dass Kunden der aufgeführten Banken ihre Finanzierung zurückgeben könnten und die Anzahlung erstattet bekämen. Abgezogen werden kann davon nur eine Nutzungspauschale in Abhängigkeit der Laufleistung. Bei Stiftung Warentest habe ich ein Musterschreiben gefunden, mit dem ich meine Finanzierung, die sowieso diesen Monat ausläuft, zu widerrufen. Das Schreiben habe ich heute direkt zur Post gebracht und als Einschreiben mit Rückschein abgegeben.

Der Text lautete:

„Hier­mit widerrufe ich die auf den Abschluss des Kredit­vertrags mit der Nr. ____ gerichtete Willens­erklärung. Dazu bin ich trotz der seit Vertrags­schluss vergangenen Zeit berechtigt, weil Sie mich nicht entsprechend der gesetzlichen Vorgaben über den Vertrag und mein Widerrufs­recht informiert haben. Ich erwarte, dass Sie mir inner­halb von zwei Wochen ab Zugang dieses Schreibens bei Ihnen den Widerruf und die Rück­abwick­lung des Vertrags und des finanzierten Kauf­vertrags bestätigen. Bleibt die Bestätigung aus oder verweigern Sie den Widerruf, werde ich ohne weitere Ankündigung recht­liche Schritte einleiten.“

Jetzt bin ich auf die Reaktion der AUDI Bank gespannt. 14 Tage haben sie Zeit dazu. Ansonsten werde ich es über einen Rechtsanwalt prüfen lassen.

http://www.automobilwoche.de/.../...sende-fehlerhafter-kreditvertraege

Einen Versuch ist es wert, es geht schließlich um gut 35.000€

Vllt hat jemand auch schon an die Bank geschrieben, wäre über jede Rückmeldung dankbar.

Beste Grüße

Frank

Beste Antwort im Thema

Kranke Welt.

Da machen Leute Schulden, etwas Anderes ist ein Kredit ja nicht, um sich Sachen zu kaufen, die sie sich nicht leisten können, und versuchen dann, sich durch Schlupflöcher, die Advokaten, die offenbar nichts Besseres zu tun haben, ausgegraben haben, aus der Verantwortung zu stehlen.

Der "Verbraucherschutz" in Deutschland treibt so manche Stilblüte, die mit Verbraucherschutz nichts mehr zu tun hat.

Sollten Diejenigen damit Erfolg haben, sollten die Banken aber auch so konsequent sein, Denjenigen eine 14 Tage Frist zu setzen, in der das Auto spätestens abzugeben ist, egal, was sie dann ohne machen. Und Diejenigen sollten dann auch in den einschlägigen Datenbanken als nicht kreditwürdig vermerkt werden.

So langsam wird es hierzulande noch schlimmer, als es in den USA ist.

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Zitat:

@golfer0510 schrieb am 12. Mai 2017 um 16:55:14 Uhr:

Zitat:

@Auskenner schrieb am 28. April 2017 um 22:57:11 Uhr:

 

Ich weiß jetzt nicht ob ich meinen Tiguan aufgrund dieses Widerrufes, oder wegen dem Dieselskandal zurückgeben soll.

Wenn du beabsichtigst, den Wagen wegen des Dieselgates zurück zu geben, dann ist das mit dem Wiederruf der Finanzierung leichter, denn das ist schon höchstrichterlich entschieden.

Echt jetzt? Hast du eine Quelle dafür?

Soweit ich informiert bin, gibt es eben noch kein Urteil.

PS.: Auch ich plane meine Kiste zurückzugeben. Sätze, in denen in einem Atemzug MORAL und BANK erwähnt wird, sind sowieso zu vernachlässigen. ;-)

Zitat:

@leuchtal schrieb am 15. Mai 2017 um 08:29:09 Uhr:

Zitat:

@golfer0510 schrieb am 12. Mai 2017 um 16:55:14 Uhr:

 

Wenn du beabsichtigst, den Wagen wegen des Dieselgates zurück zu geben, dann ist das mit dem Wiederruf der Finanzierung leichter, denn das ist schon höchstrichterlich entschieden.

Echt jetzt? Hast du eine Quelle dafür?

Soweit ich informiert bin, gibt es eben noch kein Urteil.

So seh ich das auch. Und es wird VW auch voraussichtlich garnicht so weit kommen lassen! Denn wenn es erst mal ein Urteil gegen VW gibt, bricht eine Klagewelle los!

Es gibt aber vergleichbare Urteile bei Immobiliendarlehen, vielleicht bezieht sich golfer0510 darauf. Das zeigt, dass die Chance auf Erfolg durchaus bestehen kann.

Stimmt, habe mich geirrt:(, das Verfahren liegt beim LG Bonn mit wohl guten Aussichten auf Erfolg:p.

https://www.anwalt.de/.../...le-durch-widerruf-des-kredits_105127.html

Vielleicht telefoniert ein "Betroffener" einfach mal mit dem erwähnten Anwalt. Ich glaube ja nicht, dass das am Ende durchgeht, aber wenn einer meint, es tun zu müssen, darf er das machen. Moralisch bleibt es natürlich höchst bedenklich wie auch die Rückzahlung der Kreditbearbeitungsgebühr letztes (?) Jahr.

Aber Moral und Bank soll man ja angeblich nicht in einem Satz zusammenbringen, weil diese sich abstoßen.

Man sollte den Widerruf nur dann beanspruchen, wenn man über eine Verkehrsrechtsschutz verfügt, welche kein Ausschluss des Widerrufs enthält. Nur so als Tipp ;)

Zitat:

@Goify schrieb am 15. Mai 2017 um 17:47:31 Uhr:

Vielleicht telefoniert ein "Betroffener" einfach mal mit dem erwähnten Anwalt. Ich glaube ja nicht, dass das am Ende durchgeht, aber wenn einer meint, es tun zu müssen, darf er das machen. Moralisch bleibt es natürlich höchst bedenklich wie auch die Rückzahlung der Kreditbearbeitungsgebühr letztes (?) Jahr.

Aber Moral und Bank soll man ja angeblich nicht in einem Satz zusammenbringen, weil diese sich abstoßen.

Ich glaube kaum, dass sich ein Anwalt derzeit dazu äußert, WAS genau nicht passt. Schließlich arbeiten die Kanzleien unabhängig voneinander und sind auch Unternehmen im eigentlichen Sinne. Da will sich keiner in die Karten schauen lassen.

Wenn man zudem die Berichte aufmerksam verfolgt, stellt man schnell fest, dass es ein laufendes Verfahren gibt und in den meisten Fällen, vor allem bei außergerichtlichen Vergleichen, wird stillschweigen vereinbart. Und genau das mag auch vielleicht ein Grund sein, warum man dazu so gut wie nichts findet. Was aber NICHT heißt, dass hier "nichts durchgeht" oder keinen Erfolg haben kann / haben wird.

Zitat:

Man sollte den Widerruf nur dann beanspruchen, wenn man über eine Verkehrsrechtsschutz verfügt, welche kein Ausschluss des Widerrufs enthält. Nur so als Tipp ;)

Jupp, eine derartige Versicherung ist anzuraten.

Meine Vermutung:

Die Banken werden in den meisten Fällen den Widerruf verstreichen lassen, allein schon deshalb um a) kein Schuldeingeständnis abzuliefern (und damit Tür und Tor zu öffnen) und b) die "echten" Kläger von denen, die es mal probieren, zu trennen.

Wenn dann - im Anschluss - allerdings erstmal die Anwälte aktiv sind und sich Anwalt & Bank auseinandersetzen, so vermute ich, wird man sich außergerichtlich (und damit wieder stillschweigend) einigen. Hier vermute ich, wird man sich "irgendwie" monitär einigen. Ob man tatsächlich den kompletten Vertrag rückabwickelt, weißt ich nicht. Von den Ergebnissen wird man also kaum etwas mitbekommen (bis auf den Betroffenen, versteht sich).

Ich vermute auch, dass die Banken einen außergerichtlichen Vergleich massivst anstreben, um eben a) nichts an die Öffentlichkeit durchkommen zu lassen und vor allem b) um nicht ein mögliches BGH Urteil zu erwirken, auf den sich dann jeder x-beliebige Autokreditinhaber berufen kann. Denn dann wird es richtig teuer.

Aber das sind nur meine Vermutungen. Genaueres wird man nur erfahren, wenn man es selbst ausprobiert, fürchte ich oder aber in Berlin ein Urteil gefällt wird, was öffentlich wird.

 

Daher schrieb ich ja, dieser eine oft zitierte Anwalt, der damit wirbt, die VW-Verträge zu prüfen, sollte angerufen werden und nicht irgend einer.

Zitat:

@Goify schrieb am 18. Mai 2017 um 08:05:13 Uhr:

Daher schrieb ich ja, dieser eine oft zitierte Anwalt, der damit wirbt, die VW-Verträge zu prüfen, sollte angerufen werden und nicht irgend einer.

Es sind mittlerweile mehrere Anwälte. ;-)

Auf test.de werden 3 aufgezählt, google kennt sogar noch mehrere.

Guckst du hier:

https://www.test.de/.../

Aber warum denn anrufen? - die werden einem eh nichts im Detail erzählen. Wenn du dort deine Unterlagen zur Prüfung hinschickst, teilen die die nur mit, ob du betroffen bist oder nicht. Punkt. Und das muss dir doch im Zweifelsfall, als juristischer Laie vollends reichen. Du würdest ja, käme es zu einem Rechtsstreit, auch nicht "streiten" sondern das würde der Anwalt für dich machen.

Ist so ein bisschen das "need-to-know-Prinzip". Man MUSS nicht wissen, was genau das Problem ist, solange da jemand ist, der sich damit auskennt und weiß was er tut, nech? ;-)

Zitat:

Aber gelernt habe ich daraus das gut gemeinte Rücksichtnahme und moralisch anständiges Verhalten - vor allem im öffentlichen Bereich - ein Schuss ins eigene Knie bedeuten können. Und da ich nur bedingt masochistisch veranlagt bin füge ich mittlerweile - im übertragenen Sinn - lieben anderen Schmerzen bei als mir selber. ;)

Und das ist für dich ein moralisch einwandfreies Verhalten? Hoffentlich brauchst du nie in deinem Leben Hilfe von anderen Menschen.

Es kann doch nicht sein, dass man jemanden ausnutzt, nur weil es andere auch machen.

Hallo. Mein Vertrag ist, laut meiner Anwältin, auch betroffen. Jetzt frage ich mich folgendes: was mache ich, wenn das alles so klappt, mir die betreffende Bank aber keine neue Finanzierung mehr ermöglicht? Würde durch dieses "Schlupfloch" gerne meinen "alten" B8 gegen einen neuen B9 tauschen. Was sagt ihr?

Zitat:

@golfer0510 schrieb am 15. Mai 2017 um 10:04:48 Uhr:

Stimmt, habe mich geirrt:(, das Verfahren liegt beim LG Bonn mit wohl guten Aussichten auf Erfolg:p.

Ja und? Das Urteil des Landgerichts in Pusemuckel wird mal gar nichts bewirken. Das muss erstmal vom BGH entschieden werden, bevor es für die Banken bindend wird.

Und Du kannst mal davon ausgehen, dass die Banken eine BGH-Entscheidung so lange wie möglich verhindern werden. War damals bei der Bearbeitungsgebühr das gleiche Spiel. Mit den Kunden, die drohten, durch die Instanzen zu gehen, wurde meist im Vorfeld ein Vergleich geschlossen, um zu verhindern, dass das BGH sich der Angelegenheit annimmt.

Zitat:

@Acquaviva1908 schrieb am 7. Juni 2017 um 21:19:42 Uhr:

Hallo. Mein Vertrag ist, laut meiner Anwältin, auch betroffen. Jetzt frage ich mich folgendes: was mache ich, wenn das alles so klappt, mir die betreffende Bank aber keine neue Finanzierung mehr ermöglicht?

Bar zahlen. :P

Zitat:

@Acquaviva1908 schrieb am 7. Juni 2017 um 21:19:42 Uhr:

Hallo. Mein Vertrag ist, laut meiner Anwältin, auch betroffen. Jetzt frage ich mich folgendes: was mache ich, wenn das alles so klappt, mir die betreffende Bank aber keine neue Finanzierung mehr ermöglicht? Würde durch dieses "Schlupfloch" gerne meinen "alten" B8 gegen einen neuen B9 tauschen. Was sagt ihr?

Ich gehe weiterhin davon aus, dass die Bank mit einem Kredite abschließen wird. Schließlich wollen/müssen sie ja weiterhin Geld verdienen. Aber die Wahrscheinlichkeit ist natürlich schon gegeben, dass man "black listed" wird.

In dem Fall sollte man sich halt eine andere Bank suchen. Es gibt ja zahlreiche Banken neben den Autohausbanken, die ähnlich gute Konditionen anbieten. Da würde ich mir mal keine Sorgen machen.

am 8. Juni 2017 um 6:41

Ich finde es moralisch nicht richtig eine Finanzierung anzunehmen, mit den dir bewussten Folgen (Ratenzahlungen,...) dann das Auto zu nuutzen und kurz vor Ende der Laufzeit einen Trick die Leistung zu ergaunern.... Schließlich hast du die Leistung ja auch bekommen, die du unterschrieben hast.

Und das Argument, man muss sich selbst nicht moralisch verhalten, weil ein Anderer (Banken, Nachbarn, angeblich Politiker,...) es auch nicht machen zieht nicht, mit der Argumentation könnte man ja alles machen (Diebstahl, Körperverletzung,....) da es ja immer auch andere machen....

Finde es traurig........

Diese Einstellung ehrt Dich. Nur wird eine solche moralische Grundeinstellung inzwischen weder durch die Gesellschaft, die Politik noch durch Elternhäuser vermittelt.

Willkommen in der Ellenbogengesellschaft. Jedem das seine, aber mir das meiste.

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