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Werkstattbindung

Themenstarteram 18. Dezember 2011 um 7:27

Hallo,

ich hatte am Freitag einen Unfall (selbst Schuld). Für mein Auto (Volvo 2,25 Jahre alt) habe ich eine Vollkaskoversicherung mit 300 Euro SB und Wekstattbindung. Die Versicherung hat mir einen Partnerbetrieb (Wekstatt) genannt die keine Volvowerkstatt ist.

Frage: Wenn dieser Partnerbetrieb das Auto instandsetzt hat das irgendwelche negativen Auswirkungen auf meine Garantie? Ich habe für den Volvo eine Anschlußgarantie (3-5 Jahre) abgeschlossen. Kann auch die Garantie auf Durchrostung gefährtet sein?

Im Internet habe ich auch verschiedene Stellen gefunden die schreiben das die Werkstattbindungen bei den Versicherungen rechtlich aif dünnen Eis angesiedelt sind!

Für die Eure hilfreichen Antworten im Voraus besten Dank.

Beste Antwort im Thema

Zitat:

Original geschrieben von situ

Zitat:

Original geschrieben von sv-p.s

Aber man sieht es wieder sehr deutlich: Geiz frisst Hirn.

Tolles Argument.

 

Wessen Hirn noch nicht aufgefressen ist, der denkt ein bisschen über die Höhe des Risiko und seine Häufigkeit nach, welches er versichern möchte. Und kommt dann vielleicht zu dem wohl durchdachten Entschluss, dass eine preiswerte "Katastrophenvorsorge" (nicht nur für's Auto) sinnvoller ist als die Absicherung jedes Cents.

 

Das funktioniert allerdings nicht mit billigen Schlagwörtern, sondern erfordert Denken.

Viel hast Du nicht zum Sachverhalt beigetragen, gell. 

 

Wenn man wirklich nachdenkt kommt man nämlich zu der Erkenntnis das bei einem Fahrzeug das sich in der Herstellergewährleistung und einer Anschlussgarantie befindet ein Versicherungsvertrag, bei dem man vielleicht 20, 30 oder 40 Euro im Jahr spart, der Sparwahn ganz schnell ein Schuss wird der nach hinten losgeht. Wenn dann das Fahrzeug unter Umständen noch finanziert / geleast ist...

 

Solche Verträge rechnen sich dann wenn ein Fahrzeug aus jeglicher Gewährleistung, Garantie und Kulanz raus ist. Man sollte allerdings bei Partnerbetrieben IMMER Abstriche an die Reparaturqualität machen. Das war jetzt eine Steilvorlage für die Beführworter von solchen Verträgen. Denen empfehle ich mal die Lektüre bei Autohausonline...

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61 Antworten
am 18. Dezember 2011 um 7:38

Alle Arbeiten müssen zum Erhalt der Garantien lediglich nach den Vorschriften des Herstellers ausgeführt werden. Das ist nach meiner Kenntnis der Stand der Rechtslage. Ob alle Garantiegeber diese Rechtslage ohne Gezicke anerkennen, ist ggf. eine andere Sache. Und du musst deinen Anspurch - wenn sie zicken - selbst durchsetzen.

Mein Versicherer (Werkstattbindung) übernimmt 3 Jahre Garantie auf alle von ihr beauftragten Reparaturen/Instandsetzungen. Da wäre man also nicht vom Gezicke anderer Garantiegeber abhängig. Zudem werden ausschließlich Originalersatzteile verwendet.

Wenn du Bedenken hast, dass Arbeiten in Werkstätten, die keine Vertragswerkstätten sind, die gegebenen Garantien gefährden, hättest du eine Versicherung mit Werksattbindung nicht abschließen dürfen. Nun ist es wohl zu spät.

Gruß situ

Moin,

 

außerdem habe manche Volvo Vertragsverkstätten keine eigene Karosse- und Lackiererei, sie verbringen die bei ihnen in Auftrag gegebenen Unfallarbeiten in einer externen Fachwerkstatt, die nach Herstellervorgaben reparieren.

 

Die Betriebe, die mit diversen Versicherer einen Vertrag haben, sind solche Spezialbetriebe.

 

Diese Betriebe geben den Versicherer Rabatt (man spricht von 20%) und im Gegenzug sorgen die Versicherer für eine hohe Auslastung des Betriebes.

 

Ich kenne die Bedingungen von Volvo und der Anschlussgarantie nicht. Da hilft also nur genaues lesen der Bedingungen.

Steht da: Unfallschäden müssen nach Vorschrift instand gesetzt werden, reicht die Partnerwerkstatt.

Steht da: Muss in der Vertragswerkstatt repariert werden, ist evtl die Garantie weg.

Grüße

Steini

am 18. Dezember 2011 um 9:36

Einige Versicherer haben in Ihren Bedingungen stehen, dass Sie die Herstellergarantie übernehmen.

Mal selbst in den eigenen Vertragsbedingungen prüfen.

Zitat:

Original geschrieben von Corsadiesel

Moin,

 

außerdem habe manche Volvo Vertragsverkstätten keine eigene Karosse- und Lackiererei, sie verbringen die bei ihnen in Auftrag gegebenen Unfallarbeiten in einer externen Fachwerkstatt, die nach Herstellervorgaben reparieren.

Wenn interessiert das!?! Du hast dein Fahrzeug in der Werkstatt deines Vertrauens abgegeben und wenn die einen Subunternehmer beauftragt ist das deren Sache wenn der Murks macht, nicht dein Problem.

 

Glaubt wirklich einer das es die Hersteller juckt was die EU an Richtlinien erlassen hat! Da werden die Verträge so formuliert das du als Kunde mehr oder weniger an diese gebunden bist. Bei der Gewährleistung ebenso wie bei der Anschlussgarantie wird es den Hersteller schon Interessieren wo das Fahrzeug gewartet und instandgesetzt wurde.

 

Ich möchte mal sehen was ein Partnerbetrieb zu den *tollen* Versprechen sagt wenn nach einer Unfallschadeninstandsetzung etwas an der Elektronik defekt ist das nicht im direkten Zusammenhang mit der Reparatur steht! Der Hersteller ist in diesem Fall aus der Verantwortung nämlich raus!

 

Aber man sieht es wieder sehr deutlich: Geiz frisst Hirn.

Zitat:

Original geschrieben von sv-p.s

Aber man sieht es wieder sehr deutlich: Geiz frisst Hirn.

Tolles Argument.

Wessen Hirn noch nicht aufgefressen ist, der denkt ein bisschen über die Höhe des Risiko und seine Häufigkeit nach, welches er versichern möchte. Und kommt dann vielleicht zu dem wohl durchdachten Entschluss, dass eine preiswerte "Katastrophenvorsorge" (nicht nur für's Auto) sinnvoller ist als die Absicherung jedes Cents.

Das funktioniert allerdings nicht mit billigen Schlagwörtern, sondern erfordert Denken.

Zitat:

Original geschrieben von situ

Zitat:

Original geschrieben von sv-p.s

Aber man sieht es wieder sehr deutlich: Geiz frisst Hirn.

Tolles Argument.

 

Wessen Hirn noch nicht aufgefressen ist, der denkt ein bisschen über die Höhe des Risiko und seine Häufigkeit nach, welches er versichern möchte. Und kommt dann vielleicht zu dem wohl durchdachten Entschluss, dass eine preiswerte "Katastrophenvorsorge" (nicht nur für's Auto) sinnvoller ist als die Absicherung jedes Cents.

 

Das funktioniert allerdings nicht mit billigen Schlagwörtern, sondern erfordert Denken.

Viel hast Du nicht zum Sachverhalt beigetragen, gell. 

 

Wenn man wirklich nachdenkt kommt man nämlich zu der Erkenntnis das bei einem Fahrzeug das sich in der Herstellergewährleistung und einer Anschlussgarantie befindet ein Versicherungsvertrag, bei dem man vielleicht 20, 30 oder 40 Euro im Jahr spart, der Sparwahn ganz schnell ein Schuss wird der nach hinten losgeht. Wenn dann das Fahrzeug unter Umständen noch finanziert / geleast ist...

 

Solche Verträge rechnen sich dann wenn ein Fahrzeug aus jeglicher Gewährleistung, Garantie und Kulanz raus ist. Man sollte allerdings bei Partnerbetrieben IMMER Abstriche an die Reparaturqualität machen. Das war jetzt eine Steilvorlage für die Beführworter von solchen Verträgen. Denen empfehle ich mal die Lektüre bei Autohausonline...

Zitat:

Original geschrieben von sv-p.s

Viel hast Du nicht zum Sachverhalt beigetragen, gell. 

Da hast du den Sachbeitrag zuvor wohl nicht gelesen, gell?

Zitat:

Original geschrieben von situ

Alle Arbeiten müssen zum Erhalt der Garantien lediglich nach den Vorschriften des Herstellers ausgeführt werden. Das ist nach meiner Kenntnis der Stand der Rechtslage. Ob alle Garantiegeber diese Rechtslage ohne Gezicke anerkennen, ist ggf. eine andere Sache. Und du musst deinen Anspurch - wenn sie zicken - selbst durchsetzen.

Mein Versicherer (Werkstattbindung) übernimmt 3 Jahre Garantie auf alle von ihr beauftragten Reparaturen/Instandsetzungen. Da wäre man also nicht vom Gezicke anderer Garantiegeber abhängig. Zudem werden ausschließlich Originalersatzteile verwendet.

Wenn du Bedenken hast, dass Arbeiten in Werkstätten, die keine Vertragswerkstätten sind, die gegebenen Garantien gefährden, hättest du eine Versicherung mit Werksattbindung nicht abschließen dürfen. Nun ist es wohl zu spät.

Gruß situ

Es gibt viele Dinge im Leben, gegen die man sich versichern kann - in manchen Fällen auch tunlichst sollte (wenn man Katastrophen vermeiden möchte). Schließt man all diese Versicherungen zum "keinerlei Restrisiko für mich" (die so genannte "Kasko-Mentalität") ab, kostet das eine Stange mehr, als die versicherungsmäßige Existenzsicherung. Diese Abwägungen haben aber auch rein gar nichts mit dem Prügelschlagwort "Geiz ist geil" zu tun.

Jeder vereinbarte Selbstbehalt (egal ob in der Kfz- oder Krankenversicherung - die Werkstattbindung ist nichts anderes als ein prozentualer Selbstbehalt, wenn man sie dann doch nicht in Anspruch nehmen möchte. Im Falle meines Versicherers sind das 15% zusätzlich zum vereinbarten SB, Zeitwert meines Kfz z. Z. vielleicht 15.000 EUR, also max. 2.250 EUR zusätzl. Selbstbehalt, wenn ich die zugewiesene Werkstatt nicht akzeptieren mag) spiegelt solche Überlegungen.

Kein Mitleid muss man allerding mit denjenigen haben, welche im Schadensfall die Bedingungen für ihre günstigere Prämie nicht mehr wahrhaben wollen.

Zur Abwechslung mal was zur Problematik des TE:

Frage doch als 1. mal bei deinem Volvo-Händler nach ob die den Schaden selbst rep. oder in einer anderen Firma und wie es mit der Garantie in Hinsicht auf die Partnerwerkstatt deiner Vers. aussieht.

Könnte ja sein das dein Händler es in der gleichen Werke machen lassen würde.

Wenn dein Händler, respektive dein Garantievertrag (könntest du ja mal selbst nachlesen) ein Problem mit der Rep. in einer Fremdwerkstatt sieht, kannst du immer noch mit deiner Vers. darüber verhandeln ob es auch anders geht. Wenn es Garantietechn. für dich ein Nachteil darstellt, muß die Vers. eigentlich einlenken.

Kommt auf die Gesellschaft an, ob sie generell mit sich reden lassen, auch wenn es aufgrund der Garantie nicht notwendig wäre.

Gruß

Pascale

Zitat:

Original geschrieben von Reimertshofer

 Wenn es Garantietechn. für dich ein Nachteil darstellt, muß die Vers. eigentlich einlenken.

Warum sollte sie?

Wer Werkstattbindung vereinbart, und damit Geld sparen will, der muß sich auch über die Konzequenzen im Schadenfall klar sein.

Zitat:

Original geschrieben von Reimertshofer

Zur Abwechslung mal was zur Problematik des TE:

 

Frage doch als 1. mal bei deinem Volvo-Händler nach ob die den Schaden selbst rep. oder in einer anderen Firma ..

Nochmals: Gibst du dein Fahrzeug bei, in diesem Fall, Volvohändler ab ist und bleibt dieser dein Ansprechpartner und das in jeglicher Hinsicht, egal ob dieser selber repariert oder das Fahrzeug zu einem Subunternehmer bringt! Da braucht niemand fragen ob der Volvohändler vielleicht auch in der Partnerwerkstatt der Assekuranz instandsetzen lässt.

Zitat:

Original geschrieben von Reimertshofer

Zur Abwechslung mal was zur Problematik des TE:

Die Werkstattbindungen schließt ja auch Vergünstigungen ein (zum Beispiel Verbringen des Fahrzeuges zur Werkstatt u. a. - je nach Versicherer). Das Management der Schadensbabwicklung erfolgt so oder so über die Versicherung - reden muss man also auf jeden Fall mit ihr; und zwar sofort (auch das steht im Vertrag und das hat der TE ja schon getan).

Die Versicherung muss überhaupt nicht einlenken, denn der Versicherungsnehmer hat einen Vertrag mit definierten Bedingungen unterschrieben. Falls es später Probleme mit einer Garantieabwicklung durch den Garantiegeber (Hersteller, Garantieversicherung) gibt, ist das ganz allein ein Problem des Versicherungsnehmers.

In den seltensten Fällen wird der TE eine eindeutige, klare Antwort vom Händler/Garantieversicherer erhalten. Und wenn, ist das deren Sicht - sie muss nicht der Rechtsprechung entsprechen. Aber natürlich hilft allein das Gespräch mit den Beteiligten - das Internet und Foren lösen den Fall nicht für ihn.

Vordenken ist wichtig - Nachdenken nur, wenn man dies versäumt hat (bei der Unterschrift unter einen Versicherungsvertrag z. B.).

Hier herrscht ein recht rauher Ton, nur mal nebenbei. MIR geht es darum event. dem TE weiter helfen zu können und nicht um so eine rechthaberische Diskussion, die hier geführt wird.

Hat von euch mal jemand selbst einen solchen Fall gehabt das ihr euch so sicher seit?

@ sv-p.s: das ist mir schon klar aber du hast das nicht verstanden was ich geschrieben habe. Möglicherweise lässt der VOLVO-Händler den Schaden in ner Werke rep. die auch ne Vertragswerkstatt des VU ist. Außerdem habe die VU´s auch Marken-Werkstätten als Vertragspartner, davon abgesehen.

Und i.d.R hat der VU auch kein Problem mit den VN in eine andere (Vertrags-)Werkstatt zu schicken.

@siggi1803: das heißt aber nicht das sie es trotzdem tut.

Grundsätzlich muß der VN auch bei einer Werkstattbindung das Auto nicht in einer von der VU genannten Werkstatt rep. lassen, er kann es auch in einer von ihm frei gewählten Werke rep. lassen. Nur muß er dann i.d.R ne höhere SB zahlen.

Lieber TE: wie auch schon situ geschrieben hat. Du mußt es morgen abklären, dann weißt du mehr und bist auf der sicheren Seite. Denn wir kennen die einzelnen Vertragsinhalte ja wirklich nicht.

Gruß

@ Reimertshofer,

 

keine Sorge, ich hab das schon verstanden.

 

Kasko = Vertragsrecht und wenn ich der Meinung bin mir meine Dispositionfreiheit auf Grund einer geringfügigen Einsparung von 10- 15 % nehmen zu lassen ... gut. Jeder so wie er mag. Hier würde ein einfaches Rechnen manchen die Augen öffnen.

 

Nehmen wir mal ein Beispeiel: Verweiß an eine Partnerwerkstatt und du hast kein Vertrauen und klärst mit deiner Versicherung ab ---> markengebundene Werkstatt. Die RepKo belaufen sich auf knapp 5.000 Euro und nun zahlst du davon 15 % selber, also um die 750 Euro. Mir kann niemand erzählen das man bei einem Select- Vertrag und wie sie nicht alle heißen, eine solche Summe einsparen kann.

 

Und noch einmal: Mir als Auftraggeber, und dieser bleibe IMMER ich, kann es wurscht sein ob die Werkstatt in die ich mein Fahrzeug bring selber instandsetzt oder es durch einen Subunternehmer machen lässt. Der, der den Schlüssel, die Papiere und die Unterschrift auf den Auftrag erhalten hat ist und bleibt mein Ansprechpartner!

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