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Wer muss die strafe bezahlen,bei nicht ausgelesene Fahrerkarte

Themenstarteram 23. Oktober 2008 um 17:48

Hallo@alle

 

 

So dann fange ich mal an mit mein probleme,ich fahre seid 01.08.008 mit eine Fahrerkarte und es wurde in

 

September ausgelesen.Und es ist bei uns so,die Fahrerkarten auslesung macht ein Arbeitskollege.Und schickt

 

mein Chef dann die Daten.Weil unser Firmensitz ist nicht so wir arbeiten,und ich kann nicht immer 200km fahren.

 

Um die Fahrerkarte auszulesen,und ich frage immer mein kollegen.Wann er die Fahrerkarte wieder auslesen

 

möchte.Weil es gibt ein probleme,der kollege fängt früher an.Und ich muss erst später anfangen morgens.

 

Und ich kann nicht einfach sagen,das ich den LKW stehen.Weil das kann der Chef als Arbeitsverweigerung sehen,

 

und mich kündigen.Und ich bin auf den Job heutzutage angewiesen.

 

 

Gruß Atego818

 

Beste Antwort im Thema
am 23. Oktober 2008 um 23:33

also meines wissens wird das auslesen nicht als ereignis auf der karte gespeichert.

ganz davon ab, ist es so, wie steini geschrieben hat, dein chef hat für die archivierung zu sorgen, du bist nur für das bereitstellen zuständig.

ps: ist das märchen von den 28 tagen immernoch in den köpfen vieler fahrer?

nochmal zum verständnis, die karte wird NICHT nach dem auslesen und auch NICHT nach 28 tagen gelöscht...

die ältesten einträge werden überschrieben, wenn der speicherplatz der karte voll ist!!!

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Zitat:

Original geschrieben von kurtis.brown

Zitat:

Original geschrieben von ScaniaChris

Vorkauen kann ich Dir das jetzt leider nicht auch noch! Du willst doch so Bescheid wissen, also wirst Du doch nicht daran scheitern die VO (EWG) 3821/85 inklusive der Anlagen zu beschaffen? Suchmaschinen helfen Dir vielleicht weiter.

Vielen Dank, ich sag nur man sieht sich immer zweimal. Werd jetzt bei dir immer genauer hinschauen um mich zu revangieren.

Übrigens wenn man das Downloaddatum eh nicht sichtbar machen kann ist es doch völlig irrelevant ob die Karte es speichert oder nicht. Also bleib mal schön aufm Teppich. Aber Theoretiker wie dich muss es halt auch geben sonst hätten wir keinen Spass. Und glaub mir ich weiss gut genug bescheid.

Es liegt mir fern, einen Streit mit Dir auszufechten. Offensichtlich glaubst Du allerdings an Deine Unfehlbarkeit, leider gepaart mit mangelnder Begeisterung für Recherche. Eine Fehde dieser Art auszufechten zeugt von mangelnder persönlicher Reife. Leider wächst diese mit zunehmendem Alter nicht gleichermaßen an.

Was ist für Dich ein Theoretiker? Für alle Anderen würde das bedeuten, dass ich den Beruf nicht ausübe. Dem ist allerdings nicht so. Also redest Du erneut über etwas, worüber Du nicht Bescheid weißt. Mit dieser Intention als Ratschlagstante zu fungieren halte ich nicht für gut.

Kommen wir aber zum Thema zurück!

Die Frage wurde schon beantwortet:

Der Fahrer muss nur die Fahrerkarte für's Auslesen bereitstellen. Dazu Auffordern und das Auslesen muss der Chef machen. Deshalb kann der Fahrer nicht belangt werden, wenn der Chef die Karte nicht ausliest.

Über dies wissen wir, dass das letzte Downloaddatum auf der Fahrerkarte gespeichert, aber vom Fahrer nicht eingesehen werden kann. Anders ist das allerdings für die Kontrollorgane. Die wissen sofort, ob der letzte Download innerhalb der vorangegangenen 28 Tage lag.

ein paar Punkte zur Aufklärung:

1. Der Unternehmer hat die Pflicht max. alle 28 Tage die Fahrerkarte seiner Fahrer auszulesen und auszuwerten.

2. Wie schon vorher von anderen auch geschrieben es passen mehr daten drauf als 28 Tage. Man kan von ca 365 Tagen bei Fernverkehr und ca 40 Tagen beim Mülltonnenverkehr ausgehen.

3. Das Downloaddatum wird bei der Auslesung hinterlegt aber nicht auf der Karte sondern im Datenfile. Wenn über ein Kartenlesegerät ausgelesen wurde. Beim Auslesen über den Tachographen mit einem Downloadkey kann es auch mal sein, das dort dann das Datum hinterlegt wird. Ist aber in den meisten Fällen nicht der Fall.

4. Es wird jedesmal die gesammte Karte ausgelesen.

5. Bei fast allen Downloadkeys besteht die Möglichkeit diese zu konfigurieren. Was den Zeitraum und die Art der Daten betrifft, die Ausgelesen werden sollen. Ansonsten wird bei jedem Download des Massenspeichers ein Marker gesetzt woran sich der nächste Download orientiert und ab da die neuen Daten herauskopiert.

Noch ein paar Zahlen was ein Unternehmer bezahlen dürfte:

Vertstöße gegen die Vorschriften über Lenkzeiten, Ruhezeiten und Fahrtunterbrechungen

nach Fahrpersonalgesetzes § 21 Ordnungswidrigkeiten

(1) Ordnungswidrig im Sinne des § 8 Abs. 1 Nr. 1 Buchstabe a des Fahrpersonalgesetzes handelt, wer als Unternehmer vorsätzlich oder fahrlässig

1.entgegen § 1 Abs. 5 Satz 1 nicht dafür sorgt, dass die dort genannten Vorschriften eingehalten werden,

 

2. entgegen § 1 Abs. 6 Satz 7 Nr. 2 oder 3 jeweils auch in Verbindung mit Abs. 7 Satz 3 eine Aufzeichnung oder ein Schaublatt nicht oder nicht rechtzeitig prüft je Fall 250€

 

oder nicht, nicht in der vorgeschriebenen Weise oder nicht für die vorgeschriebene Dauer aufbewahrt

pro Schaublatt oder Ausdruck 750€

 

oder nicht oder nicht rechtzeitig vorlegt oder eine Maßnahme nicht oder nicht rechtzeitig ergreift,

pro Schaublatt oder Ausdruck 750€

 

3. entgegen § 1 Abs. 7 Satz 3 ein Schaublatt nicht oder nicht rechtzeitig aushändigt

je angefangene Woche 500€

 

oder nicht dafür sorgt, dass das Kontrollgerät oder der Fahrtschreiber benutzt wird

je 24 Std. Zeitraum, wenn dadurch eine

Kontrolle nicht möglich ist 750€

Kontrolle erschwert wird 250€

 

4. entgegen § 2 Abs. 4 Satz 1 nicht sicherstellt, dass die Daten des Fahrzeugspeichers übertragen und gespeichert werden,

Pro Fahrzeug je 24 Std.- Zeitraum 750€

 

 

5. entgegen § 2 Abs. 5 Satz 1 oder 2 nicht sicherstellt, dass die dort genannten Daten kopiert werden,

je 24 Std. Zeitraum 750€

 

6. entgegen § 2 Abs. 5 Satz 4 Daten nicht oder nicht rechtzeitig zur Verfügung stellt,

je 24 Std. Zeitraum 750€

 

7. entgegen § 2 Abs. 5 Satz 5 eine Sicherheitskopie nicht oder nicht rechtzeitig erstellt,

je Fall 100€

 

8. entgegen § 2 Abs. 6 Satz 1 Daten nicht oder nicht rechtzeitig zur Verfügung stellt,

Kontrolle nicht möglich ist 750€

Kontrolle erschwert wird 250€

 

8a. entgegen § 2a Unterlagen nicht oder nicht ein Jahr aufbewahrt oder nicht zur Verfügung stellt,

je Fall 100€

 

9. entgegen § 19 Satz 1 ein Kontrollgerät nicht oder nicht rechtzeitig einbauen lässt police.gif

1500€

 

10. entgegen § 20 Abs. 1 Satz 2, 3 oder Satz 4 oder Abs. 2 oder 3 eine dort genannte Bescheinigung nicht oder nicht rechtzeitig vorlegt Kontrolle nicht möglich ist 750€

Kontrolle erschwert wird 250€

 

 

eine dort genannte Bescheinigung nicht, nicht richtig, nicht rechtzeitig ausstellt, nicht oder nicht rechtzeitig aushändigt oder oder nicht für den vorgeschriebenen Zeitraum aufbewahrt.

Kontrolle nicht möglich ist 750€

Kontrolle erschwert wird 250€

 

Fazit von mir:

Mich wundert das obwohl der digitale Tacho seit mehr als 2 Jahren nun unter uns weilt, es immer noch wilde Auskünfte gibt die mich daran erinnern, das kurz vor Einführung des Tachos sogar das Gerücht über die Straße kroch nach 4,5 Std schaltet der Tacho den Motor aus.

Bitte wenn ihr euch nicht sicher seit fragt.... aber behauptet nicht etwas, was ihr nicht belegen könnt das führt nur zu nochmehr Spekulationen und auch zu einer gewissen Art von Angst vieleicht seinen Job zu verlieren wenn man was falsch macht.

@ScaniaChris

Schreibt roadheini jetzt auch müll ?

(siehe Punkt 3)

Was denn nun?

Themenstarteram 27. Oktober 2008 um 18:08

Hallo@alle

 

Hier ist Atego818 ich möchte mich bedanken für ihre Hilfreiche information.Das hat mir jetzt sehr geholfen,bei

 

mein probleme.Weil heutzutage muss man bei sowas aufpassen,gerade auch wegen der BAG.

 

Und ich habe es mein Chef zum dritten mal gesagt heute,und jetzt habe ich keine lust mehr dahinter her zu

 

rennen.Und ich habe mein Chef gesagt,wenn da was kommen sollte.Wenn ich mal in der kontrolle kommen sollte,

 

habe ich ihm gesagt.Und wenn ich ein Bussgeld bekommen sollte,habe ich ihm gesagt.Das ich rechtliche Schritte

 

gegen ihm einleiten werde.Da wurde er ganz blass,und mein Chef hat gesagt ich sollte keine Angst haben.

 

Das er dann für alles aufkommen wird.

 

 

Danke für eure Hilfreiche information Gruß Atego818

Zitat:

Original geschrieben von kurtis.brown

@ScaniaChris

Schreibt roadheini jetzt auch müll ?

(siehe Punkt 3)

Was denn nun?

Das Downloaddatum ist auf der Karte drauf. Die von mir zitierte Randziffer definiert die Struktur auf der Karte.

Die Daten werden allerdings in einem definierten und einheitlichen Format von der Karte herunter geladen und dort sind die aktuellen Daten der Fahrerkarte enthalten, u. a. auch das letzte Downloaddatum. Die Struktur und das Format der Datendatei darf nicht verändert werden.

Die Softwarehersteller kennen allerdings verschiedene Formate, da sie an die Datendatei entweder davor oder dahinter noch weitere Daten anhängen. Somit ist der heruntergeladene Datenblock nicht gleich ersichtlich.

@ ScaniaChris

Wenn ich mir das durchlese, was du da schreibst, muß ich glauben, das du noch nie die Daten die auf einer Karte sind wirklich gesehen hast. Glaube doch einfach mal jemanden. Du hast insofern recht was die Einheitlichkeit angeht.

Nur.... ich habe jeden Tag damit zu tun.

Und wenn ich hier schreibe das kein Datum vom letzten Download auf der Fahrerkarte hinterlegt wird wenn sie über ein Kartenleser kopiert wird, denn was anderes passiert nicht, kann dort kein Marker auf der Karte hinterlegt werden. Dazu ist ein Kartenleser nicht in der Lage.

beim auslesen über den Tacho.. KANN es vorkommen das ein entsprechender Marker gesetzt wird. Ist aber nicht immer der Fall und den Grund warum es nicht so ist kann ich auch nicht sagen.

Zitat:

Die Softwarehersteller kennen allerdings verschiedene Formate, da sie an die Datendatei entweder davor oder dahinter noch weitere Daten anhängen. Somit ist der heruntergeladene Datenblock nicht gleich ersichtlich.

Woher hast du den diese Weißheiten??

An einen heruntergeladenen Datenblock (ddd Format) wird von keiner Software etwas angehängt. Schon mal was von Signature gehört?? Aus diesem Grund kann nichts angehängt werden und darf auch nicht, weil sonst der File verändert ist. Das schreibst du doch selber.....

Zitat:

Die Softwarehersteller kennen allerdings verschiedene Formate, da sie an die Datendatei entweder davor oder dahinter noch weitere Daten anhängen. Somit ist der heruntergeladene Datenblock nicht gleich ersichtlich.

Wenn ich sowas lese bekomme ich nen Anfall. Die Softwarehersteller werten die Daten aus und stellen sie dar. Sie hängen da nichts ran.

Schreib nicht etwas was du nur interpretierst aus Vorschriften. Das ist dann deine Sichtweise, aber die muß nicht immer richtig sein. Da kann ich kurtis.brown nur zustimmen. Denn du bist auch nicht unfehlbar. Oder willst du hier allen ernstes behaupten das was du hier schreibst immer alles stimmt?

Jeder hat sein Fachgebiet und meins ist der Tachograph und die Software und was damit zusammenhängt.

Ich habe da auch nochmal so eine Sonderfrage zum Digi-Tachograph:

Es kommt ja in der Praxis durchaus vor, dass z. B. Schausteller eine Zugmaschine gemischt nutzen.

Also z. B. in der Saison als Schaustellerzugmaschine und in der Nebensaison im Speditionsgeschäft.

So jetzt habe ich so einen Digi - Tacho. Muss ich den dann auch in der Saison benutzen und entsprechend auslesen, auch wenn diese Daten

weitestgehend keine Relevanz haben, weil Schausteller ja von der Lenkzeitregelung z. B. ausgenommen sind?

Und wie dokumentiere ich dann, ob ich im Sinne des Schaustellers oder im Sinne einer Spedition unterwegs bin?

 

Also das sowas grundsätzlich geht, das weiß ich von den Schaustellern selbst. Mich interessiert halt, wie das jetzt mit dem neuen Digi Tacho in die Praxis umsetzbar ist?

@FoxT

frag da bitte bei deinem zuständigen Amt nach ( Gewerbeausicht / Amt für Arbeitsschutz). Sich hier auf eine konkrete Aussage einzulassen ist nicht sinnvoll. Erfahrungen haben gezeigt das es besser ist mit der Behörde zu reden, denn von da kommt ja dann auch der entsprechende Bescheid.

Und nur keine Angst das die dadurch auf dich Aufmerksam werden. Wichtig ist, das du das möglichst schriftlich bekommst, damit bei Straßenkontrollen du was zum vorzeigen hast. Erspart unnötige Rennerei.

@scaniachris

Also ich finde das klingt alles plausibel was der roadheini da schreibt.

Scheinbar schreibst du hier den Müll und nicht ich.

Ps: Ich bin bei sowas echt empfindlich.

Ich lasse mich gern belehren nur nicht blöde anmachen.

@kurtis.brown

Keiner möchte blöde angemacht werden, auch ich nicht ...

... womit wir schon bei @roadheini wären:

Es steht in der Quelle, d. h. in der Verordnung direkt, dass das Datum auf der Fahrerkarte eingepflegt wird. Das ziehe ich nicht "von den Haaren herbei". Bisweilen habe ich noch keine Aussage dazu gemacht, was tatsächlich über einen Kartenleser oder eine sonstige Möglichkeit von der Karte tatsächlich runtergeladen wird. Dazu gibt es aber auch einen Anhang zur VO. Willst Du jetzt behaupten, dass die VO lügt?!?!?

Die Downloaddateien haben verschiedene Endungen und Formate. Das sollte auch Dir vertraut sein. Fakt ist, dass lt. VO die Datendatei selbst in dem vorgeschriebenen Format und der Zusammenstellung bleiben muss. Es ist allerdings erlaubt, an die Daten weitere Informationen anzuhängen. Besonders einer der Download-Equipment-Hersteller bespricht dieses Thema sehr umfangreich.

Der Datenblock - der nicht verändert werden darf - wird in eine Datei eingebettet und somit genügt das vollkommen dem rechtlichen Anspruch.

Mir ist nicht bekannt, ob die Auswertungen überhaupt von einem der Softwarehersteller gespeichert werden und wenn, dann stellt sich weiterhin die Frage, ob diese in die Datendatei oder in ein DBMS geschrieben werden. Meiner Einschätzung nach, werden die Daten allerdings jedesmal neu ausgewertet, wenn sie angezeigt werden sollen.

Was die Software anzeigt und was tatsächlich an Datenmaterial vorhanden ist, sind zwei Paar Schuhe.

Warum Du einen Anfall bekommen hast, weiß ich nicht. Vielleicht erläuterst Du das mal. Vorschriften habe ich nicht interpretiert, es kann höchstens sein, dass Du die Vorschriften nicht wirklich kennst!

Warum ich einen Anfall bekomme??

Du liest dir das was andere schreiben anscheinend nicht richtig durch.....

Du Sagst über dich selber du wärst Programmierer. So dann erklär uns allen doch mal, wie ein Kartenleser, der nichts anderes kann als Daten von einem Chip zu lesen dort etas draufpacken soll, woran man erkennen kann, das ein Download stattgefunden hat. Erkläre mir bitte die Vorgehensweise damit ich das unseren IT Leuten sagen kann, denn die können das nicht. Lese das was ich geschrieben habe sorgfältig durch dann wirst auch lesen das es nur möglich ist beim auslesen über den Tacho. Dort wird aber kommischer weise auch nicht immer das Downloaddatum hinterlegt.

Das hat nix mit der VO zu tun das ist eine Tatsache.

Ich möchte mich ja nicht in euren kleinen Streit hier einmischen, aber:

Ich habe mir alles durchgelesen und festgestellt, dass ihr etwas aneinander vorbei redet und somit eigentlich beide Recht habt.

Es ist nur ein kleines Kommunikationsproblem, dass ich aber ab und zu auch mit Scania Chris habe.

Wichtig ist im Zweifel genau zu definieren, über was diskutiert wird.

Am besten ihr lest euch beide nochmal die entsprechenden Beiträge unvoreingenommen durch ohne was zu interpretieren.

Einfach nur so zur Kenntnis nehmen, wie es dort steht. Die Missverständnisse kommen meistens dadurch zu Stande, dass Dinge überlesen werden oder gedanklich was hinzugedichtet wird, was dort aber nicht geschrieben steht.

Insofern passt das schon. Bisher habe ich keine Widersprüche entdecken können.

Es ist aber richtig, dass ScaniaChris manchmal (leider zu oft) eine zu starke "Oberlehrermanier" auspackt, obwohl die Fakten an sich meistens korrekt sind. Dadurch bauscht sich das dann unnötig etwas auf.

und noch eines

Zitat:

Die Softwarehersteller kennen allerdings verschiedene Formate, da sie an die Datendatei entweder davor oder dahinter noch weitere Daten anhängen. Somit ist der heruntergeladene Datenblock nicht gleich ersichtlich.

Erweitern des Datensatzes führt automatisch zu einer Veränderung der Prüfsumme der Datei. Im Rahmen einer Kontrolle würde die Prüfsumme nicht stimmen. Theoretisch wäre es machbar, allerdings wird das kein Softwarehersteller machen, wenn er mit Prüfsummen arbeitet. Bei fehlender oder falscher Prüfsumme im Rahmen einer Kontrolle muss man sich dann allerdings der Vorwurf der Manipulation gefallen lassen. Da das letztlich wieder auf den Hersteller zurück kommt, macht das keiner.

 

 

Zitat:

Original geschrieben von roadheini

und noch eines

Zitat:

Original geschrieben von roadheini

Zitat:

Die Softwarehersteller kennen allerdings verschiedene Formate, da sie an die Datendatei entweder davor oder dahinter noch weitere Daten anhängen. Somit ist der heruntergeladene Datenblock nicht gleich ersichtlich.

Erweitern des Datensatzes führt automatisch zu einer Veränderung der Prüfsumme der Datei. Im Rahmen einer Kontrolle würde die Prüfsumme nicht stimmen. Theoretisch wäre es machbar, allerdings wird das kein Softwarehersteller machen, wenn er mit Prüfsummen arbeitet. Bei fehlender oder falscher Prüfsumme im Rahmen einer Kontrolle muss man sich dann allerdings der Vorwurf der Manipulation gefallen lassen. Da das letztlich wieder auf den Hersteller zurück kommt, macht das keiner.

Der Datenblock hat eine Prüfsumme. Das stimmt. Wer behauptet, dass die Prüfsumme sich auf mehr als nur den Datenblock beziehen muss? Bist Du nicht in der Lage, einen Datenblock - meinetwegen komplett mit Prüfsumme - in eine andere Datei einzubinden? Für einen Softwareentwickler ist das nicht mehr als Anfängerkram.

Mir liegt es fern, mich über das Thema so emotional auseinander setzen. Für Dich bricht eine Welt zusammen, wenn Du etwas nicht verstehst. So eine Varianz kenne ich bei Sachthemen nicht. Im Moment werde ich sowieso nicht detailliert auf die Thematik antworten, da ich erst von der Arbeit nach Hause gekommen bin und nun keine Lust mehr dazu haben, die Recherchen zu machen, die Du bisweilen nicht gemacht hast.

@ ScaniaChris

Wenn du meinst das für mich eine Welt zusammen bricht dann frage ich mich in welcher Welt du lebst.... Du kannst es wohl eher nicht verdauen, wenn dir mal einer Kontra gibt und dir gelegentlich auch mal aufzeigt das du nicht mit allem recht hast. Wenn du einen meiner vorherigen Einträge mal genauer gelesen hättest, wüßtest du was ich Beruflich mache und ich gehe mit dir jede Wette ein das ich mich mit diesem Thema schon länger auseinandersetzte wie du.

Und warum in aller Welt unterstellst du jedem der dir mal vor die Karre fährt und dein geschriebenes Wort nicht als Gesetz nimmt, das er keine Recherche gemacht hat?

Zum guten Schluß noch ein Hinweis. mit der Entwicklung von Software habe ich nix zu tun, aber aber in unserem Haus haben wir welche die das machen. Aber Tschuldigung, du bist ja schlauer als alle unsere IT Leute. Diese halten sich an das was von deiner geliebten VO vorgegeben wird.

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