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Wer hat Vorfahrt am ampelgeregelten Fußgängerüberweg?

Themenstarteram 17. April 2019 um 11:59

Ich hoffe, dass jemand die Frage lt Thementitel beantworten kann, da ich in der StVO keinen passenden Paragraphen gefunden habe. Die Frage lautet: Welcher der beiden Radler (1 oder 2) hat Vorfahrt bzw ist vorfahrtsberechtigt? Zur Verdeutlichung der Situation anbei eine Skizze.

Der Verkehr auf der Straße hat Rot und steht. Die Fußgänger/Radler haben Grün. Radler 2 fährt über die Straße und begegnet Radler 1, der von rechts kommt auf dem kombinierten Rad- und Fußweg entlang der Hauptstraße. Radler 1 bremst scharf, macht einen Schlenker und verhindert dadurch eine Kollision.

Wer hätte denn nun korrekterweise die Vorfahrt und nach welcher StVO-Regel? Für die Benutzer des Radweges entlang der Hauptstraße gibt es keine spezielle „Radfahrerampel“, nur die Hauptampel für den Verkehr auf der Fahrbahn. Hier noch der Ort des Geschehens bei GoogleMaps.

Skizze Fußgängerüberweg
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Rad 2 hätte als Fußgänger Vorrang und diese Fußgängerquerung darf auch nur gehend genommen werden. Kommt es zum Unfall, so dürften beide Radler mit 50% haften.

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Rad 2

Themenstarteram 17. April 2019 um 12:09

Wieso? Der Rad-/Fußweg von Rad 1 zählt doch nicht zur Fahrbahn, oder doch?

am 17. April 2019 um 12:10

Rad 1

Themenstarteram 17. April 2019 um 12:12

Zitat:

@SPM2004 schrieb am 17. April 2019 um 14:10:10 Uhr:

Rad 1

Sehe ich auch so, allerdings fehlt mir die Begründung lt StVO.

Na, mal sehen, was die Experten sagen. :D

am 17. April 2019 um 12:16

Ich bin kein Experte, aber Rad 1 ist einfach logisch. Der Radweg hat keine Ampel und Rad 1 muss daher nicht anhalten, es wird auch nicht abgebogen. Rad 2 dagegen hat nur die grüne Ampel um die Straße zu überqueren und nicht für den Radweg und muss daher Rad 1 die Vorfahrt gewähren.

Ich hätte gedacht die reguläre Ampel gilt auch für Rad 1. Da die rot ist, hätte ich Rad 2 die Vorfahrt gegeben.

Fahre zwar viel Rad, aber... Nunja. Kann mich auch irren.

Rad Nr. 2 hat m. E. aufgrund der grünen Ampel vorrang. Haben hier eine ähnliche Situation, da ist aber zur besseren Verständlichkeit ein Haltestreifen auf dem Radweg angebracht worden.

Rad 2 hätte als Fußgänger Vorrang und diese Fußgängerquerung darf auch nur gehend genommen werden. Kommt es zum Unfall, so dürften beide Radler mit 50% haften.

Themenstarteram 17. April 2019 um 13:07

Zitat:

@AndyW211320 schrieb am 17. April 2019 um 14:22:43 Uhr:

Ich hätte gedacht die reguläre Ampel gilt auch für Rad 1.

Vermutlich die entscheidende Frage. Doch wo steht das, dass die Ampel auch für den parallelen Gehweg gilt? Trotz roter Ampel bleibt hier kein Fußgänger stehen, wenn die Radler queren. Doch vlt hat ja auch @berlin-paul Recht. Aber warum?

So Radfahrer 1 fährt auf dem Gehweg und Radfahrer 2 fährt über die Fußgängerampel?

Die dürften da beide nicht fahren, daher ist sowas auch nirgends geregelt.

PS. Nach Artikel 13 des neuen Urheberschwachsinns wäre MT jetzt schon Schadenersatzpflichtig (bzw. der Uploadfilter hätte dein Bild abgelehnt).

Gruß Metalhead

Ich kenne es so, daß die Lichtzeichen des KFZ-Verkehr auch für den Radweg gelten, wenn die Ampel rechts vom Radweg steht. Die Anordnung wäre also Straße, Radweg, Ampel, Gehweg.

Bei der Anordnung Straße, Ampel, Radweg, Gehweg gelten die Lichtzeichen für den Radweg nicht.

Ausnahmen gibt es für beide Varianten, wenn eine Zusatzampel nur für den Radweg vorhanden ist. Damit soll den Radfahrern ermöglicht werden, daß sie bereits vor dem KFZ-Verkehr losfahren dürfen und nicht durch abbiegende Fahrzeuge gefährdet werden.

Themenstarteram 17. April 2019 um 13:54

Zitat:

@metalhead79 schrieb am 17. April 2019 um 15:26:03 Uhr:

So Radfahrer 1 fährt auf dem Gehweg und Radfahrer 2 fährt über die Fußgängerampel? Die dürften da beide nicht fahren

Radler 1 darf fahren, denn er fährt auf einem kombinierten/gemeinsamen Rad- und Gehweg. Ist so beschildert. Es gibt aber keine Trennlinie, nur rotes Pflaster (links) für Radler und graues Pflaster (rechts) für Fußgänger. Aber nur als Empfehlung, die oft ignoriert wird.

Hier vielleicht die nötige Info dabei?

https://hamburg.adfc.de/.../

Themenstarteram 17. April 2019 um 14:00

Zitat:

@Weilheimer schrieb am 17. April 2019 um 15:37:31 Uhr:

Bei der Anordnung Straße, Ampel, Radweg, Gehweg gelten die Lichtzeichen für den Radweg nicht.

Genauso ist es hier bzw. auf dem Bild. Also hätte Rad 1 Vorfahrt?

Wo steht das in der StVO oder sonstwo?

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