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Wer hat an dieser Kreuzung Vorfahrt?

Themenstarteram 9. September 2013 um 10:16

Hallo zusammen,

ich habe eine (scheinbar) einfache Frage, zu der ich gerne eure Meinung hören würde.

Schaut euch mal die beiden Bilder an, zuerst Kreuzung 1 :

Wer hat hier Vorfahrt, das Fahrzeug mit dem roten Fahrtweg oder das mit dem blauen? Es gibt keine vorfahrtsregelnden Schilder, weder für das blaue noch für das rote Fahrzeug.

Und wie sieht es bei Kreuzung 2 aus, ändert sich hier die Rangfolge durch die weiße, gestrichelte Linie? Schilder sind nach wie vor nicht vorhanden.

Kreuzung 1
Kreuzung 2
Beste Antwort im Thema

Zitat:

Original geschrieben von touranfaq

Wie versprochen hat die Stadt Darmstadt dort jetzt Schilder aufgestellt.

Ein Schlag ins Gesicht all derer, die nicht müde werden hier zu behaupten mit Behörden zu reden bringe nichts, und dies als Rechtfertigung dafür nehmen, sich über alle Regeln hinweg zu setzen.

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Themenstarteram 12. September 2013 um 7:16

Zitat:

Original geschrieben von ichtyos

Schwerer Gedankenfehler - der freilaufende Rechtsabbieger gehört eben nicht zur Kreuzung, sondern ist eine eigene (wenn auch kurze) Strecke, die nicht mehr an den Vorfahrtregeln des Eifelrings teilnimmt.

...aber als solche ist sie eine Einmündung in die Maria-Goeppert-Straße, und an Einmündungen gilt rechts vor links ;)

Zitat:

Original geschrieben von Enterich2003

 

@Bootsmann: Entweder Herr Retzlaff war an einer anderen Kreuzung oder ....

N.T.

Zitat:

Original geschrieben von Bootsmann22

Rückmeldung von Herrn Retzlaff, der mich gerade angerufen hat: Definitiv Rechts vor Links! Punkt! Er war mit der Polizei vor Ort und hat sich die Kreuzung angeschaut.

ABER ........... ich darf die Info weiter geben, dass es in Kürze dort Schilder gibt, die die Situation eindeutig regeln werden. Wie sagte er: Es ist nur eine Frage der Zeit!

... reicht dir das????

Mir persönlich geht es nicht darum eine Diskussion abzuwürgen. Nur, wenn es einen einfachen Weg gibt eine Frage zu klären und somit Rechtsicherheit zu schaffen ... warum kommt niemand darauf?

Bevor nun der Palaver um die Kompetenz von Herrn Retzlaff losgeht ... Wenn ein städtischer Mitarbeiter sich mit einer Aussage bzw. Erklärung soweit aus dem Fenster lehnt, wie er es bei mir getan hat, müsste klar sein, dass er dafür verantwortlich gemacht werden könnte, wenn die Aussage falsch ist und es zu einem Unfall kommt.

Natürlich liegt es in der Bewertung des jeweiligen Richters ... nur würde ich als zuständiger Stadtbediensteter bestimmt keine Aussage einem Fremden gegenüber am Telefon tätigen, wenn es nur meine persönliche Meinung wäre und ansonsten keinen Bestand hätte.

Wichtigste Botschaft war ja, dass demnächst dort Schilder aufgestellt würden um die Situation eindeutig zu machen.

Vielleicht standen da auch mal Schilder, die irgendwer geklaut hat und niemand hat bei der Stadt Bescheid gesagt?

Aber, jeder wie er mag ...

Richtig, jeder wie er mag.

 

Aber wer hier bei der harten Regel "Rechts vor Links" ein Schild wünscht der hat kein Recht mehr irgendetwas gegen ein Limit zu sagen.

Denn normal ist hier im Forum doch die Eigenverantwortung so groß geschrieben und man kann doch bei weichen, schwammigen, subjektiven Faktoren selbst entscheiden wie schnell man auf einer Strecke fahren sollte (gern auch über Limits hinweg), da brauchts keine Schilder und kein Limit.

Wer daher hier bei der klaren harten eindeutigen Regel 4 Schilder (die die Regel auch noch umkehren) will für 2 Einmündungen... :D

Und Steuergeldverschwendung ist es auch noch...

Themenstarteram 12. September 2013 um 12:21

Zitat:

Original geschrieben von Archduchess

Wer daher hier bei der klaren harten eindeutigen Regel 4 Schilder (die die Regel auch noch umkehren) will für 2 Einmündungen... :D

Naja, so "klar" ist es ja offenbar nicht.

Ich hatte den Thread ja absichtlich erst einmal "offen" gestartet und im Eingangsposting nicht erwähnt, wie ich die Situation sehe weil ich "unvoreingenommene" Antworten wollte.

Und schon auf der 1. Seite der Diskussion hatten wir ein ganzes Bouquet von möglichen Auslegungen der Situation, was sich mit der praktischen Situation an der Kreuzung deckt, denn dort rauschen oft "rote" einfach so durch oder hupen mich (blau) an, wenn ich knapp vor ihnen rausfahre.

Deshalb scheint an dieser Stelle keine Klarheit zu herrschen (obwohl sie eigentlich herrschen sollte), woraus sich die Notwendigkeit einer Beschilderung ergibt.

Zitat:

Original geschrieben von touranfaq

Zitat:

Original geschrieben von Archduchess

Wer daher hier bei der klaren harten eindeutigen Regel 4 Schilder (die die Regel auch noch umkehren) will für 2 Einmündungen... :D

Naja, so "klar" ist es ja offenbar nicht.

Ich hatte den Thread ja absichtlich erst einmal "offen" gestartet und im Eingangsposting nicht erwähnt, wie ich die Situation sehe weil ich "unvoreingenommene" Antworten wollte.

Und schon auf der 1. Seite der Diskussion hatten wir ein ganzes Bouquet von möglichen Auslegungen der Situation, was sich mit der praktischen Situation an der Kreuzung deckt, denn dort rauschen oft "rote" einfach so durch oder hupen mich (blau) an, wenn ich knapp vor ihnen rausfahre.

Deshalb scheint an dieser Stelle keine Klarheit zu herrschen (obwohl sie eigentlich herrschen sollte), woraus sich die Notwendigkeit einer Beschilderung ergibt.

Eben - hier ist halt gar nichts klar, wenn sich nicht einmal die zuständieg Fachbehörde auf Anhieb eindeutig äuern will / kann.

Und was das ganze nun mit Tempolimit (oh je, da hat jemand "Jehova" gesagt...) und Eigenverantwortung zu tun haben soll, das erhellt sich mir beim besten Willen nicht.

Themenstarteram 12. September 2013 um 12:42

Zitat:

Original geschrieben von Blubber-AWD

Eben - hier ist halt gar nichts klar, wenn sich nicht einmal die zuständieg Fachbehörde auf Anhieb eindeutig äuern will / kann.

Naja, man kann nicht ernsthaft erwarten dass der Ansprechpartner alle Kreuzungen mit allen Beschilderungen im Kopf hat - vor allem wenn immer mal wieder Schilder wegkommen.

Zitat:

Original geschrieben von touranfaq

Deshalb scheint an dieser Stelle keine Klarheit zu herrschen (obwohl sie eigentlich herrschen sollte), woraus sich die Notwendigkeit einer Beschilderung ergibt.

Ich finde immer noch, dass an dieser Kreuzung, sogar absolute Klarheit herrscht!

Das Problem liegt an den vielen Kraftfahrern, die völlig unbekümmert, ohne die Rechts vor Links Regel zu beachten, einfach über die Kreuzung / Einmündung hinweg donnern. Nicht nur an dieser Stelle.

Gruß

Es ist klar.

Klarer gehts doch nicht.

Rechts vor Links ist die einfachste Regel. Alles andere ist künstlich.

 

Und solche freilaufenden Rechtsabbieger mit Rechts vor Links gibts durchaus häufiger im Süden.

(bei Abzweig von Straßen oder von Straßen auf BAB)

 

Aber wenn man Schilder braucht - bitte, offenbar bekommt man sie.

Aber nicht beschweren wenn an anderer Stelle (Limit, Überholverbot...) auch Schilder kommen weil einige Verkehrsteilnehmer offenbar damit überfordert sind.

am 12. September 2013 um 13:51

Zitat:

Original geschrieben von Archduchess

 

Klarer gehts doch nicht.

Rechts vor Links ist die einfachste Regel. Alles andere ist künstlich.

 

Und solche freilaufenden Rechtsabbieger mit Rechts vor Links gibts durchaus häufiger im Süden.

(bei Abzweig von Straßen oder von Straßen auf BAB)

Rechts vor Links ist auch keine natürliche Regel und alles andere ist auch nicht künstlicher.

Zitat:

Original geschrieben von Archduchess

Es ist klar.

Klarer gehts doch nicht.

Rechts vor Links ist die einfachste Regel. Alles andere ist künstlich....

Ja, sicher - aber in genau diesem Fall ist die Straßenführung so, daß der eigentlich wartepflichtige fast zwangsläufig zu der irrtümlichen Auffassung kommen kann, er habe Vorfahrt.

Das ist der klassische Fall einer ungünstigen Straßen- / Kreuzungsplanung, wie sie eigentlich nicht vorkommen sollte.

Straßen und insbesondere Kreuzungen / Einmündungen sind IMHO so klar und eindeutig auszuführen, daß bei keinem Verkehrsteilnehmer irgend ein Zweifel über die Vorfahrtssituation aufkommen kann. Auch dann nicht, wenn er im Tran fährt.

Und wenn man so eine einduetige Planung aus irgendwelchen Gründnen nicht hinbekommt oder nicht will, dann muß man eben, auch wenn es eigentlich unnötig wäre, zur Klarheit Schilder aufstellen, die dem VT über irgendwelche Zweifel hinweghelfen.

Natürlich ist rechts vor links die "natürliche" Regel - in Deutschland.

Diese Regel ist die Grundregel.

Alles andere ist künstlich herbeigeführt - durch Schilder.

 

So ein freilaufender Rechtsabbieger kommt oft genug vor. Und im Süden auch oft genug mit Rechts vor Links. Öfters Abzweigungen von "höheren" Straßen oder bei Autobahnzubringern. Ich würde sagen 20 % - so pauschal. So selten ist das nicht.

Zitat:

Original geschrieben von Blubber-AWD

Straßen und insbesondere Kreuzungen / Einmündungen sind IMHO so klar und eindeutig auszuführen, daß bei keinem Verkehrsteilnehmer irgend ein Zweifel über die Vorfahrtssituation aufkommen kann. Auch dann nicht, wenn er im Tran fährt.

Limits auch?

Und Tran fahren ist ok?

am 12. September 2013 um 14:17

Und Rechts vor Links, ist wie die Schilder auch, künstlich durch die StVO herbeigeführt worden.

Zitat:

Original geschrieben von Blubber-AWD

Straßen und insbesondere Kreuzungen / Einmündungen sind IMHO so klar und eindeutig auszuführen, daß bei keinem Verkehrsteilnehmer irgend ein Zweifel über die Vorfahrtssituation aufkommen kann. Auch dann nicht, wenn er im Tran fährt.

Die Regeln sind auch für die größte Trantüte ganz einfach: Einmündung / Kreuzung -> Ich habe kein Z.301 (Vorfahrt) oder Z 306 (Vorfahrtstraße) -> Rechts vor Links. :p

Zitat:

Original geschrieben von ichtyos

Zitat:

Original geschrieben von Blubber-AWD

Straßen und insbesondere Kreuzungen / Einmündungen sind IMHO so klar und eindeutig auszuführen, daß bei keinem Verkehrsteilnehmer irgend ein Zweifel über die Vorfahrtssituation aufkommen kann. Auch dann nicht, wenn er im Tran fährt.

Die Regeln sind auch für die größte Trantüte ganz einfach: Einmündung / Kreuzung -> Ich habe kein Z.301 (Vorfahrt) oder Z 306 (Vorfahrtstraße) -> Rechts vor Links. :p

In Österreich beispielsweise gilt eine Regel, dass der Vorfahrtsberechtigte, der seine Vorfahrt nicht wahrnimmt, diese verliert...

... mit der Folge, daß an unserer Beispiel-Straße des TE der kurz zögerliche Vorfahrtsbrechtigte, nur weil ihm die Situation nicht sofort völlig einleuchtet, seine an sich gegebene Vorfahrt verliert. Und in Deutschland sind nicht nur deutsche Fahrer mit deutscher Fahrschulausbildung und deutscher Fahrpraxis unterwegs.

Und meine Kritik richtete sich im vorliegenden Beispiel ja darauf, daß eben keine klare Rechts-vor-links-Kreuzung gegeben ist, sondern etwas, was recht diffus nach Auffahrt oder gar Beuschleunigungsstreifen aussehen könnte, wenn man sich darauf annähert. Und genau solche unklaren Verkehrsführungen sollten, wenn sie denn nun unbedingt so gebaut werden müssen, beschildert werden, um jeden Zweifel auszuschließen.

Themenstarteram 12. September 2013 um 16:01

Zitat:

Original geschrieben von Dr.Mabumsen

Und Rechts vor Links, ist wie die Schilder auch, künstlich durch die StVO herbeigeführt worden.

Genau genommen haben wir diese Regel den Wikingern zu verdanken ;)

Den Ursprung hat diese Regel in der Schifffahrt. Auf den Schiffen der Wikinger war das Ruder oder die Pinne seitlich rechts (wg. überwiegend Rechtshänder) am Boot angebracht und wurde am Achterdeck bedient. Da es zu dieser Zeit noch keine Umlenkrollen o. Ä. gab, konnte das Ruder nur mit direkter Verlängerung bedient werden. Der Rudergänger stand somit seitlich auf dem Achterdeck mit dem Gesicht nach rechts (Steuerbord) und dem Rücken nach links (Backbord). Da der Rudergänger nun nach rechts schaut, kann er eventuellen Verkehr in dieser Richtung gut beobachten, kann also Vorfahrt gewähren. Was in seinem Rücken passiert, ist für ihn jedoch nur schwer erkennbar. Daher bekam er Vorfahrt vor den dort fahrenden Schiffen.

http://de.wikipedia.org/wiki/Vorfahrtsregel#Geschichte

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