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Wem gehören die defekten Teile nach Unfall

Themenstarteram 8. Juli 2010 um 17:33

Hallo zusammen,

Ich wurde in einen Unfall verwickelt...die Versicherung des Unfallgegners bezahlt mir meinen Schaden.

Wem gehören nun die ausgebauten Teile von meinem Fahrzeug ???

Mir dem Geschädigten oder dem Autohaus bzw. Versicherung?

Gruß

stefan

Beste Antwort im Thema

Rest- und Altteile bleiben im Besitz des Geschädigten.

 

Wenn hierfür ein Restwert realisiert werden könnte,

würde er dem Anspruchsteller abgezogen.

 

Gruß

 

Delle

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am 8. Juli 2010 um 17:44

Dem, der die neuen Teile gezahlt hat. Also der Versicherung deines Unfallgegners.

Mfg Zille

am 8. Juli 2010 um 17:48

Zitat:

Original geschrieben von VWfreak_CO

Hallo zusammen,

Ich wurde in einen Unfall verwickelt...die Versicherung des Unfallgegners bezahlt mir meinen Schaden.

Wem gehören nun die ausgebauten Teile von meinem Fahrzeug ???

Mir dem Geschädigten oder dem Autohaus bzw. Versicherung?

Gruß

stefan

genau genommen der Versicherung.

Sie hat Dir Deine neuen Teile bezahlt. Damit bist Du abgefunden.

Der Werkstatt sowieso nicht - die arbeitete im Auftrag und reparierte, schrieb eine Rechnung und wurde dafür entlohnt.

In der Praxis entsorgt die Werkstatt den Schrott, da die Versicherung kein Interesse an den alten Teilen hat.

Manchmal jedoch wollen Versicherung Altteile, Altgeräte haben. Diese stellen sie dann Ihren Versicherungs Sachverständigen zur Verfügung um Schadenhergänge zu rekonstruieren.

VG

Hobaum

Rest- und Altteile bleiben im Besitz des Geschädigten.

 

Wenn hierfür ein Restwert realisiert werden könnte,

würde er dem Anspruchsteller abgezogen.

 

Gruß

 

Delle

am 8. Juli 2010 um 18:42

Zitat:

Original geschrieben von Dellenzaehler

Rest- und Altteile bleiben im Besitz des Geschädigten.

 

Wenn hierfür ein Restwert realisiert werden könnte,

würde er dem Anspruchsteller abgezogen.

 

Gruß

 

Delle

Soweit es das Rechtliche angeht, hat unser MT-SV (mal wieder) recht - in der Praxis landen die Altteile:

 

- im Schrottcontainer

- im Lager der Werkstatt, um günstige Reparturen von "Nichtversicherungsschäden" beheben zu können

- in der Garage des Karosseriemonteurs, weil er sie auch gut gebrauchen kann und seinem Chef nicht gönnt

 

:D:D:D

am 8. Juli 2010 um 18:42

Upps,

dann hab ich nichts gesagt. :eek:

Mfg Zille

Themenstarteram 8. Juli 2010 um 19:05

Zitat:

Original geschrieben von Dellenzaehler

Rest- und Altteile bleiben im Besitz des Geschädigten.

Wenn hierfür ein Restwert realisiert werden könnte,

würde er dem Anspruchsteller abgezogen.

Gruß

Delle

Gibt es dafür eine offizielle Quelle (§?) oder so ???

Zitat:

Original geschrieben von xAKBx

in der Praxis landen die Altteile:

 

- im Schrottcontainer

- im Lager der Werkstatt, um günstige Reparturen von "Nichtversicherungsschäden" beheben zu können

- in der Garage des Karosseriemonteurs, weil er sie auch gut gebrauchen kann und seinem Chef nicht gönnt

 

:D:D:D

Soweit das hier die Praxis angeht hat die Konifere xAKBx mal wieder Recht

 

:D:D:D

Zitat:

Original geschrieben von VWfreak_CO

Gibt es dafür eine offizielle Quelle (§?) oder so ???

Joh.......Delle :D

 

Nein, jetzt mal im Ernst.

 

Das Auto und dessen Teile sind Eigentum des Geschädigten. Und das bleiben die auch nach einem Unfall. Und der Eigentümer bestimmt, was er damit macht und nicht etwa der Schädiger.

 

Gruß

 

Delle

am 8. Juli 2010 um 19:48

Zitat:

Original geschrieben von Dellenzaehler

Zitat:

Original geschrieben von VWfreak_CO

 

Gibt es dafür eine offizielle Quelle (§?) oder so ???

Das Auto und dessen Teile sind Eigentum des Geschädigten. Und das bleiben die auch nach einem Unfall. Und der Eigentümer bestimmt, was er damit macht und nicht etwa der Schädiger.

Wäre doch aber mal gar nicht schlecht. Ich fahr dir ne Delle in deinen roten Renner und der Restwert gehört mir. Dann brauch ich nur noch einen Fuchsschwanz und bin dann King Manni :cool:

Zitat:

Original geschrieben von xAKBx

Wäre doch aber mal gar nicht schlecht. Ich fahr dir ne Delle in deinen roten Renner und der Restwert gehört mir. Dann brauch ich nur noch einen Fuchsschwanz und bin dann King Manni :cool:

:eek:..............

 

Denk mal an mein schwaches Herz......:(

 

 

 

 

 

 

 

:D

am 9. Juli 2010 um 8:53

Zitat:

Original geschrieben von Dellenzaehler

Rest- und Altteile bleiben im Besitz des Geschädigten.

Wenn hierfür ein Restwert realisiert werden könnte,

würde er dem Anspruchsteller abgezogen.

Gruß

Delle

Delle bist Du Dir da ganz sicher?

Ist doch irgenwie unlogisch.

Da die Versicherung bezahlt hat gehören Ihr doch auch die Reste? oder?

Mache ich bei einem Bekannten etwas kaputt, kaufe ich es neu und das kaputte gehört dann mir ?

Ich weiß das Versicherungen aus regulierten Schäden Elektrogeräte als vergleichsmodelle behalten. Diese Vergleichsnmodelle nutzen dann die Sachverständigen um eventuell auch Verschierungsbetrug aufzudecken .

Hatte ich vor einigen Wochen in TV ( ZDF, also kein low Brain Sender )

einen Bericht drüber gesehen.

Könnte mir vorstellen das da im KFZ Berich auch praktiziert wird.

Ich lasse mich aber auch gerne eines Besseren Belehren

Gruß

Hobaum

Ja, ich bin mir ganz sicher... ;)

 

Rest und Altteile bleiben immer im Besitz des Geschädigten. Ob das nun das gesamte Auto ist, oder ein Ersatzteil, das ist egal.

 

Denke doch mal anders herum. Dein Auto wäre ein Totalschaden, die Versicherung reguliert dir den WBW und sagt dann das Auto geht in unser Eigentum über, weil wir dir ja ein anderes bezahlt haben.

 

Sie kann dir lediglich einen Restwert abziehen, verkaufen kannst das Auto nur du als Eigentümer. So verhält es sich auch mit den Teilen vom Auto.

 

Gruß

 

Delle

 

 

 

am 9. Juli 2010 um 10:32

Und außerdem erwirbt die Versicherung oder der Schädiger mit Ausgleich der Rechnung keine Eigentumsrechte. Vielmehr wurde ein entstandener Schaden beglichen. Mehr nicht.

am 9. Juli 2010 um 13:33

Zitat:

Original geschrieben von Dellenzaehler

Ja, ich bin mir ganz sicher... ;)

Rest und Altteile bleiben immer im Besitz des Geschädigten. Ob das nun das gesamte Auto ist, oder ein Ersatzteil, das ist egal.

Denke doch mal anders herum. Dein Auto wäre ein Totalschaden, die Versicherung reguliert dir den WBW und sagt dann das Auto geht in unser Eigentum über, weil wir dir ja ein anderes bezahlt haben.

Sie kann dir lediglich einen Restwert abziehen, verkaufen kannst das Auto nur du als Eigentümer. So verhält es sich auch mit den Teilen vom Auto.

Gruß

Delle

Auch wieder logisch.

Und wieder was gelernt

Danke.

Gruß

Hobaum

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