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Welches Vergehen ist es in diesem Fall?

Themenstarteram 10. September 2017 um 14:42

Hallo,

gestern selbst erlebt:

Ort: eine große Kreuzung, geregelt durch Ampelanlage für geradeaus und Linksabbieger.

In diesem Fall waren es 2 Spuren für geradeaus und eine für Linksabbieger.

Soweit verstanden?

Die Ampelanlage für die 2 Spuren geradeaus zeigen grün, die Linksabbiegerspur zeigt rot und die dortige Warteschlange ist recht lang,

Der Gegenverkehr für geradeaus hat zu diesem Zeitpunkt ebenfalls grün.

So, jetzt meint ein Zeitgenosse, auf der linken von 2 grün anzeigenden Geradeausspuren zu fahren, um dann dreist nach Links abzubiegen.

Welches Vergehen zieht hier? Hat er eine rote Ampel überfahren, oder ist er bei einer grünen Ampelphase einfach nur falsch abgebogen?

Ein falsches Abbiegen würde wenige Euros kosten, die rote Ampel hätte in diesem Fall schon Auswirkungen auf den Erhalt des Führerscheines.

Gruss

Beste Antwort im Thema

In der Fahrschule lernt man, dass man einfach geradeaus weiterfahren soll.

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Oh Herr........... :o:o

da fällt mir ein, morgen ist Biomüll - die Tonne muss raus :eek:

Kann nicht sein, bei uns die gelbe Tonne!

Lies was in BKatV Nr. 132 steht, dann ist die Sache klar.

Soweit verstanden?

Und an die anderen... solange es kein Blitzerforum gibt, sondern der Mist noch immer hier landet, müsst ihr euch schön brav an die Regeln halten und sachlich antworten!!! :o :mad: :mad: :mad:

;) :p

Er hat sich falsch eingeordnet und das zu spät bemerkt. Was hätte er den machen sollen :)

Solange er sich so verhält, als gäbe es die seperate Schaltung für Linksabbieger garnicht, ist es doch halb so wild. Kann doch jedem mal passieren, das man die Linkabbiegerampel schlichtweg übersieht.

Zitat:

@oldie1962 schrieb am 10. September 2017 um 16:42:59 Uhr:

… Welches Vergehen zieht hier? Hat er eine rote Ampel überfahren, oder ist er bei einer grünen Ampelphase einfach nur falsch abgebogen? …

Hier in München ist es regelmäßig ein Rotlichtverstoß über 1 Sekunde, also 1 Monat ohne Führerschein. Es wurde ja eindeutig der durch die rote Abbiegerampel geschützte Raum verletzt. Gibt schon einige threads dazu, musst mal die Suche anschmeißen.

Zitat:

@f355 schrieb am 10. September 2017 um 17:47:06 Uhr:

Er hat sich falsch eingeordnet und das zu spät bemerkt. Was hätte er den machen sollen :)

Im Eröffnungsbeitrag liest sich der Sachverhalt ganz anders. ;)

In der Fahrschule lernt man, dass man einfach geradeaus weiterfahren soll.

geradeaus angetäuscht und dann doch abgebogen ... kann jedem mal passieren ;)

Ist überhaupt kein Vergehen, solange man nicht dabei erwischt und dafür bestraft wird ... nach dem Motto "Foul ist, wenn der Schiri pfeift!"

In Hamburg schaffen es einige Leute trotz großer Hinweistafeln "Bitte einordnen" über die Rechtsabbiegerdpur geradeaus zu fahren.

Eine Quote von 10% an sinnvollen Antworten. Es ist in diesem Fall eindeutig ein qualifizierter Rotlichtverstoß und wird mit Fahrverbot, Punkten in der Verkehrssünderkartei und einem Bußgeld geahndet.

Fliegt anscheinend leider viel zu selten auf, so dreistes Verhalten.

da gibt es genug Rechtsprechung dazu. Das ist ein Rotlichtverstoß. 200.- €, 1 Monat Fahrverbot. Wegen Vorsatz kann das Bußgeld noch verdoppelt werden.

Zitat:

@Daemonarch schrieb am 10. September 2017 um 23:31:25 Uhr:

Fliegt anscheinend leider viel zu selten auf, so dreistes Verhalten.

Ich hatte neulich einen, der sich an einer roten Ampel links an den Wartenden vorbei auf der Gegenfahrbahn bis nach vorne gewagt hat. Als die Ampel grün wurde, scherte er wieder rechts vor allen anderen ein. Nur: Was hätte der gemacht, wenn auf besagter Gegenfahrbahn jemand aus einer Abzweigung gekommen wäre?

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