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Wassereinbruch

Themenstarteram 2. März 2009 um 13:48

Ich muss hier mal ganz schnell meinen Unmut loswerden! :mad:

Gerade hatte ich einen Termin bei meinem FFH wegen meiner knackenden Lordosestütze. Wärend der Fahrersitz zerlegt wurde, ist mir eingefallen, dass im Kofferraum immer noch die Einstiegszierleisten liegen. Ich hol also den Karton raus, um zu fragen, ob sie die noch einbauen können.

Was soll ich sagen, der Karton war auf der Unterseite komplett durchgeweicht. Erst dachte ich an Kondenswasser aber auch der Teppich im Kofferraum samt dem darunter liegenden Flies waren durchgeweicht und sogar in der Ersatzradmulde stand Wasser! Niemand konnte sich erklären, wo das Wasser her kam.

Ich habe jetzt einen neuen Termin bekommen, an dem festgestellt weden soll, wie das Wasser ins Auto kommt. Bis dahin fahre ich alte Zeitungen im Kofferraum spazieren und versuche, mich wieder ein bisschen abzuregen.

...

Beste Antwort im Thema
am 7. September 2009 um 13:21

Wassereintritt in Neufahrzeug-Rücktritt berechtigt

07.09.09 – Kommt es bei einem Neufahrzeug aufgrund einer undichten Stelle in der Karosserie zu einem Wassereintritt in den Innenraum, so liegt ein erheblicher Mangel vor, der den Käufer zum Rücktritt berechtigt. Der ADAC berichtete jetzt über ein entsprechendes Urteil des Oberlandesgerichts Karlsruhe am 14. Mai 2009 (Az. 4 U 148/07, ADAJUR, Dok.Nr. 84199).

Im vorliegenden Fall trat fünf Monate nach Erwerb eines neuen VW Golf Wasser in dessen Kofferraum ein. Das Autohaus untersuchte das Fahrzeug, stellte aber keinen Mangel fest. Kurze Zeit später trat wiederum Wasser ins Fahrzeuginnere ein. Der Käufer forderte erneut eine Reparatur. Das Autohaus dichtete die Stelle ab, jedoch sickerte weiter Wasser durch die Heckklappe in den Innenraum. Der Käufer erklärte daraufhin den Rücktritt vom Kaufvertrag.

Das Landgericht Waldshut-Tiengen hatte in der Vorinstanz zu klären, ob es sich bei dem Wassereintritt um einen erheblichen Schaden handelt. Das Autohaus argumentierte, dass die Reparaturkosten nur rund 300 Euro betragen würden und es sich daher um einen geringfügigen Schaden handelt. Das Landgericht sah dagege einen erheblichen Schaden als gegeben. Nicht allein die Höhe der Reparaturkosten, sondern auch mögliche Folgeschäden müssen nach diesem Urteil beachtet werden. Ein Wassereintritt kann zu Korrosionsschäden führen, wodurch die Lebensdauer des Fahrzeugs verringert wird.

Um von einem Vertrag zurücktreten zu können, müssen zusätzlich ausreichend viele Nachbesserungsversuche stattgefunden haben. Nach Meinung des Autohauses waren die Voraussetzungen hierfür nicht gegeben. Das Autohaus legte deshalb gegen die Entscheidung des Landgerichts Berufung ein. Das OLG Karlsruhe bestätigte die Entscheidung des Landgerichts auch in diesem Punkt. Das reine Überprüfen eines Fahrzeugs stellt bereits einen Nachbesserungsversuch dar, so die Richter. Der Rücktritt vom Kaufvertrag war daher rechtens. (ampnet/Sm)

 

 

Quelle- Auto-Presse

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am 2. März 2009 um 14:20

Scheibenwaschanlage (hinten) undicht?

Bei Seat hatten wir das ganz oft, da war der Schlauch von der Düse abgegangen und mit der Zeit hat es den Kofferraum geflutet. Ansonsten ist das sehr ungewöhnlich.

am 2. März 2009 um 15:05

Ohje das ist natürlich übel. Aber fiestakunde könnte schon recht haben.

am 2. März 2009 um 16:36

Zitat:

Original geschrieben von fiestakunde

Scheibenwaschanlage (hinten) undicht?

Bei Seat hatten wir das ganz oft, da war der Schlauch von der Düse abgegangen und mit der Zeit hat es den Kofferraum geflutet. Ansonsten ist das sehr ungewöhnlich.

Erster Hinweis wär ja der Geruch nach Scheibendefroster, der sollte ja jetzt im (noch) Winter drin sein

echt ärgerlich aber vielleicht tatsächlich nur die Kleinigkeit

am 2. März 2009 um 18:21

Oder hattest Du vielleicht nen undichten kasten Wasser im Kofferraum?

 

*gg Jaja ich weiß doofer Kommentar,aber mir war mal danach :-P

am 2. März 2009 um 18:53

Ach Orell, das darf doch wohl nicht wahr sein. :( Hole meinen morgen ab, hoffe doch sehr, dass er dicht ist.

User ezdog hat im anderen Forum den Thread eröffnet und ist auch hier ab und zu am posten.

Vielleicht kann er uns am Laufenden halten, da er angeblich diesen Mittwoch einen Termin beim FFH hat.

Themenstarteram 2. März 2009 um 19:58

Also dass das Wasser von der Scheibenwaschanlage kommt kann ich, glaube ich, ausschließen. Das Wischwasser riecht extrem nach Reinigungsmittel und das Wasser im Kofferraum roch eher modrig.

am 2. März 2009 um 20:08

Echt merkwürdig :confused:

Bei mir ist zum Glück alles trocken, obwohl es hier seit tagen giesst wie in strömen.

am 3. März 2009 um 7:31

Anscheinend wurde bei dir dann auch eine Schweissnaht vergessen...mensch was für stallhühner waren da wieder am werk.

Ich würde mal vorschlagen dass alle mal unter die Waschanlage fahren....

am 3. März 2009 um 10:53

Zitat:

Original geschrieben von acmilan1899

Anscheinend wurde bei dir dann auch eine Schweissnaht vergessen...mensch was für stallhühner waren da wieder am werk.

Ich würde mal vorschlagen dass alle mal unter die Waschanlage fahren....

Die Garantie ist ja hier egal, es geht um einen Sachmangel und den muss der Hersteller beseitigen, so ist zumindest mein Rechtsverstand!

Grüße

 

am 3. März 2009 um 13:11

Zitat:

Original geschrieben von Puschel09

Echt merkwürdig :confused:

Bei mir ist zum Glück alles trocken, obwohl es hier seit tagen giesst wie in strömen.

ALSO das schreit ja gerade zu nach Zweideutigkeit:D aber nein,ich bin brav und sage nix dazu*Boden kuller :cool:

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