Warnung vor HUK Coburg!
Ich habe mein Fahrzeug seit Jahren bei der HUK Coburg Versicherung vollkasko-versichert. Die pünktliche Abbuchung der Beiträge hat natürlich immer problemlos funktioniert.
Vor einigen Wochen hatte ich einen Steinschlagschaden auf der Windschutzscheibe. Eine Reparatur war nicht möglich, so dass die Scheibe ausgetauscht werden musste. Der Austausch wurde von meiner Vertragswerkstatt vorgenommen, wo ich mein Auto neu gekauft hatte und seitdem alle Wartungen und Reparaturen habe durchführen lassen. Von den Reparaturkosten habe ich die Selbstbeteiligung in Höhe von 150 EUR bezahlt und den Restbetrag an das Autohaus abgetreten, die sich dann zur Begleichung dieser Restsumme an die HUK Coburg gewandt hat. Insoweit ein ganz normaler Vorgang, so dass ich davon ausgegangen bin, dass damit der Fall erledigt sei.
Ein paar Wochen später erhielt ich ein Schreiben von der HUK Coburg, in dem mir mitgeteilt wurde, dass die in meiner Werkstatt angefallenen Reparaturkosten die durchschnittlich hierfür anfallenden Kosten um ca. 200 EUR überschritten haben. Als Nachweis wurde mir ein sogenannter Prüfbericht der Firma Control Expert zur Verfügung gestellt, aus dem sich diese Kürzung ergibt. Nach meinen Recherchen handelt es sich bei diesem Unternehmen nicht ein neutrales Sachverständigenbüro, sondern um eine Firma, die im Auftrag der HUK Coburg diese Kürzungen auf der Grundlage von sog. EDV-Datenbanken willkürlich vornimmt und für diese Dienstleistung von der HUK Coburg Provisionen auf Basis der dadurch entstehenden Einsparungen zu Lasten der Versicherungsnehmer erhält.
Anzumerken ist, dass mein Versicherungsvertrag keine Werkstattbindung vorsieht und ich somit im Schadensfall mein Fahrzeug in einer Werkstatt meiner Wahl reparieren lassen kann.
Nach weiteren Recherchen handelt es sich bei dieser Vorgehensweise um eine "Masche" einiger Versicherungsgesellschaften (insb. der HUK Coburg) um die Kosten der Schadensregulierungen willkürlich zu kürzen, da viele Versicherungsnehmer dies - aus welchen Gründen auch immer - widerspruchslos hinnehmen. Es gibt sehr viele Urteile, in denen dieses Verhalten der Versicherungen als rechtlich unzulässig und unbegründet beurteilt wurde und den entsprechenden Klagen der Versicherungsnehmer daher stattgegeben wurde.
Ich selbst habe die HUK Coburg inzwischen aufgefordert, den gekürzten Betrag in Höhe von ca. 200 EUR, den ich zusätzlich zur Selbstbeteiligung an meine Werkstatt überweisen musste, an mich zu überweisen. Sollte dies nicht innerhalb der gesetzten Frist geschehen, werde ich natürlich umgehend meinen Rechtsanwalt beauftragen, die HUK Coburg zu verklagen. Meine Werkstatt hat mir übrigens mitgeteilt, dass die Rechnungskürzung nicht gerechtfertigt sei und sie eine derartige Vorgehensweise noch bei keiner einzigen anderen Versicherungsgesellschaft erlebt habe.
Die Kfz-Versicherung bei der HUK Coburg werde ich selbstverständlich kündigen, da ich nicht erleben möchte, welche Schwierigkeiten mir diese Versicherungsgesellschaft im Falle eines hoffentlich nicht eintretenden gravierenden und damit kostenintensiveren Unfallschadens bereiten wird.
Ich hoffe, dass ich hinreichend deutlich gemacht habe, welche Schwierigkeiten aktuelle und zukünftige Kunden bei dieser Versicherungsgesellschaft im Schadensfall zu erwarten haben. Denn die häufig anzutreffenden positiven Bewertungen der HUK Coburg beziehen sich regelmäßig nur auf die Höhe der Versicherungsprämien, die tatsächlich häufig günstiger als bei der Konkurrenz sind. Aber was nützt dies einem Kunden, der zur Durchsetzung seiner Rechte nur Ärger bekommt und eventuell sogar vor Gericht ziehen muss.
Viele Grüße
Räuber
Beste Antwort im Thema
Zitat:
@phaetoninteressent schrieb am 28. August 2015 um 19:35:23 Uhr:
auch wenn es die meisten nicht hören wollen. Günstig versichert führt nach marktmäßigen Gesetzen auch zu entsprechender Gegenleistung.Zitat:
@Räuber schrieb am 28. August 2015 um 18:57:33 Uhr:
Ein paar Wochen später erhielt ich ein Schreiben von der HUK Coburg, in dem mir mitgeteilt wurde, dass die in meiner Werkstatt angefallenen Reparaturkosten die durchschnittlich hierfür anfallenden Kosten um ca. 200 EUR überschritten haben. Als Nachweis wurde mir ein sogenannter Prüfbericht der Firma Control Expert zur Verfügung gestellt, aus dem sich diese Kürzung ergibt.Ich selbst habe die HUK Coburg inzwischen aufgefordert, den gekürzten Betrag in Höhe von ca. 200 EUR, den ich zusätzlich zur Selbstbeteiligung an meine Werkstatt überweisen musste, an mich zu überweisen. Sollte dies nicht innerhalb der gesetzten Frist geschehen, werde ich natürlich umgehend meinen Rechtsanwalt beauftragen, die HUK Coburg zu verklagen.
Meine Werkstatt hat mir übrigens mitgeteilt, dass die Rechnungskürzung nicht gerechtfertigt sei und sie eine derartige Vorgehensweise noch bei keiner einzigen anderen Versicherungsgesellschaft erlebt habe.
Die Kfz-Versicherung bei der HUK Coburg werde ich selbstverständlich kündigen, da ich nicht erleben möchte, welche Schwierigkeiten mir diese Versicherungsgesellschaft im Falle eines hoffentlich nicht eintretenden gravierenden und damit kostenintensiveren Unfallschadens bereiten wird.
Grundsätzlich bewegen wir uns in der Kaskoversicherung also nicht im Schadensersatzrecht, sondern im Vertragsrecht, im speziellen im Versicherungsvertragsrecht.
Es gilt also das, was vereinbart wurde.
Nach den aktuellen Bedingungen der Huk Coburg gilt nach A.2.6.2 a AKB, dass sie im Reparaturschadenfall "die für die Reparatur erforderlichen Kosten" gezahlt werden.
Nun ist es aber so, dass nach deutschem Recht grundsätzlich derjenige, der eine ihm günstige Rechtsposition für sich in Ansprucht nimmt, diese auch beweisen.
Schaut man genauer hin hast Du einen Anspruch nach §1 VVG i.V.m. A.2.6.2 a AKB implizit geltend gemacht. Ohne Schadenmeldung, zu der Du vertraglich verpflicht bist oder sonstiger Absprache. Zumindest hast Du davon nichts geschrieben.
Die Huk-Coburg im Gegenzug hat aus ihrer Sicht die für Reparatur erforderlichen Kosten bezahlt und belegt dieses mit einem Prüfbericht von einem Sachverständigen. Wenn Du genauer nachdenkst machst Du tagtäglich nichts anderes oder überweist Du ungeprüft und unreflektiert Geld durch die Republik?
Deine Mutmaßungen, dass dieser Sachversändge nicht neutral usw. ist mögen vielleicht richtig sein, hilft Dir aber null, denn wie gesagt derjenige der was will muss es beweisen. Sprich Du muss jetzt beweisen, dass die Reparaturkosten der Höhe nach erforderlich waren. Du und niemand anders.
Und da bringt Dir eine unbegründete Aufforderung oder die bloße Beauftragung eines Rechtsanwaltes rein garnichts. Letzterer verursacht Kosten, die außergerichtlich nicht erstattungsfähig sind.
Im Übrigen ist alles andere was Du schreibst nicht nur unsachlich und schädigt Dich selber, weil Du selbst nicht objektiv bist und somit nicht rational entscheidest wie du weiter vorgehst, sondern nicht bewiesen und im Zweifel eher im Bereich der übelen Nachrede einzuordnen.
Gruß
Hallo,
nach Lesen Deines Beitrags war mir bereits nach wenigen Sätzen klar, dass Du als Mitarbeiter einer Versicherungsgesellschaft tätig bist. Du kannst davon ausgehen, dass ich als selbstständiger, freiberuflich tätiger Steuerberater durchaus in der Lage bin, Versicherungsbedingungen zu begreifen.
Ich habe den Schaden selbstverständlich der HUK Coburg vor Beauftragung meiner Werkstatt gemeldet. Als Versicherungsnehmer kann ich davon ausgehen, dass diese Werkstatt für die Reparatur die erforderlichen Kosten in Rechnung stellt, solange mir keine Umstände bekannt sind, dass diese Werkstatt überhöhte Kosten berechnet. Ich bin nicht verpflichtet, mich mit der Kalkulation und den Stundensätzen dieser Werkstatt auseinanderzusetzen und diese mit anderen (Vertrags-)Werkstätten zu vergleichen, zumal die nächste Vertragswerkstatt weitere 50 Kilometer entfernt liegt. Darüber hinaus bin ich nicht verpflichtet, mein Fahrzeug in einer anderen, freien Werkstatt reparieren zu lassen, da dies nicht in dem Versicherungsvertrag vereinbart wurde und auch nicht durch den Begriff der "Erforderlichkeit" durch die Hintertür geboten ist.
Dass von der Firma Control Expert keine Sachverständigen-Leistungen erbracht werden, hatte ich bereits erwähnt und wird auch vom Geschäftsführer dieses Unternehmens bestätigt. Auf dem "Prüfbericht" wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass dieser "im Auftrag der Versicherungsgesellschaft erstellt wurde". Es handelt sich somit nicht um ein neutrales Sachverständigengutachten und ist daher im Falle einer gerichtlichen Auseinandersetzung ohne Relevanz.
Abschließend möchte ich darauf hinweisen, dass es sich bei dem zu reparierenden Fahrzeug um einen offenen Sportwagen eines deutschen Herstellers handelt. Es dürfte daher klar sein, dass die Reparaturkosten bei diesem Fahrzeug durchaus höher sind als die durchschnittlich für einen Windschutzscheibenaustausch anfallenden Kosten (z.B. für einen VW Golf). Diese Tatsache fließt jedoch bei der Kalkulation der Kaskobeiträge ein, denn für einen Porsche zahlt man zweifellos höhere Versicherungsbeiträge als z.B. für einen VW Golf.
Es ist mir auch bekannt, dass außergerichtliche Anwaltskosten nicht erstattungsfähig sind. Daher hatte ich auch geschrieben, dass ich meinen Anwalt mit einer Klage beauftragen werde. Hierbei handelt es sich dann eben nicht um außergerichtliche, sondern um gerichtliche Kosten.
Deinen Vorwurf der "üblen Nachrede" lasse ich unkommentiert, da er unbegründet und unsachlich ist und ich mich nicht auf ein derartiges Niveau begebe.
Grüße vom Räuber
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Zitat:
@go-4-golf schrieb am 3. Januar 2016 um 19:18:51 Uhr:
....
Wen man sich erst im Falle eines Unfalles mit dem Leistungskatalog der Versicherung beschäftigt, hat man was falsch gemacht. Mit dieser Frage sollte man sich schon vor Abschluss der Versicherung etwas beschäftigen.
Die o.a Aussage ist ein Beleg dafür, dass Versicherungen meist nur nach Höhe der Prämie abgeschlossen werden und die Leistungen, die dahinterstehen, praktisch nicht miteinbezogen werden.Hier, was die Huk auf ihrer Internetseite schreibt:
Was leistet der Schadenservice PLUS?
"Sie können bei jedem Kaskoschadenfall frei wählen, ob Sie die Schadenabwicklung uns überlassen oder selbst in die Hand nehmen. Nehmen Sie unser Angebot "Schadenservice PLUS" an, erhalten Sie zusätzliche Serviceleistungen, wie zum Beispiel ein kostenloses Ersatzfahrzeug, eine fünfjährige Garantie und einen Hol- und Bring-Service. Bei diesem Rundum-Service wählt die HUK-COBURG sogar die Werkstatt für Sie aus."Ist doch nicht schwer zu verstehen?
O.
Nö, ist nicht schwer zu verstehen.
Aber hier im Forum ist anscheinend schwer zu verstehen, dass andere beruflich eben etwas Anderes als Versicherung machen.
Für die Sachen, die ich beruflich benötige, muss ich mich auch nur in seltenen Fällen einlesen.
Ich zum Beispiel habe 5 Leitz-Ordner allein mit Versicherungsbedingungen und Verträgen.
Sicherlich habe ich mir alle durchgelesen und unterschrieben. Dass ich aber im Schadenfall aus dem Gedächtnis bis zu 20 Jahre alte Versicherungsbedingungen auswändig weiß, hat mit Geiz ist Geil rein gar nichts zu tun.
Ich im Übrigen habe für Versicherungen noch nie einen Preisvergleich angestellt, sondern finde meinen lokalen Allianzvertreter sehr nett und muss mich eben jetzt nicht mehr kümmern.
Zitat:
@gammoncrack schrieb am 3. Januar 2016 um 20:02:43 Uhr:
Das geht bei der 5-Jahres-Garantie nicht um die Firma. Die Versicherung steht für die Garantie ein.
Die sie sich, genau genommen, selbst gibt.
Schadenservice Plus ist aber idT nicht das Thema und ich persönlich finde es gut, wenn die Versicherung es bei der Schadenmeldung anbietet. Nur würde im Falle des TE unnötig Druck erzeugt, und wenn der TE unbedarfter wäre, hätte er die versicherte und bezahlte Leistung schlicht nicht bekommen.
Ich persönlich entscheide immer im Einzelfall, was ich im konkreten Fall benötige bzw. wie ich weiter vorgehe. Repariere ich werde ich in aller Regel die Partnerwerkstatt mit den verbundenen Annehmlichkeiten in Anspruch nehmen. Wenn einer partout das Markenlogo seines Herstellers auf der Rechnung haben will, auch wenn dieser nicht selber repariert, ist das das gute Recht jedes Kunden, der freie Werkstattwahl vereinbart hat.
Witzig ist übrigens, dass es die Werkstattbindung aktuell nur im KFZ-Bereich gibt. In der Sachversicherung wünschen es sich die Kunden, dass ihnen alles abgenommen wird, hier gibt's das aber so nur in ganz wenigen Ausnahmen, geschweige denn gegen Nachlass.
Eine Art Schadenservice Plus hat die HUK auch bei der Hausratversicherung.
Es gibt dort einen "Saskor" Mitarbeiter, der auf Wunsch des Kunden alles veranlasst, wie z.B. das Beauftragen von Handwerkern und / oder Reinigungsfirmen.
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Ja, vereinzelt wie gesagt schon, siehe auch Allianz Handwerkerservice. Schön wäre hier Partnerfirmen (zB die großen Schadensanierer), die den Schaden bewerten, ihren Bericht verfassen und sofort mit den notwendigen Arbeiten beginnen ohne Freigaben von Versicherern abwarten zu müssen. Wenn man das bei Schäden bis 10.000 Euro machen würde, würden sich die Versicherer einen Haufen Geld sparen, uns nennenswert Arbeit abnehmen und die Schadenregulierung enorm beschleunigen. Klassisches Win-Win.
Bei dem Haus- und Wohnungsschutzbrief geht es um Notfälle mit max 500,00 je Schadensfall, max 3x im Jahr
Hallo ins Forum,
um hier noch etwas Aufklärung zu liefern:
Es ging in dem Telefongespräch nicht ansatzweise um den Schadenservice plus, sondern es wurde - nachdem die von mir auf Nachfrage benannte Werkstatt (meine Stammwerkstatt) auf weitere Nachfrage als Vertragswerkstatt bezeichnet wurde - kategorisch auf die (vorgeblichen) Erstattungsgrenzen verwiesen. Da mir a) bekannt ist, dass diese - jedenfalls so - nicht gilt und b) die Gesprächspartnerin spätestens zu diesem Zeitpunkt extrem schnippisch war und kaum mehr die Schadennummer rausrücken wollte, habe ich das Gespräch beendet.
Ach ja, meine Stammwerkstatt ist keine HUK-Partnerwerkstatt und einen Hol-/Bringdienst hab' ich da auch (wenn's sein muss auch ein Ersatzwagen, was aber bei einem WSS-Tausch nicht wirklich nötig ist). Die Garantiegeschichte (5 Jahre) wiegt m.E. den Nachteile einer Lösung außerhalb des Herstellernetzes (allein schon wegen der ganzen Assistenzsysteme) nicht auf, zumal ich bei der Stammwerkstatt auch die "üblichen" 2 Jahre Gewährleistung (ok, kann weniger als die HUK-Garantie (deren Bedingungen ich nicht gelesen habe) sein) habe. Vor allem aber: Wo ist bei der WSS der Unterschied. Wenn sie fehlerhaft montiert ist, fällt's gleich auf und weitere Dinge würden später eh auf externe Einflüsse geschoben.
Viele Grüße
Peter
Hallo,
Ich möchte gerne hier meine Meinung äußern da ich schon seit geraumer Zeit dieses Thread verfolge.
Für das 01.01.2016 suchte ich eine neue Kfz Versicherung und laut meiner Recherchen war der günstigste Anbieter HUK24.
Auch wenn ich hier Erfahrungen einiger HUK-Kunden gelesen habe, und meine Bedenken hatte, wirklich nach HUK zu wechseln, wollte ich mich vom Gegenteil überzeugen.
Also tat ich es, und habe über huk24 Online meine neue Kfz Versicherung gefunden. Anschließend noch den Schutzbrief, der mich alle 3 Monate 2 Euro mehr kostet.
Nach einem Monat passiert das, was eigentlich ein Autofahrer nicht erwartet: Panne.
02.02.16 hatte ich mit meinem Fahrzeug eine Panne (vorne rechts war mein Reifen platt (Innenseite gerissen)).
Also rief ich den Kunden Hotline an und die Dame am Telefon war sehr zuvorkommend.
Von meinem Wohnort war ich 300 km entfernt.
Ich habe ein Mietwagen bekommen, mein Auto wurde zur nächsten Werkstatt abgeschleppt.
Alles dank den Schutzbrief kostenlos.
Bin sehr zufrieden mit HUK24 und kann es wärmstes weiter empfehlen.
Weiterhin möchte ich betonen: mein Sachverhalt ist natürlich nicht mit dem Sachverhalt des Threaderstellers zu vergleichen, jedoch wollte ich gerne meine Erfahrung teilen. Ich weiß selber, das Versicherungen bei Auszahlungen immer Probleme machen.
Vielen Dank für eure Aufmerksamkeit.
Hochachtungsvoll
Ich lese sehr viele Beiträge, in denen vor Versicherung ABC und XY24.de gewarnt wird.
Auch werden immer wieder Fragen zu Erfahrungen mit den diversen Versiicherungen gestellt.
Wenn man dann zu lesen beginnt bekommt man nach kurzer Zeit das Gefühl, das von den Versicherten selbst so einiges falsch gemacht wurde und die Versicherung sich darauf nicht einlassen will.
Ich kann da nur für mich sprechen und sage : armes Deutschland! Ist ja kein Wunder, wenn Versicherungen sich wehren!
Und ich möchte nicht hohe Beiträge dafür zahlen, dass andere sich bereichern wollen!
Hier einige Erfahrungen von uns als Werkstatt mit der HUK:
1.) Haftpflichtschädigung unseres Kunden durch einen HUK Versicherungsnehmer. Gutachten durch freien Sachverständigen. HUK gibt Reparatur anstandslos frei. Nach Rechnungslegung Prüfung durch "controlexpert" und Streichung diverser Positionen wie Lackindex 145% "wiederverwendbarer Halterungen". Kürzung 218,00 EURO.
Nachdem Gespräche mit HUK und controlexpert fruchtlos verliefen, haben wir den Unfallverursacher in die Pflicht genommen (Verursacherprinzip). 1. Reaktion - Zahlung der Halterungen nach 7 Tagen durch HUK ! Restbetrag beim Verursacher angemahnt - Zahlung des Restbetrages nach 14 Tagen wiederum durch HUK !
Dranbleiben lohnt also, auch wenn die Vorgehensweise der HUK unter aller Kanone ist.
Das Problem ist m.E. die Tatsache, dass die Geschäftsleitung in der Hauptsache früher aus Juristen bestand. Da war das Image ungleich höher.
Heute sind primär Controller am Ruder mit dem Ergebnis, dass die Kundenorientierung zu Gunsten der Gewinnoptimierung, auf der Strecke bleibt.
Das ist aber leider eine allgemeine Entwicklung, die nicht nur auf die HUK zutrifft.
2. Beispiel zur Schadensregulierung der HUK
Teilkaskoschaden WSS, Versicherungstarif ohne Werkstattbindung, 150,00 SB
Kunde meldet ordnungsgemäß Schaden telefonisch, bekommt Schreiben der HUK mit folgender WEISUNG (entsprechend Versicherungsbedingungen E1-E6):
Erstattung maximaler Stundensätze: Markenwerkstatt 85,00 EURO, freie Werkstatt 73,50 EURO.
Kunde telefoniert mit Versicherung (in meinem Beisein), dass er sich 3 Angebote eingeholt hat und keine Werkstatt seines Vertrauens repariert zu diesen niedrigen Stundensätzen. Antwort der HUK Hotline: Dann muß der Meister eben den Stundensatz nach unten anpassen ...
Seit wann hat die HUK das Recht in die freie Marktpreiskalkulation einzugreifen ?
Haben andere Werkstätten auch diese Erfahrungen und wenn ja, was habt ihr dagegen unternommen ?
Grüße
Lars
du verwechselst dass der Geschädigte im Haftpflichtschadenfall nicht Kunde der HUK ist. Und wenn es um Geld geht hört die Freundschaft auf.
Zum Kaskoschadenfall hast Du Dir die Antwort doch shcon selber gegeben. Der Vn hat es mit der HUK anscheinend so vereinbart. Was ist das Probelm, wenn man sich an das, was vereinbarte wurde, hält?