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Wann meldet Versicherung der Zulassungsstelle die EVB/Versicherung?

Themenstarteram 24. Oktober 2019 um 20:23

Hallo zusammen...

Folgender Fall: Meine aktuelle Autoversicherung läuft bis 23.01.2020 und ich habe diese bereits gekündigt.

Ich habe bereits im Mai eine neue Autoversicherung (A) abgeschlossen die am dem 23.01.2020 laufen sollte.

Diese habe ich aber heute per Fax Widerrufen (ist auch in Ordnung da noch kein Vertrag ausgehändigt wurde und somit die Widerrufsfrist noch nicht läuft).

Ebenfalls heute habe ich dann eine neue Versicherung(B) abgeschlossen die nun wirklich ab dem 23.01.2020 laufen soll.

Frage: Wann melden die neuen Versicherungen die EVB bei der Zulassungsstelle?

Nicht dass jetzt Versicherung A bereits eine Nummer gemeldet hat die ab 23.01.2020 gültig ist und es Versicherung B nun auch tut und es dann zu Problemen kommt?

Oder melden die Versicherer die Nummer erst kurz vor Beginn der Versicherung und ich muss mir keine Sorgen machen?

Kann man bei der Zulassungsstelle sowas telefonisch erfragen oder muss man da zwingend persönlich vorbeikommen?

Beste Antwort im Thema

Wenn Dir Versicherung A den Widerruf bestätigt und Versicherung B den Antrag angenommen hat, so ist das doch kein Problem mehr.

Danke windelexpress für Deine Antworten, ich wusste doch, warum ich Dich gerufen habe :)

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Themenstarteram 25. Oktober 2019 um 18:47

Als ich heute angerufen habe konnte man mit zumindest sagen dass bisher keine andere eingetragen ist als die aktuelle noch laufende. Man bot mir auch an dass ich wieder anrufen kann nächste Woche.

Ich werde mal davor als auch am 23.01 nochmals anrufen und Fragen wer da nun eingetragen ist. Hoffentlich geht alles gut... nicht dass die Versicherung A trotz Widerruf sich da einträgt und dann besteht kein Versicherungsschutz da diese von dem Konto das nicht mehr besteht wg. Bankwechsel nicht abbuchen kann...

Allerdings müsste in es in diesem Falle wohl ein Freispruch geben wenn man die richtige Versicherung anweist nochmals die Nummer zu übermitteln und nachweisen kann dass die Versicherung A widerrufen worden ist oder?

Sollte kein Versicherung mehr bestehen, bekommst Du ein ein Info.

Ganz bestimmt.

Themenstarteram 25. Oktober 2019 um 19:35

Genau das möchte ich ja verhindern weil dann ist es ja bereits ein Verstoß gegen das Pflichtversicherungsgesetz oder ?

Wenn Dir Versicherung A den Widerruf bestätigt und Versicherung B den Antrag angenommen hat, so ist das doch kein Problem mehr.

Danke windelexpress für Deine Antworten, ich wusste doch, warum ich Dich gerufen habe :)

Gibts denn keine Widerrufsbestätigung von A?

Themenstarteram 25. Oktober 2019 um 20:46

Noch nicht schriftlich. Nur telefonisch... aber das ist ja nix wert...

Du wirst ja ein Fax-Protokoll haben und Versicherung B wird (wenn nichts anderes dagegen spricht) den Antrag annehmen.... alles wird gut

Zitat:

@Chris492 schrieb am 25. Oktober 2019 um 08:44:10 Uhr:

Geht halt darum dass die Versicherung die ich wirklich möchte nicht gecancelt wird weil die Widerrufene in die quere kommt und dann ja die „ältere“ ist.

Das passiert sicher nicht. Eher dass zwei Versicherungen Dir Rechnungen zusenden :D

Ich glaube Du solltest "frei" machen, dass die EvB hier die alles entscheidene Wahrheit darstellt. Früher musste man mit einem Papier unterschrieben von einer Versicherung anmelden. Das System prüft dass es bei KFZ Anmeldung eine Versicherung gibt und keine Zustände wie in vielen anderen Ländern wo tatsächlich unversicherte herum gurken.

 

Solange du von A keinen Versicherungsschein bekommst, werden die auch nix abbuchen.

Das klappt alles, du bist ja kein Einzelfall

Themenstarteram 26. Oktober 2019 um 8:36

Nochmal um sicher zu gehen.

Es ist wie schonmal erwähnt so dass Versicherung A noch eine alte Bankverbindung hat welche nicht mehr existiert.

Versicherung B bezahle ich vor Versicherungsbeginn per Überweisung.

Angenommen Versicherung A übermittelt trotz Widerruf ihre Nummer und zieht den Versicherungsschutz zurück wenn dann die Abbuchung platzt....

Dann bin ja dennoch bei Versicherung B versichert da ich ja dort dann den Versicherungsschein habe und auch bezahlt habe unabhängig davon was eventuell falsch an die Zulassungsstelle übermittel wurde oder?

Und somit kann ich ja dann gar nicht gegen dss Pflichtversicherungsgesetz verstoßen oder?

Dann müsste ich ja nur Versicherung B anrufen dass sie nochmal ihre Nummer an die Zulassungsstelle übermitteln und die Sache wäre erledigt.

Wenn die Abbuchung platzt kriegst du erst einmal ein Schreiben von der Versicherung A

Du musst nur darauf achten dass du eine Versicherung hast. Mehr Pflichten hast du nicht.

 

Den ganzen Rest muß dich nicht kümmern, bzw erst dann der Behörde und deinen beiden Versicherungen helfen ihre Fehler in dem EVB System zu finden und zu korrigieren wenn es denn zu einem Fehler kommt.

Er muss den Erstbeitrag bezahlen

Themenstarteram 26. Oktober 2019 um 12:58

Bei der Versicherung B habe ich Überweisung gewählt. Sobald ich die Rechnung habe wird gleich überwiesen.

Meint ihr die Rechnung kommt noch in diesem Jahr ?

Das wirst du merken, die Chancen stehen aber gut

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