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Wagen abgegeben und nach einem Jahr wiederbekommen. Hat Versicherung anspruch auf diebalte Police?

Themenstarteram 25. März 2018 um 13:05

Moin, ihr lieben.

Folgender Sachverhalt. Ich habe 07/2016 ein Fahrzeug auf mich zuglassen.Zugelassen und versichert (versicherung A) war der Wagen auf mich selbst. 03/2017 habe ich das Fahrzeug meiner Schwiegermutter gegeben, da ich einen Firmenwagen für ein Jahr bekommen habe. Sie hat das Fahrzeug auf ihren Namen umgemeldet und auch über sich selbst versichert. Anfang 03/2018 habe ich das Fahrzeug zurück bekommen , umgemeldet und auch auf mich selbst versichert (Versicherung B)

Nun habe ich Post von meiner alten Versicherung bekommen, dass die den alten Vertrag wieder aufleben lassen wollen, da die 18 Monate das recht darauf im falle einer Widerzulassung haben. Diese Regelung kenne ich, jedoch ist es ja keine Widerzulassung im eigentlichen Sinne, da das Fahrzeug ja ein Jahr lang auf jemand anderen Versichert und zugelassen wurde (anderer Name, andere Adresse)

Hat die Versicherung anspruch oder darf ich bei Versicherung B bleiben?

Ich danke euch bereits im vorraus (:

Gruß

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31 Antworten

Zitat:

@Wauacht schrieb am 25. März 2018 um 19:31:45 Uhr:

 

Wenn ich Dir mein Auto verkaufe (oder es Dir schenke), musst Du meine Versicherung weiterführen?

Beantworte doch lieber diese Frage.

Mir schon klar, dass es da um die Sachversicherung geht, steht ja auch oben drüber. Dennoch tangiert es nur die Wohngebäudeversicherung. Andere Versicherungen enden wegen Wegfall des versicherten Interesses.

Wenn ich meinen Hund verkaufe/verschenke, endet meine Hundehaftpflicht auch.

Wir schauen jetzt einfach, wer keine Ahnung hat.

Stammleser wissen bereits, dass Du das bist.

OK, diesem Argument habe ich natürlich nichts entgegen zu setzen. Ich wusste noch nicht mal, dass ich schon Stammleser habe.

Themenstarteram 25. März 2018 um 17:52

Zitat:

@Wauacht schrieb am 25. März 2018 um 18:02:10 Uhr:

Zitat:

 

Was ist denn für Dich ein reiner Halterwechsel? Natürlich muss man den Vertrag des alten Halters nicht übernehmen. Wenn Du Dein Sofa verkaufst, geht die Hausratversicherung auch nicht auf den Käufer über. :D

Einzig bei der Wohngebäudeversicherung geht der Vertrag auf den neuen Eigentümer über, der dann das Recht zur außerordentlichen Kündigung hat.

Ein reiner Halterwechsel wäre für mich z.b wenn ich das Auto auf meine Frau ummelden würde aber weiterhin auf mich Versichern würde.

Zitat:

@Wauacht schrieb am 25. März 2018 um 19:31:45 Uhr:

Zitat:

@berlin-paul schrieb am 25. März 2018 um 19:27:15 Uhr:

§ 95 VVG

Wie geil! Da geht es de facto um die Wohngebäudeversicherung. Check mal §94 und 96. :D

Wenn ich Dir mein Auto verkaufe (oder es Dir schenke), musst Du meine Versicherung weiterführen?

Ob sich das nur auf Wohngebäudeversicherungen bezieht weiss ich nicht. Das man die KFZ Versicherung übernehmen muss habe ich jedoch auch noch nie gehört. Aber nur weil noch nie eine Versicherung das bei einem verlangt hat muss das nichr heissen, dass es falsch ist.

Ach so. Na da ändert sich ja nur das Vertragsmerkmal Halter=VN zu Halter=Partner, ansonsten bleibt der Vertrag ja bestehen.

Durch die Ummeldung endet der Vertrag. Punkt.

Der Erwerber kann kündigen. Ein Neuabschluss reicht dafür aus. Auch der Altversicherer kann kündigen. Es geht vordergründig um den Schutz der Geschädigten durch die Haftpflichtversicherung. Die geht direkt mit dem Vollzug des Kaufes auf den Erwerber über.

Das Fahrzeug wurde umgemeldet, was nur gegen Nachweis einer Versicherung möglich ist. Diese wurde in Form einer eVB von einer neuen Versicherungsgesellschaft nachgewiesen.

Die Theorie dahinter ist mir auch klar, ich rede von der praktischen Umsetzung, denn die interessiert den TE. Er wollte sich nicht zum Versicherungsfachmann ausbilden lassen, vermute ich.

Das ist kein Widerspruch und hat mit der Fragestellung nichts zu tun.

Zitat:

@bmwfan39 schrieb am 25. März 2018 um 15:05:09 Uhr:

Moin, ihr lieben.

Folgender Sachverhalt. Ich habe 07/2016 ein Fahrzeug auf mich zuglassen.Zugelassen und versichert (versicherung A) war der Wagen auf mich selbst. 03/2017 habe ich das Fahrzeug meiner Schwiegermutter gegeben, da ich einen Firmenwagen für ein Jahr bekommen habe. Sie hat das Fahrzeug auf ihren Namen umgemeldet und auch über sich selbst versichert. Anfang 03/2018 habe ich das Fahrzeug zurück bekommen , umgemeldet und auch auf mich selbst versichert (Versicherung B)

Gruß

Das war die Fragestellung. Und hier hat keiner zu quaken, weder die alte Versicherung des TE noch die bisherige Versicherung der Schwiegermutter.

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