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Volvo V70 II - Fehlkauf

Volvo V70 2 (S)
Themenstarteram 1. April 2017 um 23:30

Hallo Foristen,

ich möchte Euch von meiner neuesten Errungenschaft berichten.

Mitte Februar haben wir einen V70 II Kombi (Summum) mit 162 TKM für 8200 € erworben.

Beim Kauf bekannt war, daß die Winterreifen hinüber sind und ein Schlüssel fehlt. Der Schlüssel hat sich angefunden (war dem Händler zwischen die Sitze gerutscht), so daß bloß die bei der Kaufpreisfindung bekannterweise alten Winterräder zur Disposition standen.

Zwischenzeitlich hat sich allerdings der Effekt ergeben, daß das Fahrzeug beim Lenken in einem bestimmten Winkel "schwammig" anfühlt, als ob die Lenkung einen "toten" Punkt hat. Vor allem im Kreisverkehr auffällig, bei der Probefahrt allerdings nicht bemerkt. Schmieren der Lenkungskreuzgelenke brachte Linderung, aber keine Abstellung.

Nun ist das Fahrzeug am vergangenen Donnerstag durch einen Streifschaden mit Unfallflucht ziemlich beschädigt worden und wurde deswegen am Freitag in die Werkstatt gebracht (Abrechnung über Vollkasko, weil der Verursacher wahrscheinlich sowieso nicht ermittelt wird ...). Ärgerlich genug, aber der Hammer kam am Freitag nachmittag:

Die Werkstatt hat am Fahrzeug eine Achsvermessung vornehmen wollen, weil das linke Vorderrad minimale Schleifspuren aufwies.

Dabei stellte sich heraus, daß:

- beidseitig die Buchsen der Dreieckslenker ausgeschlagen sind

- beidseitig die Auflagen der Federteller der Vorderachse in Fetzen hängen - Metall auf Metall statt Metall auf Gummi

- alle vier Bremsscheiben ein unsauberes Tragbild haben, also nicht vernünftig bremsen

Da das Fahrzeug vor Übergabe an mich einen neuen TÜV bekommen hat, frage ich mich, ob ich eine Chance habe ggfls. den TÜV Rheinland für die Schäden aufkommen zu lassen. Wir sind seit Übergabe ca. 4000 km mit dem Fahrzeug gefahren, lt. Ansicht unseres Werkstattmenschen ist das Fahrzeug so nicht verkehrssicher und hätte auch so vor sechs Wochen keinen TÜV bekommen dürfen.

Der Händler ist ein "Fähnchenhändler" mit Migrationshintergrund - und sicher ein Profi, was den Verkauf von Dreckskarren angeht. Ich halte die Wahrscheinlichkeit ihn erfolgreich zur Mitarbeit / Reparatur / Kostenbeteiligung anzuhalten für ziemlich gering.

Wie schätzt Ihr die Möglichkeit bei o.g. Mängeln ein, den TÜV (bzw. das Bundesland, für das der TÜV tätig ist) im Rahmen eines Amtsmißbrauchs in Haftung zu nehmen?

Freundliche Grüße,

Markus

Beste Antwort im Thema

Warum wendet man sich eigentlich mit so einer Frage an ein Auto-Forum und nicht an einen Rechtsanwalt?

Wer sich hier meldet, der hat sicher keine Ahnung. Und wer wirklich (!) Ahnung hat, sprich zwei juristische Staatsexamina hat, der wird sicher nicht kostenlose Rechtsberatung hier liefern, die nebenbei gesagt auch verboten ist.

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Wer sich hier meldet, der hat sicher keine Ahnung. Und wer wirklich (!) Ahnung hat, sprich zwei juristische Staatsexamina hat, der wird sicher nicht kostenlose Rechtsberatung hier liefern, die nebenbei gesagt auch verboten ist.

Themenstarteram 2. April 2017 um 6:18

relativ einfach - weil ich sicher nicht der Erste bin, der diese freudige Erfahrung machen darf. Und im Nähmaschinen-Forum hielte ich es für noch unpassender - wobei der Einwand der kostenlosen Rechtsberatung teilweise berechtigt ist, weil meine Frage vielleicht nicht deutlich genug formuliert ist.

Besser wäre: Wer hat ähnliche / vergleichbare Erfahrungen gemacht und wie ist das ausgegangen?

Gruß,

Markus

Moin,

Alles was du nennst ist Verschleiß. Da greift nix - außer du siehst es vor dem Kauf und bemängelst dieses.

Der TÜV ist nicht dein Ansprechpartner - aus dem einfachen Grund - er prüft den Zustand zum Zeitpunkt der Vorführung und nicht 4-5000 km in der Zukunft. Alles was du nennst - kann und wird bei der Vorführung beim TÜV in Ordnung gewesen sein - und wenn nicht - kannst du das Gegenteil nicht belegen. Die Aussage der Werkstatt steht dabei gar nicht zur Disposition - der will dir etwas verkaufen, d.h. der kann einen grenznahen Zustand zu seinen Gunsten als "ist nicht mehr OK" auslegen.

Ergo - Klappe zu Affe Tod ...

Und dem Händler mal pauschal böses zu unterstellen ist ebenfalls sehr gewagt ...

Fazit - Du hast aus welchen Gründen auch immer beim Kauf des Autos nicht genug aufgepasst und durchaus einfach festzustellende Mängel nicht festgestellt, gemeint, dass du auf Hilfe beim Kauf verzichten kannst als Quittung gibt es jetzt die hohe Rechnung. Dafür bist aber einzig und allein selbst verantwortlich. Also musst du jetzt auch dafür einstehen. Aber unter uns gesagt - was dein Auto da hat sind Lappalien, die bei der km Leistung bei einem V70/2 früher oder später immer kommen. Was mich wirklich wundert ist - das du das Poltern beim Fahren nicht gehört hast - wenn die Teile in Verkehrsunsicherem Zustand sind - dann muss sich jede Bodenwelle angehört haben wie der Weltuntergang.

LG Kester

Tja, das man sich auf den Tüv (und vergleichbare) nicht verlassen kann, ist leider hinlänglich bekannt und traurig.

Der Fehler mit der Lenkung ist wahrscheinlich das berühmte ausgeschlagene Lenkgetriebe, bei der Laufleistung normal, lässt sich unter Umständen 1x Nachstellen, sonst teurer Austausch.

Unter welchen Umständen wurde das Auto gekauft? Nur mit Gewährleistung? MIt Garantie? Wurde beides ausgeschlossen?

Solche Rechtsfälle sind aber in jedem Fall sehr speziell und du wirst wahrscheinlich schnell eine Antwort benötigen da bei dir die Zeit drängt. Lass dich also anwaltlich beraten, auf das Geld wird es ja auch nicht mehr ankommen. Wenn du z.B. im ADAC bist, ist die Erstberatung ja auch kostenlos. Mag sein, dass es sowas bei anderen Schutzbriefen auch gibt, weiss ich nicht.

Um welches Baujahr handelt es sich denn, Benziner oder Diesel ?

guten Abend

Ambergauer bei 162tkm von einem ausgeschlagenen Lenkgetriebe habe ich noch nie gehört und diesen Fehler falls er es ist als normal zu betiteln ist deiner Seitz kann schön heftig und sicher auch nicht zu Belägen. Es sei den man nennt 1 ausgeschlagenes Lenkgetriebe von weis ich wieviel tausenden die in Ordnung sind als normal.

Aber wenn ich deine Beträge hier so lese ist scheinbar alles was mehr als 10km auf dem Tacho hat sowieso alter kram und strotzt nur so von technischen Fehlern.

So wie ich das lese denke ich da eher an ein ausgeschlagenes Traggelenk.

Was sich anfühlt als ob man auf eine Bananenschale unterwegs ist.

und jetz bin ich mal gespannt was da noch so von dir kommt

Habe keinerlei Bedarf an einer Grundsatzdiskussion, Streit oder was auch immer (daran ändert dein provokantes Posting auch nichts), das hilft dem TE bei seiner Frage auch nicht weiter, deswegen nur soviel:

Bei dieser Plattform hier kann man hier im Forum vergleichsweise recht häufig (so mein subjektives Empfinden, da man sowas bei anderen Volvo Plattformen oder auch Marken eher nicht liest) vom ausgeschlagenen Lenkgetriebe lesen (das hat mit der inneren Konstruktion dieser Lenkgetriebe zu tun). Das in meinem jetzigen V70 war es z.B. beim Kauf mit 139tkm auch schon ausgeschlagen, keine Ahnung seit wievielen KM. Das was der TE beim Fahrverhalten beschreibt, mit dem Punkt beim Kreisverkehr wäre typisch dafür, was aber natürlich nicht heisst, dass dies die Ursache sein muss.

Doch ich persönlich würde ein ausgeschlagenes Traggelenk in diesem Fall eher als nicht so wahrscheinlich ansehen, dies wäre der Werkstatt bestimmt bei der Achsvermessung aufgefallen, da sie ja wohl vernünftig nachgesehen haben, bei den Fehlern die sie gefunden haben. Das ausgeschlagene Lenkgetriebe lässt sich im Stand ohne laufenden Motor (Servounterstützung) nicht feststellen. Wenn es nur wenig ausgeschlagen ist, im Stand gar nicht, sondern nur bei den angesprochenen Kurven, wie z.B. Kreisverkehr oder Autobahnauffahrt. So meine Erfahrungen.

Und dass der Fehler mit dem Lenkgetriebe eher häufig auftritt hat Volvo ja auch selbst erkannt, nicht umsonst wurde eine Überholungsanweisung (also das Nachstellen) des Lenkgetriebes rausgebracht.

Mit einer prozentualen Auswertung kann ich natürlich nicht dienen, wie gesagt, subjektives Empfinden.

Das von mir dazu.

Themenstarteram 2. April 2017 um 18:35

Auto ist Baujahr 2006 und der 136kW Diesel

Ich fahre einen XC70 2006 bei Kilometerlaufleistung von derzeit 260000. Die Schäden, welche du beschreibst sind bei dieser Laufleistung vollkommen normal. Ich möchte jetzt nicht noch Öl ins Feuer gießen, aber mit einer unparteiischen Unterstützung oder Kontrolle des Fahrzeuges bei Kauf hättest du entweder anders entscheiden können oder um Nachbesserung bitten können. Jetzt ist dieser Zug glaube ich abgefahren.

Die Teile, welche du beschreibst, sind allesamt nicht so sehr teuter, die Arbeitszeit ist der Kostenfaktor. Lass den Unfallschaden beheben und einige dich mit der Werkstatt auf ein gutes Angebot, das gleich mitzumachen. Wartezeit wird geringer und doppelte Arbeiten gemieden.

such Werkstätten in der Umgebung auf, konfrontiere sie mit dem Arbeitsumfang und lass dir ein Angebot machen. Schließe den Freundlichen nicht von vornherein aus, ich habe über 2000€ bei ihm gespart gegenüber einer guten freien Werkstatt, der Grund liegt auf der Hand. Rep.Sätze und Know How.

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