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Vito 119 Anhängelast auf 2,8t erhöhen

Mercedes V-Klasse
Themenstarteram 29. April 2018 um 11:56

Hallo,

ich habe einen Vito 119 in der Gewichtsvariante 3,2t mit der ab Werk erhöhten Anhängelast von 2,5t.

Im Netz findet man von diversen Anbietern Gutachten die bei 8% Steigung eine Anhängelast von bis zu 3,2t erlauben.

Wie schaut das in der Realität aus? Bekommt man das dann relativ einfach eingetragen? Mir geht es eher um die Sicherheit nicht überladen zu fahren. Tatsächlich wird sich das Anhängergewicht bei 2,6-2,7t bewegen.

Kleine Nebenfrage, kann ich die Stützlast zur Anhängelast addieren? Also, Hänger wiegt 2,5t, Stützlast 100kg, darf ich dann 2,5 oder 2,6t ziehen?

Danke euch!

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12 Antworten

Zitat:

@keepinemrollin schrieb am 29. April 2018 um 13:56:34 Uhr:

...

Kleine Nebenfrage, kann ich die Stützlast zur Anhängelast addieren? Also, Hänger wiegt 2,5t, Stützlast 100kg, darf ich dann 2,5 oder 2,6t ziehen?

Das kannst Du natürlich nicht! Wenn Du 2,5 to ziehen darfst, dann darf der Anhänger auch nur 2,5 to wiegen!

Themenstarteram 29. April 2018 um 12:58

Zitat:

@Sieg-Burger schrieb am 29. April 2018 um 14:47:55 Uhr:

 

Das kannst Du natürlich nicht! Wenn Du 2,5 to ziehen darfst, dann darf der Anhänger auch nur 2,5 to wiegen!

Da ist dann halt die spannende Frage wie gemessen wird. Wird in der praxis verlangt den Anhänger abzukuppeln? Ich finde es trotzdem etwas unlogisch weil beim LKW die Sattellast definitiv zum Zugfahrzeug gezählt wird.

Auch so eine spannende frage ist, wie wird bei Regen verfahren? Da kommen doch schnell mal 20-30 Liter Wasser zusammen die die Außenhaut benetzen. Auf schönes Wetter warten oder wird es dann doch nicht so heiß gegessen?

Zitat:

@keepinemrollin schrieb am 29. April 2018 um 14:58:59 Uhr:

Zitat:

@Sieg-Burger schrieb am 29. April 2018 um 14:47:55 Uhr:

 

Das kannst Du natürlich nicht! Wenn Du 2,5 to ziehen darfst, dann darf der Anhänger auch nur 2,5 to wiegen!

Da ist dann halt die spannende Frage wie gemessen wird. Wird in der praxis verlangt den Anhänger abzukuppeln? Ich finde es trotzdem etwas unlogisch weil beim LKW die Sattellast definitiv zum Zugfahrzeug gezählt wird.

Ist doch beim V genauso. Steht sogar im Fahrzeugschein... Stützlast kommt zum zul. Gesamtgewicht des Zugfahrzeugs dazu

Screenshot-2018-04-29-15-37-14

Die Regelungen zur zulässigen Anhängelast sind tatsächlich nicht ganz einfach und es gibt viele unzutreffende Aussagen in den verschiedenen Foren.

Fakt ist, dass jedes Fahrzeug einen maximal so schweren Anhänger ziehen darf wie in den Fahrzeugpapieren des Zugfahrzeugs angegeben. Dabei kommt es gerade nicht auf das zulässige Gesamtgewicht des Anhängers an sondern darauf, wie schwer der Anhänger tatsächlich ist! Man darf also bei der Eintragung 2,5 to. beispielsweise auch einen 3,5 to Anhänger ziehen, wenn man ihn nur bis zu einem Gewicht von 2,5 to. belädt.

Die tatsächliche Gesamtmasse des Anhängers ist genau die, welche er zusammen mit seiner Ladung wiegt. Sie verteilt sich auf die Achslasten und die Stützlast. Deshalb darf die Stützlast nicht extra hinzu addiert werden.

Mehr dazu gibt es u.a. hier: https://www.bussgeldkatalog.org/anhaengelast/

Themenstarteram 29. April 2018 um 23:10

Danke mal für die vielen Antworten zur Stützlast.

Wie schaut es jetzt mit einer möglichen Auflastung beim Vito aus? Der Gesetzgeber gibt ja bei normalen PKW das höchstzulässige Gesamtgewicht des Zugfahrzeuges vor. (Fahrzeugklasse G =1,5x) grundsätzlich dürfte der Vito also 3,2t ziehen. Mercedes gibt aber nur 2,5t frei.

Hat schon mal jemand eine Auflastung auf 2,8 oder 3,2t gemacht? Wie gesagt, es gibt Anbieter die Gutachten für diese Werte verkaufen ohne Änderungen am Fahrzeug.

Die Frage ist aber auch wie sich das auf die Garantie und die Haltbarkeit von Mercedes auswirkt. Schließlich werden dann auch alle Bauteile ggf. mehr belastet. Motor / Getriebe / etc.

Mal ein anderer Hinweis, der vielleicht für den einen oder anderen interessant ist: bei der 100km/h Zulassung muss oft der ungebremste Anhänger abgelastet werden. In meinem Fall sieht das wie folgt aus: Leermasse des Vau laut Buchstabe G im Fahrzeugschein: 2145kg. Diesen Wert multipliziert man mit 0,3 und erhält einen Wert von 643,5. Der Anhänger (bspw mit 750kg maximales Gesamtgewicht: Gewicht vom Anhänger inkl Ladung) muss somit mit Gutachten und diversen Gebühren vor Zulassung auf 640kg abgelastet werden. Das gilt nur, wenn man ihn für 100 km/h zulassen möchte. Für mich lohnen sich Aufwand und Kosten nicht, da ich immer nur kurze Strecken fahre. Daher bleibt es bei den 80km/h. Mein Objekt der Begierde: Startrailer von Humbaur.

 

Grüße

Flusskrebs

Hi, das mit dem Leergewicht stimmt aber soweit ich weiß nicht ganz, bei mir steht im fahrzeugschein bei G 2080kg, in den COC (EG Übereinstimmungsbescheinigung) steht aber was von 2345kg! Hab irgendwo im Forum gelesen das im fahrzeugschein nur das nackte Gewicht des Autos steht und in den COC Papieren das tatsächliche Gewicht mit Ausstattung! Ich war leider noch auf keiner waage um zu wissen welches Gewicht stimmt!

Hmmm, das wäre schon interessant. Ich habe mit der Fachfrau bei Humbaur telefoniert, die mir das so erklärt hat. Vielleicht hat ja jemand noch genauere Infos?

So wie @Gunna7 schreibt ist es richtig. Kenne ich auch so.

Also gemäß der COC Papiere verhält es sich folgendermaßen: 13. Masse in fahrbereitem Zustand 2145 kg und unter 13.2 Tatsächliche Masse des Fahrzeuges 2487kg.

Es sind also laut Forum die 2487kg zu verwenden und mit 0,3 zu multiplizieren=746,1.

Ist bei einem ungebremsten 750kg Anhänger dann noch abzulasten oder wird aufgerundet?

Danke :)

Zitat:

@Flusskrebs schrieb am 29. Mai 2018 um 10:41:18 Uhr:

Mal ein anderer Hinweis, der vielleicht für den einen oder anderen interessant ist: bei der 100km/h Zulassung muss oft der ungebremste Anhänger abgelastet werden. In meinem Fall sieht das wie folgt aus: Leermasse des Vau laut Buchstabe G im Fahrzeugschein: 2145kg. Diesen Wert multipliziert man mit 0,3 und erhält einen Wert von 643,5. Der Anhänger (bspw mit 750kg maximales Gesamtgewicht: Gewicht vom Anhänger inkl Ladung) muss somit mit Gutachten und diversen Gebühren vor Zulassung auf 640kg abgelastet werden. Das gilt nur, wenn man ihn für 100 km/h zulassen möchte. Für mich lohnen sich Aufwand und Kosten nicht, da ich immer nur kurze Strecken fahre. Daher bleibt es bei den 80km/h. Mein Objekt der Begierde: Startrailer von Humbaur.

Grüße

Flusskrebs

Mit einem gebremsten Anhänger sollte es dann aber gehen.

Ich muss auch 80 fahren, trotz 100er Zulassung Hänger. Weil der Vito zuwenig Leermasse hat.

Egal, ich stelle den Tempomat auf 90 und gut ist. Gebremster Anhänger dürfte wohl ein wenig zu teuer werden. Transportiert mit ein Seadoo Jetski.

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