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vertuschter Unfallschaden

Themenstarteram 22. März 2014 um 15:49

Hey zusammen,

ich bin mir nicht sicher in welches Unterforum es genau gehört.

Nun zu meinen Problem:

Ich habe vor ca. 6 Monaten ein Fahrzeug von Privat (2. Besitzer) gekauft (inkl. Standard-ADAC-Vertrag)

Der Verkäufer gibt an das Fahrzeug sei unfallfrei, nur der Schweller wurde mal vom 1. Besitzer neu lackiert und wisse auch vom 1. Besitzer keine diesbezügliche Unfallschäden.

 

Die Tage wurde von mir das Fahrzeug gründlich gereinigt etc. und dabei sind mir einige dezente Unstimmigkeiten aufgefallen:

- Heckstoßstange wurde nachlackiert, an einer Kante am Radlauf ist ein Klarlacktropfen

- Hinterer Radlauf auf der Beifahrerseite passt Farblich nicht überein wirkt etwas Seidenmatt

- Hinterer Radlauf auf der Fahrerseite ist in der Türkante ein leichter Sprühnebel

- es war keine originalen Endschalldämpfer montiert

- und noch vieles mehr ...

 

Nächste Woche wird die Lackdicke gemessen und die Versicherung auf etwaige Vorschäden kontaktiert!

Durch einige Recherchen habe ich raus gefunden, dass der 1. Besitzer den Wagen als Unfallfrei inseriert hatte.

 

Nun zu meiner Frage:

Wenn sich mein Verdacht wirklich bestätigt, habe ich dann irgendwelche Rechte?

Kann ich eine Wertminderung verlangen? Weil zurück geben wäre keine Alternative, da schon über 8000€ an Umbaukosten investiert wurden...

 

Über eine Antwort von euch würde ich mich freuen.

Beste Antwort im Thema

Dann mach du mal ein riesen Fass auf, verklag den Erstbesitzer (mit dem du in keiner vertraglichen Beziehung stehst), nur um, sollte es, entgegen den Erwartungen, doch dazu kommen, dass du einen evtl Rechtsstreit gewinnst, 100-200€ rauszuschlagen. Mehr wird da nicht bei rumkommen, wenn es nur eine Kratzerbeseitigung war. :rolleyes:

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22 Antworten
am 22. März 2014 um 16:32

Zitat:

Original geschrieben von simson51

 

 

Nun zu meiner Frage:

Wenn sich mein Verdacht wirklich bestätigt, habe ich dann irgendwelche Rechte?

Ja

Zitat:

 

Kann ich eine Wertminderung verlangen?

Ja

 

Themenstarteram 22. März 2014 um 16:50

Und wie muss das ganze dann ablaufen?

Weil es kann ja sein dass der 1. Besitzer den schaden schon vertuscht hat

Oder der 2. Besitzer sagt, dass ich einen Unfall hatte und die Sache ihn nun in die Schuhe etc. schieben möchte.

am 22. März 2014 um 17:01

Zitat:

Original geschrieben von simson51

Und wie muss das ganze dann ablaufen?

Weil es kann ja sein dass der 1. Besitzer den schaden schon vertuscht hat

Oder der 2. Besitzer sagt, dass ich einen Unfall hatte und die Sache ihn nun in die Schuhe etc. schieben möchte.

Zunächst einmal bist du in der Beweispflicht, du musst dem Verkäufer beweisen das das Auto einen Unfallschaden hatte und der Verkäufer davon Kenntnis besaß so das der Kaufvertrag somit nicht richtig ist. Im Grunde genommen hat der Verkäufer dich betrogen und sich somit einen unrechtmäßigen Vermögensvorteil erschlichen.

 

Eigentlich läuft dann alles auf einen Vergleich aus,und der Verkäufer zahlt dir eine Summe x zurück. Oder es landet vor Gericht und wird teuer für den Verlierer des Rechtsstreites, da aber Betrug ein Straftatbestand ist könnte es auch noch unangehem für den Verkäufer werden.

 

Die Beste und günstigste und vor allem Nevernschonenste ist eine gütliche Einigung ohne Anwalt !!!

am 22. März 2014 um 19:11

Zitat:

Original geschrieben von Pepperduster

 

Zunächst einmal bist du in der Beweispflicht, du musst dem Verkäufer beweisen das das Auto einen Unfallschaden hatte und der Verkäufer davon Kenntnis besaß so das der Kaufvertrag somit nicht richtig ist.

Du sagst es ........ wie aber sollte so ein Beweis möglich sein? Nach 6 Monaten? Wäre ich der Verkäufer, würde ich alles von mir weisen und in Ruhe der Dinge, die da nicht kommen werden, harren, einfach aussitzen.

Um dem Käufer hier Betrugsabsicht nachzuweisen, müsste man schon detektivisch tätig werden und beim Verkäufer in der Historie nachforschen: Welche Werkstatt käme in Frage? Was für ein Unfall war das? Nachfrage bei der vorherigen Versicherung, aber die könnten sich auf "Datenschutz" berufen ........ möglich wäre das zwar, aaaaaber ........ das wird kosten bis man überhaupt Anhaltspunkte in Händen hält, die darauf hindeuten, dass der Vorbesitzer wirklich einen Unfall hatte. Mir ist jetzt nicht bekannt, inwieweit man dann später vor Gericht diese Ausgaben wieder erstattet bekommen kann.

Grüße

Udo

Gut, dafür sind Anwälte da, nich wahr...

Der schreibt einen bösen Brief an der Verkäufer, schön mit viel §§§ und auf dickem Papier.

Dann gibt es zwei Möglichkeiten...Verkäufer ist ein Angsthase, oder Verkäufer is ne coole Sau.

Ich würd da erstmal hinter die Fassade vom Auto schauen.

Sprich wie sieht das Blech hinter der Schürze aus und wie die Radläufe von innen, Blick in die Hohlräume, wurden Bleche ersetzt und wenn ja ist es gut gemacht usw. usw.

Ist ja die Frage ob es sich überhaupt lohnen würde, da groß Rabatz zu machen.

So schlecht kann er ja nicht lackiert worden sein, wenn es dir erst beim putzen auffällt.

 

 

Um was für ein Auto handelt es sich? Ich meine, wenn es ein 2000-€-Panda ist, kann man sich das Ganze auch sparen. :)

Themenstarteram 23. März 2014 um 10:22

Der vermutliche Schaden würde mich auch nicht wirklich stören, da er optisch gut gemacht ist

(nur an einer stelle Rostet es leider wieder etwas durch).

Nur ich hätte niemals den Preis dafür bezahlt!!!

Vor allem lässt sich so ein Fahrzeug mit einen Schaden viel viel schlechter wieder verkaufen.

Es Handelt sich um ein RS Modell von Audi.

Erstmal Lackanalyse machen und dann weiterschauen.

Wenn er schon wieder rostet, würde ich das als mittlere Katastrophe einschätzen.

Themenstarteram 24. März 2014 um 19:41

So es gibt nun ein paar Neuigkeiten:

1. Besitzer ist der "Vertuscher"

Bei der ersten groben Lackmessung kam raus, dass 100% eine hintere Seitenwand (Fahrerseite) neu lackiert wurde und die Heckstoßstange (die Tage, wenn es wieder trocken ist, wird noch einmal alles genau gemessen)

Durch Recherchen im Internet wurde die Lackiererei ausfindig gemacht, wo der Schaden beseitigt wurde (Lackiererei und Unfallinstandsetzung). Laut denen wurde nichts an der Karosserie gemacht sondern angeblich nur eine Schramme/Kratzer entfernt (aber angeblich auf der Beifahrerseite).

Konnte aber nicht wirklich was genaues sagen, wollte aber noch mal in den Unterlagen schauen und mir bescheid geben.

 

Angenommen es wäre wirklich nur ein "Kratzer" gewesen, sowas muss doch beim Verkauf trotzdem angegeben werden oder, weil dadurch ist das Fahrzeug ja weniger Wert und in der Fahrzeugklasse um einiges schwieriger zu verkaufen!

nen paar kratzer und eine echte nachlackierung beim lacker mit rechnung und co ist doch kein unfallwagen. nen unfallwagen sind verbeulte tragende teile die irgendwie wieder hergerichtet worden sind und potentielle probleme verursachen kann.

es ist halt nun ärgerlich, aber wenn man 6monate braucht und man genau hingucken muss um irgendwas zu erkennen war die lackierarbeit wohl in ordnung.

du müßtest nun den 2 besitzer nachweisen, das dieser von diesen lackierarbeiten wußte und es dir damit verheimlicht hat. da du den "schaden" (der eigentlich gar nicht vorliegt) selbst nur bei sonnenschein mit viel liebe siehst, könnte das schwer werrden.

das beste wird sein wenn man sich darüber nun nicht allzudolle ärgert. man könnte auch alles zum anwalt tragen, fragt sich nur was bei rumkommt.

Sollte es wirklich nur ein Kratzer gewesen sein, ist es kein Unfallschaden. Und ob man sowas ausdrücklich angeben muss beim Verkauf,... Ich denke ein Gerichtsverfahren dürfte in dem Fall sehr ergebnisoffen sein, sodass auch für den Kläger ein recht großes Risiko besteht, zu verlieren und damit noch auf den Kosten sitzen zu bleiben.

Es ist ja nichts wesentliches zerstört worden, sodass ich da keine Wertminderung sehe. Im Gegenteil: Man könnte auch sagen, dass eine Lackierung in dem Fall eine Wertsteigerung wäre, da ein optischer Mangel beseitigt wurde.

Lackdicke heisst ja nichts. Was imt mit Fahrzeugen die bei uslieferung nachlackiert werden ?

Die Frage wurde in nem anderen Thread noch nicht beantwortet..

Themenstarteram 24. März 2014 um 21:31

Das Fahrzeug hatte beim 1. Besitzer einen Schaden erlitten dieser von einer Lackiererei & Instandsetzungsfirma repariert wurde (in welchen Umfang genau steht noch nicht fest)

Die Firma konnte sich am Telefon sofort an das Fahrzeug erinnern

(die Reperatur ist aber mindestens über 2 Jahre her = seltsam)

Und warum gibt der 1. Besitzer bekannt, dass ein Schweller nachlackiert wurde, aber der Rest wird verschwiegen?

Eine Wertsteigerung ist das in diesem Fahrzeugsegment sicher nicht!

Wir reden nicht von einen x beliebigen Golf, wenn irgendwelche Teile nachlackiert worden sind ist es eher ein Wertverlust oder wer zahlt für ein Fahrzeug mit Nachlackierungen genau so viel wie einer der komplett Original Lack hat?

Genau nämlich »Niemand«

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