Verständnisfrage aufheben Geschwindigkeit nach der Baustelle

Folgende Situation:

  • Fahrt auf der Autobahn, ausgewiesene Geschwindigkeit ist 120km/h.
  • Es kommt eine Baustelle. Reduzierung zuerst auf 100km/h, dann auf 80km/h.
  • In der Baustelle gilt 80km/h.
  • Nach der Baustelle wird 80km/h wieder aufgehoben.
  • Es tauchen im weiteren Verlauf keine Schilder auf.

Und nun die Frage: Wie schnell darf man offiziell fahren?

Hinweis: Es wird nur die 80km/h mit einem solchen Schild aufgehoben. Keine allgemeine Aufhebung .

Beste Antwort im Thema

 Ich muss mich hier wohl für meine falsche Meinung entschuldigen, habe gerade mit einem Fahrlehrer telefoniert.

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Zitat:

Original geschrieben von Archduchess


Du weißt das, aber weiß das auch "250 und 60 vertragen sich nicht" ?

die einzige strasse in deutschland, auf der sowohl 250 als auch 60 zulaessig sind, ist gleichzeitig auch die mit weitem abstand sicherste strasse. es scheint, als wenn 250 und 60 sich sehr gut vertragen.

Aber sie könnte sicherer sein wenn sich einige klar wären, daß es 250 und 60 (oder weniger) sind...

Schau dir doch die Aussage an.

250 sind nicht das Problem. Die können auch durchaus gehen.

Das Problem ist das nicht rechnen mit 60.
Egal aus welchem Grund.

Und daran fehlt es.

Nur mal ein Beispiel, dass es hier bei MT zu einem Blog gebracht hat: Ape .

Wer rechnet noch damit?

Zitat:

Original geschrieben von ichtyos


Nur mal ein Beispiel, dass es hier bei MT zu einem Blog gebracht hat: Ape .

Wer rechnet noch damit?

Da braucht man nicht rechnen.

Es können ja ganz andere Dinge geschehen.

Auch wenn es selten gemacht wird "Fahren auf Sicht"

Wenn ein Schwertransporter unterwegs ist ist das nach hinten absichernde Fahrzeug ja auch nicht 1000 m hinter dem Schwertransporter.

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Moin!

Auf der A2 wird sehr gerne vor Baustellen wie folgt beschildert:

Freie, unlimitierte Strecke.
Hinweis Baustelle in X km.
Dann kommt irgendwann ein 120 OHNE Zusatzschild.
Dies wird dann auf 100 OHNE Zusatz reduziert
um dann auf 80 bzw. 60 mit Zusatz zu enden.
Am Ende der Baustelle steht dann sehr oft auch nur Zeichen 278.
Manchmal kommt dann danach noch Zeichen 281. Nicht immer wird aber am
Ende der Baustelle das in der Baustelle gültige Zeichen 277 aufgehoben.
Das hieße ja, das LKW dann niemals wieder überholen dürften.

Die Beschilderung in Baustellen ist sehr oft, ziemlich schlecht.

Zitat:

Original geschrieben von BirgerS


Nach ner Aufhebung gilt die letzte Geschwindigkeitsbegrenzung? Und dann kommts noch drauf an in welchem Zusammenhang die letzte Begrenzung stand? Gehts noch?
Auf der Autobahn herrscht generell Richtgeschwindigkeit 130, außer ein Tempolimit sagt was anderes! Und wenn ein Tempolimit aufgehoben wird, dann gilt natürlich wieder Richtgeschwindigkeit, bis ein neues Limit kommt.

Schilderklärung: http://www.brewes.de/.../...essigen-hoechstgeschwindigkeit-80-kmh.html
"Ende der zulässigen Höchstgeschwindigkeit 80 km/h" - nicht mehr und nicht weniger!

Das erklärt aber das Verhalten so mancher Fahrer 🙄

Cool die Schilder gibts zu kaufen,da bestell Ich mir gleich mal welche und wechsel die ganzen dämlichen Tempo 80 Schilder auf der B10 aus. 😁

Zitat:

Original geschrieben von surfkiller20



Die Beschilderung in Baustellen ist sehr oft, ziemlich schlecht.

Es gibt allerdings auch ordentlich beschilderte Baustellen.

Habe letzten Freitag mal genau drauf geachtet:

TL 120 ---> 100 mit Baustellensymbol ---> 80 mit Baustellensymbol --- (kurz vor dem Baustellenende war das 120er Schild auf die Seite gedreht) ---> nach der Baustelle die 80 wieder aufgehoben ---> nach ca. 3 KM wieder die 120.

Genau so habe ich auch die Fragestellung im EP verstanden.

Und wer mir da jetzt erzählt, dass man sich die 120 für die 3 KM nach der Baustelle nicht noch im Kopf behalten kann, der sollte vielleicht wirklich mal einen Aufmerksamkeitstest absolvieren.

Die LKW-Überholverbote waren übrigens separat beschildert und auch separat wieder aufgehoben.

Zitat:

Original geschrieben von einTraumtaenzer


Es gibt allerdings auch ordentlich beschilderte Baustellen.

Habe letzten Freitag mal genau drauf geachtet:

TL 120 ---> 100 mit Baustellensymbol ---> 80 mit Baustellensymbol --- (kurz vor dem Baustellenende war das 120er Schild auf die Seite gedreht) ---> nach der Baustelle die 80 wieder aufgehoben ---> nach ca. 3 KM wieder die 120.

Genau so habe ich auch die Fragestellung im EP verstanden.

Und wer mir da jetzt erzählt, dass man sich die 120 für die 3 KM nach der Baustelle nicht noch im Kopf behalten kann, der sollte vielleicht wirklich mal einen Aufmerksamkeitstest absolvieren.

Die LKW-Überholverbote waren übrigens separat beschildert und auch separat wieder aufgehoben.

Und genau das ist eine komplette Müll-Beschilderung. Die 120 wurden von den 100 letal vernichtet (da ändert auch das Baustellensymbol nichts dran). Nach der Baustelle hätte nicht 80 aufgehoben hingehört, sondern eine schlichte 120.

Zitat:

Original geschrieben von ichtyos


Und genau das ist eine komplette Müll-Beschilderung. Die 120 wurden von den 100 letal vernichtet (da ändert auch das Baustellensymbol nichts dran). Nach der Baustelle hätte nicht 80 aufgehoben hingehört, sondern eine schlichte 120.

Genau so.

Man hat den Eindruck, daß etliche Baustellenbetreiber und manchmal sogar Verkehrsbehördenmitarbeiter die StVO nicht kennen.

Gibt genug Örtlichkeiten (jetzt mal abgesehen von AB) bei denen die untere bzw. örtliche Straßenverkehsbehörde dem Ordnungsamt oder dem Bauamt "hingeschmissen" ist und mehr ein Stiefkind ist.

Da kanns dann schon sein, daß selbst der Leiter keinen Plan hat. Und so siehts dann auch aus. 😁

Zitat:

Original geschrieben von Nomen_est_Omen


In einem solchen Fall habe ich keine Hemmungen, die zuständige Polizei über eine gefährliche oder fehlerhafte Beschilderung zu informieren. ... Ich schaue auch nach Schlaglöcher, verdrehte Verkehrsspiegel und abhanden gekommenen Verkehrszeichen und melde diese der Polizei. Die Behebung des Problems erfolgte aus meiner Erfahrung meist sehr schnell.

Und wieso belästigst du die liebe Polizei mit den Sachenß

Die ist doch zu 100% nicht für die Fehlerbehebung zuständig!

Sie wissen zumindest, wer zuständig ist. Solche Meldungen Aufzunehmen ist eine ihrer Aufgaben.

Weiterhin kann die zuständige Polizei am ehesten beurteilen, wie dringend/wichtig/berechtigt die Sache ist. Die Verkehrsicherung gehört definitiv zu deren Aufgabengebiet und sie kennen die richtigen Ansprechpartner. Auch hat es eine anderen Stellenwert für das zuständige Bauamt, wenn die Polizei sich meldet ob einer potentiellen Verkehrsgefahr. Die aufnehmenden Polizeibeamten hatten im übrigen bisher keine Einwände, dass ein besorgter Bürger sich mit einem Hinweis meldet, damit eine potentielle Gefahr entschärft wird (zumindest wenn man nicht als "Querulant" jeden Tag dort auftaucht oder laut polternd etwas "fordert"😉.

Falls sie sich nicht richtig zuständig sehen, können sie auf jeden Fall einem die richtigen Anspechpartner mitteilen.

Wie gesagt, ich tue lieber etwas gegen einen Misstand, als nur in Foren meinen Frust zu äussern.

Woran erkenne ich, daß eine Geschwindigkeitsbegrenzung nur für einen Abschnitt gilt? Selbst in Baustellen sind es ja eigentlich nur normale Schilder mit 100 und 80 ohne Zusatz.

Zitat:

Original geschrieben von HairyOtter


Woran erkenne ich, daß eine Geschwindigkeitsbegrenzung nur für einen Abschnitt gilt? Selbst in Baustellen sind es ja eigentlich nur normale Schilder mit 100 und 80 ohne Zusatz.

Meist wird zu Beginn der Baustelle dann ein Schild "Baustelle" und darunter steht dann z.B. 80.

Solche Tempolimits wegen Gefahrenstelle enden immer wenn die Gefahrenstelle ganz offensichtlich vorbei ist.

(Baustelle zu Ende)

In der Baustelle dann, wird das TL nur noch wiederholt, weil offenbar sehr viele VT das Gedächtnis eines Goldfisches haben (3 Sekunden) und sich nicht mehr daran erinnern können, das zu Beginn der Baustelle 80 galt und dies bis zum ende der Baustelle weiterhin gilt... Diese Wiederholung des TL wird aber nur bei langen Baustellen durchgeführt. Bei kurzen macht das wenig Sinn.

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