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Versicherungsentschädigung Haftpflichtschaden

Themenstarteram 25. März 2007 um 17:13

Hallo,

erstmal muss ich sagen, mein Thema hat mit Fahrzeugen nichts zu tun, aber vielleicht hab ich ja das Glück, dass mein Beitrag jemand liest, der sich mit Versicherungen auskennt.

Also, auf einer Geburtstagsfeier wurde mein Laptop sehr stark beschädigt. Der Fall wurde der zuständigen Haftpflichtversicherung gemeldet und der Kostenvoranschlag eingereicht. Die Versicherung schrieb mir nun zurück, sie überweisen nur den Nettobetrag und die MwSt erst bei erfolgter Rep. und Einreichung der zugehörigen Rechnung. Meine Frage ist nun, wie sieht es aus, wenn ich den Laptop nicht reparieren lassen will und dafür mir lieber einen Neuen anschaffe? Hab ich dann eine Chance auf Erstattung der MwSt.? Der Laptop wurde im Juni 2006 gekauft (799EUR) der Schaden beläuft sich auf 403EUR (netto). EIne Rep. ist mir ehrlich gesagt zu heikel, weil danach funktioniert vielleicht irgendwas nicht so, weil doch ein Beschädigung war, die man nicht sofort sieht und dann dauert es wieder ewig. Kurz gesagt, wann hab ich eine Chance, auch noch die MwSt zu bekommen? Ich hoffe ihr versteht mein Problem.

Vielen Dank im Voraus

PS. bitte nicht sauer sein, ich weiß, dass es eigentlich nicht hierhin gehört, aber ich weiß mir keinen anderen Rat. Ich bin der Meinung, hier schonmal von Astra-H-Fahrern gehört zu haben, die sich mit Versicherungen auskennen.

Wäre echt cool, wenn mir jemand helfen könnte. Ich will nämlich morgen mal bei der Versicherung anrufen und will wissen wovon ich rede.

MFG

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17 Antworten

Ja.

Sobald Du die Ersatzbeschaffung nachweist (Rechnung auf Deinen Namen) kannst Du die knapp 77 EUR MwSt kassieren.

Themenstarteram 25. März 2007 um 19:20

Alles klar, dank dir. Eine Frage hab ich noch, kannst du mir irgendeine Gesetzesquelle nennen oder ein Urteil? Falls die sich querstellen sollte.

am 26. März 2007 um 7:43

Hi,

ein Querstellen wird i.d.R. hier nicht erfolgen - wenn die Eintrittspflicht einmal bestätigt ist (wie ja offensichtlich in Deinem Fall).

Rechtsgrundlage ist schlicht und einfach das BGB (z.B. §249)

Grüße

Schreddi

Legale Abzugsmöglichkeiten sehe ich hier bestenfalls im Wiederbeschaffungswert.

Ein Wertverlust von nur 300 EUR nach 9 Monaten könnte bei einem Laptop eng werden.

Mit Pech gibt es ein neues Modell besserer Technik bereits für 500 EUR.

Themenstarteram 26. März 2007 um 11:10

Hab vorhin mit der Versicherung telefoniert, dame sagte mir, dass ich ne Chance habe die Umsatzsteuer zu bekommen, wenn ich mir ein neues Notebook kaufe. Dieses müsste aber dann der Sachbearbeiter entscheiden.

Wie sieht es eigentlich mit folgender Sache aus:

Wenn ich das Notebook nicht reparieren lasse, muss ich ja trotzdem den Kostenvoranschlag, den Transport usw. bezahlen, was in meinem Fall 75€ sind. Hab ich da Chancen diese Kosten noch zusätzlich erstattet zu bekommen, zu den fiktiven Reparaturkosten? Ich hoffe, ich habe mich verständlich ausgedrückt.

MFG

Kannst Du Dich vielleicht entscheiden, wie Du den Schaden gestalten willst?

Gehe zu einem RA, der arbeitet das für Dich ab und kann damit Geld verdienen.

Das Forum hier heißt nicht Laptop-Talk. ;)

Themenstarteram 26. März 2007 um 11:29

Wieso entscheiden? Hab ich mich so missverständlich ausgedrückt?

Am liebsten wäre es mir,wenn ich neben den Kosten laut Kostenvoranschlag noch die Kosten bezahlt bekommen würde, wenn ich die Rep. nicht machen würde. Also 400€ (netto --> fiktive Reparaturkosten) und zusätzlich 75€ (Kosten, falls der Laptop nicht rep. werden soll für Transport,KVA,Technikerkosten..)

Wenn du nicht willst, dass ich diese Frage hier stelle dann, mach den Thread halt dicht und gut is.

Hab doch im ersten Posting geschrieben, dass ich weiß das es nicht mit Autos zu tun habe, aber ich mich trotzdem über Hilfe freuen würde.

Was nervt:

Nach jeder Antwort kommt von Dir eine neue Frage.

Alle Fragen zielen darauf ab möglichst viel aus dem Schaden zu machen.

Das ist vermutlich auch der Versicherung aufgefallen.

Der Verweis auf den Sachbearbeiter ist für mich ein deutliches Zeichen.

Abgesehen davon, dass Laptopschäden im Bereich der Haftpflichtversicherung in der Mehrzahl Eigenschäden sind die von Kumpels Haftpflicht gezahlt werden soll.

Mich würde es nicht wundern, wenn der Schuß für Dich noch nach hinten ausgeht.

 

Dennoch zwei Tipps:

Die Kosten des KVA sind 0 EUR bei Reparatur.

Erstattungsanspruch somit 0 EUR.

Wenn Du neu kaufst sind die 75 EUR Dein Problem.

Wobei die 75 EUR bei Neukauf garantiert auch nicht anfallen. ;)

Wenn Du einen neuen Laptop kaufen willst, wird die Versicherung den alten Laptop vorsorglich einfordern.

Die wissen warum. :D

Und jetzt viel Glück - von mir wird Nichts mehr kommen.

Themenstarteram 26. März 2007 um 12:00

1. Auf den Laptop ist ein Stück vom Geländer gekracht, was eigentlich laut dem Vermieter (die Gemeinde war der Vermieter) dort gar nicht hätte hängen dürfen, weil dieses Teil schonmal runtergekommen ist. Somit habe ich sicher nichts mit dem Schaden zu tun.

2. Sicher will ich möglichst viel rausholen, schließlich ist es Schuld der Stadt, dass mein Laptop nen Brett abbekommen hat und da will ich schließlich sämtliche Kosten erstattet bekommen. hab so schon genügend Rennerei gehabt, wegen dem ganzen Mist.

3. Sollen sie den Laptop doch anfordern, ich kann sogar noch Fotos vom Geländer und der gesamten Situation beilegen. Außerdem kann ich knapp 50 Zeugen namentlich benennen, der eine hat das Brett fast auf den Kopf bekommen und zum Glück war ich gerade eine rauchen gewesen, sonst würde ich jetzt nicht hier schreiben.

4. habe ich bisher exakt einmal bei der Versicherung angerufen und das war heute vormittag, um nachzufragen, wie es mit der Umsatzsteuererstattung bei Neukauf aussieht.

PS: Sag mir nicht du würdest nicht alles versuchen bei einem Versicherungsschaden das meiste rauszuholen?

Da bei nicht Reperatur reelle Kosten trotzdem anfallen, kann ich doch wohl nachfragen, ob ich die Kosten auch erstattet bekommen könnte.

Zitat:

Original geschrieben von madcruiser

Und jetzt viel Glück - von mir wird Nichts mehr kommen.

Themenstarteram 26. März 2007 um 12:39

Zitat:

Original geschrieben von madcruiser

Das ist vermutlich auch der Versicherung aufgefallen.

Der Verweis auf den Sachbearbeiter ist für mich ein deutliches Zeichen.

Abgesehen davon, dass Laptopschäden im Bereich der Haftpflichtversicherung in der Mehrzahl Eigenschäden sind die von Kumpels Haftpflicht gezahlt werden soll.

Mich würde es nicht wundern, wenn der Schuß für Dich noch nach hinten ausgeht.

Zitat:

Original geschrieben von madcruiser

Und jetzt viel Glück - von mir wird Nichts mehr kommen.

Erst irgendwelche Sachen unterstellen und dann nicht mal antworten wenn man sie wiederlegt...klasse einstellung. :rolleyes:

Zitat:

Original geschrieben von madcruiser

Was nervt:

Nach jeder Antwort kommt von Dir eine neue Frage.

Alle Fragen zielen darauf ab möglichst viel aus dem Schaden zu machen.

Von Dir bestätigter Fakt.

Zitat:

Original geschrieben von madcruiser

Das ist vermutlich auch der Versicherung aufgefallen.

Der Verweis auf den Sachbearbeiter ist für mich ein deutliches Zeichen.

Mutmassung und auch so dargestellt.

Zitat:

Original geschrieben von madcruiser

Abgesehen davon, dass Laptopschäden im Bereich der Haftpflichtversicherung in der Mehrzahl Eigenschäden sind die von Kumpels Haftpflicht gezahlt werden soll.

Allgemeine Tatsache ohne Bezug auf den konkreten (und unbekannten) Fall.

Bezug auf das, was Sachbearbeiter täglich erleben.

Zitat:

Original geschrieben von madcruiser

Mich würde es nicht wundern, wenn der Schuß für Dich noch nach hinten ausgeht.

Mutmassung und auch so dargestellt.

Fazit:

Wo Du eine Unterstellung von mir sehen willst ist mir unklar.

Netter Dank für die erhaltenen Hilfestellung, Gorch1981

Wie wäre es mit einer kleinen Entschuldigung?

Themenstarteram 26. März 2007 um 14:10

Wenn du es so gemeint hast, entschuldige ich mich natürlich, für mich kam es nur sehr unterstellend bzw. mit einem gehörigen Schuss Ironie rüber

Sorry, aber bin wegen der ganzen Sachen nur ganz schön angefressen, weil es mittlerweile schon über 8 Wochen her ist und noch immer nicht abgeschlossen.

Es ist defintiv nicht mein Verschulden und will einfach nur meinen Schaden und meine Kosten erstattet haben. Kurz gesagt, natürlich will ich das maximum rausholen, aber ist doch verständlich oder?

Da ich auf Vesicherungsebene nicht so bewandert bin, bin ich für jeden Rat dankbar um möglichst alle Kosten erstattet zu bekommen.

Sorry nochmal.

Danke dir natürlich für deine Hilfe, aber das hab ich auch schon im 2. Post von mir geschrieben.

Wenn die Angelegenheit schon 8 Wochen her ist kann ich Dir nur empfehlen einen RA aufzusuchen.

Der kennt Deine Rechte und macht Dampf.

Und er wird - sofern Deine Ansprüche der Ursache und der Höhe nach berechtigt sind - ebenfalls von der gegnerischen Versicherung bezahlt.

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