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Versicherungsangaben nachträglich ändern?
Hallo,
Ich habe ein SEHR großes Problem
Und zwar, hatte ich vor paar Monaten eine "Vorläufige Versicherung" bei der VHV telefonisch abgeschlossen, um mein Auto schnell anzumelden.
Bei dem (aus privaten Gründen um einen Monat verzögerten) Vertragsabschluss kam es jedoch zu größeren "Differenzen" zwischen uns, sodass ich die Versicherung wechselte und die VHV anwies, mir die Rechnung für den Teilbeitrag für einen Monat der "vorläufigen Versicherung" zuzuschicken.
Nun habe ich eine mehr als satte Rechnung bekommen, da die VHV bei der "vorläufigen Versicherung" Fahrleistung, Fahrerkreis und weitere Angaben als "Unbekannt" stehen ließ, obwohl ich sie damals am Telefon durchgegeben habe. Beweise habe ich jedoch nicht, da kein Vertrag. So muss ich nun für einen Monat knapp 600€ bezahlen. (da dazu noch Fahranfänger). :eek:
Nun wollte ich mal fragen, ob ihr Wege/Chancen/Rechte seht, die Angaben sozusagen "nachträglich" bei der Versicherung eintragen zu lassen, um die Forderung zu reduzieren.
Vielen Dank!!
Beste Antwort im Thema
Versicherung hat die Angaben nachgeholt und mir eine neue Police zugeschickt!
Vielen Dank für eure Hilfe ;)
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13 Antworten
Moin,
ich vermute mal, dass die VHV nach Kurztarif oder SF0 Grundtarif abgerechnet hat.
Natürlich spielt dabei auch das KFZ eine Rolle, Typenklasse und Region.
Und ich hoffe, Du hast bei Deinem jetzigen VR die Vorversicherung bei der VHV angegeben.
Zitat:
Und ich hoffe, Du hast bei Deinem jetzigen VR die Vorversicherung bei der VHV angegeben.
Erwähnt habe ich es, aber was ändert das genau?
Eine Vorversicherung muß immer angegeben werden, wenn nicht, ist das eine Obliegenheitsverletzung.
Der Vertrag könnte dann unter falschen Vorarusetzungen zustande gekommen sein, weil der Vorversicherer verschwiegen wurde.
Verstehe, nein, die Versicherung weiß Bescheid ;)
SF0-Grundtarif klingt (leider) plausibel, ich werde mich wohl mit der Versicherung in Verbindung setzen müssen.
Falls jemand weitere Tipps ht, nur zu ;)
Zitat:
Original geschrieben von xspark
Verstehe, nein, die Versicherung weiß Bescheid ;)
Wer weiß wie Bescheid? Vorversicherungsnummer angegeben?
Nein aber das Fahrzeug wurde beim Versicherungswechsel aus Prämiengründen auf mich als Halter zugelassen (zuvor mein Vater).
Von daher war die "Vorversicherung" von Anfang an kein Thema :)
Nun vermute ich mal, Dein Vater war bei der VHV Versicherungsnehmer (VN) ?
In diesem Fall bist Du bei der neuen Vers. dann VN, dann ist das OK.
Wer Halter ist spielt keine Rolle.
In dem Fall würde ich mal vermuten, dass die VHV nachträglich keine Änderung an dem kurzfristigen Vertrag durchführen wird, aber Du kannst ja mal nachfragen.
Ich vermute du hast die Angaben für ein Angebot gegeben und aber keinen förmlichen Antrag gestellt.
Wird dieser nachgeholt, könnte der Versicherer nach diesen Angaben im Antrag abrechnen.
Zitat:
Original geschrieben von stoppelfreund
Ich vermute du hast die Angaben für ein Angebot gegeben und aber keinen förmlichen Antrag gestellt.
Wird dieser nachgeholt, könnte der Versicherer nach diesen Angaben im Antrag abrechnen.
Die Idee ist nicht schlecht.
Leider teilte der TE der Versicherung Folgendes mit:
"sodass ich die Versicherung wechselte und die VHV anwies,
mir die Rechnung für den Teilbeitrag für einen Monat der "vorläufigen Versicherung" zuzuschicken."
Gruß Cokefreak
Zitat:
Original geschrieben von Corsadiesel
Nun vermute ich mal, Dein Vater war bei der VHV Versicherungsnehmer (VN) ?
In diesem Fall bist Du bei der neuen Vers. dann VN, dann ist das OK.
Wer Halter ist spielt keine Rolle.
Ja ich bin der Versicherungsnehmer.
Ich denke auch, dass VHV die Angaben beim Vertragsabschluss "nachholen" würde, jedoch habe ich bereits die Versicherung gewechselt.
Ich vermute jetzt wurde auf Grundlage dessen gerechnet, was der Typ am Telefon eingegeben hat... nämlich nichts :mad:
Was mir noch so einfällt: Da Halter und VN geändert wurden, darf doch nicht nach Kurztarif/Grundtarif, sondern muss nach "Tagestarif" abgerechnet werden, oder nicht? (Mein Papa könnte das Auto ja verkauft haben).
Somit bleibt die Frage, ob die VHV die "versäumten" Angaben nachträglich hinzufügen würde.. da komme ich um ein Gespräch wohl nicht rum.
Ich hab mit der VHV durchaus gute Erfahrungen gemacht.
Wenn kein förmlicher Antrag gemacht wurde und dennoch abgerechnet werden muss, dann erfolgt (meist nach einigen Aufforderungen einen Antrag einzureichen) die Tarifierung mit den in den jeweiligen Fragegruppen ungünstigsten Einstufungen. (z. B. höchste Kilometerklasse, ungünstigster Standort über Nacht, größtmöglicher Fahrerkreis).
Das machen aber alle Gesellschaften so, wieso sollten bei fehlenden Daten auch für den VN günstigere Grundlagen genommen werden?
Ich hatte so Fälle auch schon, reicht man die Daten zeitnah nach wird in der Regel auch normal (nach Tagen) abgerechnet.
Kurztarif ist nicht mehr.
Zitat:
Original geschrieben von stoppelfreund
Ich hab mit der VHV durchaus gute Erfahrungen gemacht.
Wenn kein förmlicher Antrag gemacht wurde und dennoch abgerechnet werden muss, dann erfolgt (meist nach einigen Aufforderungen einen Antrag einzureichen) die Tarifierung mit den in den jeweiligen Fragegruppen ungünstigsten Einstufungen. (z. B. höchste Kilometerklasse, ungünstigster Standort über Nacht, größtmöglicher Fahrerkreis).
Das machen aber alle Gesellschaften so, wieso sollten bei fehlenden Daten auch für den VN günstigere Grundlagen genommen werden?
Ich hatte so Fälle auch schon, reicht man die Daten zeitnah nach wird in der Regel auch normal (nach Tagen) abgerechnet.
Kurztarif ist nicht mehr.
Das klingt plausibel, dann werde ich wohl mein Glück bei der VHV versuchen.
Versicherung hat die Angaben nachgeholt und mir eine neue Police zugeschickt!
Vielen Dank für eure Hilfe ;)