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Versicherung zahlt ohne Unfall
Moin Moin,
Ich soll einen Unfall mit Fahrerflucht begangen haben. Da ich nichts von einem Unfall weiß bin ich per Anwalt dagegen angegangen.
Das strafrechtliche Verfahren wurde wie erwartet eingestellt. Es gab ja schließlich auch keinen Unfall.
Nun hat dir Versicherung trotzdem beim Kläger eine zivilrechtliche Forderung beglichen.
Das Zivil und Strafrecht zwei Dinge sind ist mit durchaus bewusst. Doch nun entweder gab es einen Unfall oder eben nicht.
Da das Gericht (strafrechtlich) entschieden hat, dass es keinen gab sehe ich keinen Grund warum meine Versicherung gezahlt hat (und mich entsprechend erheblich hochgestuft hat).
Wie kann dies rechtens sein, wo das Gericht ja bereits entschieden hat, dass es keinen Unfall gab?
Danke!
Beste Antwort im Thema
Zitat:
@ZXBiker schrieb am 19. Januar 2018 um 10:49:25 Uhr:
Laut Versicherung 500€.
Soll im September stattgefunden haben. Während lange nichts passiert ist hat mein Anwalt mir die Tage geschrieben, dass das Verfahren eingestellt wurde. Ich also zur Versicherung „Geld zurück und zurückstufen bitte“. Da sagte man mir, dass schon längst gezahlt wurde.
Details zum angeblichen Unfallhergang kenne ich nicht.
Deshalb bei der Versicherung mal konkrete Unterlagen anfordern.
Es muss ja kein Unfall = Zusammenstoß beider Fahrzeuge statt gefunden haben. Einfaches Beispiel: Du kommst aus einer Seitenstraße, deinetwegen muss jemand ausweichen, um einen Unfall zu vermeiden und kommt mit dem Rad an die Bordsteinkante. Reifen und Felge sind im Eimer, du bist weiter gefahren, weil du das Manöver des anderen nicht bemerkt hast.
Strafrechtliche Unfallflucht ist damit nicht gegeben, aber deine zivilrechtliche Haftung bleibt. Hat der andere entsprechende Zeugen (echte oder falsche), die seinen Sachverhalt bestätigen, bist du der Dumme.
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35 Antworten
Das solltest du die Versicherung fragen.
Aber du hast den Unterschied eigentlich schon selbst erkannt: Du weißt nichts vom Unfall, hast keinen bemerkt, so kann man dir keine Unfallflucht vorwerfen. Daher erfolgte eine Einstellung des strafrechtlichen Ermittlungsverfahrens. Hierbei vermute ich mal, dass die Staatsanwaltschaft eine Einstellung nach 170 StPO mangels hinreichenden Verdachts einer strafbaren Handlung vorgenommen hat.
Nun muss dein "Unfallgegner" irgend einen Schaden erlitten haben. Und konnte der Versicherung glaubhaft nachweisen, dass du dafür verantwortlich bist.
Die Versicherung sagt hierzu nur, dass gezahlt wurde und keine Rückstufung mehr möglich ist.
Meines Erachtens nach ja aber absolut falsch. Es gab keinen Unfall. Die Versicherung hat mein Fahrzeug nicht einmal begutachtet. Wie kann so festgestellt werden, ob ein Unfallschaden von mir kommen könnte bzw. wie kann sich die Versicherung so sicher sein und zahlen ohne das Auto gesehen zu haben?
Das Verfahren wurde nach 170 2 eingestellt, vollkommen richtig.
so rein aus Interesse:
Wie hoch war denn der abgerechnete Schaden?
Verfolge das aufmerksam ; kann ja Jedem mal passieren ...
Vlt. kann der TE mal mehr Infos geben zu dem angeblichen nicht stattgefundenen Unfall und der Folgegeschichte
Laut Versicherung 500€.
Soll im September stattgefunden haben. Während lange nichts passiert ist hat mein Anwalt mir die Tage geschrieben, dass das Verfahren eingestellt wurde. Ich also zur Versicherung „Geld zurück und zurückstufen bitte“. Da sagte man mir, dass schon längst gezahlt wurde.
Details zum angeblichen Unfallhergang kenne ich nicht.
Zitat:
@ZXBiker schrieb am 19. Januar 2018 um 10:49:25 Uhr:
Laut Versicherung 500€.
Soll im September stattgefunden haben. Während lange nichts passiert ist hat mein Anwalt mir die Tage geschrieben, dass das Verfahren eingestellt wurde. Ich also zur Versicherung „Geld zurück und zurückstufen bitte“. Da sagte man mir, dass schon längst gezahlt wurde.
Details zum angeblichen Unfallhergang kenne ich nicht.
Deshalb bei der Versicherung mal konkrete Unterlagen anfordern.
Es muss ja kein Unfall = Zusammenstoß beider Fahrzeuge statt gefunden haben. Einfaches Beispiel: Du kommst aus einer Seitenstraße, deinetwegen muss jemand ausweichen, um einen Unfall zu vermeiden und kommt mit dem Rad an die Bordsteinkante. Reifen und Felge sind im Eimer, du bist weiter gefahren, weil du das Manöver des anderen nicht bemerkt hast.
Strafrechtliche Unfallflucht ist damit nicht gegeben, aber deine zivilrechtliche Haftung bleibt. Hat der andere entsprechende Zeugen (echte oder falsche), die seinen Sachverhalt bestätigen, bist du der Dumme.
Zitat:
@ZXBiker schrieb am 19. Januar 2018 um 10:49:25 Uhr:
Laut Versicherung 500€.
....
Ärgerlich: Ein Betrag bei dem man evtl über eine Schadensrückerstattung bzw. private Schadensübernahme hätte nachdenken können, je nach Rückstufung.... .
Vlt. ein Ansatz? Hätte die Versicherung dir das nicht zumindest anbieten müssen???
@TE
Na ja, ganz schlüssig klingt das aber nicht.
Wenn der TE einen Anwalt hat wird der wohl Akteneinsicht beantragt haben. Damit dürfte der behauptete Unfallhergang des Anspruchstellers bekannt sein.
Die Einstellung des Verfahrens kann auch wegen Geringfügigkeit oder Mangels Interesse der Öffentlichkeit erfolgt sein.
Dann erfolgt aber keine Einstellung nach 170 StPO, sondern nach 153 StPO.
Je nach Sachlage könnte eine Klage gegen die Versicherung auf Feststellung sinnvoll sein, dass der Vertrag ohne besagetn Schaden fortzuführen ist. Bei dem in Rede stehenden Streitwert wird es aber nicht so einfach werden, den Anwalt dafür zu begeistern.
Der Schadenshergang ist mir nicht bekannt. Meinem Anwalt sicherlich. Aber ich bin nicht mein Anwalt. Sobald er mich endlich mal zurückruft weiß ich diesbezüglich mehr. Da das Verfahren eingestellt wurde hat mich der angebliche Hergang nicht mehr interessiert und ich hatte bisher nicht weiter nachgehakt.
Ich denke durchaus darüber nach gegen die Versicherung vorzugehen.
Zitat:
@PeterBH schrieb am 19. Januar 2018 um 11:07:54 Uhr:
Dann erfolgt aber keine Einstellung nach 170 StPO, sondern nach 153 StPO.
Klar, Du hast recht.
Da es da ja einen Anwalt gibt sollte der mal bei der Vers. nachfragen. Die Vers denkt bei dem Betrag lässt der das da es sich nicht lohnt den Stress zu machen. Er kann auch den Schaden zurück kaufen bis zu einem gewissen Zeitpunkt.
Das hätten die anbieten müssen und so kommt er erst spät zu der Mitteilung das überhaupt gezahlt wurde. Und das die das nicht Rückabwickeln können ist ein Witz.
Zitat:
@ZXBiker schrieb am 19. Januar 2018 um 10:49:25 Uhr:
Laut Versicherung 500€.
Soll im September stattgefunden haben. Während lange nichts passiert ist hat mein Anwalt mir die Tage geschrieben, dass das Verfahren eingestellt wurde. Ich also zur Versicherung „Geld zurück und zurückstufen bitte“. Da sagte man mir, dass schon längst gezahlt wurde.
Details zum angeblichen Unfallhergang kenne ich nicht.
es waren nur 500 Euro - genau deshalb hat deine Versicherung ohne mit der Wimper zu zucken gezahlt.
Die hier so oft angesprochene "Abwehr von ungerechtfertigten Ansprüchen" hätte sie sicher mehr gekostet.
Habe hier jetzt in den letzten Jahren schon einige Beiträge gelesen, bei denen es nach dem gleichen Schema gelaufen ist.
War aber auch mal einer dabei der dann nicht hochgestuft wurde - trotz Regulierung.
Vielleicht solltest du einfach mal am Ball bleiben.
Die Abwehr von ungerechtfertigten Ansprüchen mag teurer gewesen sein als der Schaden, aber das darf doch nicht auf meine Kosten laufen.
Ich werde auf jeden Fall am Ball bleiben. Stellt sich die Frage, ob ich gerichtlich gegen die Versicherung auf kosten der Versicherung (Rechtsschutzversicherung) angehen kann.