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Versicherung zahlt nicht den Kostenvoranschlag

Themenstarteram 5. April 2012 um 15:40

Servus,

vor einiger Zeit meinte ein Passant in meinen CLK stolpern zu müssen und hat mit seiner Armbanduhr 2 schöne Dellen reingehauen.

Immerhin hat er das alles seiner Versicherung gemeldet usw....ich bin daraufhin zur Mercedes-Werkstatt gegangen und hab mir einen Kostenvoranschlag eingeholt über ca 1150€.

Den hab ich dann zusammen mit Bildern vom Schaden in Kopie an die Versicherung (AXA) gesendet.

Nach ein paar Wochen kam dann ein Gutachter der Versicherung und hat den Schaden begutachtet.

Jetzt ist vor kurzem ein Gutachten ins Haus geflattert, das nicht mal ansatzweise in die Nähe des Mercedes-Kostenvoranschlages kommt...ca. 670€ für alles.

Jetzt ist die Frage wie gehe ich vor? Was würdet ihr machen?

Vielen Dank schonmal für hilfreiche Antworten

 

 

Beste Antwort im Thema
am 9. April 2012 um 16:24

Zitat:

Original geschrieben von rooster45

Hallo Baschtl

Du hast Anspruch auf eigenen (unabhängigen Gutachter).

Ist schon frech wie Versicherrungsleute hier ihrer Lobby zuarbeiten.

Grüße

rooster

TE hat einen KV eingereicht, VS hat einen SV prüfen lassen, der hat ein GA erstellt. TE hat zwar ein Recht auf einen SV seiner Wahl, Aber die Wahl hatte er ja auch und hat sich für einen Kostenvoranschlag seiner Werkstatt entschieden. Wäre er gleich zu einem freien SV gegangen, sähe die Sache schon wieder anders aus. Isser aber nicht. Im Zweifelsfall hätte er auch den SV der VS vor Begutachtung ablehnen können, hat er aber nicht. Somit ist der Kohl gegessen, denke ich.

Auch wenn man einen "vermutl." Bagatellschaden hat, kann man zu einem freien SV gehen, der kann das einschätzen und im Fall der Fälle ein Kurzgutachten erstellen.

Offenbar ist der Schaden mit mit viel weniger finanz. Aufwand zu beheben. Aber eigentlich kann der TE ja mit den 2 Beulen leben, aber es ist natürlich trotzdem das Maximum aus diesem Schaden herauszuholen.

Ich kanns ja eigentlich sogar "verstehen", aber ab Nov. jammern dann genau diese Leute über die Prämiensteigerungen.

Meine persönl. Meinung:

Die fiktive Abrechnung gehört gestrichen. Wer einen Schaden hat, hat einen Anspruch darauf, dass dieser fachgerecht behoben wird. Erspart nen haufen Ärger, Klagerei und Knete. Keine Seite kommt mehr in den Verdacht, sich auf Kosten der Gegenseite bereichern zu wollen.

Es kann doch nicht sein, dass jemand die Kohle 1150€ "einsackt" und dann die beiden Beulen für 120€ (als Bsp) per Smartrepair entfernen lässt. Somit wurde mehr abgerechnet, als zur Behebung des Schadens erforderlich gewesen wäre. Oder etwa nicht?

Was spricht denn überhaupt dagegen, dass die Beulen von einem Karosseriefachbetrieb rausgemacht werden? Was macht den MB-Werke, ausser den Wagen dorthin zu bringen und die Hand aufzuhalten?

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Ich würde nett bei der Versicherung mit Kopien der 12 Kundendienste bei Mercedes im Serviceheft anfragen ob sich ein Anwalt mit dem Problem befassen soll.

 

Und zur Not könnte man immer noch reparieren lassen. Also wenn man ganz gemein ist... :D

am 8. April 2012 um 12:05

Zitat:

Original geschrieben von Archduchess

Ich würde nett bei der Versicherung mit Kopien der 12 Kundendienste bei Mercedes im Serviceheft anfragen ob sich ein Anwalt mit dem Problem befassen soll.

Und ich würde mich erstmal fragen wo hier genau die Differenz begründet liegt - bevor ich solche "wilden Drohungen" wie Anwalt (vor dem ja bekanntlich alle bei einer Versicherung furchtbarste Angst haben) loslasse.

1. Wurde zum Grund der Differenz noch gar nichts geschrieben und

2. Ist diese Differenz nur anhand der Stundensätze nicht zu erklären.

 

Zitat:

Original geschrieben von Archduchess

Und zur Not könnte man immer noch reparieren lassen. Also wenn man ganz gemein ist... :D

Es ist sogar das gute Recht, dass man sein Fahrzeug reparieren lassen kann....:rolleyes:

 

hm meiner Ansicht nach dreht es sich um die Frage ob Mercedes Preise bei einem 12 Jahre alten Fahrzeug angesetzt werden können.

Und da können 12 Serviceeintragungen von Mercedes durchaus helfen.

Das mit dem Anwalt wäre nur ein Hinweis auf vermeidbare Kosten.

(immerhin haben sie TE nicht angeboten sie würden sein Fahrzeug abholen und in einer Partnerwerkstatt reparieren lassen und er würde es frischgewaschen wieder vor der Tür finden?)

 

Und reparieren in der Mercedes Werkstatt wäre auch bei nie Mercedes Kundendienst erlaubt.

am 8. April 2012 um 12:09

Und wenn Im Serviceheft 50 Kundendienste eingetragen sind, was hat das mit dem Entfernen von zwei Beulen zu tun? Genau darum geht es, nur zwei Beulen entfernen. Deshalb dürfte ein Kostenvoranschlag von einer Werkstatt die Interesse daran hat einen Auftrag zu erhalten nicht berechnet werden. Es ist halt nur Kleinkram. Ein Gutachten und seine Kosten stehen bei dieser Schadenhöhe auch in keinem Verhältnis.

Themenstarteram 9. April 2012 um 11:26

Zitat:

Original geschrieben von Golf5GTI/DSG

Zitat:

Original geschrieben von MagirusDeutzUlm

 

warum "sollte" ein kva kostenlos sein? :confused:

üblich ist, das die erstellung eines kva's mittlerweile 10-20% der angebotssumme kostet, was dann aber bei einem reparaturauftrag verrechnet wird!

...was in meinen Augen auch völlig OK ist :)

Ja also der KVA bei MB hat 50€ Teuronen gekostet...muss das die Versicherung nicht auch übernehmen?

Die Versicherung hat mir in ihrem Gutachten einen Karosserie-Instandsetzungs-Betrieb als Referenzwerkstatt zugewiesen die aber rund 50km von meinem Wohnort entfernt liegt, dürfen die das überhaupt?

Die Differenz liegt wohl hauptsächlich an dem Stundenlohn der bei MB ca 120€/std. und bei der Referenzwerkstatt nur 79€/std. beträgt.

Zitat:

Original geschrieben von Baschtl91

...muss das die Versicherung nicht auch übernehmen?

nö...

da diese 50€ bei tatsächlicher reparatur verrechnet werden - quasi also garnicht anfallen!

hast du die versicherung bereits auf das durchgehend bei mb geführte serviceheft hingewiesen?

Hallo Baschtl

Zackere hier nicht zulange herum ... Ich hatte sowas auch vor kurzem. Gegnerische Versicherrg drückte den Preis des von MIR bestellten Gutachters um 20% mit dem Argument : die Wald und Wiesenwerkstatt soundso hinter den Bergen ist billiger. Habe durch Anwalt erfahren, der BGR ist der Auffassung dass wenn ein Fahrzeug regelmäßig in einer Fachwerkstatt gewartet wurde auch die dortigen Preise zu akzeptieren sind und nichts gekürzt werden darf.

Mein RA forderte den (gekürzten) Restbetrag und reichte gleichzeitig Klage bei Gericht ein. 5 Tage später kam Schreiben von gegner Versicherg dass nun doch ungekürzt gezahlt werde (siehe da).

Wenn du Rechtschutz hast,,sofort zum Anwalt. Du hast Anspruch auf eigenen (unabhängigen Gutachter). Solltest du bei der Rechtschutz eine Eigenbeteiligung haben und musstest die evt vorlegen, tue das denn auch die bekommst du von gegnerischen Versicherrung komplett zurück. Lass dich mit denen auf keine Diskussionen ein.

Ist schon frech wie Versicherrungsleute hier ihrer Lobby zuarbeiten.

Grüße

rooster

Zitat:

Original geschrieben von rooster45

Ist schon frech wie Versicherrungsleute hier ihrer Lobby zuarbeiten.

da der te hier lediglich einen kva eingereicht hat, ist fraglich ob die versicherung überhaupt darüber informiert ist, dass das fahrzeug regelmäßig bei mb in der werkstatt war...

am 9. April 2012 um 16:24

Zitat:

Original geschrieben von rooster45

Hallo Baschtl

Du hast Anspruch auf eigenen (unabhängigen Gutachter).

Ist schon frech wie Versicherrungsleute hier ihrer Lobby zuarbeiten.

Grüße

rooster

TE hat einen KV eingereicht, VS hat einen SV prüfen lassen, der hat ein GA erstellt. TE hat zwar ein Recht auf einen SV seiner Wahl, Aber die Wahl hatte er ja auch und hat sich für einen Kostenvoranschlag seiner Werkstatt entschieden. Wäre er gleich zu einem freien SV gegangen, sähe die Sache schon wieder anders aus. Isser aber nicht. Im Zweifelsfall hätte er auch den SV der VS vor Begutachtung ablehnen können, hat er aber nicht. Somit ist der Kohl gegessen, denke ich.

Auch wenn man einen "vermutl." Bagatellschaden hat, kann man zu einem freien SV gehen, der kann das einschätzen und im Fall der Fälle ein Kurzgutachten erstellen.

Offenbar ist der Schaden mit mit viel weniger finanz. Aufwand zu beheben. Aber eigentlich kann der TE ja mit den 2 Beulen leben, aber es ist natürlich trotzdem das Maximum aus diesem Schaden herauszuholen.

Ich kanns ja eigentlich sogar "verstehen", aber ab Nov. jammern dann genau diese Leute über die Prämiensteigerungen.

Meine persönl. Meinung:

Die fiktive Abrechnung gehört gestrichen. Wer einen Schaden hat, hat einen Anspruch darauf, dass dieser fachgerecht behoben wird. Erspart nen haufen Ärger, Klagerei und Knete. Keine Seite kommt mehr in den Verdacht, sich auf Kosten der Gegenseite bereichern zu wollen.

Es kann doch nicht sein, dass jemand die Kohle 1150€ "einsackt" und dann die beiden Beulen für 120€ (als Bsp) per Smartrepair entfernen lässt. Somit wurde mehr abgerechnet, als zur Behebung des Schadens erforderlich gewesen wäre. Oder etwa nicht?

Was spricht denn überhaupt dagegen, dass die Beulen von einem Karosseriefachbetrieb rausgemacht werden? Was macht den MB-Werke, ausser den Wagen dorthin zu bringen und die Hand aufzuhalten?

Karosserie machen doch viele noch selbst...

Und vor allem bei neueren Fahrzeugen und größeren Schäden - also nicht nur austauschen per schrauben... würde ich das doch die Vertragswerkstatt machen lassen.

z. B. wenn ich das hier sehe:

ACHTUNG 5 MB pdf

http://www.ifz-berlin.de/crash_pdf/german_magazine_insignia.pdf

http://www.ifz-berlin.de/crash_pdf/german_magazine_astra.pdf

Alternativ über

http://www.ifz-berlin.de/

und dann auf

Information for crash experts and body shops

Magazine articles

Dann kommen mir doch Zweifel ob da alle Reparaturstufen von allen Karosseriebetrieben richtig erledigt werden würden.

 

@magirus:

daher ja auch mein Vorschlag das einzureichen.

Anwalt kann man erwähnen, aber muß ja noch nicht sein.

Kann man noch.

am 9. April 2012 um 20:20

Warum nicht, das ist das tägliche Brot einer Karosserieklempnerei.

Wenn es nicht bei MB-Vertragswerken anders zugeht, als bei anderen Marken, läuft es doch meist nach Schema F ab:

1. Haube erneuern und lackieren

oder

2. Werkstatt fährt zum K-Klempner oder Lacker, der ausbeult

oder

3. der Beulendoktor wird gerufen und fährt im neutralen Fhzg. vor

Die allerwenigsten Werkstätten, beulen selbst aus (zumindest ohne den Lack zu beschädigen), oder rep. kleine Lackschäden (selbst da wird der >Lackdoktor gerufen und soll bitte nicht als solcher erkennbar sein)

Und auch ein Karosseriefachbetrieb haftet für seine Arbeiten. Also sollte es egal sein, wer es macht, so lange es ein ordentliches Ergebnis bringt.

am 10. April 2012 um 13:05

Hallo an die interessierte Runde:

Hier ein paar fachliche Aussagen zu dem Thema von jemandem, der lange bei einer Versicherung arbeitet und sich mit diesen Themen beruflich befasst. Die nachfolgenden Ausführungen gelten für HAFTPFLICHTschäden, nicht für die Kaskoversicherung:

Grundsätzlich kann der Geschädigte vom Schädiger nach § 249 II 1 BGB den zur Herstellung erforderlichen Geldbetrag im Wege der fiktiven Abrechnung verlangen.

Im Rahmen der Erforderlichkeit bewegt sich im Regelfall eine Kalkulation von Reparaturkosten auf der Grundlage der Preise einer markengebundenen Fachwerkstatt.

ABER:

Nach der jüngsten Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes muss sich der fiktiv abrechnende Geschädigte aber unter bestimmten Voraussetzungen auf eine technisch gleichwertige Reparaturmöglichkeit in einer freien Werkstatt verweisen lassen, so die Urteile des BGH vom 20.10.2009 (Az.: VI ZR 53/09) und 23.02.2010 (VI ZR 91/09).

Eine Verweisung kommt nur unter strenger Beachtung der drei folgenden Voraussetzungen in Betracht:

Ds beschädigte Fahrzeug muss gem. BGH zwingend älter als 3 Jahre sein!

Der Versicherer hat (mehrere) günstigere Reparaturmöglichkeiten unter Angabe der dort konkret entstehenden Reparaturkosten zu benennen. Ferner muss der Versicherer darlegen und notfalls beweisen, dass die dortige Reparatur vom Qualitätsstandard her der Reparatur in einer markengebundenen Fachwerkstatt entspricht.

Die Reparatur muss mühelos zugänglich sein. Erforderlich ist daher die Angabe der Kontaktdaten der Werkstatt und deren Entfernung vom Wohnort, die nicht mehr als 20 km betragen sollte (abhängig vom Einzelfall, wobei z.B. Erreichbarkeit, Verkehrsanbindung und ein vorhandener Hol-Bringservice bedeutsam sein können).

Zum Thema "Einwand der Unzumutbarkeit durch den Geschädigten":

Eine Verweisung ist nach Vorgabe des BGH bei einem Fahrzeugalter auch über drei Jahren unzumutbar, wenn der Geschädigte konkret darlegt und gegebenenfalls belegt, dass er sein Fahrzeug bisher stets in der markengebundenen Fachwerkstatt hat „scheckheftpflegen“ und/oder in Schadenfällen möglicherweise auch reparieren lassen.

Faustregel:

Je älter das Fahrzeug bzw. je geringer die unfallbedingte Einwirkung auf die Fahrzeugsubstanz ist, desto eher ist eine Verweisung zumutbar.. Dies gilt insbesondere bei verbliebener Verkehrssicherheit, schlechtem Allgemeinzustand oder dem Vorhandensein unfachmännisch bzw. überhaupt nicht reparierter Vorschäden!

Wann kann der Geschädigte die Zahlung fiktiver Reparaturkosten verlangen ?

Ob fiktiv auf Basis der kalkulierten Reparaturkosten oder aber auf Basis eines Totalschadens abgerechnet werden kann, ist nach dem sogenannten „Vier-Stufen-Modell des BGH“ zu ermitteln.

Reparaturkosten können danach fiktiv abgerechnet werden, wenn:

- der Reparaturaufwand niedriger als der Wiederbeschaffungsaufwand (WBA) ist (WBA = Wiederbeschaffungswert abzgl. Restwert)

- der Reparaturaufwand niedriger als der Wiederbeschaffungswert aber höher als der WBA ist (100%-Grenze) und das Fahrzeug mindestens 6 Monate weiterbenutzt wird, wobei die Versetzung in einen verkehrssicheren Zustand ausreicht

- Liegen die Reparaturkosten (zuzüglich einer etwaigen Wertminderung!) auf Basis eines Gutachtens im Rahmen der 130%-Grenze, so können diese ausnahmsweise auf Basis des Gutachtens auch dann abgerechnet werden, wenn eine umfängliche und fachgerechte Reparatur in Eigenregie im Sinne des Gutachtens erfolgt und der PKW mindestens 6 Monate weitergenutzt wird.

Allgemeine Behauptungen über erfolgte Scheckheftpflege oder Wartungsarbeiten in markengebundenen Vertragswerkstätten belegen die Unzumutbarkeit nicht hinreichend. Die Behauptungen sind zu konkretisieren und durch Einreichung von Unterlagen wie z.B. Kopien aus dem Wartungsheft, Inspektionsrechnungen o.ä. zu belegen.

Ihr seht, es kommt immer auf den Einzelfall an, und es ist gar nicht ratsam, hier pauschale Urteile und Verhaltensempfehlungen aufzustellen, ohne die ganz genauen Einzelheiten des vorliegenden Falls zu kennen.

Prüft bitte euren jeweiligen Fall genau auf die o. g. Voraussetzungen ab. Wenn ihr feststellt, dass ihr die Vioraussetzungen erfüllt, dann legt diese Argumentation entsprechend gegenüber dem Haftpflichtversicherer dar und begründet euer Streben nach Abrechnung auf Basis des UNGEKÜRZTEN Kostenvoranschlages entsprechend. Dieses Vorgehen verspricht Erfolg, nicht aber wildes Drohen mit Anwälten und ähnliches Gebaren.

Das originale BGH-urteil findet ihr zur privaten Verwendung unter nachfolgendem Link:

http://juris.bundesgerichtshof.de/.../document.py?...

Zitat:

Original geschrieben von Mondeo-Turnier1.8

Und auch ein Karosseriefachbetrieb haftet für seine Arbeiten.

innerhalb der gesetzl. gewährleistungspflicht von 24monaten...

...blöd allerdings, das mit der reparatur in einer "fremdfirma" die rostgarantie des herstellers in aller regel flöten geht!

...und auch hier springt (im Umfang der Rep.) nach meinem Wissen der Fachbetrieb ein, warum auch nicht :confused:

...solch "Angsmachmärchen" sind doch von gestern, wie viele Karren rosten denn ohne Eingriff von außen, für mich Angstmacherei ;)

Eine gute freie verwendet doch auch nur original Teile, da ist nix schlechter, was auch...

Eine mir bekannte Karosserie- und Lackierwerkstatt ist Rahmenvertragsinhaber, zumindest von einem Versicherer was ich weiß, warscheinlich auch von anderen Versicherer, diese ist der beste Fachbetrieb in der Region und wird gelegendlich auch von VW WOB für Sonderlackierungen genutzt, warum wohl ?

 

Weil es eine Vertragswerkstatt der Versicherer ist ?

 

Die meisten Vertragswerkstätten der Automarken haben gar keine Lackiererrei, weil die Investitionen lt Gesetz hoch sind.

Diverse Mercedeswerkstätten bringen die Unfallwagen in solchen freien Fachwerkstätten und lassen die Unfallwagen dort reparieren.

 

Und die Quallität von solchen Fachwerkstätten dürfte besser, weil die Jungs den ganzen Tag nichts anderes machen.

Nichtskönner haben in solchen Betrieben keine Chance.

 

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