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Versicherung wechseln, wann möglich? (unzufrieden im Preis und Service)

Themenstarteram 7. Januar 2014 um 9:15

Hi Leute,

meine Versicherung (Itzehoer) macht mich langsam fertig...

Nach nem kleinen Parkrempler den ich selber reguliert hatte letztes Jahr habe ich das ganze mitgeteilt inkl. das der Schaden reguliert ist.

Nun kam im Dezember die Neueinstufung.

Vorher 85% SF1/2 59,07 EUR

Dann 120% SF0 107,08

je Monatlich

"am 1. Januar ist der Beitrag für Januar 2014 fällig"

"Der monatliche Beitrag wird jeweils am 1. eines Monats, beginnend mit dem 01.02.2014 abgebucht"

HÄH ?

Erstmal beschwert wieso 120% .....

Antwort erst: Ja könnte ja sein das da noch was kommt

Ich: Was soll da denn kommen ist doch alles geregelt habe ich doch alles gleich mitgeteilt

Versicherung: Oh stimmt, da hat die Kollegin das wohl übersehen, sie bekommen kommende Woche die Neuberechnung.

2 Wochen später....

Ich: Wo ist denn die besagte Neuberechnung?

Versicherung: Das ist erst ab 2.1 möglich das System ist gesperrt wir können da jetzt keine Änderungen mehr vornehmen, sie bekommen am 2.1 die neue Berechnung zugesendet .....

6.1.2014

Ich: Ja wo bleibt denn die Neuberechnung?

Versicherung: Die wurde am 3.1 erstellt, SF1 75%

7.1.2014

Abbuchung der Kompletten Summe nach Fehlerhafter berechnung

 

MIR REICHTS LANGSAM

Versicherungsbeginn war 18.10.2012 Ablauf 31.12.2013

Im Vertrag steht wenn die Versicherungslaufzeit 1 Jahr beträgt verlängert sie sich um jeweils ein Jahr

Wenn sie weniger als 1 Jahr beträgt endet sie ohne das man Kündigen muss.

18.10.12-31.12.13 sind aber kein Jahr sondern 1 Jahr und 2 Monate...

Zu Wann kann ich denn nun wirklich Kündigen bzw. die Versicherung wechseln?

Ist meine erste KFZ Versicherung, kann ich erst die neue Beantragen und dann die alte Kündigen wenn die neue zusagt, oder kümmert sich die neue um die Kündigung (wie beim Telefonvertrag).

Oder muss man erst kündigen, ne Bestätigung haben und dann die neue Suchen?

Dachte an den AXA Online Tarif, sind ca. 25.- weniger im Monat...

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30 Antworten
am 7. Januar 2014 um 9:18

31.12.2014

Du musst ich um alles selber kümmern.

Kündigen und Neuabschließen kannst du jetzt natürlich auch schon.

Falls das bei der Axa zum 1.1.2015 schon möglich ist.

Zaubern kann aber auch kein Versicherer, gerade zum Jahreswechsel, und wo gearbeitet wird passieren Fehler. Wenn der Schaden im System noch nicht als abgeschlossen galt wird automatisch der neue Vertragsstand ausgeworfen.

Auf Deinen Anruf hin wurde ja korrigiert, wie ich finde sogar sehr schnell, wenn die Korrektur schon am 03.01. erfolgt ist!

Die Abbuchungsaufträge an die Banken laufen meist automatisch zum 01. eines Monats (je nachdem wie schnell die Banken sind und wie das Wochenende liegt taucht das eben dann erst am 7.1. auf...), somit kann ja nur der alte falsche Beitrag abgebucht worden sein, und nun wird entweder nach der Korrektur die Differenz für den nächsten Monat gutgeschrieben oder erstattet, weiß ja nicht, wie die Itzehoer das handhabt...

Bei meinem Arbeitgeber wurde das System am 16.12. abgeschaltet, weil diverse Änderungen am System vorgenommen werden mussten, und nun ist natürlich viel aufzuarbeiten, und auch bei uns kann niemand zaubern....

Themenstarteram 7. Januar 2014 um 10:06

Zitat:

Original geschrieben von BadHunter

Auf Deinen Anruf hin wurde ja korrigiert, wie ich finde sogar sehr schnell, wenn die Korrektur schon am 03.01. erfolgt ist!

Wenn man 1 Monat als Schnell bezeichnen will...

Zitat:

Original geschrieben von BadHunter

Die Abbuchungsaufträge an die Banken laufen meist automatisch zum 01. eines Monats

Banklaufzeiten sind vorgeschrieben. Maximal 1 Werktag innerhalb Deutschlands.

Lastschrift am 7.1 bedeutet das am 6.1 der Auftrag getätigt wurde.

Der früheste Werktag dieses Jahr war der 2.1.

 

Zitat:

Original geschrieben von BadHunter

Bei meinem Arbeitgeber wurde das System am 16.12. abgeschaltet, weil diverse Änderungen am System vorgenommen werden mussten, und nun ist natürlich viel aufzuarbeiten, und auch bei uns kann niemand zaubern....

Habe aber schon vordem 16.12 das ganze bemängelt :p Da hieß es ja noch kommende Woche Korrektur...

Wenn man schon mehr zahlen muss als im vorjahr, auch mit besserer SF Einstufung... sollte wenigstens der Service stimmen... andere Versicherer nehmen so 47-55.- wo dieser hier ca. 80.- nimmt...

Sind aber ziemlich viele Fehler.. einer kann mal passieren, aber gleich vier? :D

Schon die Sache das erst 1.2 abgebucht werden soll und dann doch 7.1 gebucht wird ist unerwartet...

Finde ich an sich ja besser wenn es doch Monatlich ist und nicht 2 auf einmal...aber wenn es wenigstens Korrekt wäre und man ne Info gehabt hätte.

Die Abbuchungen werde nicht manuell durch die Versicherungen vorgenommen, es gibt Sammelaufträge an die Banken, die lange vor dem Abbuchungstermin an die Bank gehen, und dann führt die Bank diese Aufträge aus. Auf den Zeitpunkt haben die Versicherungen nicht mehr unbedingt Einfluss...

In meinen Augen liegt nur ein Fehler vor, nämlich, dass kein Sachbearbeiter den Status des Schadens entsprechend beendet hat... Alles andere, also Rechnungserstellung, Abbuchungen, das machen die Computersysteme automatisch, und so entstehen dann die aus dem Fehler entstehenden Folgeauswirkungen.

Korrekturen wie in diesem Fall müssen dann manuell eingepflegt werden, und das dauert dann schonmal den einen oder anderen Tag, was dazu führen kann, dass das eben nicht mehr rechtzeitig im System verarbeitet wird...

Letztendlich alles natürlich für die Kunden blöd, ärgerlich, aber sowas macht ja keine Versicherung absichtlich, man will ja seine Kunden nicht verärgern...

Zitat:

Original geschrieben von FoVITIS

 

Banklaufzeiten sind vorgeschrieben. Maximal 1 Werktag innerhalb Deutschlands.

Lastschrift am 7.1 bedeutet das am 6.1 der Auftrag getätigt wurde.

Das würde ich nicht so auf die Goldwaage legen, zumal der 6.1. in weiten Teilen Deutschlands Feiertag war, der Buchungsauftrag somit vermutlich bereits vor dem 03.01. erfolgte.

Zudem würde ich (ist sicher eine individuelle Sichtweise) einem Unternehmen durchaus zugestehen zwischen Weihnachten und Dreikönig schwach besetzt zu sein, und somit etwas mehr Geduld haben als üblich.

Zitat:

Original geschrieben von FoVITIS

Habe aber schon vordem 16.12 das ganze bemängelt :p Da hieß es ja noch kommende Woche Korrektur...

Sicher, nur war "kommende Woche" am 16.12, halt Heiligabend. ;)

Ich finde, in deinem Fall ging die Korrektur trotzdem recht schnell.

Für den 2.1. hamses dir versprochen, am 3.1. hamses gemacht.

Ich finde da kann man nicht meckern.

BTW: Welchen Nachteil hast Du denn tatsächlich erfahren?.

Du musst nun für einen Monat 107,08 anstatt 59,07 EUR zahlen, bekommst es halt im Schlimmsten Fall erst im Februar rückwirkend erstattet.

Der Zinsverlust, der dir für einen Monat durch 48 € entsteht dürfte sich vermutlich in Grenzen halten.

Dass eine beliebige Online - Versicherung die Korrektur zwischen Heiligabend und Dreikönig schneller bewerkstelligt hätte glaube ich nicht.

Für mich wäre das sicher kein Grund sauer zu sein.

Themenstarteram 7. Januar 2014 um 16:06

Zitat:

Original geschrieben von Matsches

Sicher, nur war "kommende Woche" am 16.12, halt Heiligabend. ;)

In meinem Fall war kommende Woche Anfang Dezember...

 

Zitat:

Original geschrieben von Matsches

Ich finde, in deinem Fall ging die Korrektur trotzdem recht schnell.

Relativ, ich finde 1 Monat lahm. Vor allem wenn es ne Woche sein sollte ;)

Zitat:

Original geschrieben von Matsches

Für den 2.1. hamses dir versprochen, am 3.1. hamses gemacht.

Eigentlich haben sie es für Anfang Dezember versprochen... das ich es am 2.1 bekommen sollte sagten sie dann 2 Wochen später.... achja ist der 7.1 ich hab noch immer nix bekommen :p

Zitat:

Original geschrieben von Matsches

BTW: Welchen Nachteil hast Du denn tatsächlich erfahren?.

Abgesehen von ein paar Cent für die Kommunikation kann ich jetzt nicht mehr den Anbieter wechseln und muss ca. 20-25.- im Monat mehr Zahlen als es bei einem anderen der Fall wäre.

Nachteil also 300.- EUR

Also VERMUTE Ich jetzt mal.. habe ja noch nix schriftliches was die Kosten angeht.. hab den Online-Rechner mal bemüht nach dem Theater...

Zitat:

Original geschrieben von Matsches

Du musst nun für einen Monat 107,08 anstatt 59,07 EUR zahlen, bekommst es halt im Schlimmsten Fall erst im Februar rückwirkend erstattet.

Bin aber kein Kreditinstitut das ich Unternehmen Kredite gebe :p

Aber Interessant das es Dir scheinbar nichts ausmacht wenn eine Firma einfach mehr Abbucht als sie darf.

Lieblingskunde :D

Und es sind wohl eher 70.- weil ist ja teurer geworden...

Stell Dir vor wenn das Konto nicht ausreichend Gedeckt wäre... kämen noch Rücklastschriften etc. hinzu... zum Glück Konto war gedeckt... aber man streckt halt Geld vor..

Zitat:

Original geschrieben von Matsches

Für mich wäre das sicher kein Grund sauer zu sein.

Ich lass mich halt ungerne veräppeln ...

Nach einer Beitragserhöhung kannste doch eh kündigen. Sonst den 14 tätigen wiederruf in anspruch nehmen. Steht auch so in fast allen akb

 

Wenn die trotzdem mehr abbuchen wird nächsten monat nix abgebucht. Wird als gutschrift verrechnet. .

am 7. Januar 2014 um 16:29

Zitat:

Original geschrieben von FoVITIS

Abgesehen von ein paar Cent für die Kommunikation kann ich jetzt nicht mehr den Anbieter wechseln und muss ca. 20-25.- im Monat mehr Zahlen als es bei einem anderen der Fall wäre.

Nachteil also 300.- EUR

Was hat das mit der Bearbeitungszeit von der Versicherung zu tun?

Zitat:

Original geschrieben von vanguardboy

Nach einer Beitragserhöhung kannste doch eh kündigen. Sonst den 14 tätigen wiederruf in anspruch nehmen. Steht auch so in fast allen akb

Da steht auch, dass wenn die Beitragserhöhung aufgrund einer Rückstufung erfolgt, man nicht kündigen kann ;)

Bei der huk24 steht das nicht :D

14 tagigen wiederruf hat er dennnoch.. ;)

Zitat:

Original geschrieben von vanguardboy

 

 

14 tagigen wiederruf hat er dennnoch.. ;)

Versicherungsbeginn war der 18.10.2012

die 14 Tage dürften also schon rum sein.:eek:

 

Widerruf :D

am 7. Januar 2014 um 16:51

Zitat:

Original geschrieben von vanguardboy

Bei der huk24 steht das nicht :D

14 tagigen wiederruf hat er dennnoch.. ;)

Es steht aber zumindest im VVG und das gilt auch für die HUK.

Widerruf ist schon lange abgelaufen.

Selbst wenn der Abschluss in 2013 gewesen wäre...

Hmm das so ne sache konnte meine abgeschlossene privat Haftpflichtversicherung und kfz versicherung die im oktober abgeschlissen wurden am 2.1. Wiederrufen . Auch wenn der schein scjon im oktober da war.

 

Wurde damit begründet das der vertrag erst nach aktivierung die wiederrufsfrist beginnt.

Themenstarteram 7. Januar 2014 um 17:05

Zitat:

Original geschrieben von vanguardboy

Nach einer Beitragserhöhung kannste doch eh kündigen. Sonst den 14 tätigen wiederruf in anspruch nehmen. Steht auch so in fast allen akb

Dachte das geht nur bis 1.1 des Folgejahres... normalerweise kommt ja 4-5 Wochen vorher die Neuberechnung.. nur haben se bei mir halt alles falsch gemacht ^^

Zitat:

Original geschrieben von vanguardboy

Wurde damit begründet das der vertrag erst nach aktivierung die wiederrufsfrist beginnt.

Mein Vertrag ist seit 18.10.2012 aktiviert :p

Der reguläre Ablauf wäre

Neuberechnung kommt ende November...gefällt einen der Betrag nicht kann man kündigen.

Also insbesondere bei einer Preiserhöhung hat man für einige Tage ein Ausserordentliches Kündigungsrecht und kann somit die Versicherung wechseln.

Wenn natürlich das ganze Schriftzeug erst fehlerhaft ist und aufgrund einer Rückstufung und man wochen oder Monate Später etwas Schriftlich bekommt wird es kompliziert.... der 1.1 ist schon rum...

 

Das beste ist wohl 4 Monate vor Jahreswechsel die Versicherungsrechner anzuwerfen und vorab die bestehende Versicherung anzustupsen das man wechseln wird wenn Tarif im Folgejahr nicht mithält... würde ich jetzt mal so sagen nachdem ich die Erfahrung so machte... ist halt meine erste KFZ Versicherung.

am 7. Januar 2014 um 17:51

Wo war das Problem?

Auch wenn eine Rückstufung Aufgrund Schadensrückstellung erfolgt, so wird auf der Beitragsrechnung trotzdem ein Vergleichsbeitrag ausgewiesen und auf ein evtl. Sonderkündiungsrecht hingewiesen.

Bzw. falls es keine Beitragserhöhung gab, so kann man sich ja trotzdem immer selber ausrechnen, was man ohne der Erhöhung zu zahlen hat.

Zinsrechnen sollte ja jeder in der Schule gehabt haben.

Sind doch alles nur faule Ausreden.

Außerdem ist ein Online Tarif von der Axa der fast um die Hälfte billiger sein soll als Dein jetztiger Tarif eh Äpfel mit Birnen verglichen.

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