ForumVerkehr & Sicherheit
  1. Startseite
  2. Forum
  3. Wissen
  4. Verkehr & Sicherheit
  5. Verschmutzte Fahrbahn

Verschmutzte Fahrbahn

Themenstarteram 17. Oktober 2015 um 9:48

Hallo alle zusammen,

durch die örtliche Erddeponie kommt es gerade jetzt in der nassen Jahreszeit zu enormen Verschmutzungen der Fahrbahn. Die Landstraße schaut im Bereich der Deponie Ein und Ausfahrt dermaßen verschmutzt aus, daß man durch Erde und Dreck nur den Teil der Fahrbahn erkennt, wo die Reifen der Autos den Asphalt berühren und das mehr als 300 Meter weit. Der Rest ist mit einer Schlamm bzw. Matschschicht überdeckt.

Dementsprechend schauen auch die Fahrzeuge aus, die jetzt in dieser Jahreszeit da durch müssen, inkl. meinem Auto.

Ich habe auch ehrlich gesagt keine Lust ständig mein Auto zu reinigen, nur weil man es hier nicht für nötig hält die Straße zu reinigen oder die LKW's, bevor sie in die Landstraße einfahren sauber zu machen.

Das Amt für öffentliche (Un)Ordnung habe ich schon ein paarmal auf die Umstände hingewiesen und auch auf die erhöhte Unfallgefahr für Motorradfahrer aufmerksam gemacht.

Keine Reaktion und scheinbar auch kein Interesse seitens dem zuständigen Amt.

Laut STVO ist doch aber der Verursacher zuständig, ja sogar dazu "verpflichtet" eine derart verschmutzte Fahrbahn zu reinigen.

Ich habe mir hier mal überlegt die Rechnung für meine Fahrzeugreinigung bei der Stadt einzureichen, vielleicht trägt das ja Früchte.

Was kann man hier sonst noch tun, damit hier mal was passiert ? Die Stadt verklagen ?!

Beste Antwort im Thema

Mach das :D

71 weitere Antworten
Ähnliche Themen
71 Antworten

Es sind Herbstferien oder?

Zitat:

@Pepperduster schrieb am 17. Oktober 2015 um 13:59:53 Uhr:

Wende dich an den Verursacher er muss die Straße reinigen, tut er es nicht hast du die Möglichkeit einer anzeige .

Was soll er denn anzeigen?

Die Verschmutzung der Straße mit der daher eingehenden Gefährdung.

§ 32 StVO und diverse StrG der Länder, z.B. § 17 SächsStrG

Es fehlt mir natürlich die Glaskugel.

Vermutlich wird aber mit dem Hinweis "verschmutzte Farbahn" rechtzeitig auf den Umstand hingewiesen.

Auf die Unfallgefahr würde somit aufmerksam gemacht.

Zitat:

@birscherl schrieb am 17. Oktober 2015 um 14:11:57 Uhr:

Die Verschmutzung der Straße mit der daher eingehenden Gefährdung.

Und bei wem? Was soll das für eine Straftat sein?. Er soll der Stadt als Betreiber die Rechnung schicken und, weil diese mit Sicherheit nicht bezahlt wird, einen Rechtsanwalt mit der Durchsetzung seiner Forderung beauftragen.

Wer redet denn von "Straftat"?

Üblicherweise werden Verstöße gegen die StVO bei der Polizei zur Anzeige gebracht.

So einen ähnlichen Fall gab es bei mir in der Nähe vor ein paar Jahren mit einem Bauern. Die Straße war voll mit Erde, Mist und Dreck. Mehrere Gespräche habe nichts bewirkt, aber unser damaliger Dorfpolizist hat das dann geregelt und noch heute wird die Straße brav vom Bauern gesäubert.

Zitat:

@birscherl schrieb am 17. Oktober 2015 um 14:11:57 Uhr:

Die Verschmutzung der Straße mit der daher eingehenden Gefährdung.

§ 32 StVO und diverse StrG der Länder, z.B. § 17 SächsStrG

Dann viel Spass bei der "Anzeige" bei der Stadt gegen die Stadt. Die Anlage ist zugelassen und wie hier gesagt wurde, ist auch eine Anlage für die Reinigung vorhanden. Es ist schlicht unmöglich, die Reifen porentief rein zu kriegen, so dass keinerlei Verschmutzung mehr auf die Straße kommt.

Eine Gefährdung zu konstruieren wird ohne konkreten Vorfall schwierig. Laub auf der Straße ist vermutlich viel rutschiger. Und, wie hier auch schon vermutet wurde, sind vermutlich Hinweisschilder aufgestellt, wie im Bereich von Deponien üblich.

Aber probieren kann man alles.

Zitat:

@birscherl schrieb am 17. Oktober 2015 um 14:16:35 Uhr:

Wer redet denn von "Straftat"?

Üblicherweise werden Verstöße gegen die StVO bei der Polizei zur Anzeige gebracht.

Da wird er das gleich hören, was ich gerade geschrieben habe. Wende dich an die Stadt. Die ist für den Zustand der Straßen verantwortlich.

Zitat:

@birscherl schrieb am 17. Oktober 2015 um 14:11:57 Uhr:

Die Verschmutzung der Straße mit der daher eingehenden Gefährdung.

§ 32 StVO und diverse StrG der Länder, z.B. § 17 SächsStrG

Danke das wollte ich auch gerade antworten

Zitat:

@AS60 schrieb am 17. Oktober 2015 um 14:22:51 Uhr:

Zitat:

@birscherl schrieb am 17. Oktober 2015 um 14:11:57 Uhr:

Die Verschmutzung der Straße mit der daher eingehenden Gefährdung.

§ 32 StVO und diverse StrG der Länder, z.B. § 17 SächsStrG

Dann viel Spass bei der "Anzeige" bei der Stadt gegen die Stadt.

In Deutschland gibts immer noch die Gewaltenteilung in

Legislative, Exekutive und Judikative

Zitat:

@Floo1993 schrieb am 17. Oktober 2015 um 14:05:43 Uhr:

Es sind Herbstferien oder?

Das Autohaus wird keine Fahrzeuge mehr in einem anstößigen Bereich abstellen.

Zitat:

@Floo1993 schrieb am 17. Oktober 2015 um 14:05:43 Uhr:

Es sind Herbstferien oder?

Ich wette wenn Du das Problem hättest und dein schöner weißer Audi ständig wie ein Baustellenauto aussehen würde, dann wärst du der Erste der tobt ;)

Zitat:

@UTrulez schrieb am 17. Oktober 2015 um 17:12:51 Uhr:

Zitat:

@Floo1993 schrieb am 17. Oktober 2015 um 14:05:43 Uhr:

Es sind Herbstferien oder?

Ich wette wenn Du das Problem hättest und dein schöner weißer Audi ständig wie ein Baustellenauto aussehen würde, dann wärst du der Erste der tobt ;)

Muss ich dich leider entäuschen :)

Einmal die Woche wird gewaschen. Jeden Samstag ob der nun am Sonntag wieder so Aussieht oder erst am Mittwoch wäre mir egal. Es ist am Ende immernoch ein Gebrauchsgegenstand, den ich zwar pflege es aber dennoch nicht so Eng nehme wenn er mal dreckig ist.

am 17. Oktober 2015 um 15:22

Na wenigstens müsste er sich dank Quattro-Antrieb keine Sorgen machen, im Schlamm stecken zu bleiben :p

 

@ TE:

Zeig uns doch bitte mal ein Foto von der Fahrbahn, damit wir uns ein eigenes Urteil über den Verschmutzungsgrad machen können.

Deine Antwort
Ähnliche Themen