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Verkleidung

Honda CBR 600 F
Themenstarteram 4. April 2019 um 16:13

Hii.

Ich habe mal eine Frage. Ich habe eine Honda Cbr 600f /pc31 von 1995. Tolle Maschine keine Frage aber ich hätte es gern etwas anders. Meine Frage. Kriegt man die Verkleidung von der Cbr 600f sport /pc35 von 2001 an meine ran?

Besten Dank für eventuelle Antworten.

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24 Antworten

Die Befestigungspunkte sind an anderer Stelle. Ich habe aber keine Ahnung, ob es irgendwie anders passt.

Themenstarteram 4. April 2019 um 18:58

Ich hätte mir schon fast gedacht das die Punkte nicht passen aber wenn man die Fotos vergleicht hat es eine sehr große Ähnlichkeiten. Trd danke

China Verkleidung bestellen und gut. ;) Fahre mittlerweile unfall- und gebrauchsbedingt schon die 4. Chinaverkleidung auf meiner XX. Gab nie Probleme. Gibts wirklich schöne Designs, die Verkleidung kommt fertig lackiert und beklebt. Bei manchen Anbietern sind auch Wunschdesigns möglich, wenn du ihnen auf englisch erklärst wie es aussehen soll, welche Farben und welche Sticker du willst. Ich habe ne schwarz/weiße Repsol Verkleidung drauf.

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am 8. April 2019 um 10:01

Genau,

und dann fährst du zum TÜV,

der Kittelträger stellt fest, dass die Verkleidung nicht aus ABS sondern aus GFK besteht

fragt nach den Papieren die du nicht hast

und schickt dich wieder nach Hause.

(Wenn du bislang Glück hattest, dann Glückwunsch. In NRW keine Chance)

Dazu kommt bei der China Verkleidung:

Miese Passgenauigkeit und sollte mal ein Zollfutzi genauer hingucken Urheberrechts Verletzung.

Deshalb:

Wenn dir ne PC35 besser gefällt, dann kauf dir eine, die werden dir mittlerweile für 2 Geld 50ig hinter geschmissen

Zitat:

@Beaster77 schrieb am 8. April 2019 um 12:01:47 Uhr:

Genau,

und dann fährst du zum TÜV,

der Kittelträger stellt fest, dass die Verkleidung nicht aus ABS sondern aus GFK besteht

fragt nach den Papieren die du nicht hast

und schickt dich wieder nach Hause.

(Wenn du bislang Glück hattest, dann Glückwunsch. In NRW keine Chance)

Dazu kommt bei der China Verkleidung:

Miese Passgenauigkeit und sollte mal ein Zollfutzi genauer hingucken Urheberrechts Verletzung.

Deshalb:

Wenn dir ne PC35 besser gefällt, dann kauf dir eine, die werden dir mittlerweile für 2 Geld 50ig hinter geschmissen

Wie viele hast du denn schon selber montiert und wie lange ist das her? Wenn man keine Ahnung hat, einfach mal.... ;)

Ich weiß nicht ob dir entgangen ist, was ich geschrieben habe. Aber ich fahre jetzt die 4. China Verkleidung und hatte nie Probleme, in keinem der von dir genannten Punkte. 2 Stück sind mir bei Unfällen beschädigt worden, die dritte hat Kratzer abbekommen, als mir in der Arbeit beim Ausparken jemand das Bike umgekippt hat. Haben alle gepasst, ohne dass ich was bearbeiten musste.

Aus GFK sind die Verkleidungen schon lange nicht mehr. Die sind aus Spritzguss ABS, wie die Originalen auch. Wo sind denn die Papiere von deiner originalen Verkleidung, hmm? :rolleyes:

Die Passgenauigkeit ist bei den Spritzgussverkleidungen top, ich würde sogar mal behaupten, dass man nicht mal in einer Honda Werkstatt von außen erkennen würde, dass es sich um eine Chinaverkleidung handelt. Genauso hat es bisher weder die Polizei (auch nicht nach den beiden Unfällen, waren beide unverschuldet und wurden durch die Polizei aufgenommen), noch den TÜV gestört. Einfach weil es nicht erkennbar ist, dass es keine Originale ist.

Zwecks Urheberrecht gibt es auch keine Probleme, da auf den Verkleidungen keine Honda Logos eingeprägt sind und Honda nicht auf der "schwarzen Liste" steht, weshalb man für die private Verwendung auch jährlich bis zu 5 dieser Verkleidungen bestellen und einführen darf. Ich habe für alle 4 Verkleidungen das Zollverfahren abgewickelt, 2 beim Zoll in Frankfurt am Main, eine in Augsburg beim Zoll und eine in Ingolstadt. Probleme gab es auch da nie. Die Chinesen weisen z.B. bei BMW Verkleidungen darauf hin, dass die BMW Logos und Schriftzüge separate per Post versendet werden, damit es beim Zoll keinen Ärger gibt, da BMW auf dieser "schwarzen Liste" beim Zoll steht und man sich die Logos dann zuhause einfach selber drauf kleben kann.

Wenn das was du schreibst der Realität entsprechen würde, dann würde ich a) nicht mit sowas durch die Gegend fahren und es b) nicht weiter empfehlen. Deine Passgenauigkeits- und GFK Geschichten sind anscheinend schon über 10 Jahre alt, als man noch diesen GFK und Thermoform Dreck aus China bekommen hat. Oder du hast einfach nicht sauber recherchiert, wo es qualitative hochwertige Verkleidungen gibt.

Hallo Marvin1284584

Wieso möchtest du denn auf eine PC 31 eine PC 35 anbauen?

Wenn es nur das Dekor ist dann schau mal hier nach.

https://www.verkleidungmotorrad.de/index.php?...

Da gibt es etliche Versionen....

Beaster hat aber Recht.

Die Chinesischen oder auch tschechischen Billigverkleidungen besitzen kein Materialgutachten, ohne das eine Zulassung im Bereich der StVZO nicht möglich ist. Sie sind ebenso wenig erlaubt, wie die gut gemachten, verstellbaren Handbremshebel. Die Originalverkleidung hat eine spezielle Kennzeichnung, die die billigen nicht haben. Geschulte Kontrollorgane kennen die. Ich auch.;)

Dabei geht es um Bruchlast, Splittereigenschaften, Auftrieb etc.

Dass Du damit bislang keine Probleme hattest, verstehe ich, weil das kein Prüfer bei der HU checkt. Das gehört nicht zum Prüfungsumfang und juckt ihn nicht.

Ich bestreite nicht, dass die Qualität der Billigverkleidungen zugenommen hat. Ist bei den Hebeln auch so. Unterscheiden sich von denen, die das 6-fache kosten oft nur noch durch eine Gravur oder einen Stempel. Aber der ist entscheidend.

Kommst Du in eine Kontrolle mit sachkundigen Beamten der KTM, werden sie die Weiterfahrt untersagen und das Fahrzeug zur Begutachtung beschlagnahmen. Anzeige erfolgt dann nach §19 Abs.2 Ziff.2 StVZO.

Aus meiner langjährigen Praxis als sachkundiges Kontrollorgan rate ich dringend davon ab, solch nicht genehmigte Fahrzeugteile zu verbauen.

Zitat:

@moppedsammler schrieb am 11. April 2019 um 09:09:05 Uhr:

Beaster hat aber Recht.

Die Chinesischen oder auch tschechischen Billigverkleidungen besitzen kein Materialgutachten, ohne das eine Zulassung im Bereich der StVZO nicht möglich ist. Sie sind ebenso wenig erlaubt, wie die gut gemachten, verstellbaren Handbremshebel. Die Originalverkleidung hat eine spezielle Kennzeichnung, die die billigen nicht haben. Geschulte Kontrollorgane kennen die. Ich auch.;)

Dabei geht es um Bruchlast, Splittereigenschaften, Auftrieb etc.

Dass Du damit bislang keine Probleme hattest, verstehe ich, weil das kein Prüfer bei der HU checkt. Das gehört nicht zum Prüfungsumfang und juckt ihn nicht.

Ich bestreite nicht, dass die Qualität der Billigverkleidungen zugenommen hat. Ist bei den Hebeln auch so. Unterscheiden sich von denen, die das 6-fache kosten oft nur noch durch eine Gravur oder einen Stempel. Aber der ist entscheidend.

Kommst Du in eine Kontrolle mit sachkundigen Beamten der KTM, werden sie die Weiterfahrt untersagen und das Fahrzeug zur Begutachtung beschlagnahmen. Anzeige erfolgt dann nach §19 Abs.2 Ziff.2 StVZO.

Aus meiner langjährigen Praxis als sachkundiges Kontrollorgan rate ich dringend davon ab, solch nicht genehmigte Fahrzeugteile zu verbauen.

Das wäre dann die Theorie. Jetzt kommen wir mal in die Praxis und beurteilen mal, was denn wohl eher sicherheitsrelevant und offensichtlich ist. Ein Bremshebel ohne Prüfnummer oder eine Verkleidung ohne Prüfnummer. Wenn sich bei 200 km/h die Bremse auf einmal anfühlt wie die Kupplung, weil ich den China Bremshebel in der Hand habe, dann habe ich ein Problem. Was soll aber genau bei einer Chinaverkleidung passieren, wenn sie fest verschraubt ist? Ich hatte schon des öfteren 310 km/h auf dem Tacho stehen, es ist nix gerissen oder weggeflogen. Und nach 2 Unfällen kann ich mit Sicherheit sagen, dass die China Verkleidung 1:1 das selbe Bruch bzw. Splitterverhalten aufweist, wie eine Originale. Das ist mittlerweile auch höherwertiger ABS Kunststoff und nicht irgendwelcher GFK Dreck.

Dass geschulte Kontrollorgane die Kennzeichungen von Originalverkleidungen kennen, bestreite ich auch nicht. Ich hatte auch schon mit KG Motorrad zu tun, letzten Samstag erst. War eine große Kontolle und es stande dutzende Motorräder auf dem Platz. Dass jemand seine Verkleidung abmontieren musste, hab ich bis jetzt noch nie beobachten dürfen. Ich sehe da auch keinen Sinn bzw. halte ich es für unverhältnismäßig. Bei meiner XX müsste man die Verkleidungen komplett demontieren, wenn man die Stellen sehen will, an der die Original Honda Aufdrucke sind. Da die Passgenauigkeit der Verkleidung aber so gut ist, stand das noch nie zur Debatte und ist auch noch nie jemandem aufgefallen. Wie schaut sowas dann in der Praxis aus?

"Da sind Aufkleber auf Ihrer Verkleidung die nicht Original aussehen und wenn sie jetzt nicht an Ort und Stelle das Motorrad zerlegen, um mir die Prüfstempel in der Verkleidung zu zeigen, dann Stelle ich ihr Motorrad sicher."

...oder wie? :rolleyes: Es juckt keinen Mensch, allein schon deshalb, weil die Verkleidung sich weder optisch, noch von der Passgenauigkeit von einer originalen unterscheidet. Da müsste ein "Sachkundiger Beamter" bei jeder Vollverkleideten unterstellen, dass die Verkleidung nicht original ist.

Ob die Anbauteile schlecht, gut oder gar besser sind als Originale ist rechtlich vollkommen unerheblich und zu Beaster zu sagen, er habe keine Ahnung ist ziemlich daneben. Wie hast Du ihm geschrieben?

"Wenn man keine Ahnung hat, einfach mal..." Da frag ich mich schon, wer da keine Ahnung hat. :rolleyes:

Ich weiß sehr genau, was erlaubt ist und was nicht und kann Dir als fachlich geschulter (Ex) Polizeibeamter auf jeden Fall verbindlich sagen, dass die Betriebserlaubnis Deines Motorrades mit Anbau der China-Verkleidung nach 19 (2)2 ZO. erloschen ist. Das ist Fakt.

Ob das jemand merkt, steht auf einem anderen Blatt. Aber täusch' Dich nicht über das Wissen fachkundiger Kontrollorgane. Wenn das die KG bei Euch, wo immer das ist, nicht weiß, sollten die nachschulen. In Baden-Württemberg solltest Du aber nicht in die Hände des KTM fahren. Dann bist Du fällig.

Die sehen das an verschiedenen Merkmalen, die katalogisiert abrufbar sind. Details verrate ich sicher nicht. Zudem reichen Verdachtsmomente. Dann wird das Motorrad beschlagnahmt, abgeschleppt und von einem Sachverständigen untersucht.

Das Bußgeld für die erloschene BE ist neben diesen Kosten, die der Betroffene zu tragen hat, ein Klacks.

Du empfiehlst dem TE mit der China-Verkleidung etwas Illegales und verharmlost die Konsequenzen, womit Du im Übrigen auch gegen die Forumsregeln verstößt.

Dass Dich bislang keiner am Wickel hatte, darüber kannst Du Dich meinetwegen stolz fühlen. Wenn Du aber in einen Unfall verwickelt bist, bei dem durch Dein Motorrad jemand anderes verletzt wird, hast Du ein Riesenproblem, auch mit deinem Haftpflichtversicherer. Dem ist das nämlich piepegal, ob diese Verkleidung genauso gut oder gar besser ist, als das Original. Denen reicht es, dass sie nicht zulässig ist.

Damit werden sie Dich in Regress nehmen, verlass Dich drauf. Entsprechende Regressforderungen bei schwer verletzten oder gar getöteten Personen können ein ganzes Leben finanziell ruinieren.

Natürlich mag Dir das weit hergeholt erscheinen. Aber die Möglichkeit fährt bei Dir immer mit. Das solltest Du wissen und berücksichtigen, bevor Du Tipps gibst, mit denen man sich großen Ärger einhandeln kann.

Zitat:

@moppedsammler schrieb am 12. April 2019 um 15:52:55 Uhr:

Ob die Anbauteile schlecht, gut oder gar besser sind als Originale ist rechtlich vollkommen unerheblich und zu Beaster zu sagen, er habe keine Ahnung ist ziemlich daneben. Wie hast Du ihm geschrieben?

"Wenn man keine Ahnung hat, einfach mal..." Da frag ich mich schon, wer da keine Ahnung hat. :rolleyes:

Ich weiß sehr genau, was erlaubt ist und was nicht und kann Dir als fachlich geschulter (Ex) Polizeibeamter auf jeden Fall verbindlich sagen, dass die Betriebserlaubnis Deines Motorrades mit Anbau der China-Verkleidung nach 19 (2)2 ZO. erloschen ist. Das ist Fakt.

Ob das jemand merkt, steht auf einem anderen Blatt. Aber täusch' Dich nicht über das Wissen fachkundiger Kontrollorgane. Wenn das die KG bei Euch, wo immer das ist, nicht weiß, sollten die nachschulen. In Baden-Württemberg solltest Du aber nicht in die Hände des KTM fahren. Dann bist Du fällig.

Die sehen das an verschiedenen Merkmalen, die katalogisiert abrufbar sind. Details verrate ich sicher nicht. Zudem reichen Verdachtsmomente. Dann wird das Motorrad beschlagnahmt, abgeschleppt und von einem Sachverständigen untersucht.

Das Bußgeld für die erloschene BE ist neben diesen Kosten, die der Betroffene zu tragen hat, ein Klacks.

Du empfiehlst dem TE mit der China-Verkleidung etwas Illegales und verharmlost die Konsequenzen, womit Du im Übrigen auch gegen die Forumsregeln verstößt.

Dass Dich bislang keiner am Wickel hatte, darüber kannst Du Dich meinetwegen stolz fühlen. Wenn Du aber in einen Unfall verwickelt bist, bei dem durch Dein Motorrad jemand anderes verletzt wird, hast Du ein Riesenproblem, auch mit deinem Haftpflichtversicherer. Dem ist das nämlich piepegal, ob diese Verkleidung genauso gut oder gar besser ist, als das Original. Denen reicht es, dass sie nicht zulässig ist.

Damit werden sie Dich in Regress nehmen, verlass Dich drauf. Entsprechende Regressforderungen bei schwer verletzten oder gar getöteten Personen können ein ganzes Leben finanziell ruinieren.

Natürlich mag Dir das weit hergeholt erscheinen. Aber die Möglichkeit fährt bei Dir immer mit. Das solltest Du wissen und berücksichtigen, bevor Du Tipps gibst, mit denen man sich großen Ärger einhandeln kann.

Das von dir gebrachte Zitat war auf die Aussage bezogen, dass China Verkleidungen angeblich aus GFK und nicht passgenau wären, was vielleicht früher mal so war, aber heute definitiv nicht mehr der Fall ist.

Wer sagt denn dass ich mich stolz fühle? Hab ich was verpasst? Das Schauermärchen mit den Regressforderungen, die ein gesamtes Leben ruinieren, damit kann man vielleicht einen 16 jährigen 125er Fahrer versuchen einzuschüchtern, fakt ist aber mal, dass die Versicherung zwar eine Regressforderung verlangen wird, diese sich aber nicht auf den gesamten Versicherungsschaden belaufen wird.

Wenn nicht mal Honda Mitarbeiter oder TÜV Prüfer es erkennen, dann kommt das "speziell geschulte Auge" der Beamten von der "Einsatzgruppe". :rolleyes: Wenn ich diese Leute teilweise in Dokus sehe, die angeblich speziell geschult sind, aber eine Ducati nicht von einer Buell unterscheiden können und Lärmpegelmessungen unter den abenteuerlichsten messbedingungen und ohne Messprotokoll durchführen, nun ja... Aber das sind dann eben auch die Leute, die auf Basis einer zweimonatigen Schulung einfach mal von Sachverständigen abgenommene Eintragungen anzweifeln und mir schon das Bike stilllegen wollten, weil kein Kat verbaut ist, obwohl das Bike bei "Abgasnorm" einen Strich im Fahrzeugschein hat.

Wenn ich also in einen Unfall verwickelt bin, bei dem durch mein Motorrad jemand verletzt wird, dann wird man bestimmt als erstes auf die Verkleidung schauen? Ah ja. Weil ein fliegendes 230kg Motorrad mit einer Originalverkleidung natürlich niemanden verletzen würde... :rolleyes:

Jetzt mal ehrlich, wenn du schon solche Beispiele auspackst, dann schau dich bitte mal um, mit was für Topcase oder Seitenkoffer Konstruktionen manche Leute unterwegs sind. Da gibt es faktisch gar keine Grundlage, weil das nirgends geregelt ist. Möchtest du dann jetzt auch jedem das Motorrad stilllegen, der mit Topcase oder Koffer fährt, die nicht original sind? Ist ja auch nicht eingetragen und ist nicht mal geregelt bzw. genormt. Was passiert denn jetzt, wenn ein Koffer wegfliegt und jemanden verletzt? *Zing* Also, am besten jede dieser tickenden Zeitbomben auch direkt stilllegen, sicherstellen, abschleppen. Nicht auszudenken was da alles passieren kann, Regressforderung bis ans Lebensende weil der wegfliegende Koffer nicht eingetragen war... :rolleyes:

Mir ist das zu blöd.

Ich lese das nicht mehr und bin raus.

Abschließender Tipp:

Kein illegalen Experimente, wie von dem RR Fahrer empfohlen. Das bringt nur Ärger.

Bei Anbau von China-Verkleidungen erlischt Die Betriebserlaubnis.

Jetzt mal genug der Horrormärchen. Die Regressforderung einer Haftpflichtversicherung sind bis maximal 5.000€ möglich. Dazu müsste im Fall eines Schadens das BE-freie Teil aber ursächlich gewesen sein, was bei einer China-Verkleidung eher unwahrscheinlich ist.

Zu der Verkleidung - die Teile sind von erstaunlicher Qualität und Passgenauigkeit. Als Ersatz für eine zerfledderte Originalverkleidung kann man sie jederzeit und bedenkenlos empfehlen. Es gibt ja sogar Leute, die Suberbikes mit GFK-Verkleidung zum Verkauf hier bei MT anboten :D

Ob sie bei einer Polizeikontrolle in BW beanstandet werden würden, entzieht sich meiner Kenntnis. Ich kann nur für Bayern und Tirol sprechen, da fallen derartige Teile (vllt). auf, werden aber dann zumindest stillschweigend geduldet, Selbst die ABE-freie Akra-Komplettanlage (aber mit eingehaltenen Geräuschwerten) erntete ein "nicht lauter als Original und echt guter Klang) bei der Überprüfung :D. Gut, zum TÜV wurde sie (weil KAT-frei) gegen das Original getauscht. Ansonsten hatten weder TÜV noch Polizeikontrollen was gegen China-Hebel ohne ABE, Cup-Gabel ohne ABE, Öhlins-Bein ohne ABE, Race-Rasten ohne ABE, Race-Beläge ohne ABE, Bodywork ohne ABE. Das alles hochwertige Komponenten und kein TEDI-Geraffel, aber eben ohne ABE

Ich will sowas hier nicht predigen, aber man sollte die Kirche ruhig mal im Dorf lassen

am 14. April 2019 um 7:39

Eine erloschene Betriebserlaubnis ist eine erloschene Betriebserlaubnis ist eine erloschene Betriebserlaubnis ist eine erloschene Betriebserlaubnis ist eine erloschene Betriebserlaubnis ist eine erloschene Betriebserlaubnis.

Zitat:

@kandidatnr2 schrieb am 14. April 2019 um 09:39:47 Uhr:

Eine erloschene Betriebserlaubnis ist eine erloschene Betriebserlaubnis ist eine erloschene Betriebserlaubnis ist eine erloschene Betriebserlaubnis ist eine erloschene Betriebserlaubnis ist eine erloschene Betriebserlaubnis.

Ein Spinner der seine Tabletten nicht genommen hat bleibt ein Spinner der seine Tabletten nicht genommen hat

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