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Rote Blinker mit Eintragung wirklich legal?

Themenstarteram 3. April 2012 um 12:13

Hallo,

Ich möchte ein gebrauchtes US-Fahrzeug (Mercury Grand Marquis GS, Baujahr 1992) kaufen, dass bereits seit mehreren Jahren in Deutschland zugelassen ist. Im Fahrzeugschein sind so viele Eintragungen vermerkt, dass an diesen sogar nochmal ein gestempeltes Beiblatt angeheftet ist.

Unter anderem sind auch die Fahrtrichtungsanzeiger hinten in rot eingetragen, was mich natürlich bezüglich der Optik sehr freut! :)

Typisch US-Auto sind Heckleuchte, Bremslicht und Blinker eine Einheit und auch nicht so einfach zu trennen.

Ich habe mehrfach gelesen, dass für eine solche Eintragung bei einem Neu-Import eine "Sondergenehmigung" erforderlich ist und diese heute praktisch nicht mehr erteilt wird.

Meine Fragen sind:

Der Wagen soll jetzt in einem neuen Zulassungsbereich in einem anderen Bundesland zugelassen werden - kann es hier bei der Ummeldung schon Probleme geben?

Heißt die Eintragung in den Papieren, dass eine "Sondergenehmigung" besteht, oder wäre das nochmal ein extra Schreiben (existiert nicht!)?

Kommt es evtl. auf den genauen Wortlaut der Eintragung an?

Kann es im Falle eines Unfalls bei dem sich ein Beteiligter auf die roten Blinker beruft Ärger geben, OBWOHL diese Eintragung im Fahrzeugschein besteht?

Ich möchte lediglich im Vorfeld sicherstellen, dass ich mit dem Fahrzeug sorgenfrei und legal fahren darf ohne insbesondere im Schadenfall Ärger zu bekommen. Eine prophylaktische Umrüstung auf gelbe Blinker ist leider mit erheblichem Aufwand (und Kosten) verbunden, außerdem kenne ich keine Firma in meiner Gegend die sowas machen würde. Anschließend würde ja außerdem wieder eine Änderung der Papiere erforderlich usw.

Für jeden Hinweis bin ich sehr dankbar!

MfG

Milan

Beste Antwort im Thema

Zitat:

also warum sollte das "zerschneiden" ein Problem darstellen? Ist das jetzt nur eine Aussage der persoenlichen Praeferenz, weil Du das persoenlich bevorzugst oder hat ein eventuelles "Zerschneiden" tatsaechliche Nachteile?

"Zerschneiden" heißt "zersören"! ein zerschnittener und umbeschalteter Kabelbaum z.B. eines 1972er Cadillac oder eines 1975er Lincoln ist mit Schnittstellen nicht mehr original und dokumentiert somit auch keine Zeitgeschichte mehr. Abgesehen davon gehören Kabelbäume zu den Teilen, die für die meisten Autos, die wir so lieben, extrem schwer zu beschaffen sind, wenn er so stark verbastelt wurde, daß eine Wiederherstellung schwierig wird.

Bei tiefergreifenden Veränderungen stimmt auch kein Schaltplan mehr und die elektrik wird schwer durchschaubar.

Das ist der "philosophische" Argumentationsansatz gegen ein Zerschneiden wertvoller Kabel.

Es gibt auch einen technischen und der wiegt um einiges schwerer. Wer seit Jahrzehnten an alten amerikanischen Autos schraubt, der hat zwangsläufig die diversesten behördenkonformen Beleuchtungsumrüstungen gesehen, die damals bei den neuen Autos für den Verkauf auf dem deutschen Markt gemacht wurden. Da gab es die wüstesten Frickeleien. "Huschhusch" und "Hauptsache durch den TÜV" waren da oberste Maxime. Wenn so etwas bei Kabeln im Außenbereich oder zumindest Feuchtbereich des Fahrzeugs gemacht wurde, z.B. bei Seitenmarkierungsleuchten, Scheinwerfern, Blinkern, etc., kriecht an den offenen Stellen/Flickpunkten gern Oxidadion, der sogannte Kupferwurm in die Kabel und treibt dort sein schädliches Werk. Dabei wandelt sich die Kupferseele des Kabels langsam in Kupferoxid um. Das Führt schleichend zu Kontakt- Masse- und Durchleitungsproblemen. Alle Autos, die ich jemals besessen habe und an denen für den deutschen TÜV Umbauten an der Elektrik vorgenommen wurden hatten einen mehr oder weniger starken Befall. Daraus schließe ich, daß auch in allen älteren Autos mit Umrüstungen der Forumsmiglieder der Prozess an der einen oder anderen Stelle die Kabelkrankheit schon aufgefallen ist.

Meistens bleibt es bei elektrischen Gremlins im System, aber im übelsten Fall reduziert die Oxidation den Querschnitt so sehr, daß sich der Widerstand im Kabel bis zum Durchbrennen erhöht. Sollte dann noch an den Sicherungen was geändert worden sein (habe ich ebenfalls schon gesehen) und die Absicherung versagen, hat man schnell einen lustigen Kabelbrand.

Als besonderen Fehlerherd habe ich die von Dir genannten Abzeigverbinder, auch "Stromdiebe" genannt, auf dem Kieker. Wo diese im Außenbereich eingesetzt wurden, ist der Kupferwurm immer besonders erfolgreich!

Wenn also schon umgebaut werden muß sollte man die Verbindung sicher im Innenraum durchführen und dann eine Strippe nach außen legen, damit man die Oxidation möglichst lange hinauszögern kann.

Wenn im Außenbereich gestückt werden muß, sollte man unbedingt löten und dann akribisch isolieren.

Das allerbeste ist freilich, einen ungeflickten Kabelbaum zu haben!

Daher kann ich nur jedem raten, sich gegen jede Form von Umrüstungsforderungen an der Fahrzeugelektrik zur Wehr zu setzen.

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http://www.motor-talk.de/.../...ercury-grand-marquis-t1774468.html?...

wenn das KFZ schon zugelassen ist gibt es keine Probleme bei der Ummeldung.

Also ich würde schon genau lesen was da drin steht.

Es gibt da nämlich den Unterschied zwischen "Ausnahmegenehmigung erforderlich" und "Aushahmegenehmigung erteilt".

Ein Freund von mir hatte sich mal einen Caprice in Hamburg gekauft, den wollte die Zulassungstelle in Berlin nicht zulassen weil in den Papieren stand dass für die roten Blinker eine Ausnahmegenehmigung erfordelich sei.

Er hatte Glück und konnte sich die dann in Hamburg von der Zulassungsstelle abholen.

KLeine Nummernschilder sind übrigens Ländersache. Heißt, spielt keine Rolle ob die eingetragen sind oder nicht, dass andere Bundesland will alles nochmal selbst vermessen und die Gebühren dafür.

43 Euro in Berlin für 1x Zollstock dran halten und diesem Schreiben(Ausnahmegenehmigung)was du dann erhälst.

Hatte ich leztzes Jahr erst durch,Auto kam aus Bayern.;)

Wenn im Fahrzeugbrief etwas von "Ausnahmegenehmigung erteilt" steht ist da meistens auch eine Nummer dafür eingetragen. Unter dieser Nummer wurde die Ausnahmegenehmigung bei der fahrzeugbriefausgebenden Stelle registriert. Sie gehört zum Fahrzeug und ist übertragbar, da sie eine Anlage zum Fahrzeugbrief ist. Sie muß auch ständig mitgeführt werden wenn das Auto erstmal zugelassen ist. Wenn das Blatt durch Vorbesitzer oder Händler verschusselt wurde kann man bei der ausfertigenden Zulassungsstelle eine Abschrift anfordern. Das kostet eine kleine Gebühr in der Größenordnung 10-15 Euro.

Alles, auch etwas Bürokratenkram, ist besser als eine Umrüstung auf Aufputz-Treckerblinker!

Abgesehen davon sind großflächige rote Blinker besser sichtbar und somit sicherer als kleine orange Blinkfunzeln. Es gibt KEINEN sinnvol-schlüssigen Grund für eine Umrüstung. Eine ständige Überzeugungsarbeit in dieser Richtung kann ich immer nur wieder anschieben.

Us-blinker-17544
am 4. April 2012 um 20:41

Ich mache diese (in meinen Augen) "Willkür-Prozedur" gerade durch.....

(Ich habe einen 1991er Ford Ranger)

der TÜV verlangt für die Vollabnahme folgendes....

-verlegen der roten Blinker in das Rückfahrlicht(weisses Plastik) mit gelben Birnen

dadurch unter die Stoßstange einen weissen Rückfahrscheinwerfer montieren

(so ein Quatsch...das Originale Rückfahrlicht ist so groß wie eine Briefmarke!!! also was ist wichtiger,

ein kleiner kaum sichtbarer "gelber" Blinker oder ein großes "rotes" Blinklicht?!)

-vorne andere Scheinwerfer mit E-Prüfzeichen....(woher bei einem 91er?!)

und die vorderen Blinker dürfen "nur noch" Blinken also die Standlichtfunktion muss

abgeklemmt werden.

(JEDER neue BMW fähhrt mit "gelben" Postions/Frontblinkern rum...die US Fahrzeuge sollen es abklemmen

(Entzieht sich vollkommen meines Verständnisses)

soviel zum Verständniss der TÜV Prüfer und des Deutschen "Bürokratie-Wahnsinns"

ABER...Ich lasse mich NICHT entmutigen....es wird bald ein US-Car mehr auf den Straßen fahren.

Gruß

 

 

wow!!! Das erstaunt mich jetzt schon. Was soll den das Problem sein ob er rot oder gelb blinkt?

Ich dachte schon das wir in der Schweiz sehr strenge Auflagen haben. Aber wenn ich das lese bin ich schon etwas sprachlos.:eek:

am 5. April 2012 um 0:08

Zitat:

Original geschrieben von Erics-Son

Ich mache diese (in meinen Augen) "Willkür-Prozedur" gerade durch.....

(Ich habe einen 1991er Ford Ranger)

der TÜV verlangt für die Vollabnahme folgendes....

-verlegen der roten Blinker in das Rückfahrlicht(weisses Plastik) mit gelben Birnen

dadurch unter die Stoßstange einen weissen Rückfahrscheinwerfer montieren

(so ein Quatsch...das Originale Rückfahrlicht ist so groß wie eine Briefmarke!!! also was ist wichtiger,

ein kleiner kaum sichtbarer "gelber" Blinker oder ein großes "rotes" Blinklicht?!)

-vorne andere Scheinwerfer mit E-Prüfzeichen....(woher bei einem 91er?!)

und die vorderen Blinker dürfen "nur noch" Blinken also die Standlichtfunktion muss

abgeklemmt werden.

(JEDER neue BMW fähhrt mit "gelben" Postions/Frontblinkern rum...die US Fahrzeuge sollen es abklemmen

(Entzieht sich vollkommen meines Verständnisses)

soviel zum Verständniss der TÜV Prüfer und des Deutschen "Bürokratie-Wahnsinns"

ABER...Ich lasse mich NICHT entmutigen....es wird bald ein US-Car mehr auf den Straßen fahren.

Gruß

Anderen Tüff suchen.

Die haben Ermessensspielraum und je nach Ehekrach klappt es oder nicht.

Gruß

Gedönsrat

 

am 5. April 2012 um 9:13

(Anderen TÜV suchen)

Na dann.....

komme aus dem Rhein-Main Gebiet.....

gebt mal ein Tipp wo es die roten Blinker OHNE grosse Diskusion

offiziell eingetragen gibt.

Denn vom Rest (Zustand) meines Pick Ups bin Ich zu 100% überzeugt

gibt es auf Anhieb TÜV.....

es geht halt nur um die Blinker und die Frontlampen

 

Gruß

Zitat:

Original geschrieben von Erics-Son

... "Willkür-Prozedur" ...

(so ein Quatsch...das Originale Rückfahrlicht ist so groß wie eine Briefmarke!!! also was ist wichtiger,

ein kleiner kaum sichtbarer "gelber" Blinker oder ein großes "rotes" Blinklicht?!)

 

-vorne andere Scheinwerfer mit E-Prüfzeichen....(woher bei einem 91er?!)

und die vorderen Blinker dürfen "nur noch" Blinken also die Standlichtfunktion muss

abgeklemmt werden.

(JEDER neue BMW fähhrt mit "gelben" Postions/Frontblinkern rum...die US Fahrzeuge sollen es abklemmen

(Entzieht sich vollkommen meines Verständnisses)...

Die Umrüstung der Blinker in die Rückfahrleuchten ist ja auch nur eine Notlösung. Da gehts vorrangig nicht um die (hier tatsächlich sehr geringe) Leuchtfläche, sondern um die Leuchtfarbe und Anordnung.

 

Die anderen Scheinwerfer werden hier aufgrund der vorgeschriebenen asymmetrischen Hell-Dunkel-Grenze vorgeschrieben.

 

Die gelben Positionslichter der neuen BMWs wirken hauptsächlich zur Seite. Sie sind die (auch hierzulande in gelb zugelassenen) Sidemarker. Das Standlicht sitzt bei den BMWs als weiß leuchtender Ring um den/die Scheinwerfer. (Die bei den Tiefergelegten so beliebten "Angel-Eyes"). Ist also immernoch was anderes als ein Standlicht im Blinker.

 

Versuche auf jeden Fall, jegliches Zerschneiden von Originalkabeln zu vermeiden. Unerwünschte Lichtfunktionen möglichst nur durch Entfernen der Glühlampen oder bei Zweifadenlampen durch Abkleben eines Kontaktfüßchens stilllegen.

 

Viel Erfolg dabei!

Ich melde mich hier mal als einer der keine Probleme damit hat(te).

 

Fahrzeug gekauft aus anderem Zulassungsbezirk mit bereits eingetragenen "Besonderheiten"(auch  zweiseitiger Fzg-Schein) u.a. eben die roten Blinker hinten.

Auf meiner Zulassungsstelle ist dann stur alles abgetippt worden in den neuen Schein und ich konnte mit Charmeoffensive und Engelszungen auch ein LKR-Kennzeichen ergattern - also alles tiptop!

 

mfg

 

PS: wie die roten Blinker eingetragen wurden weiss ich nicht aber der Vorbesitzer ist auch hier bei MT ;)

am 6. April 2012 um 8:13

Hallo Leute,

auch ich habe frische Erfahrungen mit den roten Blinkern hinten:

Kaufte meinen jetztigen Buick Park Avenue Ultra letzten August in Baden Württemberg, ich wohne hier

in München und die Zulassungsstelle stellte sich erst quer, obwohl die Fahrtrichtungsanzeiger in rot extra mit

Ausnahmegenehmigung und Nummer eingetragen waren.

Ich mußte zum TÜV hier, um ein Gutachten zu erstellen. Der zutändige Leiter war aber sehr hilfreich und

stellte fest, dass das Fahrzeug so wie es damals importiert wurde im Originalzustand hier in Deutschland abgenommen wurde

und somit auch rote Blinker hinten und gelbe Marker-Lamps vorne und seitlich dazu gehören.

Das und noch mehr bekam ich schriftlich und kostete etwa 40 Euro.

Zurück bei der Zulassungsstelle war die zwar nette Abteilungsleitering trotzdem noch nicht überzeugt und

rief in meiner Anwesenheit die Stelle der Regierung von Oberbayern via Telefon an, die

dann endgültiges grünes Licht gab und mir ein Stein vom Herzen fiel, denn so eine Beleuchtung ist doch

ein wesentliches Kennzeichen eines jeden US Cars!

Wünsch allen noch schöne und hoffentlich sonnige Ostertage

: -)

das doofe Nebellicht haben sie dir trotzdem untergejubelt :).

am 6. April 2012 um 8:33

Mit roten Blinkern hatte ich auch noch nie Schwierigkeiten.

Das Einzige was schonmal bemängelt wurde ist, dass Bremslicht und Blinker auf einer Birne liegen und man somit bei getretener Bremse den Blinker nicht sieht. Da aber das Rücklicht aus vier Kammern besteht ist es theoretisch kein Problem den Blinker oder die Bremse in eine andere Kammer zu legen. Dann hört auch endlich die dämliche Huperei hinter mir auf.

Gruß

Gedönsrat

Mein Nova wurde vom Vorbesitzer für den TÜV auch so umgerüstet das die Blinker im Rückfahrlicht leuchten. Nur hatte ich dann kein Rückfahrlicht mehr :mad:

Im Zuge der Restauration hab ich jetzt die Beleuchtung wieder auf Original umgebaut, der Kabelsalat vorher war grausam.

Die kaputte Warnblickanlage und Kennzeichenbeleuchtung, das nicht vorhandene Rückfahrlicht, abgeflexte Federn, und ein fast nicht mehr vorhandener Unterboden hat den Prüfer nicht gestört. Hauptsache er Blinkt gelb.:rolleyes:

Wenn ich (hoffentlich) in 2-3 Monate fertig bin muss ich auch zum TÜV und wenn dann einer meint das darf nicht sein, fahre ich so lange wo anderes hin bis ich einen gefunden hab dem es gefällt. ;)

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