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Unverschuldeter Unfall, Gegner ist bei der HUK -> Anwalt einschalten?

Themenstarteram 9. November 2007 um 7:24

Hallo zusammen,

ich hatte gestern einen Unfall der einen absoluten Totalschaden meines Autos zur Folge hatte, Personenschäden gab es keine. Die Schuld liegt beim Gegner, und der ist, genauso wie ich, bei der HUK.

Jetzt haben mir schon viele Leute dazu geraten, bei HUK prinzipiell sofort nen Anwalt einzuschalten, ansonsten lauf ich Gefahr, dass ich weniger bekomm, als mir zusteht, aber es dann evtl. zu spät ist, und für die Restsummen, die noch fehlen, kein Anwalt nen Finger krumm macht.

Das Problem ist, dass ich keine Rechtsschutz habe. Nun wurde mir gesagt, dass die Anwaltskosten auch die Gegnerische übernehmen muss, andere sagen, dass ich den Anwalt selbst bezahlen muss (wobei dieser wegen dem rel. geringen Streitwert von vllt. insgesamt 5000 € auch nicht sehr teuer werden dürfte).

Bitte hier um Beratung. Was soll ich tun?

Beste Antwort im Thema

Zitat:

@gammoncrack schrieb am 20. Februar 2016 um 13:44:10 Uhr:

Zitat:

@Hafi545 schrieb am 12. November 2007 um 21:32:31 Uhr:

 

Grundsätzlich Dein Verschulden, da Du unachtsam die Spur gewechselt hast.

Fährt der Hintermann wenig als 130: kein Mithaftung (lassen wir mal die wenns und abers weg).

Fährt er schneller als 130 und wäre der Unfall mit 130 vermieden worden: Mithaftung des Hintermanns.

 

Alles klar soweit?

 

Nicht wirklich! Klick

Ist Dir klar, dass Du gerade einen fast 9 Jahre alten Thread ausgräbst?

2007 galt uneingeschränkt das Urteil des BGH.

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Zitat:

Original geschrieben von merendo

Da wären noch zwei offene Fragen, ich fürchte nur leider, dass die hier gerade untergehen, deshalb frag ich nochmal nach.

 

Zitat:

Original geschrieben von merendo

Zitat:

Muss mir die Gegnerische eigentlich auch die Kosten übernehmen, den Nachfolger meines Jetzigen auf die Straße zu bringen, also Kosten für Zulassung, Überführung, Abmeldung des Alten, etc.? Oder ist das alles im Wiederbeschaffungspreis inkl? Weil wenn dann reicht das ja nie und nimmer.

 

und

 

Zitat:

Original geschrieben von merendo

Zitat:

Noch was, mein Ersatzwagen ist ein Audi A3 Sportback. Das ist nicht overkill, oder? Da dürfte die Versicherung keinen Angriffspunkt haben, oder?

 

An- und Abmeldekosten sind zu erstatten. Die sind auch nicht im WBW enthalten. Die Koten erhälst du gegen Rechnungsnachweis oder du fordert eine Pauschale. 

 

Was ist denn mit Ersatzwagen gemeint? der Leihwagen den du jetze fährst oder was?

Themenstarteram 10. November 2007 um 11:42

Zitat:

Was ist denn mit Ersatzwagen gemeint? der Leihwagen den du jetze fährst oder was?

Ja. Ich muss ja irgendwie vom Fleck kommen, ich hab täglich 30km zur Arbeit, und nochmal 30km zurück. Und ich bin (noch) "Teenager", und zur Disco usw. möcht ich auch nicht laufen :)

Zitat:

Original geschrieben von merendo

Zitat:

Was ist denn mit Ersatzwagen gemeint? der Leihwagen den du jetze fährst oder was?

 

Ja. Ich muss ja irgendwie vom Fleck kommen, ich hab täglich 30km zur Arbeit, und nochmal 30km zurück. Und ich bin (noch) "Teenager", und zur Disco usw. möcht ich auch nicht laufen :)

Dann braucht du dir keine Gedanken machen. Die Leihwagenfirma Rechnet Ihre autos immer eine Klasse tiefer gegenüber der Versicherung ab. Daher ist es völlig egal, was die dir vor die Tür stellen.

@merendo

die "groesse" des leihwagens richtet sich nach den klassen, in denen die tabellen von sanden, danner, kueppersbusch fahrzeuge einstufen. fuer gewoehnlich ist der unfallgegner verpflichtet (stichwort "schadensminderungspflicht") eine fahrzeugklasse unter der eigenen zu waehlen weil dies zumutbar ist.

zu allem anderen - wenn du tatsaechlich davon ausgehst dass der unfallgegener 100% schuld zugesprochen bekommt, wirst du die kosten fuer deinen anwalt komplett los. in der praktischen rechtsprechung hat sich in den letzten jahren allerdings entwickelt, dass in den meisten faellen auch den vermeintlich "unschuldigen" eine teilschuld trifft, da er alleine durch die nutzung seines fahrzeuges eine betriebsgefahr darstellt. 25% sind hier meistens ueblich, wenn der fall nicht absolut "sonnenklar" ist - somit bist du unter umstaenden doch wieder mit dabei, wenn es darum geht dann anwalt zu bezahlen...

 

gruesse vom doc

jetzt mal nicht die Pferde scheu machen. Das Ding mit der Betriebsgefahr wird längst nicht so heiß gegessen wie es gekocht wird.

Wärend es vor einiger Zeit schon reichte sein Fahrzeug nur ordnungsgemäß am Straßenrand geparkt zu haben um im Rahmen der Betriebsgefahr des Fahrzeugs bis zu 25 % Teilschuld beim Unfall zu erhalten bedarf es mittlerweile doch wieder mehr zutun zum Unfall. Natürlich und das lässt sich garnicht abstreiten gitb es immer wieder überraschungen für Unfallparteien was letztlich die Schuldfrage / Teilschuld angeht. Muß ja auch, weil wo 2 Menschen sind gibt es mindestens 3 verschiedene Rechtsauffassungen. :D

@Beukeod und Dellenzähler

Ihr wieder meckert schon wieder ohne vorher zu lesen: Ich habe hier nicht als erster die Statistik bemüht. Es wurde hier im Thread nur behauptet, das die HUK beim Bafin statistisch sehr schlecht da steht. Ich habe mir nur die Mühe gemacht, nachzusehen ob das denn auch stimmt und siehe da: Es stimmt nicht.

Die Bildung des Quotienten (Beschwerden durch Verträge) haben hier ja schon andere erledigt, denn die Anzahl der reinen Beschwerden sagt ja wirklich nichts aus.

Moin,

Ich schreibe das jetzt mal ganz allgemein ... und ohne die Mehrzahl der Beiträge gelesen zu haben.

Einen Anwalt schaltet man immer dann ein, wenn man SELBST nicht über das notwendige Wissen verfügt und die Schadenssumme in Bezug zum eigenen Einkommen HOCH liegt. Verdient man z.B. 1500 Euro Netto im Monat, und der Schaden liegt bei 5000 Euro ... ist es vernünftig sich zumindest bei einem Anwalt beraten zu lassen.

Und das ganze ist VÖLLIG (!) unabhängig von der Versicherungsgesellschaft !

MFG Kester

Zitat:

Original geschrieben von andjessi

 

Ihr wieder meckert schon wieder ohne vorher zu lesen:

Liest sich irgendwie wie Lehrer zu Grundschülern. Behaupten und sowieso wissen. :confused:

Zitat:

Original geschrieben von andjessi

Die Bildung des Quotienten (Beschwerden durch Verträge) haben hier ja schon andere erledigt, denn die Anzahl der reinen Beschwerden sagt ja wirklich nichts aus.

...richtig, rein gar nichts, auch nicht, wie viele Beschwerden davon insgesamt überhaupt berechtigt waren.

Schön, wir sind uns also darin einig.....

 

.....wenn es da nicht diese Meinung von Dir auch gäbe:

Zitat:

Original geschrieben von andjessi

Also die Beschwerdestatisitik der Bafin ist für die HUK doch nicht wirklich schlecht. Die Huk liegt da (bereinigt) noch vor Axa, Gerling, Gothaer, Generali und anderen Service-Versicheren. Dieses Argument zählt also nicht

.

Nochmals Deine Aussage:Dieses Argument zählt also nicht.

Wat nu?

 

 

Zitat:

Original geschrieben von Rotherbach

Moin,

 

Ich schreibe das jetzt mal ganz allgemein ... und ohne die Mehrzahl der Beiträge gelesen zu haben.

 

Einen Anwalt und einen Sachverständigen* schaltet man immer dann ein, wenn man SELBST nicht über das notwendige Wissen verfügt und die Schadenssumme in Bezug zum eigenen Einkommen HOCH liegt. Verdient man z.B. 1500 Euro Netto im Monat, und der Schaden liegt bei 5000 Euro ... ist es vernünftig sich zumindest bei einem Anwalt beraten zu lassen.

 

Und das ganze ist VÖLLIG (!) unabhängig von der Versicherungsgesellschaft !

 

MFG Kester

 

 

*Editiert von Delle :D;)

Themenstarteram 10. November 2007 um 15:52

Also, meine Fragen sind soweit beantwortet. Wenn ich nochmal eine Frage hab, werd ich einen neuen Thread aufmachen, von mir aus könnt ihr jetzt hier solange diskutieren, wie ihr wollt.

Zitat:

Original geschrieben von andjessi

@Beukeod und Dellenzähler

 

Ihr wieder meckert schon wieder ohne vorher zu lesen

 

 

nöö, stimmt nicht so ganz. Wir sagen nur unsere Meinung zu dem Thema :)

Zitat:

Original geschrieben von merendo

Also, meine Fragen sind soweit beantwortet. Wenn ich nochmal eine Frage hab, werd ich einen neuen Thread aufmachen, von mir aus könnt ihr jetzt hier solange diskutieren, wie ihr wollt.

Danke für dein Lob.

 

Wir haben dir gerne geholfen. Bitte empfehle uns doch weiter in deinem Bekanntenkreis.

 

 

Zitat:

Original geschrieben von Rotherbach

Moin,

Ich schreibe das jetzt mal ganz allgemein ... und ohne die Mehrzahl der Beiträge gelesen zu haben.

Einen Anwalt schaltet man immer dann ein, wenn man SELBST nicht über das notwendige Wissen verfügt und die Schadenssumme in Bezug zum eigenen Einkommen HOCH liegt. Verdient man z.B. 1500 Euro Netto im Monat, und der Schaden liegt bei 5000 Euro ... ist es vernünftig sich zumindest bei einem Anwalt beraten zu lassen.

Und das ganze ist VÖLLIG (!) unabhängig von der Versicherungsgesellschaft !

MFG Kester

und wenn bei Deinem Fahrzeug die Bremsen defekt sind, schaltest Du auch nur Deine Werkstatt ein, wenn du monatlich 1500 EUR verdienst und das Auto noch 5000 EUR wert ist ??? :):confused::confused:

Sorry, aber Deine Argumentation kann ich nicht nachvollziehen. Die Einschaltung eines RA hängt doch nicht am Verhältnis des Schadens zu Deinem Einkommen. Wenn die ich kostenlos einen RA bekommen würde (brauche ihn leider nicht, da ich selbst einer bin), würde ich den in jedem Fall nehmen , egal wieviel ich verdiene und wie hoch der Schaden ist. Warum soll man etwas selbst machen, wenn es auch ein anderer machen kann und es mich nichts kostet ?

Moin,

Was ne Seltsame Argumentation deinerseits ...

1.) Bei einem Schaden von 1000 Euro ... schalte ich KEINEN Anwalt ein. Ob Ich bei dem Schaden nun 1000 Euro, 1050 Euro oder nur 900 Euro erhalte ... ist völlig belanglos. In dem Bereich reicht das richtige Ausfüllen der Schadensanträge völlig aus.

2.) Bei einem Schaden von 10000 Euro ... ist eine Abweichung von 50 Euro genauso unwesentlich ... aber z.B. ein Regulationsangebot von 9000 Euro (übrigens gleicher Prozentsatz wie oben) ... ist eine Sache ... wo sich ein Rechtsanwalt LOHNT, einfach weil die entstehenden LÜCKEN groß werden können und eben NENNENSWERTEN Einfluss auf meinen Kontostand haben können.

Du vertrittst genau das typische Problem unseres Justizsystems ... Ich habe eine Rechtsschutzversicherung ... also Klage ich erstmal. Im Endeffekt ... wird dadurch, das du dir nen Anwalt nimmst, das gesamte Regulationsverfahren an einer Stelle wo es ggf. unwesentlich ist ... bis zum geht nicht mehr aufgebläht und entsprechend teuer gemacht hast ... schlicht und einfach für alle der Tarif teurer ... durch die Überbelastung der Gerichte ... dauern wirklich wesentliche Verfahren ewig und drei Tage.

@Dellenzähler ... zu selbigen wird dir dann der Anwalt im Falle eines Falles raten, richtig ?! ;) Im Endeffekt ist es Latte wierum du es machst. Kannst auch erst zum Sachverständigen deines Vertrauens gehen. Der wird dir dann im Falle eines Falles den Anwalt anraten :D

MFG Kester

Zitat:

Original geschrieben von Rotherbach

@Dellenzähler ... zu selbigen wird dir dann der Anwalt im Falle eines Falles raten, richtig ?! ;) Im Endeffekt ist es Latte wierum du es machst. Kannst auch erst zum Sachverständigen deines Vertrauens gehen. Der wird dir dann im Falle eines Falles den Anwalt anraten :D

 

Jau... so kann man das stehen lassen ;)

 

 

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