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Unstimmigkeit Zweite Reihe - was denn nun?

Themenstarteram 15. März 2024 um 0:28

Hallo,

ich habe eine Frage: Ich habe vor einem Jahr einen Strafzettel bekommen wegen "Parken auf zweiter Reihe".

Entfernung zum roten Auto sind ca. 3,5 Meter. Keine Fahrzeuge daneben sondern nur die Mülltonnen.

Ich bin nun umgezogen und hatte so eine ähnliche Situation in einem anderen Ort. Ich spontan die Verkehrspolizei gesehen und gefragt, ob ich hier parken kann. Antwort: Ja, ist keine zweite Reihe.

Ich verstehe nicht, was der unterschied ist zu den zwei unterschiedlichen Situationen?

Danke und VG

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Auf den ersten Blick würde ich jetzt mal sagen, das Auto am ersten Ort ist der Unterschied.

Also am ersten Ort steht gegenüber ein Auto, welches eventuell durch den Durchgangsverkehr gefährdet ist und am zweiten Ort befindet sich gegenüber eine leere Fläche (mit Baum).

Wenn das Parken außerhalb der Parkbuchten eraubt ist:

-Der Platz neben dem Baum ist kurz. Das könnte vieleicht ein Smart schaffen. Ragt der Wagen nur einen Zentieter neben eine Pakbucht, ist es parken in zweiter Reihe.

-Bei den Mülltonnen gibt es ein Parkverbot wegen dem Gehweg und einen abgesenkten Bordstein.

Ist das Parken in den Parkbuchten vorgeschrieben, ist beides parken in zweiter Reihe.

Ohne eine erste Reihe kann es auch kein Parken in zweiter Reihe geben. Natürlich können dann noch andere Verstöße vorliegen, aber darum ging es ja nicht.

Wenn sich das Fahrzeug aber auch nur geringfügig mit einem anderen geparkten Fahrzeug überlappt, dass liegt schon ein Verstoß vor.

hier mal ein Urteil dazu mit Erklärung:

Kammergericht Berlin

Ich finde beide "Parkplätze" rücksichtslos.

Wie ist denn die Beschilderung jeweils? Selbst wenn das Parken außerhalb der Buchten erlaubt wäre, sieht mir der Streifen in beiden Fällen zu kurz aus, dass da ein normal langes Auto hin passen könnte.

Unabhängig davon sehe ich im ersten Beispiel auch einen abgesenkten Bordstein, der blockiert wird.

Ort 1 ist auf jeden Fall (noch) kritischer zu betrachten als Ort 2. Parken würde ich an beiden Stellen nicht.

Ist es hinsichtlich der Thematik 2. Reihe parken nicht unerheblich wie welche Beschilderung ist? Oder gibt es Schilder die ein 2. Reihe parken erlaubt?

Es geht doch letztlich nicht darum, ob dort geparkt werden darf oder nicht sondern um die Frage, ob es als 2. Reihe parken definiert werden kann.

Ohne die gesamte Beschilderung zu kennen, die da noch so rumstehen könnte.

Auf Bild 1+2 steht der TE aber vor einem Fußweg der mit abgesenkten Bordstein als Überweg über die Straße dient.

Diesen hat der TE mit seiner roten Box doch eindeutig blockiert und hat gerechterweise einen Zettel bekommen. Ob parken in zweiter Reihe als Vorwurf korrekt ist, kann man diskutieren. Aber da würde ich nicht stehen.

Im gelben Kästchen gibt es das bspw. nicht, da hier nur ein Baum zugeparkt wird. Das ist nicht tragisch. Wenn die Maße zur Fahrbahn eingehalten werden, dann darf man auch auf der Straße parken. Wie gesagt - kommt noch ein wenig auf die Beschilderung drumherum an, die man aus den Bildern nicht erkennt.

Wäre das Parken im gelben Kasten (sofern man ein so kleines Fahrzeug hat) nicht Behinderung des schwarzen Pkw der ordnungsgemäß in der Parklücke steht?

Dieser kann ja nun gar nicht aus der Parktasche heraus rangieren und folgend könnte auch keiner die Parktasche nutzen.

Wenn man ihn dadurch zuparkt - nein. Ein Motorrad könnte man da evtl. unkritisch hinstellen (mal weitere mögliche Beschilderung an der Straße außen vor gelassen).

Zitat:

Wäre das Parken im gelben Kasten (sofern man ein so kleines Fahrzeug hat) nicht Behinderung des

schwarzen Pkw der ordnungsgemäß in der Parklücke steht?

Ja. Das geht auch aus dem von moto-tubby verlinkten Beitrag hervor.

Zitat:

§ 12 Absatz 3 StVO

Das Parken ist unzulässig

...

2.wenn es die Benutzung gekennzeichneter Parkflächen verhindert,

...

Themenstarteram 15. März 2024 um 15:12

Danke für eure Antwort. Hier mal der Google-View Link

Erster Ort: https://www.google.com.br/.../...0%26thumbfov%3D100!7i16384!8i8192?...

Zweiter Ort: https://maps.app.goo.gl/sD5h8NXRAA5saERP8

 

Zitat:

@MvM schrieb am 15. März 2024 um 05:55:15 Uhr:

Wenn das Parken außerhalb der Parkbuchten eraubt ist:

-Der Platz neben dem Baum ist kurz. Das könnte vieleicht ein Smart schaffen. Ragt der Wagen nur einen Zentieter neben eine Pakbucht, ist es parken in zweiter Reihe.

-Bei den Mülltonnen gibt es ein Parkverbot wegen dem Gehweg und einen abgesenkten Bordstein.

Ist das Parken in den Parkbuchten vorgeschrieben, ist beides parken in zweiter Reihe.

Ich hatte gemessen: Am zweiten Ort sind genau 5 Meter Abstand zum Rand. Also deutlich breiter als im ersten Ort.

Zitat:

@real_Base schrieb am 15. März 2024 um 11:24:02 Uhr:

Ohne die gesamte Beschilderung zu kennen, die da noch so rumstehen könnte.

Auf Bild 1+2 steht der TE aber vor einem Fußweg der mit abgesenkten Bordstein als Überweg über die Straße dient.

Diesen hat der TE mit seiner roten Box doch eindeutig blockiert und hat gerechterweise einen Zettel bekommen. Ob parken in zweiter Reihe als Vorwurf korrekt ist, kann man diskutieren. Aber da würde ich nicht stehen.

Im gelben Kästchen gibt es das bspw. nicht, da hier nur ein Baum zugeparkt wird. Das ist nicht tragisch. Wenn die Maße zur Fahrbahn eingehalten werden, dann darf man auch auf der Straße parken. Wie gesagt - kommt noch ein wenig auf die Beschilderung drumherum an, die man aus den Bildern nicht erkennt.

Ich weiß nicht ob ich blind bin, aber ich sehe keinen konkreten abgesenkten Bordstein. Die Höhe erstreckt sich die ganze Straße lang.

An keinem der beide Orte sind Schilder aufgestellt

Themenstarteram 15. März 2024 um 15:18

Zitat:

@MrMurphy schrieb am 15. März 2024 um 12:06:52 Uhr:

Zitat:

Wäre das Parken im gelben Kasten (sofern man ein so kleines Fahrzeug hat) nicht Behinderung des

schwarzen Pkw der ordnungsgemäß in der Parklücke steht?

Ja. Das geht auch aus dem von moto-tubby verlinkten Beitrag hervor.

Zitat:

@MrMurphy schrieb am 15. März 2024 um 12:06:52 Uhr:

Zitat:

§ 12 Absatz 3 StVO

Das Parken ist unzulässig

...

2.wenn es die Benutzung gekennzeichneter Parkflächen verhindert,

...

Meistens ist da genug Platz rum rausrangieren, es parken dort meist nur 2 Fahrzeuge obwohl 2 + ein kleiner Smart noch reinpassen könnte siehe Link. Falls dennoch zu eng geparkt: Wenn man vorwärts auf den Gehweg kurz drauffährt kann man rückwärts locker immer raus. Ob das jeder beherrscht, ist die andere Frage.

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