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Unfallgeschädigter meldet sich nicht bei Versicherung oder sonst wo.....

Themenstarteram 20. Mai 2015 um 11:06

Hallo!

Ich habe ein paar Fragen,

Und zwar geht es darum ,dass meine bessere Hälfte letzte Woche Dienstag einen Parkrempler verursacht hat.

Das ganze lief in etwa so ab ,dass sie auf einem Parkplatz beim rückwärts ausparken mit der hinteren Stoßstange einen A5 gestreift hat ,dieses aber (erst) nicht bemerkt/realisiert hat.

Beim nächsten parken ,hat sie dann ihr Fahrzeug kontrolliert und festgestellt ,dass hinten links ein paar Kratzer/Abriebspuren im Lack sind.

Sie also zurück zum Unfallort ,Nummernschild notiert ,Fotos gemacht ,und in den umliegenden Läden ,gefragt ob sich irgend jemand gemeldet hat wegen sowas.

In einem Laden kam nach kurzer Erklärung raus ,dass der Geschädigte (netter ,junger Mann laut Aussage) der Dame bekannt ist (Privat befreundet) und sie ihn informieren wird.

Sie versuchte auch ihn auf dem Handy zu erreichen ,was aber erfolglos blieb.

Mein holdes Weib hat ihr dann noch die Versicherung + ihr Kennzeichen genannt ,und ihre Handy und Festnetznummer inkl. Adresse gegeben ,da die Dame sagte sie würde dem Geschädigten das weitergeben.

Zusätzlich klemmte sie noch einen Zettel hinter den Scheibenwischer des Audis mit den nötigsten Infos.

Als sie zuhause angekommen war ,rief sie auch gleich ihre Versicherung an und meldete den Schaden der da kommt ,und gab auch das Kennzeichen usw mit an.

So ,

Da der Schaden an dem Audi mit Sicherheit mehr als 500€ kosten dürfe ,wäre es doch im Interesse des Geschädigten sich mal zu melden.

Das hat er weder bei der Versicherung ,noch bei uns.

Sie hat auch versucht ,die Dame im Laden nochmal anzutreffen ,die jetzt aber im Urlaub ist und deren Handynummer nicht rausgegeben wurde von der Kollegin...

Was sollen wir jetzt machen?

-Sind wir oder die Versicherung jetzt in der Bringschuld ,oder hat der Geschädigte irgendwann einfach Pech gehabt?

-Gibt es da Fristen ,ab wann der Geschädigte keinen Anspruch mehr hat?

-Sollte man noch zur Polizei?

Der Schaden an ihrem Wagen soll auch nicht für die Ewigkeit bleiben ,und es sind Bilder bei der Versicherung von beiden Fahrzeugen hinterlegt.

Ihre Versicherung wird langsam auch skeptisch warum der sich nicht meldet ,und sagte wir sollen bis nach Pfingsten warten ,und könnte dann reparieren.

Ist das ok wenn die eigene Versicherung "OK" sagt zur Reparatur?

Oder gibts hinterher Ärger ,falls der Geschädigte sich doch noch meldet ,wann auch immer?

Danke vorab schonmal für hilfreiche Tipps und Infos! :)

mfg

 

 

 

Beste Antwort im Thema

Zitat:

@PokerJonny schrieb am 20. Mai 2015 um 18:33:12 Uhr:

Zettel reicht nicht aus?

Laut § 142 ist dieser Tatbestand nur dann erfüllt wenn man dem Geschädigten nicht die Möglickkeit gibt seine Personalien festzustellen.

Ich glaube mit dem einem Zettel mit Name und Kennzeichen reichen aus um dem Geschädigten die Möglichkeit zu geben seine Personalien festzustellen.

Warum versuchen eigentlich ständig die völlig Ahnungslosen über Strafrecht zu referieren. Ahnungslosigkeit ist ja nicht schlimm. Dann doch aber bitte nicht schreiben. Hinterher glaubt das noch einer.

Hier liegt eine glasklare VU-Flucht vor.

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@TE

Danke für die nette Rückmeldung.

Klaus

Gerne :)

am 21. Mai 2015 um 14:47

Zitat:

@metalhead79 schrieb am 21. Mai 2015 um 15:40:12 Uhr:

Zitat:

@PokerJonny schrieb am 21. Mai 2015 um 14:36:46 Uhr:

Oh tut mir leid, dass ich hier meine Meinung poste ...

Das darfst du natürlich gerne machen.

Zitat:

@metalhead79 schrieb am 21. Mai 2015 um 15:40:12 Uhr:

Zitat:

Man kann mir ruhig glauben was dort oben steht.

Ich glaube dir, daß das deine Meinung ist, die Rechtsprechung sieht das aber ganz anders als du (gibt ja genügend Urteile dazu).

Zitat:

@metalhead79 schrieb am 21. Mai 2015 um 15:40:12 Uhr:

Zitat:

Erstens haben ich eine Frage gestellt und zweitens eine Vermutung geäußert, warum man mir dies nicht glauben soll versehe ich nicht ganz.

Warum wir deine Vermutung nicht glauben? Weil sie falsch ist. ;)

Gruß Metalhead

Muss ja auch niemand glauben.

Es ging mir lediglich darum das es eben eine Vermutung war/ist und ich diese nicht als Tatsache hingestellt habe.

Keiner ist hier ein Richter welcher genau sagen kann ob es in diesem Fall eine Fahrerflucht war oder nicht. Darum ist jede Diskussion ob Fahrerflucht oder nicht reine Vermutung/Meinung.

Ich lass mich halt ungern als Ahnungslos hinstellen nur weil jemand anderer MEINUNG ist.

am 21. Mai 2015 um 14:54

Zitat:

@Nebiru666 schrieb am 21. Mai 2015 um 16:00:14 Uhr:

Sooo,

Gerade frisch rein gekommen ,der neuste Stand was die Fahrerflucht und das weitere vorgehen angeht.

Die Verursacherin hat der Polizei vorhin dann mal einen Besuch abgestattet und die ganze Situation dort geschildert.

Der Tatbestand der Fahrerflucht ,ist in diesem Fall wohl nicht gegeben.

Erster Grund ,sie hat eine Zeugin hinzu gezogen ,die zwar (für uns) nicht erreichbar ist ,aber für die Polizei dann schon.

Da der Name der Zeugin und der Arbeitsplatz bekannt ist ,werden die sich dahinter klemmen und diese ausfindig machen.

Und somit spätestens dann auch den Geschädigten!!

Der zweite Grund ,die Verursacherin hat hinreichend versucht ,den Geschädigten zu informieren auf mehreren Wegen.

Aber natürlich kam auch noch der erhobene Zeigefinger der Polizei ,nächstes mal dort anzurufen.

Es nimmt jetzt wohl alles seinen Lauf wie es soll ,und keiner hat sich etwas vorzuwerfen ,nur weil man in einer nicht so ernsten Situation ,dann doch noch nicht alles falsch gemacht hat.

Wenn es jetzt auch der umständlichere Weg ist/war....

mfg

@AS60/Ahnungslos

So viel dann zur glasklaren VU-Flucht

Zitat:

@PokerJonny schrieb am 21. Mai 2015 um 16:54:07 Uhr:

Zitat:

@Nebiru666 schrieb am 21. Mai 2015 um 16:00:14 Uhr:

Sooo,

Gerade frisch rein gekommen ,der neuste Stand was die Fahrerflucht und das weitere vorgehen angeht.

Die Verursacherin hat der Polizei vorhin dann mal einen Besuch abgestattet und die ganze Situation dort geschildert.

Der Tatbestand der Fahrerflucht ,ist in diesem Fall wohl nicht gegeben.

Erster Grund ,sie hat eine Zeugin hinzu gezogen ,die zwar (für uns) nicht erreichbar ist ,aber für die Polizei dann schon.

Da der Name der Zeugin und der Arbeitsplatz bekannt ist ,werden die sich dahinter klemmen und diese ausfindig machen.

Und somit spätestens dann auch den Geschädigten!!

Der zweite Grund ,die Verursacherin hat hinreichend versucht ,den Geschädigten zu informieren auf mehreren Wegen.

Aber natürlich kam auch noch der erhobene Zeigefinger der Polizei ,nächstes mal dort anzurufen.

Es nimmt jetzt wohl alles seinen Lauf wie es soll ,und keiner hat sich etwas vorzuwerfen ,nur weil man in einer nicht so ernsten Situation ,dann doch noch nicht alles falsch gemacht hat.

Wenn es jetzt auch der umständlichere Weg ist/war....

mfg

@AS60/Ahnungslos

So viel dann zur glasklaren VU-Flucht

Auf "Rechtsauskünfte" der Polizei würde ich mich sicher nicht mehr verlassen als auf solche in einem Forum... dass die angesichts der Umstände keine Lust haben, von sich aus ein Fass aufzumachen, ist klar. Dummerweise haben sie im Fall der Fälle diesbezüglich aber rein gar nichts zu entscheiden.

Wahrscheinlich wird da strafrechtlich nichts passieren, aber die Unfallflucht ist hier sicher gegeben. Um das zu verhindern, müsste man entweder die notwendigen Daten mit dem/der Geschädigten direkt austauschen oder die Polizei rufen. Zettel ans Auto, Anwohnern oder Aliens die Daten geben reicht definitiv nicht.

Im Normalfall erstattet ein Unfallgeschädigter in so einem Fall umgehend Strafanzeige gem. § 142 StGB, sobald er den Schaden bemerkt.

Wenn es hier ohne Strafanzeige abläuft, dann hat die Unfallverursacherin einfach Glück gehabt.

Zur Nachahmung ist das Verhalten aber keinesfalls zu empfehlen.

am 21. Mai 2015 um 17:41

Zum Glück heißt eine Strafanzeige noch lange nicht das man sich auch tatsächlich strafbar gemacht hat.

Was glaubt Ihr eigentlich wie es 1999 war, wo es noch nicht flächendeckend Handys gab?

Fahrer des beschädigten Fahrzeugs nicht anzutreffen und auch nach 2h Warterei niemand ausfindig zu machen entfernt man sich dann doch vom Unfallort.

ZACK schnappt die Falle zu und man ist den Führerschein los weil Fahrerflucht... ja nee is klar.. :D

Daneben geschnappt - nach Wartezeit wird Polizei informiert und schon ist gut. Schon vor 1999 gab es in Deutschland Telefone. Standen teilweise sogar in so großen, gelben Kästen, mit Scheiben und so einem Schlitz, wo man dann Geld reinwerfen musste - und schon konnte man telefonieren. Zur Not konnte man sogar bei der nächsten Polizeidienststelle vorfahren, aussteigen, das Gebäude betreten und dort den Vorfall zu Protokoll geben.

am 21. Mai 2015 um 18:06

wenn man sogar ganz lieb und nett gefragt hat konnte man sogar vom nächsten Haushalt / Geschäft aus die Polizei informieren. fast unglaublich :eek::eek::eek:

am 21. Mai 2015 um 18:33

*hust* Polizei Notruf ist und war immer kostenlos unter der 110 also brauchte man nichtmal Geld.

Zitat:

@Nebiru666 schrieb am 21. Mai 2015 um 16:00:14 Uhr:

Sooo,

Gerade frisch rein gekommen ,der neuste Stand was die Fahrerflucht und das weitere vorgehen angeht.

Die Verursacherin hat der Polizei vorhin dann mal einen Besuch abgestattet und die ganze Situation dort geschildert.

Der Tatbestand der Fahrerflucht ,ist in diesem Fall wohl nicht gegeben.

Erster Grund ,sie hat eine Zeugin hinzu gezogen ,die zwar (für uns) nicht erreichbar ist ,aber für die Polizei dann schon.

Da der Name der Zeugin und der Arbeitsplatz bekannt ist ,werden die sich dahinter klemmen und diese ausfindig machen.

Und somit spätestens dann auch den Geschädigten!!

Der zweite Grund ,die Verursacherin hat hinreichend versucht ,den Geschädigten zu informieren auf mehreren Wegen.

Aber natürlich kam auch noch der erhobene Zeigefinger der Polizei ,nächstes mal dort anzurufen.

Es nimmt jetzt wohl alles seinen Lauf wie es soll ,und keiner hat sich etwas vorzuwerfen ,nur weil man in einer nicht so ernsten Situation ,dann doch noch nicht alles falsch gemacht hat.

Wenn es jetzt auch der umständlichere Weg ist/war....

mfg

Gut dass es so abgelaufen ist und wahrscheinlich die beste Lösung. Allerdings hat sich dort die Polizei auf ganz dünnes Eis begeben. Faktisch liegt hier ein "unerlaubtes Entfernen vom Unfallort" vor. Die Wahrscheinlichkeit ist hoch, dass es später eingestellt wird, weil hier vom Verursacher einiges unternommen wurde. Allerdings obliegt diese Entscheidung der StA und nicht den Polizeibeamten.

Zitat:

@PokerJonny schrieb am 21. Mai 2015 um 16:54:07 Uhr:

 

@AS60/Ahnungslos

So viel dann zur glasklaren VU-Flucht

Bist du beleidigt, weil ich dir Ahnungslosigkeit vorgeworfen habe. Das tut mir leid, ändert aber nichts an den Begebenheiten, wie ich einen Post vorher erläutert habe.

Eine persönliche Beleidigung sollte das natürlich nicht sein. Ist ja auch nicht weiter tragisch, wenn man etwas nicht weiß.

am 21. Mai 2015 um 20:13

Zitat:

@PeterBH schrieb am 21. Mai 2015 um 20:03:02 Uhr:

Daneben geschnappt - nach Wartezeit wird Polizei informiert und schon ist gut. Schon vor 1999 gab es in Deutschland Telefone. Standen teilweise sogar in so großen, gelben Kästen, mit Scheiben und so einem Schlitz, wo man dann Geld reinwerfen musste - und schon konnte man telefonieren. Zur Not konnte man sogar bei der nächsten Polizeidienststelle vorfahren, aussteigen, das Gebäude betreten und dort den Vorfall zu Protokoll geben.

#Na dann bleibt nur noch zu hoffen, dass es diese mysteriösen Telefonkästen auch an Parkflächen zu ferfügung standen und diese nicht vorher schon von Zukunftsträumenden Jugendlichen zu einem Schnurlosen Telefon/Handy umfunktioniert wurden und den Hörer, wie es heute bereits üblich ist, einfach nach dem Telefonat mitgenommen haben.

Irgendwann wird es sicher auch möglich sein an 2 Orten gleichzeitig zu sein, um nicht den Unfallort verlassen zu müssen aber gleichzeitig bei einer Polizeidieststelle oder an einem dieser Telefokästen vorstellig zu sein.

Zitat:

@PokerJonny schrieb am 21. Mai 2015 um 19:41:45 Uhr:

Zum Glück heißt eine Strafanzeige noch lange nicht das man sich auch tatsächlich strafbar gemacht hat.

Was glaubt Ihr eigentlich wie es 1999 war, wo es noch nicht flächendeckend Handys gab?

Fahrer des beschädigten Fahrzeugs nicht anzutreffen und auch nach 2h Warterei niemand ausfindig zu machen entfernt man sich dann doch vom Unfallort.

ZACK schnappt die Falle zu und man ist den Führerschein los weil Fahrerflucht... ja nee is klar.. :D

Das war in der Tat ein Problem. Es war in einem solchen Fall wichtig, ob du auf dem Weg zur Wache oder zur nächsten Telefonzelle warst oder nicht. Das war nicht immer einfach zu klären.

Man kann ja nicht schließlich vor Ort bleiben bis einem ein Bart wächst.

Heute räumt der Gesetzgeber sogar eine Frist von 24 Stunden ein, um sich zu melden. Ob das späte melden dann aber zur Einstellung führt, entscheidet dann wiederum die Staatsanwaltschaft und nicht der aufnehmende Beamte. Der schreibt erst mal die Anzeige.

Zitat:

@PokerJonny schrieb am 21. Mai 2015 um 22:13:30 Uhr:

...

Irgendwann wird es sicher auch möglich sein an 2 Orten gleichzeitig zu sein, um nicht den Unfallort verlassen zu müssen aber gleichzeitig bei einer Polizeidieststelle oder an einem dieser Telefokästen vorstellig zu sein.

Du willst scheinbar die Gesetzeslage nicht akzeptieren.

Du kannst dir zwar alles so zurechtlegen wie du es möchtest, ob dir das dann aber hilft entscheidest nicht du.

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