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Unfallgeschädigter meldet sich nicht bei Versicherung oder sonst wo.....

Themenstarteram 20. Mai 2015 um 11:06

Hallo!

Ich habe ein paar Fragen,

Und zwar geht es darum ,dass meine bessere Hälfte letzte Woche Dienstag einen Parkrempler verursacht hat.

Das ganze lief in etwa so ab ,dass sie auf einem Parkplatz beim rückwärts ausparken mit der hinteren Stoßstange einen A5 gestreift hat ,dieses aber (erst) nicht bemerkt/realisiert hat.

Beim nächsten parken ,hat sie dann ihr Fahrzeug kontrolliert und festgestellt ,dass hinten links ein paar Kratzer/Abriebspuren im Lack sind.

Sie also zurück zum Unfallort ,Nummernschild notiert ,Fotos gemacht ,und in den umliegenden Läden ,gefragt ob sich irgend jemand gemeldet hat wegen sowas.

In einem Laden kam nach kurzer Erklärung raus ,dass der Geschädigte (netter ,junger Mann laut Aussage) der Dame bekannt ist (Privat befreundet) und sie ihn informieren wird.

Sie versuchte auch ihn auf dem Handy zu erreichen ,was aber erfolglos blieb.

Mein holdes Weib hat ihr dann noch die Versicherung + ihr Kennzeichen genannt ,und ihre Handy und Festnetznummer inkl. Adresse gegeben ,da die Dame sagte sie würde dem Geschädigten das weitergeben.

Zusätzlich klemmte sie noch einen Zettel hinter den Scheibenwischer des Audis mit den nötigsten Infos.

Als sie zuhause angekommen war ,rief sie auch gleich ihre Versicherung an und meldete den Schaden der da kommt ,und gab auch das Kennzeichen usw mit an.

So ,

Da der Schaden an dem Audi mit Sicherheit mehr als 500€ kosten dürfe ,wäre es doch im Interesse des Geschädigten sich mal zu melden.

Das hat er weder bei der Versicherung ,noch bei uns.

Sie hat auch versucht ,die Dame im Laden nochmal anzutreffen ,die jetzt aber im Urlaub ist und deren Handynummer nicht rausgegeben wurde von der Kollegin...

Was sollen wir jetzt machen?

-Sind wir oder die Versicherung jetzt in der Bringschuld ,oder hat der Geschädigte irgendwann einfach Pech gehabt?

-Gibt es da Fristen ,ab wann der Geschädigte keinen Anspruch mehr hat?

-Sollte man noch zur Polizei?

Der Schaden an ihrem Wagen soll auch nicht für die Ewigkeit bleiben ,und es sind Bilder bei der Versicherung von beiden Fahrzeugen hinterlegt.

Ihre Versicherung wird langsam auch skeptisch warum der sich nicht meldet ,und sagte wir sollen bis nach Pfingsten warten ,und könnte dann reparieren.

Ist das ok wenn die eigene Versicherung "OK" sagt zur Reparatur?

Oder gibts hinterher Ärger ,falls der Geschädigte sich doch noch meldet ,wann auch immer?

Danke vorab schonmal für hilfreiche Tipps und Infos! :)

mfg

 

 

 

Beste Antwort im Thema

Zitat:

@PokerJonny schrieb am 20. Mai 2015 um 18:33:12 Uhr:

Zettel reicht nicht aus?

Laut § 142 ist dieser Tatbestand nur dann erfüllt wenn man dem Geschädigten nicht die Möglickkeit gibt seine Personalien festzustellen.

Ich glaube mit dem einem Zettel mit Name und Kennzeichen reichen aus um dem Geschädigten die Möglichkeit zu geben seine Personalien festzustellen.

Warum versuchen eigentlich ständig die völlig Ahnungslosen über Strafrecht zu referieren. Ahnungslosigkeit ist ja nicht schlimm. Dann doch aber bitte nicht schreiben. Hinterher glaubt das noch einer.

Hier liegt eine glasklare VU-Flucht vor.

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Der Geschädigte wurde vom Schädiger bisher nicht unterrichtet, oder habe ich da was falsch verstanden.

@PokerJonny: Das ist ein Irrglaube. Übrigens ein weit verbreiteter.

Und warum zur Polizei? Den Halter kann ich auch so ermitteln. Muss halt nur angeben, warum er ein berechtigtes Interesse hat.

Zitat:

@Oetteken schrieb am 20. Mai 2015 um 18:43:13 Uhr:

Der Geschädigte wurde vom Schädiger bisher nicht unterrichtet, oder habe ich da was falsch verstanden.

Blieb beim Versuch des Telefonates durch die Mitarbeiterin Geschäft. Er selbst hat nur Kennzeichen pp, nicht aber die Telefonnummer. Und die Mitarbeiterin hat Urlaub.

am 20. Mai 2015 um 16:52

Zitat:

@Oetteken schrieb am 20. Mai 2015 um 18:43:13 Uhr:

Der Geschädigte wurde vom Schädiger bisher nicht unterrichtet, oder habe ich da was falsch verstanden.

nee hast du nicht, deswegen auch mein hinweis bei der verjährungsfrist.

für mich ist die fahrerflucht hier ganz klar verwirklicht. Die Schädigende hätte nach dem misslungenen Versuch der Kontaktaufnahme mit dem Geschädigten die Polizei hinzuziehen müssen.

hier wird aber nichts weiter passieren:

Schließlich gehört die Schädigende zu den wenigen Prozent an Leute in unserer Gesellschaft, die dazu steht, dass sie jemand geschädigt hat auch wenn die Vorgehensweise rechtlich unzulässig ist, strebt sie ja durchaus den Geschädigtem zu seinem Recht zu verhelfen.

Das musst jetzt einfach mal lobensweiterweise erwähnt werden!

Insofern sollte man die Kirche im Dorf lassen und auch die Polizei wird hier kein Verfahren einleiten. Aber nicht mehr alt zu viel Zeit verstreichen.

gruß

Themenstarteram 20. Mai 2015 um 17:29

Jo ,ich weiss garnicht was ich zuerst antworten soll....

Also ,

1. Ich war nicht dabei ,und als sie nach Hause kam ,war das Kind schon in den Brunnen gefallen.

2. Die Polizei zwingend hinzu zuziehen war im nachhinein nicht nötig ,obwohl ich auch erst anderer Meinung war.

Dieses bestätigte aber auch unsere Versicherung ,da es u.a. keinen Personenschaden gab und sie hinreichend Informationen abgab und eine Person hinzu zog.

Im Grunde wäre es aber schon richtig gewesen die Polizei zu rufen sagt auch die Versicherung ,aber so wie es gelaufen ist ,wird wie oben in einem Beitrag schon geschrieben ,kein Strick raus gedreht.

3. Die "Geschichte" ist genau so passiert ,und ich schrieb ja auch ,dass sie es bemerkt/REALISIERT hat.

Sowas kann vorkommen ,und da sie sich nicht sicher war ob doch "was" war ,hat sie sich ihr Fahrzeug beim nächste Stopp eben angeguckt.

Und da es nur an einem Ort ,im nachhinein etwas "auffälliges" in dieser Art gab ,war der Unfallort eigentllich leicht wieder aufzufinden.

Da musste nichtmal das Langzeitgedächnis für herhalten.;)

Und überhaupt ,warum sollte sie mich anlügen??

4. Wie oben schon gesagt ,der Geschädigte wurde von der Verursacherin hinreichend kontaktiert.

Da ich jetzt weiss das die Frist 3 Jahre beträgt ,werden wir uns wohl nach unserer Versicherung richten ,und versuchen den Fahrzeughatler über das Kennzeichen zu erreichen.

Wenn dann nichts kommt ,kann ichs auch nicht ändern.

Danke erstmal für die wenigen hilfreichen Beiträge hier!

mfg

Zitat:

@PokerJonny schrieb am 20. Mai 2015 um 18:33:12 Uhr:

Ich glaube mit dem einem Zettel mit Name und Kennzeichen reichen aus um dem Geschädigten die Möglichkeit zu geben seine Personalien festzustellen.

Nö, der könnte ja auch verloren gehen.

Das ging doch schon 2*10^95 mal so durch die Presse.

http://www.t-online.de/.../...lflucht-ein-zettel-reicht-nicht-aus.html

http://www.anwalt.de/.../...h-stgb-was-es-zu-beachten-gilt_041701.html

https://www.wbs-law.de/.../

Gruß Metalhead

am 20. Mai 2015 um 21:00

Zitat:

@Nebiru666 schrieb am 20. Mai 2015 um 19:29:10 Uhr:

 

4. Wie oben schon gesagt ,der Geschädigte wurde von der Verursacherin hinreichend kontaktiert.

mfg

Der Geschädigte wurde von dder Verursacherin doch (laut deinen Aussagen) NOCH NICHT kontaktiert!

Weder der Zettel ist ausreichend, da dieser durch Witterungseinflusse unlesbar werden könnte bzw. einfach vom Kfz weggekommen ist (Wind, Kinder, andere böse Buben ...).

Und die Bekannte der Fahrzeugnutzerin ist nicht wirklich eine Berechtigte zur Erhebung der Daten und Weitergabe an die Fahrerin.

Was denn wenn dieser Person garnicht die aktuelle Rufnummer der Fahrerin vorliegt? Dann kann auch diese die Fahrerin NIE erreichen.

Also, aus meiner Sicht, die einzige richtige Maßnahme:

Alles mögliche in Bewegung setzten um die Fahrerin zu erreichen. Und dann hoffen, dass nicht noch eine Anzeige wegen § 142 StVO raus kommt.

Denn die Verkehrsunfallflucht ist hier voll und ganz gegeben und kann noch immer verfolgt werden.

Ggf. einfach eine "Selbstanzeige" bei der Polizei erstatten.

Zitat:

@PokerJonny schrieb am 20. Mai 2015 um 18:33:12 Uhr:

Zettel reicht nicht aus?

Laut § 142 ist dieser Tatbestand nur dann erfüllt wenn man dem Geschädigten nicht die Möglickkeit gibt seine Personalien festzustellen.

Ich glaube mit dem einem Zettel mit Name und Kennzeichen reichen aus um dem Geschädigten die Möglichkeit zu geben seine Personalien festzustellen.

Warum versuchen eigentlich ständig die völlig Ahnungslosen über Strafrecht zu referieren. Ahnungslosigkeit ist ja nicht schlimm. Dann doch aber bitte nicht schreiben. Hinterher glaubt das noch einer.

Hier liegt eine glasklare VU-Flucht vor.

am 21. Mai 2015 um 12:36

Oh tut mir leid, dass ich hier meine Meinung poste Prof. Dr. Richter AS60.

Man kann mir ruhig glauben was dort oben steht.

Erstens haben ich eine Frage gestellt und zweitens eine Vermutung geäußert, warum man mir dies nicht glauben soll versehe ich nicht ganz.

Zitat:

@AS60 schrieb am 20. Mai 2015 um 23:32:53 Uhr:

Hier liegt eine glasklare VU-Flucht vor.

Vahrer-Flucht?

Vnfall-Flucht?

am 21. Mai 2015 um 12:41

Im Polizeijargon wird von einer VU-Flucht gesprochen; ist ein parkendes Fahrzeug beschädigt worden, spricht man hier von einer Parkflucht.

;)

Nur wenn es in einem Park geparkt war... :p

Ein Park der flieht?

Hmmm.... Sieht man auch nicht alle Tage :D

Zitat:

@PokerJonny schrieb am 21. Mai 2015 um 14:36:46 Uhr:

Oh tut mir leid, dass ich hier meine Meinung poste ...

Das darfst du natürlich gerne machen.

Zitat:

Man kann mir ruhig glauben was dort oben steht.

Ich glaube dir, daß das deine Meinung ist, die Rechtsprechung sieht das aber ganz anders als du (gibt ja genügend Urteile dazu).

Zitat:

Erstens haben ich eine Frage gestellt und zweitens eine Vermutung geäußert, warum man mir dies nicht glauben soll versehe ich nicht ganz.

Warum wir deine Vermutung nicht glauben? Weil sie falsch ist. ;)

Gruß Metalhead

Themenstarteram 21. Mai 2015 um 14:00

Sooo,

Gerade frisch rein gekommen ,der neuste Stand was die Fahrerflucht und das weitere vorgehen angeht.

Die Verursacherin hat der Polizei vorhin dann mal einen Besuch abgestattet und die ganze Situation dort geschildert.

Der Tatbestand der Fahrerflucht ,ist in diesem Fall wohl nicht gegeben.

Erster Grund ,sie hat eine Zeugin hinzu gezogen ,die zwar (für uns) nicht erreichbar ist ,aber für die Polizei dann schon.

Da der Name der Zeugin und der Arbeitsplatz bekannt ist ,werden die sich dahinter klemmen und diese ausfindig machen.

Und somit spätestens dann auch den Geschädigten!!

Der zweite Grund ,die Verursacherin hat hinreichend versucht ,den Geschädigten zu informieren auf mehreren Wegen.

Aber natürlich kam auch noch der erhobene Zeigefinger der Polizei ,nächstes mal dort anzurufen.

Es nimmt jetzt wohl alles seinen Lauf wie es soll ,und keiner hat sich etwas vorzuwerfen ,nur weil man in einer nicht so ernsten Situation ,dann doch noch nicht alles falsch gemacht hat.

Wenn es jetzt auch der umständlichere Weg ist/war....

mfg

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