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Unfallfei = NEIN, was bedeutet das?
Hallo Zusammen,
ich habe mich gerade im Forum angemeldet und hoffentlich nicht zu voreilig einen BMW 320d
als mein Eigen eingetragen. Diesen fahre ich nämlich erst am Mittwoch Probe.
Und hier schließt sich auch schon meine Frage an. In der Bestellung (unverbindlich, da vorbehaltlich einer Probefahrt) ist bei "Unfalfrei" ein "NEIN" angehakt. Der BMW Händler klärte mich auch darüber auf, dass laut seines Computer-Systems die Stoßstange für 450,- eur lackiert wurde. Daher komme dieses Unfallfrei - Nein.
Mit einem kleinen reparierten Lackschaden kann ich natürlich leben, aber woher weiß ich, dass man mir nicht größeres verheimlicht und sich mit besagtem "Unfallfrei - Nein" im Vertrag einfach vor einem späteren Reklamieren schützt? Da ich erstmal nur die Bestellung und noch nicht den Vertrag vorliegen habe, weiß ich nicht, wie detailliert ein alter Schaden im Kaufvertrag angegeben sein wird.
Kleine Schäden würde ich in Kauf nehmen, aber große Schäden bei denen u.U. die Karosserie gelitten hat, sind natürlich schon eine ganz andere Sache.
Weiß jemand Rat?
Vielen Dank,
Sascha
Beste Antwort im Thema
Der Udo ist aus der Entfernung etwas allwissend, manchmal
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36 Antworten
Heutzutage kann man Autos wesentlich besser instand setzen als noch vor 30 Jahren mit Augenmaß.
Selbst wenn eine Tür getauscht wurde, oder ein Hagelschaden entfernt, der Wagen ist repariert.
Schau einfach nach den Spaltmaßen und ob die Lackierung stimmt. Ein Schichtstärkemesser wär da natürlich nicht schlecht.
Aber sonst, so what? Wenn's gut repariert wurde, warum stört es dich dann noch.
Lass den Schaden im Vertrag bestätigen, zb nicht Unfallfrei da Stoßfänger neu lackiert.
Zitat:
Original geschrieben von Sir Donald
Lass den Schaden im Vertrag bestätigen, zb nicht Unfallfrei da Stoßfänger neu lackiert.
Genau richtig!
Wenn ich mir ein Wagen als Unfallfrei kaufe, gehe ich davon aus das es nicht in ein größeres Unfall wo mehrere Sachen wie Kotflügel, Motorhaube oder sogar Rahmen gerichtet wurde.
Es gibt ein Gesetzesurteil wo genau so ein ähnliches Thema behandelt wurde.
Suche einfach im G***le
Demnach wäre die Reparatur von Stossstange 'Bagatelle' schaden und kein Unfall!
Wenn ein Händler dir das anders darstellen will, nimm das Rat von Sie Donald an oder lasse es genauer Untersuchen.
BG
Genau. Lass Dir den Umfang der Reparaturarbeiten genau im Kaufvertrag ausführen.
Es ist immer die Frage des Umfanges von einem Unfall zu reden.
Ist ein leichter Parkschaden, bei dem ein Stoßfänger ausgetauscht/lackiert wurde ein Unfall? Eine Smart-Repair wegen einer Delle im Kotflügel die Zustande kam, weil das Gartentor der Grundstückseinfahrt halb offen stand? Ja?
Wie ist das dann z.B. beim Smart, wo bekanntermaßen die Außenhaut problemlos durch fertig lackiert angebotene Bodypanels ausgetauscht werden kann?
Ich denke, solange nur "mitfahrende Teile" repariert wurden und nicht an der Tragsubstanz dieser gearbeitet werden musste, ist es ein Bagatellschaden. Der sollte allerdings genau festgehalten werden.
Im Zweifel hilft hier wohl nur ein Check durch den TÜV/Dekra um weitergehende Schäden auszuschließen. Ein Händler der nichts zu verbergen hat, sollte damit kein Problem haben.
Zusammengefasst:
Es ist schon sehr ehrlich, bei einem lackiertem Stoßfänger die Unfallfreiheit mit "Nein" anzugeben. Es wäre auch ein "Ja" mit dem Vermerk: "Stoßfänger vorn wegen Lackschaden nachlackiert, keine weiteren Unfallschäden", korrekt .
Danke für die Antworten.
Werde mir den _genauen_ Schaden vom Händler nennen und im Kaufvertrag festhalten lassen. Da es ein "junger Gebrauchter" ist, habe ich Rückgaberecht und 24 Monate Garantie. Im Zweifel fahre ich damit zum TÜV.
Viele Grüße
Sascha
TÜV kann prüfen ob ein Fahrzeug entsprechend Verkehrstechnisch in Ordnung ist, mehr nicht.
Selbst Dekra Siegel ist fast nichts anderes. Ich wollte einen 300km weit entfernten A5 vor dem Kauf prüfen lassen und rief dort bei Dekra an. Man gab zu dass sie gar nicht in der Lage sind prüfen zu können ob z.b. ein Unfall vorlag und was instandgesetzt wurde, geschweige Motor und Getriebedaten auszulesen usw
Zitat:
Original geschrieben von Lowhouse
Danke für die Antworten.
Werde mir den _genauen_ Schaden vom Händler nennen und im Kaufvertrag festhalten lassen. Da es ein "junger Gebrauchter" ist, habe ich Rückgaberecht und 24 Monate Garantie. Im Zweifel fahre ich damit zum TÜV.
Viele Grüße
Sascha
Rückgaberecht?
dann müsste er vermutliche einen teureren Wagen dort erwerben und die gefahrenen KM werden ihm abgezogen...
viele nenne das auch Umtauschrecht innerhalb 14 Tagen oder so ähnlich.
Ja man muß dort einen anderen Wagen nehmen.
Im übrigen ist die verbindliche Bestellung schon der fertige Kaufvertrag. Wie kann man sowas unterschreiben ohne Probefahrt gemacht zu haben?
In der Bestellung steht "vorbehaltlich einer Probefahrt". Wenn mir hier etwas auffällt, kann ich vom Kauf zurück treten.
Dann ist es ja gut
Zitat:
Original geschrieben von Lowhouse
In der Bestellung steht "vorbehaltlich einer Probefahrt". Wenn mir hier etwas auffällt, kann ich vom Kauf zurück treten.
Das hört sich schon anders an. Ein 14-tägiges Rückgaberecht gibt es imho nur im Online-/Kataloghandel.
Zitat:
Original geschrieben von VW-Malle
Zitat:
Original geschrieben von Lowhouse
In der Bestellung steht "vorbehaltlich einer Probefahrt". Wenn mir hier etwas auffällt, kann ich vom Kauf zurück treten.
Das hört sich schon anders an. Ein 14-tägiges Rückgaberecht gibt es imho nur im Online-/Kataloghandel.
Der mündige Bürger denkt mit.
Morgen fahre ich ihn Probe. Ich werde das Resultat posten, wenn die Entscheidung gefallen ist. :-)