ForumVersicherung
  1. Startseite
  2. Forum
  3. Wissen
  4. Versicherung
  5. Unfall - Nicht Schuld, aber nur Beifahrerzeuge, keine Polizei

Unfall - Nicht Schuld, aber nur Beifahrerzeuge, keine Polizei

Themenstarteram 22. Oktober 2008 um 15:14

Liebes Forum,

mir ist vor einigen Tagen ein kleiner Unfall passiert. Ich bin geradeaus in eine Kreuzung eingefahren. Als ich schon auf die Kreuzung gefahren bin, fährt ein anderes Auto mir gegenüber in die Kreuzung ein und biegt links ab, fährt also gerade auf mich zu. Ich hupe, und versuche noch auszuweichen, der Fahrer fährt jedoch weiter und streift meine hintere Stossstange. An beiden Autos an den Stossstängen entstehen Lackschäden.

Da der Schaden erstmal klein aussah, ich es ziemlich eilig hatte und für mich die Schuldfrage eindeutig war, verzichtete ich auf die Polizei und machte leider auch kein Protokoll mit ihm. Er hatte eine Beifahrerin als Zeugin und ich auch.

Wir tauschten jedoch die Nummern aus, um die Sache eventuell später noch zu regeln.

Am nächsten Tag rief ich bei ihm an und meinte, dass ich den Schaden gerne ausbessern lassen würde, aber mich gerne mit ihm einigen würde. Er blockte ab und meinte die Schuld wär ja nicht so genau klar und jeder sollte seinen Schaden zahlen, schliesslich hätte er ja auch eine verkratzte Stossstange. Ich habe dann mal meine Werkstatt gefragt, was das kosten würde und sie meinten ca. 400 Euro, was ich auch relativ viel fand, allzumal das Auto 12 Jahre alt ist. Ich habe ihm dann vorgeschlagen, dass er mir 150 Euro gibt und ich das ganze versuche guenstiger reparieren zu lassen, smart-Repair oder so. Ich meinte eigentlich, dass das ein faires Angebot sei. Er ging hierauf aber überhaupt nicht ein, meinte er hätte eine Rechtsschutzversicherung, würde mich anzeigen und wir sähen uns vor Gericht wieder.

Ich habe jetzt den Schaden bei seiner Versicherung gemeldet, die wollen Fotos und einen Kostenvoranschlag. Ich habe jetzt natürlich ein wenig Sorge, dass er alles abstreitet, einen anderen Unfallhergang konstruiert, sich ein teures Gutachten für seinen Schaden besorgt, der Unfallhergang am Ende unklar bleibt, es gerichtlich geklärt werden muss und nachher bei 50:50 endet mit unnötig hohen Kosten (die wahrscheinlich selber gezahlt werden müssten, um eine Hochstufung in der Versicherung zu vermeiden). Alles nur wegen einem Lackschaden. Sollte man dieses Risiko eingehen oder ist es besser es auf sich beruhen zu lassen? Es würde mich natürlich schon ärgern, wenn ich auf dem Schaden sitzen bleiben würde, nur weil ich in dem Moment dem anderen vertraut habe, dass er seine Schuld einsieht.

Über Ratschläge bin ich sehr dankbar!

Viele Grüße

jop

Beste Antwort im Thema
am 28. November 2008 um 21:22

Auch wenn ich sonst nicht viel von Anwälten halte, aber hier muß ich zum Besuch beim Anwalt raten. Die Sachbearbeiterin der Versicherung versucht wohl, Dich ins Boxhorn zu jagen. Beifahrerzeugen sind keine Zeugen? Das ist Unsinn. Du trägst die alleinige Beweislast? Das stimmt wohl, aber Du hast ja auch einen Zeugen (Beifahrer) und die Versicherung - bisher - nicht.

 

Es ist hanebüchener Unsinn, einen Zeugen bereits ausschließen zu wollen, ohne die Aussage zu kennen! Es kommt doch nicht darauf an, wer der Zeuge ist, und wo er saß, sondern was er sagt! Wenn ein Beifahrer glaubhaft und plausibel einen Unfallhergang schildert, der auch das Schadensmuster erklärt, ist der ein sehr guter und überzeugender Zeuge. Und dass muß die Versicherung erstmal widerlegen. Im Prozeß hört sich der Richter in jedem Fall auch den Beifahrer an, wenn der Hergang streitig ist.

 

Und einen guten Gegenbeweis wird die Versicherung wohl nicht bekommen. Wenn der Unfallgegner seiner Versicherung noch antwortet, wird er entweder den Unfallhergang einräumen, oder irgendeine ausgedachte Geschichte präsentieren, wie es sonst zum dem Schaden kam. Und ausgedachte Geschichten sind meist gut von der Wahrheit zu unterscheiden, zum Lügen fehlt den meisten Leuten die Phantasie, es gibt halt nur wenige gute Münchhausens unter uns.

 

Aber die Versicherung spekuliert wohl darauf, dass Du zu unerfahren und zu ängstlich bist, um die Sache durchzuziehen. Und Du hast zwei Möglichkeiten - entweder Du gibst auf und bleibst auf Deinem Schaden sitzen - zur Freude der Versicherung, oder Du marschierst zum Anwalt.

 

Da such Dir aber bloß einen guten aus. Wenn Du keinen konkreten, zuverlässigen Tipp hast, gehe zu einer größeren Kanzlei mit mindestens 4 Anwälten. Dort spezialisieren sich die Anwälte auf einzelne Fachgebiete, und meistens macht nur einer Verkehrsrecht, der aber richtig oft. Außerdem hat eine Kanzlei mit vielen Anwälten auch meist genug Mandate, und damit Erfahrung.

Bei Einzelanwälten findet sich neben Scheidungen, Nachbarschaftstreitigkeiten und Mietschulden einmal alle halbe Jahre auch ein Verkehrsunfallmandat. Der Anwalt hat dann auch nicht mehr Ahnung von Verkehrsunfallsachen als Du selbst.

 

 

25 weitere Antworten
Ähnliche Themen
25 Antworten

Da sieht man mal wieder IMMER Polizei anrufen.

(Obwohl die auch manchmal langeweile haben und mit 70> durch die 30er Zone fahren)

Haste eine Rechtsschutz ?

aus der schilderung des unfallhergangs ergibt sich fuer mich kein wirkliches bild...

anstossverursacher koennen gute sachverstasendige oft leicht von stehenden verkehrsteilnehmern unterscheiden ( wenn du gestanden hast)

eine gefahr bleibt sicherlich ( aus meiner unfachlichen sicht).

wenn du dir sicher bist nicht schuld zu sein, musst du das risiko abcheken.. dass du kein unfallprotokoll erstellt hast, war sicherlich ein kleiner fehler, aber nichts wildes.

Harry

Zitat:

Original geschrieben von Dan2948

Da sieht man mal wieder IMMER Polizei anrufen.

(Obwohl die auch manchmal langeweile haben und mit 70> durch die 30er Zone fahren)

die MUSS aber bei solchen schaeden nicht erscheinen ( je nach bundesland)

hat man aber "kopfschmerzen" muessen sie kommen ;)

Harry

Zitat:

Original geschrieben von jop28

und sie meinten ca. 400 Euro, was ich auch relativ viel fand,

400€ für die komplettlackierung einer stoßstange ist bei ner vertragswerkstatt "günstig"!

das problem ist das hier keine polizei vor ort war.....pauschal und ohne die genaue situation zu kennen, würde ich sagen das er als linksabbieger dir deine vorfahrt genommen hat (so wie du auch schon bemerkt hast)....ein beratungsgespräch bei einem anwalt wäre hier sicherlich angebracht....

Themenstarteram 22. Oktober 2008 um 15:52

Danke erstmal für die schnellen Antworten. Die 400 Euro waren in ner freien Werkstatt ;). Eine Rechtsschutzversicherung habe ich nicht, deswegen scheue ich ein wenig den Weg zum Anwalt, zuviel Geld möchte ich in diesen ärgerlichen Unfall nicht unbedingt reinstecken. Er hat mir definitiv beim linksabbiegen die Vorfahrt genommen, ich habe nicht gebremst, weil er mir sonst in die Seite reingefahren wäre (war auch keine Zeit mehr zu), sondern bin in gleicher Gescwhindigkeit weiter und habe versucht nach rechts auszuweichen. Hat aber nicht gereicht, deswegen ist er hinten rein. Von den Schäden her ist es relativ klar, er vorne an der Stossstange links einen Schaden ich hinten links.

Er droht mir natürlich mit seiner Rechtsschutzversicherung und will es glaube ich drauf ankommen lassen. Ich weiss nicht so richtig wie meine Chancen stehen mit nur meiner Beifahrerin als Zeugin.

Zitat:

Original geschrieben von jop28

Er droht mir natürlich mit seiner Rechtsschutzversicherung und will es glaube ich drauf ankommen lassen.

wenn er schadensverursacher ist, kannst du die kosten für (d)einen anwalt bei seiner versicherung geltend machen.......ich würde an deiner stelle ein beratungsgespräch bei nem anwalt amchen (50-100€) und danach weißt du ja mehr ob es sich lohnt bzw nicht......

Sieht recht gut aus für dich.

Wie schon geschrieben wurde, Anwaltskosten werden dir auch erstattet, wenn du keine Schuld hast.

Stell mal ein Foto ein, da sieht man mal was los ist.

Moin Moin.

@ TE.

Der Unfallgegner ist Dir,mit seinem vorderen Stoßfänger beim links abbiegen,

in deinen hinteren Stoßfänger gefahren ?

Dein Unfallgegner kam von vorne ?

Habe ich das von Dir geschriebene richtig verstanden ?

Sollte ich es richtig verstanden haben,dürfte Dich nur eine Schuld treffen,

wenn Du eine rote Ampel,oder eine abknickende Vorfahrt missachtet hast.etc.=Du dich einer Vorfahrtsverletzung,schuldig gemacht hast.

 

MfG.alrock01

 

Zitat:

Original geschrieben von jop28

Er droht mir natürlich mit seiner Rechtsschutzversicherung und will es glaube ich drauf ankommen lassen. Ich weiss nicht so richtig wie meine Chancen stehen mit nur meiner Beifahrerin als Zeugin.

Ich gehe davon aus, dass dein Unfallgegner nicht die Auffassung vertritt, dass er dir die Vorfahrt genommen hat und in Blindfischmanier so mir nix dir nix in deinen Hecktoßfänger krachte und hierauf aufbauend mit seiner RSV droht?

Also, was meint ER (und seine Beifahrerin), wie´s abgelaufen ist?

Themenstarteram 23. Oktober 2008 um 6:39

alrock: genauso ist es abgelaufen

elk_en: genau das ist das problem, er meint es wäre alles so unübersichtlich gewesen, er könne garnicht sagen wer schuld gewesen wäre. Er behauptet ich hätte zuerst nach rechts gezogen, als wolle ich rechts abbiegen und dann wieder nach links. Stimmt natürlich nicht. Aber selbst wenn ich hätte rechts abbiegen wollen, hätte ich immer noch Vorfahrt gehabt. Ich habe nur das Gefühl, dass es hier auf einen Rechtsstreit aufgrund seiner RSV rausläuft und habe ein wenig Sorge, dass nachher ich einige hundert Euro Anwaltskosten usw. wegen einem Lackschaden zahlen muss. Deswegen stellt sich mir die Frage weitermachen oder (auch wenn es sehr ärgert) aufhören. Der Kostenvoranschlag, den ich jetzt machen soll kostet ja auch schon 50 Euro, die ich ersmtal zahlen muss....

am 23. Oktober 2008 um 7:12

@TE

Es ist für den "anscheinenden" Unfallverursacher natürlich ärgerlich. Dein Auto hat einen Schaden, sein Auto hat einen Schaden. Regelt das seine Versicherung wird er hochgestuft. Also erst mal die Muskeln spielen lassen und mit der Rechtschutzversicherung drohen.

Ob seine Rechtsschutzversicherung einfach mal so Deckung gewährt ist ja auch nicht gesagt.

Wenn ich alles richtig gelesen habe hast du seine Versicherung informiert. Und die möchte Fotos haben.

Ich stelle folgende Vorgehensweise zur Diskussion:

Fotos und Unfallbeschreibung mit Hinweis auf deine Zeugin an die Versicherung schicken.

Die Versicherung wird sich dann mit deinem Unfallgegner in Verbindung setzen und seinen Bericht anfordern.

Dann prüft doch der Versicherer ob seiner Meinung nach berechtigter Anspruch besteht oder nicht.

Schadensbild sagt ja auch schon einiges aus.

Sollte die Versicherung ablehnen, kann imme noch ein Anwalt eingeschaltet werden.

Die 2. Möglichkeit ist natürlich direkt zum Anwalt, mindestens für eine Beratung. Ist halt alles eine Kostenfrage.

Was ich auf jeden Fall tun würde. Den Schadenshergang,"jetzt" genau so aufschreiben, wie er dir und deiner Freundin noch im Gedächtnis ist.

Das mit dem Gedächtnis ist ja halt so einen Sache. Je länger das Ganze zurückliegt, desto schwerer wird das mit den Einzelheiten.

Was ich für "mich persönlich" aus diesem Thread mitnehme.

Falls ich einen Unfall habe, je nach schwere, entweder Polizei holen oder wenigstens einen Unfallbericht erstellen, egal ob das länger dauert oder nicht.

Für den TE wünsche ich, dass alles zu seiner Zufriedenheit ausgeht.

Halt uns auf dem Laufenden.

Gruß

Frank

Zitat:

Original geschrieben von jop28

er meint es wäre alles so unübersichtlich gewesen,

lass dir das schriftlich geben.....bei unklarer verkherslage links abgebogen und dabei einem anderen die vorfahrt genommen und einen unfall verursacht.....genau damit kann er sich sehr schnell selbst in die pfanne hauen...

Themenstarteram 23. Oktober 2008 um 11:24

Er meinte er gibt mir garnichts schriftlich... Muss wohl jetzt abwarten wie seine Darstellung bei der Versicherung aussieht. Kann mir auch gut vorstellen, dass er seinen Schaden bei meiner Vers. meldet. Muss ich eigentlich schon jetzt einen KVA liefern oder kann ich warten bis die Schuldfrage geklärt ist? Renault will hierfür 10% der Reparatursumme haben, was mir ziemlich viel erscheint....

Danke Euch! Jop

10% Für einen KVA?? Warte erst mal ab. Kann passieren, das dir die gegnerische Versicherung einen Gutachter schickt. Dein Schaden stört dich doch erst mal nicht weiter. Du kannst dir das Geld auch auszahlen lassen. Oder du läßt alles per Abtrittserklärung in der Werkstatt richten. Du kannst es deiner Versicherung melden.Musst du aber nicht. Wenn er versucht deine Versicherung in Anspruch zu nehmen, melden die sich schon.

Deine Antwort
Ähnliche Themen
  1. Startseite
  2. Forum
  3. Wissen
  4. Versicherung
  5. Unfall - Nicht Schuld, aber nur Beifahrerzeuge, keine Polizei