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Übernahme eines Leasingfahrzeugs - Probleme mit den Mehrkilometern

Themenstarteram 20. August 2007 um 11:18

Hallo Ihr Lieben,

 

hoffentlich könnt ihr mir schnell helfen...

 

Mein Mann hat vor ca. 3 Jahren einen Audi Avant quattro auf km-Basis geleast. Ihm wurde vom damaligen Verkäufer gesagt, dass im Falle der Übernahme des Fahrzeugs am Leasingende weder Mehrkilometer noch etwaige Reparaturen berechnet würden.

 

Davon sind wir ausgegangen und haben einige km mehr gefahren, als laut Leasing-Vertrag zulässig wären - immer davon ausgehend, dass wir das Fahrzeug übernehmen werden.

 

Nun haben wir das Angebot des Autohauses bekommen - und sollen in jedem Fall (d.h. trotz Übernahmewunsch) die Mehrkilometer an die AudiLeasing GmbH bezahlen.

 

Hat irgendjemand von euch hier Erfahrungen?

 

Vielen Dank schon mal im Voraus für eure Antworten!

 

killerbee746

Beste Antwort im Thema

Ich fürchte, die Antwort kommt nach 10 Jahren etwas spät.

16 weitere Antworten
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16 Antworten

Setzt euch mal mit dem Eigentümer des Autos in Verbindung.Vielleicht weiss die Audi Leasing gar nichts davon das ihr die Mehrkilometer zahlen sollt.Redet mit der Leasinggesellschaft was die dazu meint.

Themenstarteram 21. August 2007 um 9:00

Hallo Sir Donald!

 

Vielen Dank für Deine schnelle Antwort!

 

Die Audi Leasing hatte ich vor einigen Tagen kontaktiert, und die hat mir in der Tat nicht bestätigt, dass die Mehrkilometer grundsätzlich bezahlt werden müssen.

 

Das Autohaus hatte uns in das Übernahmeangebot einen Passus hineingeschrieben, der besagt, "..., dass die Mehr-Minderkilometer hiervon [d.h. von dem Übernahmeangebot] unberührt bleiben, da diese Berechnung direkt von der Audi Leasing vorgenommen wird und wir keinerlei Einfluss daruaf haben."

 

Als ich das der Audi Leasing Mitarbeiterin so vorgetragen habe konnte sie mir nicht explizit bestätigen, dass eine solche Regelung existiert. Implizit gehe ich also davon aus, dass es eine solche grundsätzliche Regelung nicht gibt.

 

Vielmehr meinte sie nur, dass die Audi Leasing wie eine Bank fungiere und ich mir das wie in einem normalen Mietverhältnis vorstellen müsse: Die Audi Leasing als Bank, der ich meinen Mietzins entrichte, aber das Autohaus als den Vermieter, mit dem ich die Konditionen aushandele zu denen ich die Wohnung (oder in unserem Falle das Auto) mieten (in unserem Falle leasen bzw. übernehmen) möchte.

 

Mit anderen Worten, die Audi Leasing hat (oder nimmt) keinen Einfluss auf die Verhandlungen, die das Autohaus führt.

 

Auf Nachfrage in einem VW-Autohaus, das ja mit der gleichen Leasing Gesellschaft zusammenarbeitet (VW und Audi Leasing sind ein und die selbe Gesellschaft - wie ich das bis jetzt verstehe), sagte mir der Verkäufer, dass in meinem Fall die km bei Übernahme des Fahrzeugs vollkommen irrelevant seien. Und er hat mit seiner Antwort keine Sekunde gezögert. D.h. es scheint bei anderen durchaus Usus zu sein, die Mehrkilometer bei Übernahme gar nicht zu beachten.

 

Er sagte mir sogar, dass er in keinem Fall die Mehrkilometer bezahlen würde; ich solle mich sogar mit einem Anwalt in Verbindung setzen und es auf eine gerichtliche Einigung ankommen lassen!

 

Viele Grüße

killerbee746

Hi killerbee746,

und das, was Dir der VW-Händler sagt, ist auch korrekt. Wenn der Audi-Händler trotzdem noch Kohle haben will, ist das absoluter Mumpitz. Um es einfach wirtschaftlich zu erklären:

Die Leasinggesellschaft ist Eigentümerin des Fahrzeuges und hat dieses vom Werk gekauft. Die Leasinggesellschaft vermietet Dir das Auto und kalkuliert mit Anzahlung, laufenden Raten und Restwert so, dass sie keinesfalls einen wirtschaftlichen Verlust erleidet. Denn sie muss das Fahrzeug, wenn der Mieter es nicht kauft, ja am Markt verwerten. Deshalb ist auch der Km-Stand wichtig, denn der Wert des Gebrauchtfahrzeuges sinkt bekanntermaßen mit zunehmender Laufleistung. Das ist normalerweise das Risiko der zurücknehmenden Leasinggesellschaft, die sich das Risiko durch Vergütung der Mehr-Km ausgleichen lässt.

In dem Fall, dass der Leasingnehmer das Fahrzeug zu dem Restwert übernimmt, den die Leasinggesellschaft mit der vereinbarten Laufleistung so kalkuliert hat, dass ihr kein wirtschaftlicher Schaden entsteht, ist selbstverständlich auch kein Ausgleich über die Mehr-Km mehr nötig. Denn die Leasinggesellschaft hat die Kohle bekommen, die kalkuliert war und keinerlei Verwertungsrisiko mehr. Dieses Risiko geht ja mit Kauf automatisch auf Euch über.

Wenn der Händler (der mit dem ganzen Vertrag, außer dass er ihn vermittelt, nichts zu tun hat) jetzt von Euch Mehr-Km-Erstattung fordert, ist das wirtschaftlich gesehen blanker Unsinn!

Und jetzt kommt das große "ABER": Juristisch aber gilt zunächst einmal immer das, was im Vertrag geschrieben steht, auch wenn die Regelungen wirtschaftlicher Unsinn sein sollten. Ich kann daher Deinem Ansprechpartner im VW-Autohaus nur beipflichten: Du kannst nur den Vertrag auf Gültigkeit von einem Rechtsanwalt untersuchen lassen. Dem Händler gegenüber würde ich mit Vehemenz jede Ausgleichspflicht bestreiten, da er keinerlei Risiko mehr hat und sowohl aus, als auch an dem Leasingvertrag nicht Berechtigter ist.

Grüße

Markus

Ich würde maody66 beipflichten.

Für mich sieht das Ganze so aus:

der Händler hat handschriftlich einen Standardvertrag der Audi Leasing geändert, ohne mit Audi Leasing Rücksprache gehalten zu haben.

Wirtschaftlich macht die Berechnung der Mehr-KM bei Übernahme des Fahrzeuges nur für die Audi Leasing Sinn: sie bekommt nochmals Geld. Daher wird sie auf ihren Standardvertrag pochen.

Im Ungünstigsten Fall kann es so sein, daß Du die Mehr-km an die Audi Leasing zahlen musst und Du Dir diesen Betrag vom Händler zurückholen musst.

Sollte nach einem erneuten Briefwechsel mit der Audi Leasing, diese immer noch auf die Berechnung der Mehr-km bestehen, solltest Du mit dem Händler Rücksprache halten. Übernimmt der nicht die Differenz, wird Dir wohl der Gang zum RA nicht erspart bleiben.

Gruß und viel Glück,

Thilo

Themenstarteram 21. August 2007 um 12:21

Vielen herzlichen Dank für Eure Antworten!!!

 

Ihr habt mir hier in jedem Fall weitergeholfen.

 

Die Erklärung der Sachlage von Markus war sehr erhellend!

 

Kurioserweise ist es ja gar nicht die Audi Leasing, die auf die Zahlung der Mehrkilometer pocht. Das behauptet ja lediglich das Autohaus! Von Übernahme steht im Vertrag nichts geschrieben. Und das Angebot kam auch mit nichten von der Audi Leasing, sondern auf einem Papier mit Briefkopf des Autohauses...

 

In jedem Fall können wir das Glück sicher brauchen!

 

Viele Grüße

killerbee746

Da die Leasinggesellschaft bei Übernahme des Autos durch den Leasingnehmer anscheinend kein Interesse daran hat irgendwelche Km gegenzurechnen,warum auch da sie exakt die Summe  bekommen die kalkuliert wurde kann es ihnen egal sein wieviel das Auto real Wert ist.Habe zwar keine Ahnung wie das normal hinter den Kulissen läuft wenn das Auto zurückgegeben wird,vermute aber das der Händler dann das Auto zum kalkulierten Restwert übernimmt,die Leasinggesellschaft ist ja eine Bank und kein Autohändler.Wenn der Händler das Auto übernehmen muß ist die Forderung nach Ausgleich sicher berechtigt,aber wenn weder Händler noch Leasinggesllschaft nach Vertragsende noch was mit dem Auto zu tun haben weil es eh übernommen und zum kalkuliereten Restwert gekauft wird?Da fallen mir nur zwei Gründe ein,der Händler will den Kunden übern Tisch ziehen und ein paar Euros nebenbei kassieren.Oder die Kiste ist mehr Wert als kalkuliert,bei vertragsgemässer Laufleistung, und der Händler ist sauer das er das Auto nicht bekommt und will seiner erträumten Verlust ausgeglichen sehen.Aber egal wie,ein Zeichen für ausgeprägte Seriösität ist das Verhalten nicht.

Ich würde das Auto mal schätzen lassen wieviel es aktuell wert ist,am Besten den Wert wie ihn das Auto mit dem aktuellen Kilometerstand hat sowie den Wert wenn es nur die Laufleistung gemäss Vertrag hätte.Dazu noch den Leasingvertrag Buchstabe für Buchstabe durchgehen ob da irgendwelche Fallstricke verborgen sind.Was ich aber nicht glaube,habe noch nie gehört das jemand nachzahlen mußte wenn er das Auto hinterher selbst kaufte.;) Ausser es wäre deutlich mehr Wert als der vertragliche Restwert.Aber aktuell dürften fast alle Händler froh sein wenn sie keinen Leasingrückläufer auf den Hof bekommen.

Wie bereits Markus geschrieben hat, ist Dein Händler (eher der Verkäufer) nicht ganz fitt im Thema Leasing.

Einen Zusatz möchte ich jedoch noch anmerken.

Der Händler trägt das Restwertrisiko.

D.h. bereits zum damaligen Vertragsabschluß hat sich der Händler dazu verpflichtet, das Fahrzeug nach Leasingauslauf zum kalkulierten Restwert zu übernehmen. Hier gab es RW Vorgaben, die von der Leasing vorgeschlagen wurden. Evtl. sogar vorgeschrieben wurden. Jeder Händler kann hier individuell den RW beeinflussen. Als Bespiel: RW bei goldenem Fzg. - X%... wenn angenommen wird, daß das Fzg. zum Auslauf unverkäuflich ist.

Du wirst auch nie von der Leasing einen RW genannt bekommen, da dies Sache des Händlers ist. Daher auch das Schreiben an Dich vom Händler und nicht von der Leasing.

Soll heißen: solange es keine Sicherstellung ist, geht das Fzg. zum Händler zurück und nach Abwicklung der Kilomerterfrage und evtl. Schäden muß er sehen, ob er vor Jahren gut oder schlecht kalkuliert hat.

Tritt der Fall ein, der Kunde möchte übernehmen, kann der Händler Mehr/minder KM und Schäden ignorieren und Dir den RW weiterreichen. Resultat: Er ist das Fahrzeug los (hat dabei aber nichts verdient). Daher schlägt der Händler i.d. Regel noch ein wenig Bearbeitungspauschale oben drauf und ist glücklich, denn jetzt ist er das Fzg. los und hat nebei auch etwas verdient.

Was Dein Händler für eine Nummer abzieht ist klar...

Mann könnte jetzt böse sagen, hätte er Dir einen anderen RW genannt (inkl. Bearbeitungspauschale) hättest Du den Preis evtl. akzeptiert. Die Aktion, jetzt Mehr Km haben zu wollen ist nicht i.O.

Klar, Du kannst zum Anwalt rennen. ABER: alles, as auf dem Rückgabeprotokoll steht, wird Dir auch in Rechnung gestellt. Die Aussage "ist Sache der Leasing" stimmt soweit, daß wenn bei Leasing Rückgabe auf dem Protokoll Mehr Km vermerkt sind, diese von der Leasing in Rechnung gestellt werden. Dadurch bekommt das AH Dein Auto günstiger. Bei Schäden geht es genauso. Wenn Du nicht willst, daß die Jungs Dir richtig in die Suppe spucken und die Rückgabe von einem Gutachter machen lassen (der jeden Sch*** aufschreibt), akzeptiere Ihren Vorschlag oder:

An Deiner Stelle würde ich aber mal an den üblichen Stellen im Netz nachsehen, ob es nicht vielleicht günstiger ist, die Mehr Km zu berappen und mir einen vergleichbaren GW zu kaufen. Denn soooo attraktiv sind die RW bei Leasingausläufern nicht (meine Erfahrung)

Meine Meinung

Beste Grüße aus dem hohen Norden

Störtebeker

Zitat:

Original geschrieben von killerbee746

Vielen herzlichen Dank für Eure Antworten!!!

 

Ihr habt mir hier in jedem Fall weitergeholfen.

 

Die Erklärung der Sachlage von Markus war sehr erhellend!

 

Kurioserweise ist es ja gar nicht die Audi Leasing, die auf die Zahlung der Mehrkilometer pocht. Das behauptet ja lediglich das Autohaus! Von Übernahme steht im Vertrag nichts geschrieben. Und das Angebot kam auch mit nichten von der Audi Leasing, sondern auf einem Papier mit Briefkopf des Autohauses...

 

In jedem Fall können wir das Glück sicher brauchen!

 

Viele Grüße

killerbee746

Nochmal ich, hab´ noch etwas vergessen. :)

Dein Ansprechpartner zum Erwerb des Fahrzeuges ist gar nicht das Autohaus, sondern die Audi Bank (respektive VW-Bank). Mit denen hast Du den Vertrag, mit denen musst Du verhandeln, zu welchem Wert die bereit sind, das Auto zu verkaufen. Von denen bekommst Du die Rechnung, an die bezahlst Du die Kohle und von denen bekommst Du auch den Brief. Dein Händler hat in dem ganzen Geschäft nichts, aber auch gar nichts verloren. Wenn Du den Brief hast und das Auto vom Besitz dadurch ins Eigentum übergegangen ist, was kümmert Dich da noch der Händler? So what?!

Lass´ Dir das mal so durch den Kopf gehen, sprich die Leasinggesellschaft an und wenn das mit denen so läuft, vergiss den Händler. Insofern ist Sir Donald zuzustimmen: Abzocke oder Ärger über ein verpasstes Schnäppchen.

Grüße

Markus

der schon mehrere Autos von verschiedenen Marken aus Leasingverträgen gekauft hat und dessen Ansprech-/Vertragspartner jedes Mal die Leasinggesellschaft war.

Zitat:

Original geschrieben von maody66

Zitat:

Original geschrieben von killerbee746

Vielen herzlichen Dank für Eure Antworten!!!

 

Ihr habt mir hier in jedem Fall weitergeholfen.

 

Die Erklärung der Sachlage von Markus war sehr erhellend!

 

Kurioserweise ist es ja gar nicht die Audi Leasing, die auf die Zahlung der Mehrkilometer pocht. Das behauptet ja lediglich das Autohaus! Von Übernahme steht im Vertrag nichts geschrieben. Und das Angebot kam auch mit nichten von der Audi Leasing, sondern auf einem Papier mit Briefkopf des Autohauses...

 

In jedem Fall können wir das Glück sicher brauchen!

 

Viele Grüße

killerbee746

Nochmal ich, hab´ noch etwas vergessen. :)

Dein Ansprechpartner zum Erwerb des Fahrzeuges ist gar nicht das Autohaus, sondern die Audi Bank (respektive VW-Bank). Mit denen hast Du den Vertrag, mit denen musst Du verhandeln, zu welchem Wert die bereit sind, das Auto zu verkaufen. Von denen bekommst Du die Rechnung, an die bezahlst Du die Kohle und von denen bekommst Du auch den Brief. Dein Händler hat in dem ganzen Geschäft nichts, aber auch gar nichts verloren. Wenn Du den Brief hast und das Auto vom Besitz dadurch ins Eigentum übergegangen ist, was kümmert Dich da noch der Händler? So what?!

Lass´ Dir das mal so durch den Kopf gehen, sprich die Leasinggesellschaft an und wenn das mit denen so läuft, vergiss den Händler. Insofern ist Sir Donald zuzustimmen: Abzocke oder Ärger über ein verpasstes Schnäppchen.

Grüße

Markus

der schon mehrere Autos von verschiedenen Marken aus Leasingverträgen gekauft hat und dessen Ansprech-/Vertragspartner jedes Mal die Leasinggesellschaft war.

@ maody66

Ja, Du hast Recht. Ich habe mal den letzten Leasingvertrag in den AGB`s nachgelesen:

1. Der Leasing-Geber ist Eigentümer des Fahrzeuges. Er ist berechtigt, in Abstimmung mit

dem Leasing-Nehmer das Fahrzeug zu besichtigen und auf seinen Zustand zu überprüfen.

Der Leasing-Nehmer darf das Fahrzeug weder verkaufen, verpfänden, verschenken,

vermieten oder verleihen, noch zur Sicherung übereignen. Zur längerfristigen Nutzung darf

er das Fahrzeug nur den seinem Haushalt angehörenden Personen und seinen

Mitarbeitern überlassen. Eine Verwendung zu Fahrschulzwecken, als Taxi oder zu

sportlichen Zwecken bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Leasing-Gebers.

2. Der Leasing-Nehmer hat das Fahrzeug von Rechten Dritter freizuhalten. Von

Ansprüchen Dritter auf das Fahrzeug, Entwendung, Beschädigung und Verlust ist der

Leasing-Geber vom Leasing-Nehmer unverzüglich zu benachrichtigen. Der

Leasing-Nehmer trägt die Kosten für Maßnahmen zur Abwehr des Zugriffs Dritter, die nicht

vom Leasing-Geber verursacht und nicht von Dritten bezahlt worden sind.

4. Der Leasing-Nehmer ist Halter des Fahrzeuges. Es wird auf ihn zugelassen. Der

Fahrzeugbrief (Zulassungsbescheinigung Teil II) wird vom Leasing-Geber verwahrt.

Benötigt der Leasing-Nehmer zur Erlangung behördlicher Genehmigungen den

Fahrzeugbrief (Zulassungsbescheinigung Teil II) wird dieser der Behörde auf sein

Verlangen vom Leasing-Geber vorgelegt. Wird der Fahrzeugbrief

(Zulassungsbescheinigung Teil II) dem Leasing-Nehmer von Dritten ausgehändigt, ist der

Leasing-Nehmer unverzüglich zur Rückgabe an den Leasing-Geber verpflichtet.

Wenn der Händler nichts mit dem Leasing zu tun hat, warum macht er es denn?

Er ist Vermittler des Geschäftes. Die Erfüllung des Kaufvertrages wird über die Leasing abgewickelt.

Dennoch ist wichtig, wer nach Auslauf das Auto bekommt. Es ist der Händler.

Er ist gezwungen, das Fahrzeug zum vereinbarten Restwert zu kaufen.

Wenn ich mich irre, wo hat die Audi AG denn die ganzen Leasingausläufer von allen Privat und Firmenkunden stehen? Der Händler bekommt nach Ablauf des Vertrages die Rechnung. Er ist es, der bei der Bank das Fzg. ablöst, denn er trägt den Restwert. Hier handelt es sich um einen Vertrag mit Km-Abrechnung - nicht zu verwechseln mit GW-Abrechnung. Da steht der Preis auch schon bei Vertragsabschluß fest. Unumstößlich.

Störtebeker

Zitat:

Original geschrieben von Störtebeker

Zitat:

Original geschrieben von maody66

 

Wenn der Händler nichts mit dem Leasing zu tun hat, warum macht er es denn?

Er ist Vermittler des Geschäftes. Die Erfüllung des Kaufvertrages wird über die Leasing abgewickelt.

Dennoch ist wichtig, wer nach Auslauf das Auto bekommt. Es ist der Händler.

Er ist gezwungen, das Fahrzeug zum vereinbarten Restwert zu kaufen.

Wenn ich mich irre, wo hat die Audi AG denn die ganzen Leasingausläufer von allen Privat und Firmenkunden stehen? Der Händler bekommt nach Ablauf des Vertrages die Rechnung. Er ist es, der bei der Bank das Fzg. ablöst, denn er trägt den Restwert. Hier handelt es sich um einen Vertrag mit Km-Abrechnung - nicht zu verwechseln mit GW-Abrechnung. Da steht der Preis auch schon bei Vertragsabschluß fest. Unumstößlich.

Störtebeker

Hi Störtebecker,

ja, Du hast natürlich auch Recht. Wenn der Leasingvertrag wie geplant beendet wird, d. h. er läuft einfach aus und der Leasingnehmer stellt das Fahrzeug auf den Hof, dann bekommt der Händler, der den Vertrag vermittelt hat, das Fahrzeug zum vorher festgelegten Preis, den er an die Leasinggesellschaft zur Auslösung des Fahrzeuges zahlt. Absolut korrekt soweit.

Genau aus diesem Grunde wird der Händler auch in diesem Fall (was wir aber nur anhand des Verhaltens vermuten können) einem etwaigen Schnäppchen hinterhertrauern. Wenn es sich hier vorliegend bei killerbee um einen Vertrag mit entweder hoher Sonderzahlung oder hohen Raten handelte, könnte er einen schönen Gewinn einstreichen, weil er das Fahrzeug bei der Leasing zu einem niedrigen Preis auslösen und dann teurer verkaufen kann. Wenn ihm jetzt killerebee einen Strich durch diese Rechnung macht, versucht er vielleicht (was wir auch nur vermuten können) über die Km-Abrechnung seinen geplanten Deckungsbeitrag zumindest zum Teil zu bekommen. ;) Wie gesagt, nur Vermutungen....

Fakt ist aber m. E. dass, wenn vor Vertragsbeendigung der Leasingnehmer das Fahrzeug aus dem Leasingvertrag herauskaufen will, dieses Geschäft ausschließlich zwischen Leasinggeber und Leasingnehmer abgewickelt wird und der Händler dabei Null Einflussnahmemöglichkeit und/oder Mitspracherecht hat. So meine feste Überzeugung, persönliche Erfahrung und auch mein mehr oder weniger "dumpfes" Rechtsempfinden. ;)

Wir haben also offenbar beide Recht, und zwar beide für einen jeweils anderen Fall der Beendigung des Vertrages. :D

Viele Grüße

Markus

 

Themenstarteram 23. August 2007 um 16:10

Hallo an alle, die mir geschrieben haben,

 

vielen herzlichen Dank für Eure Beiträge und die Mühe, die Ihr Euch gegeben habt! Morgen ist unser großer Tag, mal sehen, ob sich das Autohaus gesprächig zeigt.

 

Das Ergebnis werde ich Euch dann mitteilen. 

 

Bis dahin, viele Grüße

killerbee 

am 6. Februar 2009 um 13:15

welche Erfahrungen wurden bereits gemacht, wenn ein Leasingfahrzeug vom Leasingnehmer übernommen wird, entweder während der Leasingzeit oder zum Laufzeitende.

am 14. Januar 2019 um 7:29

Hallo Killerbee,

unabhängig davon das es schriftlich im Vertrag zählt und mündlich hier immer verliert, ist das doch auch klar. Die Mehrkilometer mindern den Fahrzeugwert. Würden diese keine Rolle spielen, würde sich der Verkaufspreis nach einem zum Zeitpunkt des Verkaufes zu niedrigen km-Stand belaufen und der Wagen damit für den Verlauf zu teuer sein.

Lösung: Geht einfach her und zahlt diesen Aufschlag (müsst Ihr ohnehin) und handelt den Verkäufer dementsprechend beim Übernahmepreis runter. Denn der Wagen hat ja mehr Kilometer als ein vergleichbarer nach der Zeit. Wenn das Autohaus zickt, gehen viele gerne eher darauf ein wenn ihr statt „Geld“ lieber noch eine Inspektion o.ä. bei dem Händler rausholt.

Ich fürchte, die Antwort kommt nach 10 Jahren etwas spät.

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