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Type R Leuchtweitenregulierung

Honda S 2000 AP1
Themenstarteram 12. April 2016 um 15:48

Hallöle zusammen,

Ich war eben beim Tüv, dieser bemängelte dass meine ELWR (Elektronische Leuchtweitenregulierung) hinüber sei, worauf ich sagte dass das eigentlich nicht sein kann ( ohne dem Guten Herrn irgendwas unterstellen zu wollen! ) denn also ich das Auto vor 2 Jahren im Autohaus geholt habe und dirt der TÜV neu gemacht wurde haben sich die Scheinwerfer beim Lichttest auch nicht "bewegt" wie man es von einer ELWR kennt.

Nun lese ich in einem anderen Forum das der FN2 Bj. 2008 aufgrund der Reflektorscheinwerfer keine ELWR hat sondern dass dies nur Linsenscheinwerfer haben.

Kann mir irgendjemand was dazu sagen?

Falls diese wirklich bei mir vorhanden sind und hinüber sind - woran könnte das liegen?

Ich weiß, Ferndiagnosen sind immer so 'ne Sache, aber evtl. hatte jemand schon einmal das selbe Problem?

Naja, ich habe ja jetzt 4 Wochen Zeit dem Fehler auf den Grund zu gehen ;-)

Danke schon einmal vorab!

Grüße aus Bayern

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16 Antworten

Kann keine 100%ige Antwort geben, aber wenn du kein Xenon hast, dann sollte links neben dem Lenkrad die LWR sein und die muss funktionieren. Die BJ 07-08 des Type R hatten als Standardausführung Halogen, meine ich. Das war aber garantiert das gleiche, wie ich es auch im Type S hatte und da war eine LWR vorhanden, welche auch funktionierte.

Themenstarteram 12. April 2016 um 16:43

Hey,

Ich hab Xenon, wenn ich das Licht anschalte wird es kurz etwas dunkel und dann langsam hell ( so wies bei xenon läuft, oder? )

Aber was der Tüv meint was nicht passt ist eben die ELWR. Haben uns hinten in den Kofferraum gestellt aber die Scheinwerfer blieben immer auf gleicher Höhe stehen und haben sich nicht verstellt.

Ich versteh's nicht, wie gesagt, der TÜV im Autohaus damals war kein Problem.

Ich weiß grad echt nicht was ich machen könnte.

Danke für Deine Antwort, Knight!

Themenstarteram 12. April 2016 um 16:43

PS: Sorry für Doppelposting: Meiner ist Baujahr 2008.

Ok, also bei Xenon ist eine automatische LWR eingebaut. Das war bei meinem FN2 auch. Ist meines Wissens wirklich Pflicht. Die Blendwirkung von Xenon wird als so hoch eingestuft, dass man da dem Autofahrer das korrekte Einstellen nicht zutraut.

Ich habe es bei meinem FN2 nie explizit ausprobiert, aber der Tüv hat nie etwas bemängelty

Themenstarteram 12. April 2016 um 17:41

Geht mir absolut nicht ein. Unterhalte mich grad mit nem Kollegen aus England, der sagte wenn die LWRS wirklich kaputt sind brauch ich 2 komplett neue Scheinwerfer... Es kann doch nicht sein das beide "gleichzeitig" kaputt werden...

Kann es sein das es daran liegt das ich die Standlichter getauscht habe?

Oder das ich die Batterie getauscht habe ? Quasi das man sie neu anlernen muss oder sonstwas?...

Da fragst du mich zu viel. Aber am Standlicht sollte es ja nicht liegen. Aber wer weiß ...

Das bei Ausfall einiger Bautteile ganze Scheinwerfer getauscht werden müssen, gibt es bei manchen Herstellern. Hatte das bei Honda noch nicht, kann dazu also nix sagen.

Themenstarteram 12. April 2016 um 17:58

Okay. Na mal sehen, evtl. lags ander Batterie. Lad heute über Nacht mal eine die ich morgen dann anklemmen werde, dann seh ich weiter. Evtl. melden sich noch andere Leute die damit mehr Ahnung oder Erfahrung mit meinem "problemchen" gemacht haben?

Grüße und schönen Abend!

Ist bei den Temperaturen sicher nicht mehr relevant, aber bei mir waren die Lastsensoren an Vorder- und Hinterachse mit Schnee und Eis zu und haben deshalb keine Fahrzeugneigung registriert. Hat der nette TüV Mensch gereinigt und alles war gut. :)

Themenstarteram 13. April 2016 um 7:09

Hm... Aber da Schnee und Eis jetzt ja erstmal Geschichte ist wird's daran nicht liegen können, oder? :-/

am 13. April 2016 um 17:47

Alle Scheinwerfer müssen eine Leuchtweitenregelung haben. Einen Unterschied gibt es nur zwischen einer automatischen Regelung und jener mit einem Rädchen im Cockpit. Xenon und die stärkeren LED-Systeme müssen die Automatik haben. Der Prüfer hat bei der Hauptuntersuchung keine Wahl. Ist die Leuchtweitenregelung kaputt, muss er auf „erhebliche Mängel“ erkennen und die Plakette verweigern.

Grüße Fritz Lorek

Auch wenn ich jetzt gleich wieder gesteinigt werde - ich würde einfach zu einem anderen Tüv gehen. :-)

Genau, zur Not einfach fünf oder sechs Prüfer ausprobieren. Manchmal hilft auch so ein Umschlag mit mehreren Hundertern. Und dass man für das Geld auch einfach die Reparatur machen könnte ist egal. Der Reiz zählt! Nicht wahr?

Themenstarteram 17. April 2016 um 9:30

Hi zusammen!

Sorry, mein Post wurde wohl nicht hochgeladen.

Und zwar: Problem war der Sensor an der Hinterachse. Dieser war brutal verdreckt. Trotz regelmäßigen Unterbodenwäschen. Dieser wurde einfach gereinigt und siehe da - tadaaa - funktioniert alles wieder einwandfrei.

Aber was mich doch gewundert hat ist - das die Reflketorscheinwerfer ( Wie wir sie ja im Fn2 Type R haben ) sich beim einschalten nicht so sehr sichtbar wie die Linsenscheinwerfer - erst nach oben, dann nach unten und anschliessend ausmitteln.

Grüße

Das ist aber auch nicht bei allen Scheinwerfern gleich. Mercedes hat es sehr extrem zB. Bei anderen Herstellern sieht man es deutlich weniger.

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