TÜV
Nabend zusammen.
Hab da mal ne frage zum Thema TÜV.
Meiner ist seit März 2015 abgelaufen.
Heute, sah ich an meinem Auto, das vor dem Kino stand (kein Parkplatz)
Einen Polizeiwagen stehen und einen Polizisten der sich die Plakette ansah.
Jetzt meine Frage, macht es für die Konsequenzen die sich aus der HU-Überschreitung ergeben
Einen Unterschied ob die polizei mich bei einer Verkehrskontrolle erwischt, oder das Auto im geparkten Zustand?
Danke im Voraus
Beste Antwort im Thema
Zitat:
@gammoncrack schrieb am 20. Januar 2016 um 11:24:56 Uhr:
Zitat:
@mdriver10 schrieb am 19. Januar 2016 um 23:14:46 Uhr:
Selbst auf dem Privatgrunstück würde es keinen Unterschied machen, das dachte ich auch mal, leider ist es anders. ..du zahlst trotzdem. ..lg Michael
Das nützt nur etwas, wenn es sich um ein "abgschlossenes" Privatgrundstück handelt. Sobald es "öffentlich" zugänglich ist, muss eine gültige TÜV-Plakette vorhanden sein.
Nein, nein und nochmals nein. Und selbst wenn euer ominöses Privatgrundstück mit einer 10m dicken und 20m hohen Mauer umgeben ist, ihr einen Sicherheitsdienst patrouillieren lasst und man nur über eine einzige Straße mit 37 Schranken hinkommt...solange das Fahrzeug zugelassen ist, unterliegt es der Untersuchungspflicht. Das kann doch echt nicht so schwer zu kapieren sein. Steht ja nun auch schon drölfmal hier im Thread...
Nochmal: zugelassenes Fahrzeug = untersuchungspflichtiges Fahrzeug!
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120 Antworten
Ist völlig egal, wo man den TÜV macht, da es eine bundesweite Regelung ist. Gibt in der Auslegung sicherlich kleinere Unterschiede und die Preise sind auch nicht überall gleich, aber sonst spielt es absolut keine Rolle. Du kannst den TÜV sogar mit ausländischen Kennzeichen in einem Bundesland machen und das Auto dann mit dem Testbericht in einem anderen Bundesland zulassen, habe ich selber schon gemacht.