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Tüv Abgelaufen - Zwangsstillegung

Themenstarteram 21. Juli 2019 um 16:06

Hallo,

ich habe da ein Problem. Die HU ist seit 2,5 Monaten abgelaufen.

Ich habe am 19.07 einen Brief erhalten, mit der Forderung eine gültige HU Plakette bis zum 16.07 vorzuweisen sonst wird eine Zwangsstilllegung veranlasst. Der Brief wurde am 12.07 verfasst, der Poststempel ist auf den 15.07 datiert. Das war der erste und einzige Brief bezügl. der abgelaufenen HU.

Meine Frage ist ob es Seitens der Behörde auch Regelungen gibt, wie Fristen festzulegen sind. Der 12. war ein Freitag und dann jemanden nur 5 Tage Zeit zu geben wenn der Brief noch verschickt werden muss und dazwischen noch ein Wochenende ist, halte ich für nicht angemessen. Es ist vielleicht nicht damit zu rechnen dass der Brief 4 Tage unterwegs ist aber selbst wenn er nur einen Tag unterwegs gewesen wäre, hätte ich ihn erst am 16.07 bekommen.

Kennt sich da jemand aus?

Beste Antwort im Thema

@ Neuhier12345,

wenn du den Empfang nicht bestätigen musstest, so würde ich den Schrieb gepflegt im Reißwolf entsorgen.

Gleichzeitig den Finger aus dem Bobbes und die HU bestehen und dann so tun als wäre nichts gewesen.

 

Gruß

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Ein zugelassener Pkw muss jederzeit eine HU bestehen können. Es gibt Prüfstützpunkte wo man ohne Termin aufschlagen kann. Nach 30 Minuten ist die neue HU bescheinigt oder - je nach Art und Umfang der Mängel - eine Wiedervorführung oder der Abschlepper angesagt. Die HU war bereits 2,5 Monate abgelaufen ....

ich kann das mit diesen extrem kurzen Fristen kaum glauben.

Das ist ja selbst bei bestem Willen kaum zu schaffen.

Lade mal das Schreiben als Bilddatei hoch (kannst ja persönliches schwärzen).

zumal, hier bei uns stand mal ne karre mit 8 monaten TÜV überzogen

Themenstarteram 21. Juli 2019 um 16:22

@Berlin-Paul

Das ist mir bewusst. Es geht auch nicht darum mein Versäumnis zu relativieren sondern meine Frage war ob es Regelungen gibt, die gewährleisten, dass man vor der gesetzten Frist den Brief überhaut erhält.

der genannte Termin ist doch eh rum, schreib denen, du warst im Urlaub und dass du um Fristverlängerung bittest.

@ Neuhier12345,

wenn du den Empfang nicht bestätigen musstest, so würde ich den Schrieb gepflegt im Reißwolf entsorgen.

Gleichzeitig den Finger aus dem Bobbes und die HU bestehen und dann so tun als wäre nichts gewesen.

 

Gruß

überhaupt... STILLLEGUNG wg. abgelaufener HU?! Und das bei "nur" 2,5 Monaten?!

Von wem kam denn das Schreiben bzw. wer wurde auf die abgelaufene HU aufmerksam?

Ich bin auch schon mal mit ewig abgelaufener HU rumgefahren... bis 8 Monate überziehen kostete da nur mal 25€... von Stilllegung hieß es da nichts. Sehr merkwürdig dein Fall wie ich finde...

Themenstarteram 21. Juli 2019 um 16:33

Ja das werde ich tun. Ich rufe da morgen an und fahre gleich danach zum Tüv. Ich hoffe nur, die haben noch keinen losgeschickt, der meine Plakette abkratzen wollte.

Themenstarteram 21. Juli 2019 um 16:38

Der Brief kam von der Zulassungsstelle. Wer meine Plakette kontrolliert hat, steht gar nicht drauf. War ein normale Brief, kein einschreiben oder ähnlches..

Das nimmt etwas die Sorge.. Danke für eure Meinungen!

Den Anruf bei der Zulassungsstelle kannst du dir sparen und stattdessen gleich zu TÜV / DEKRA fahren.

nochmal: poste den Brief, das würde sicher einige interessieren.

Zitat:

@Neuhier12345 schrieb am 21. Juli 2019 um 18:38:43 Uhr:

Der Brief kam von der Zulassungsstelle. Wer meine Plakette kontrolliert hat, steht gar nicht drauf. War ein normale Brief, kein einschreiben oder ähnlches..

Das nimmt etwas die Sorge.. Danke für eure Meinungen!

Der erste Brief ist ja nur die Aufforderung, dass Du nun endlich mal Deine HU durchführen lassen sollst. Tust Du dies nicht, bekommst Du den nächsten, der ist dann gelb und wird förmlich zugestellt. Kostet dementsprechend schon eine VerwaltungsGebühr und enthält die BetriebsUntersagung,meist auch mit Androhung der sofortigen Vollziehung. Wenn Du nach dem gelben nicht reagierst und Dein Fzg durch die HU bringst, dann steht irgenwann jemand an Deinen Fzg und entfernt die Siegel.

 

Und entgegen Deiner Aussage, liest sich Dein EröffnungsPost genauso,als ob Du Dein Versäumnis/bewusstes Überziehen der HU relativieren möchtest.

Es ist auch völlig egal,wer die abgelaufene HU festgestellt hat, der Tatbestand fehlende HU ist erfüllt und die Zulassungsstelle hat Kenntnis davon,also wird das Verfahren wegen nicht nachgewiesener HU durchgeführt.

Gruß M

Darum geht’s doch gar nicht im Kern, sondern um die ungewöhnlich kurze Fristsetzung. Da ändert es gar nix dran, wie lange die HU schon überzogen ist oder wer das wann festgestellt hat...

Ich persönlich halte die Frist für unangemessen, wenn sie absichtlich (und tatsächlich) so gesetzt ist, könnte mir allerdings eher vorstellen, dass hier ein Fehler vorliegt und man sich im Monat vertan/vertippt hat.

Themenstarteram 21. Juli 2019 um 17:20

@windelexpress In meinem Eröffnungspost habe ich genau die Frage gestellt, die sich mir gestellt hat, nach dem ich am 19. einen Brief bekomme habe der mir aufforderte bis zum 16. etwas einzureichen. Wo relativiere ich da? Ich kenne mich einfach bei solchen Angelegenheiten nicht aus, das ist alles.

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