Tagesfahrlicht
Hi,
ich benötige bitte eure Hilfe:
Ich habe am Fr. das Tagesfahrlicht beim Freundlichen freischalten lassen, kostete ca. 20 EUR.
Mein Fahrzeug: MJ2005, Comfortline (also mit CH/LH. Regensensor usw), NSW
Standardmäßig hat der Elektriker nun folgendes freigeschaltet:
Version "Skandinavien" lt. "openobd.org" (hatte ich ausgedruckt und mitgenommen)
-Frontscheinwerfer an, Leuchtkraft 92%
-Standlicht an
-Rückleuchten an inkl. Kennzeichenbeleuchtung
-Armaturen- u. Schalterbeleuchtung innen aus
Das alles also ab "Zündung an", Schalterstellung "aus".
Dies ist die Standardversion, wenn ihr das freischalten lässt.
Nun habe ich noch eine Dimmung einstellen lassen, 75% (Byte 8 / 48).
Meine Frage an euch:
Wie lautet der lange Code für die Version Tagesfahrlicht "Nordamerika" ?
Denn hier leuchten nur die Frontscheinwerfer, sonst nichts.
Der Freundliche zuckte hier nur die Schultern...er hatte leider keine Ahnung, welchen Code er da einstellen sollte.
Wie gesagt, ich hatte alles von "openobd.org" ausgedruckt.
Aber der Elekriker musste kapitulieren..
Weiß jemand von euch den langen Code für TFL Nordamerika ??
63 Antworten
Zitat:
Original geschrieben von muelma4
Das Dimmen ist nicht erlaubt.
Gruß,
M.
Das sehe ich auch so...
Zwar steht nicht in der StVZO, dass das Dimmen verboten ist, aber es steht zum Beispiel auch nicht drin, dass ich die Scheinwerfer nicht zukleben darf....
Alle Teile am Fahrzeug sind geprüft und haben für ihre Form, Beschaffenheit und ihre Funktion eine Betriebserlaubnis.
Veränderungen an solchen Einrichtungen - auch an lichttechnischen - lassen unweigerlich die Betrieberlaubnis erlöschen. Das sollte eigentlich hinreichend bekannt sein. Solange also das Dimmen der Hauptscheinwerfer (Abblendlicht) in Verbindung mit der Funktion als Tagfahrlicht nicht ausdrücklich genehmigt wird, bleib es nach den Vorschriften der Straßenverkehrszulassungsordnung (StVZO) unzulässig.
Und nun für die, die wieder mit den Tagfahrleuchten
kommen:
Tagfahrleuchten sind eben genau als solche entwickelt, zugelassen und dürfen dafür verwendet werden.....
Beim Alpenvolk südlich von Bayern - wo ja jüngst die Tagfahrlichtpflicht eingeführt wurde, haben bezüglich des Dimmens eine klare Regelung gefunden:
Dort darf das Licht nur soweit gedimmt werden, bis die Grenze der vorgeschriebenen Mindestleuchtweite für Abblendlicht erreicht wird....
(wurde hier alles im Sommer schon mal ausführlich berichtet).
Zitat:
Original geschrieben von Maik380
Also ist es legel beim TFL nur die hauptscheinwerfer in einer dimmung von meinetwegen 50% laufen zu lassen 😉.
Alles klar, das ist mal ein Wort...
Wenn du das bei dir hast einstellen lassen, mach doch bitte mal ein Foto...
Zitat:
Original geschrieben von tazbanx
Alles klar, das ist mal ein Wort...
Wenn du das bei dir hast einstellen lassen, mach doch bitte mal ein Foto...
Ja wenn....
Mein 🙂 hat mir erst mal nen termin nächste woche gegeben 🙄
@bvb09uwe
Es werden ja ausschließlich die scheinwerfer im tagfahrlicht modus gedimmt, das abblendlicht brennt dann immer noch normal wenn man es anschalte.
Ich lasse jetzt locker ich will es wissen und hole mir aus anderer quelle nochmal erfahrungen.
Gruss
Maik
Regelung Tagfahrlicht in ÖSILAND
Die derzeitige Regelung hier in ösiland:Zitat:
Original geschrieben von bvb09uwe
.....Solange also das Dimmen der Hauptscheinwerfer (Abblendlicht) in Verbindung mit der Funktion als Tagfahrlicht nicht ausdrücklich genehmigt wird, bleib es nach den Vorschriften der Straßenverkehrszulassungsordnung (StVZO) unzulässig.
.....
Beim Alpenvolk südlich von Bayern - wo ja jüngst die Tagfahrlichtpflicht eingeführt wurde, haben bezüglich des Dimmens eine klare Regelung gefunden:Dort darf das Licht nur soweit gedimmt werden, bis die Grenze der vorgeschriebenen Mindestleuchtweite für Abblendlicht erreicht wird....
(wurde hier alles im Sommer schon mal ausführlich berichtet).
Die folgenden Lichtquellen sind bei Tag und guter Sicht im Ortsgebiet und im Freiland erlaubt:
Serienmäßiges Abblendlicht - damit ist die komplette Fahrzeugbeleuchtung gemeinsam mit Begrenzungslicht, Kennzeichenleuchten und Schlussleuchten gemeint.
Spezielle Tagfahrleuchten, die sich beim Betätigen der Zündung ein- bzw ausschalten; außer Begrenzungslicht dürfen andere Leuchten nicht gleichzeitig brennen. Eine Blendwirkung ist durch Tagfahrleuchten praktisch ausgeschlossen, der Kraftstoffverbrauch ist deutlich geringer als bei Verwendung von Abblendlicht.
Abblendscheinwerfer alleine in voller Leistung, ohne dass gleichzeitig Schlussleuchten und weitere Leuchten brennen. Derartige Schaltungen, die meist mit der Zündung geschaltet werden, bieten manche Fahrzeughersteller als "serienmäßiges Tagfahrlicht" an.
Abblendscheinwerfer alleine, aber mit elektronisch reduzierter Leistung. Die Leuchtstärke muss so stark sein, dass die gesetzlich festgelegten Werte erreicht werden
Quelle: hier
Interessant wäre nun, zu wissen, ob ich mit gedimmten Abblendscheinwerfer - hier in ösiland ja per Gesetz erlaubt - in Deutschland gegen die StVZO (Zitat: bvb09uwe) verstosse... 😕😕
grüsse,
linus71
hi there!
ich kann mir nicht vorstellen, daß ich in D strafe zahle, weil ich ein abgedimmtes Ö-licht habe ... weiters: der unterschied it so gering, das ist fast nicht zu erkennen - nur beim "umschalten vor der mauer" merkt man einen kleinen, feinen unterschied....
in Ö war bisher das fahren mit begrenzungslicht auch nicht so erlaubt, wie es die schweden schon immer tun und ich glaub nicht, daß da je ein urlauber strafe gezahlt hat....
cheers, jochen
Da hast Du wohl recht, wer sieht das auch bzw. wer kann das nachmessen?
Es sollte jedoch berücksichtigt werden, dass Abblendlicht an sonnigen Tagen kaum zu erkennen ist. Wenn es dann noch reduziert wird, ist der Vorteil beim geshen werden auf die Fahrsituationen im Schatten begrenzt.
Die optimale Wirkung erreicht man nur mit echten Tagfahrleuchten gemäß ECE - Regelung 87.
Der einzige Großserienhersteller der seinen Kunden dies Anbieten kann, ist Audi mit den Modellen A8, A6 und A4.
Alles andere ist "nur" Abblendlicht und kann bequem und sogar kostenlos von Hand eingeschaltet werden. Es ist daher nur ein Kompromiss, nicht mehr und nicht weniger.
Der Sicherheitsgewinn bei der generellen Nutzung von Licht am Tag bleibt natürlich weiterhin unbestritten.
Gruß,
M.
Zitat:
Original geschrieben von yochen
hi there!
ich kann mir nicht vorstellen, daß ich in D strafe zahle, weil ich ein abgedimmtes Ö-licht habe ... weiters: der unterschied it so gering, das ist fast nicht zu erkennen - nur beim "umschalten vor der mauer" merkt man einen kleinen, feinen unterschied....
in Ö war bisher das fahren mit begrenzungslicht auch nicht so erlaubt, wie es die schweden schon immer tun und ich glaub nicht, daß da je ein urlauber strafe gezahlt hat....
cheers, jochen
zunächst, dimmen ist verboten, im gesetzestext steht, dass das licht "der gesetzeslage gemäß" elektronisch geregelt werden darf, das heißt aber nicht, dass ich z.b. auf 70% dimmen darf, sondern nur, dass der normrichtwert einzuhalten ist.
ein urlauber, der ein anders eingestelltes fahrlicht hat, hat ja die möglichkeit sein abblendlicht einzuschalten.
dass nicht gestraft wird, darauf würde ich mich nicht verlassen, irgendwann im kommenden frühjahr - ich weiß das momentan nicht, ist die schonfrist vorbei und dann wird gestraft. tausende urlauber, die die autobahn benutzen zahlen - sehr zur freude des österreichischen staates - die pickerlstrafe und die wurde für nächstes jahr saftigst erhöht.
also. abblendlicht an und auf geht´s zum skifahren ins össiland.
m.f.g.
hans
der gesetzestext wurde an früherer stelle schon gepostet.
Ich habe heute nochmal jemand anders von der DEKRA an der hand gehabt und gefragt, auch ihm ist nichts bekannt das man das licht nicht dimmen darf, also ist es in deutschland erlaubt.
Vieleicht wird das irgendwann mal kommen das es verboten ist, aber bis jetzt defintiv noch nicht und wenn wird es halt wieder umprogramiert 😉.
Gruss
Maik
Ich hab bei der Dekra nachgefragt.
Nordamerika Standlicht ist nicht erlaubt in D, weil es ja möglich ist, das Frontlicht ohne Heck-und Nummernschildbeleuchtung an zu machen. Dies würde es ermöglichen vor der Polizei bei Nacht unerkannt zu "entkommen"!
So das offizielle Statement.
Sinn und Unsinn möchte ich nicht erörtern!
STVZO
§ 49a Lichttechnische Einrichtungen, allgemeine Grundsätze.
Abs.5:
(5) Alle nach vorn wirkenden lichttechnischen Einrichtungen dürfen nur zusammen mit den Schlussleuchten und der Kennzeichenbeleuchtung einschaltbar sein. Dies gilt nicht für
1. Parkleuchten,
2. Fahrtrichtungsanzeiger,
3. die Abgabe von Leuchtzeichen (§ 16 Abs. 1 der Straßenverkehrs-Ordnung),
...."
Ciao!
Zitat:
Original geschrieben von suave081
Ich hab bei der Dekra nachgefragt.
Nordamerika Standlicht ist nicht erlaubt in D, weil es ja möglich ist, das Frontlicht ohne Heck-und Nummernschildbeleuchtung an zu machen. Dies würde es ermöglichen vor der Polizei bei Nacht unerkannt zu "entkommen"!
Dann dürften man nach dieser aussage ja gar keine tagfahrleuchten verbauen 🙄.
Der gesetzestext der STVZO wurde demhingehend aber schon geändert, seit neuesten dürfen aber nur als TFL die frontscheinwerfer seperat leuchten.
Gruss
Maik
Zitat:
Original geschrieben von Gnubbel
Abs.5:
(5) Alle nach vorn wirkenden lichttechnischen Einrichtungen dürfen nur zusammen mit den Schlussleuchten und der Kennzeichenbeleuchtung einschaltbar sein. Dies gilt nicht für1. Parkleuchten,
2. Fahrtrichtungsanzeiger,
3. die Abgabe von Leuchtzeichen (§ 16 Abs. 1 der Straßenverkehrs-Ordnung),
...."
Was soll das denn? Wenn schon die StVZO zitieren, dann vollständig:
(5) Alle nach vorn wirkenden lichttechnischen Einrichtungen dürfen nur zusammen mit den Schlussleuchten und der Kennzeichenbeleuchtung einschaltbar sein. Dies gilt nicht für
1. Parkleuchten,
2. Fahrtrichtungsanzeiger,
3. die Abgabe von Leuchtzeichen (§ 16 Abs. 1 der Straßenverkehrs-Ordnung),
4. Arbeitsscheinwerfer an
a) land- oder forstwirtschaftlichen Zugmaschinen und
b) land- oder forstwirtschaftlichen Arbeitsmaschinen,
5. Tagfahrleuchten, die den im Anhang zu dieser Vorschrift genannten Bestimmungen entsprechen.
Tagfahrleuchten dürfen nach vorn leuchten während die gesamte restliche Beleuchtung abgeschaltet ist. Das ist ja auch Sinn der Sache, nämlich Energie bzw. Kraftstoff und Leuchtmittelverschleiß einsparen gegenüber der vollständigen Beleuchtung. Ansonsten könnten wir ja alle mit vollständiger Beleuchtung herumfahren.
Gruß
Karsten
Das bezog sich auf die Umcodierung des Abblendlichts auf die Art und Weise, das nur das Abblendlicht leuchtet und sonst nix. Das Tagfahrleuchten zulässig sind, ging schon aus dem Thread hervor. Sonst würden Neufahrzeuge in Deutschland nicht mit TFL angeboten werden.
Viele Fragen sind ohnehin mit etwas googeln selbst zu beantworten...
Ciao!
Hallo Maik,
wenn Du diese Woche einen Termin beim Freundlichen hast zum Aktivieren des Nordamerika-TFL: Wäre es möglich, uns die vollständige lange Codierung (evtl. Dimmung 50%) hierfür mitzuteilen ?
Das Problem ist, dass die Freundlichen meist zu doof für so was sind... jedenfalls in meiner Gegend (Celle/Hannover).
Wäre super nett von Dir.
Zitat:
Original geschrieben von bluegraphitGolf
... Wäre es möglich, uns die vollständige lange Codierung (evtl. Dimmung 50%) hierfür mitzuteilen ?
Uiuiiii, da wär ich aber vorsichtig! Je nach Ausrüstung, Modelljahr und Softwarestand kann das kopieren einer
ganzen langen Codierungaber ganz bös in die Hosen gehen. Wenn schon, dann
nur die gewünschte Funktion! Oder lass Dir
Deinelange Codierung auslesen, dann soll sie jemand anpassen der das kann, und dann lass sie Dir vom Dealer wieder zurückschreiben.
Oder wend Dich an jemand, der Dir das Ganze direkt umprogrammiert (Liste in www.openobd.org).
Gruss: Peter (aus der Schweiz)