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Tachoscheiben/Anzahl

Themenstarteram 16. Dezember 2009 um 20:53

Hallo

Bin ein 1-Mann-Unternehmen mit Fahrzeug 3,5 t.

Gestern wurde ich von der Polizei angehalten. Nach dem man keine Mängel fand, widmete man sich mit größter Hingabe meinen Tacho scheiben. Verstöße gab es keine, nur was den Herren zur Meldung an das Gewerbeaufsichtsamt bewog war die Anzahl der Tachoscheiben die ich mittlerweile im Fahrzeug gesammelt hatte. Er machte sich auch noch die Mühe sie zu zählen. Es waren 155. Meine Frage ist nun: Ist das ein Grund eine Meldung an das Gewerbeaufsichtsamt zu machen? Wie viele Tachoscheiben darf man denn im Auto haben?

Beste Antwort im Thema

Die Gewerbeaufsicht muss adhoc-Kontrollen durchführen können. Hierfür sind die Tätigkeitsnachweise im Büro so aufzubewahren, dass eine lückenlose Dokumentation entsteht. Daher hat auch der Unternehmer die Tachoscheiben, welche nicht mehr der Mitführungspflicht unterliegen, unverzüglich (!!!) im Büro zu lagern. Achja, die Dokumente müssen auch noch geschützt aufbewahrt werden. Auch das nicht rechtzeitige Vernichten wird bestraft.

Eine Auskunft nicht, nicht richtig, nicht vollständig oder nicht rechtzeitig zu erteilen oder eine Unterlage nicht oder nicht rechtzeitig aushändigen oder einsenden oder zur Verfügung zu stellen kostet je Fall 750,- Euro.

Ein Schaublatt nicht oder nicht für die vorgeschriebene Dauer aufbewahren kostet je Schaublatt 750,- Euro.

Nicht rechtzeitige Vernichtung von Schaublättern oder Fahrerkartendaten kostet je Fall 500,- Euro.

Nicht für eine lückenlose Dokumentation und Datensicherung sorgt kostet je 24-Stunden-Zeitraum 750,- Euro.

Die Daten sowie dei Schaublätter und die zu fertigenden Ausdrucke nicht gegen Verlust und Beschädigung sichert kostet je angefangene Woche 500,- Euro.

Für diese Bußgelder muss eine alte Oma ziemlich lange stricken! Heute muss man sich als Transportunternehmer ziemlich genau auskennen, ansonsten kann man die erzielten Frachtraten gleich an die Bußgeldstelle überweisen lassen.

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Du darfst max. 28 Schaublätter im Fahrzeug haben, der Rest muss mindestens 1 Jahr im Betrieb aufbewahrt werden.

Die letzten 28 Tage und dazu zählen auch z.B. Samstage, an denen du nicht unbedingt gefahren sein mußt, also nicht die letzten 28 Scheiben.

Zitat:

Original geschrieben von schmonses

Die letzten 28 Tage, nicht die letzten 28 Scheiben.

Genau die letzten 28 Tage und keine mehr sonst wird es teuer. Und für jeden Samstag den du nicht gearbeitet hast eine Urlaubsbescheinigung.

Obwohl es bei einem Selbstfahrenden Unternehmer sicherlich auch Auslegungssache ist in welchem Büro und was man als solches bezeichnen mag. Mein Truck - mein Büro ;)

Zitat:

Original geschrieben von Schwaba1971

Und für jeden Samstag den du nicht gearbeitet hast eine Urlaubsbescheinigung.

Habe ich bisher noch nie gebraucht, denn die Samstage sind eher die Ausnahme, wenn da mal gefahren wird. Wurde auch bei keiner Kontrolle anders gehandhabt.

Warum für Samstags eine Urlaubsbescheinigung? Es kann auch ein Schaublatt am Wochenende eingelegt werden, und so komme ich auf 28 Schaublätter.

Zitat:

Original geschrieben von Schraubaer85

Es kann auch ein Schaublatt am Wochenende eingelegt werden, und so komme ich auf 28 Schaublätter.

Wenn ich nicht fahre, brauche ich auch nichts aufzeichnen also nichts einlegen - eine Blindscheibe allenfalls.

Richtig, wenn du nicht fährst brauchst du nichts aufzeichnen, sehrwohl musst du allerdings deine Wochenendruhezeit aufzeichnen bzw. nachweisen. Wenn das Fahrzeug vor der eigenen Haustür steht, können am Wochenende auch Schaublätter eingelegt werden. Es muss jeder für sich entscheiden welche Wahl er trifft, entweder Tätigkeitsnachweis maschienenschriftlich ausfüllen oder eben Schaublätter einlegen.

Zitat:

Original geschrieben von Schraubaer85

Wenn das Fahrzeug vor der eigenen Haustür steht, können am Wochenende auch Schaublätter eingelegt werden.

Wo wir wieder beim Thema ,,Selbstfahrender Unternehmer" sind.

Zitat:

Original geschrieben von Schraubaer85

Warum für Samstags eine Urlaubsbescheinigung? Es kann auch ein Schaublatt am Wochenende eingelegt werden, und so komme ich auf 28 Schaublätter.

Da ich aber die Karte habe und abends rausnehmen muss weil 2 Mann Schicht musste ich schon für das fehlen des Urlaubsscheines bezahlen weil die rennleitung sagt ich könne ja einen anderen Lkw gefahren sein.

Jetzt mal eine ganz doofe Frage, ich fahre nur PKW privat und ab und zu dienstlich mal ein Sonder-Kfz (Krankenwagen) und habe daher keine Ahnung von Tachoscheiben: Was ist so schlimm an vielen Tachoscheiben? Zu wenig - klar.

Oder ist das so ein Fall von: "Das steht da so, das haben wir schon immer so gemacht, da könnte ja jeder kommen!"?

Die Gewerbeaufsicht muss adhoc-Kontrollen durchführen können. Hierfür sind die Tätigkeitsnachweise im Büro so aufzubewahren, dass eine lückenlose Dokumentation entsteht. Daher hat auch der Unternehmer die Tachoscheiben, welche nicht mehr der Mitführungspflicht unterliegen, unverzüglich (!!!) im Büro zu lagern. Achja, die Dokumente müssen auch noch geschützt aufbewahrt werden. Auch das nicht rechtzeitige Vernichten wird bestraft.

Eine Auskunft nicht, nicht richtig, nicht vollständig oder nicht rechtzeitig zu erteilen oder eine Unterlage nicht oder nicht rechtzeitig aushändigen oder einsenden oder zur Verfügung zu stellen kostet je Fall 750,- Euro.

Ein Schaublatt nicht oder nicht für die vorgeschriebene Dauer aufbewahren kostet je Schaublatt 750,- Euro.

Nicht rechtzeitige Vernichtung von Schaublättern oder Fahrerkartendaten kostet je Fall 500,- Euro.

Nicht für eine lückenlose Dokumentation und Datensicherung sorgt kostet je 24-Stunden-Zeitraum 750,- Euro.

Die Daten sowie dei Schaublätter und die zu fertigenden Ausdrucke nicht gegen Verlust und Beschädigung sichert kostet je angefangene Woche 500,- Euro.

Für diese Bußgelder muss eine alte Oma ziemlich lange stricken! Heute muss man sich als Transportunternehmer ziemlich genau auskennen, ansonsten kann man die erzielten Frachtraten gleich an die Bußgeldstelle überweisen lassen.

Zitat:

Original geschrieben von ScaniaChris

Die Gewerbeaufsicht muss adhoc-Kontrollen durchführen können.

Und der selbstständige Fahrer, der kein Büro im eigentlichen Sinne hat, sondern eine Aktenablage zu Hause und halt seinen LKW?

Zitat:

Original geschrieben von ScaniaChris

Auch das nicht rechtzeitige Vernichten wird bestraft.

Ok, das wird schon langsam albern. Ich werde dafür bestraft, wenn ich (meinetwegen für die Statistik oder weil ich die Scheiben schön finde) sie länger als nötig aufbewahre?

Die Pflichten von Fahrer und Unternehmer sind auhc hier in dem Link gut nachzulesen

http://www.dekra.net/.../show.php3?id=2996&nodeid=318

Auch eine Ablage zu Hause ist besser als irgendwo im LKW. Irgendwo muss er ja auch mal Abrechnungen und sonstige betriebliche Arbeiten samt Unterlagen erledigen

sagen wir mal so, wer vorgaben nicht erfüllen kann und will, sollte vieleicht eine andere Berufswahl treffen und nicht zuletzt wird ein Unternehmer bei der Fachkundeprüfung, die er ablegen muss, ausreichend über genau diese Belange informiert

Die Fachkundeprüfung besteht zum Großteil aus Kalkulationen. So genau werden die Details zur Aufbewahrung von Tätigkeitsnachweisen nicht besprochen.

Die Tachoscheiben sind sicher und geordnet aufzubewahren. Für beides ist im LKW nicht recht der Platz.

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