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Strafzettel Österreich

Themenstarteram 22. Januar 2013 um 13:06

Hallo,

ich hab hierzu keine aktuellen posts gefunden, deshalb frage ich mal nach. Ich habe eine Anonymverfügung aus Österreich bekommen, wegen Abstand. jetzt habe ioch das hier gefunden:

http://www.bussgeldkatalog.ws/eu-strafzettel/

Dort steht folgendes:

Deutsche Raser bleiben ungeschoren

Ab 2007 werden Geldstrafen für zu schnelles Fahren von allen anderen EU-Staaten anerkannt und ab 70 Euro auch vollstreckt. Deutsche Raser können auf österreichischen Autobahnen den Radarblitz in ihrem Rückspiegel dennoch auch in Zukunft gelassen zur Kenntnis nehmen. Denn sie können wie bisher nicht belangt werden.

Das liegt an einem kleinen Zusatz im EU-Gesetz, erläuterte die deutsche Justizministerin Brigitte Zypries am Donnerstag in Brüssel: Die Strafen gegen Deutsche können in Deutschland nur eingetrieben werden, wenn das nicht gegen nationale Standards verstößt.

Nach deutschem Recht muss einem Lenker aber persönlich nachgewiesen werden, dass er beim Rasen am Steuer saß.

Gern genutztes Schlupfloch

Da das österreichische Radar nur die Nummerntafel aufnimmt, kann der Fahrzeugbesitzer behaupten, er sei nicht selber gefahren.

Mit diesem Vorwand weigern sich schon heute deutsche Lenker, österreichische Strafen für Geschwindigkeitsübertretungen zu zahlen, obwohl es zwischen den beiden Ländern ein Abkommen zur Einhebung der Beträge gibt.

In Deutschland wird inzwischen der Lenker auch fotografiert. "Das Kennzeichen alleine nutzt in Deutschland nichts", so Zypries.

GILT DAS NOCH? danke! :)

Beste Antwort im Thema

Zitat:

Wieso blitzen die Österreicher nicht auch von vorne?

Weil wir das durch die Halterhaftung nicht brauchen.

Wenn du nicht weist was mit deinem Auto passiert ist das dein Problem und ich finds ehrlich gesagt gut so.

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Zitat:

@Kai R. schrieb am 10. April 2015 um 11:56:36 Uhr:

ob die Frage nach über 2 Jahren für den TE wohl noch relevant ist?

Für den TE vielleicht nicht, aber für alle anderen, die die Suche benutzen. Und das soll ja man immer erst mal tun, heißt es …

Auf Grund der anderen Gesetzeslage in D als in A wurden seit 2010 auf den österr. Autobahnen Passbildstationen aufgestellt.

NmM ist eine Anonymverfügung erst mal ein vergünstigtes Angebot.

Die Rundablage könnte da uU als die weniger gute Entscheidung herausstellen.

Zitat:

@birscherl schrieb am 10. April 2015 um 13:59:18 Uhr:

Für den TE vielleicht nicht, aber für alle anderen, die die Suche benutzen. Und das soll ja man immer erst mal tun, heißt es …

nur zu, nur zu. Es gibt noch genügend vernachlässigte Threads im Keller von Motor-Talk, um die man sich mal kümmern müsste :D

Es ist aber immer noch sinnvoller, einen vorhandenen Thread zu nutzen, wenn der hundertprozentig zum Thema paßt, als extra einen Neuen zu eröffnen.

Um eine Antwort auf eine Frage zu geben, die zum letzten Mal vor zwei Jahren jemand interessiert hat? Macht Sinn, absolut.

Woher wilst du denn wissen, dass in der Zwischenzeit der thread gar nicht gelesen wurde? Nur weil nichts gepostet wurde, heißt das nicht, dass ein thread niemanden interessiert.

am 1. Mai 2015 um 12:33

Moin Jungs (und Mädels)!

 

Ich muss Birscherl recht geben, der Threat bleibt interessant!

 

War vor einem Monat in Innsbruck. Dort ist mittlerweile die ganze Statt Kurzzeitparkzone (zumindest soweit ich das gesehen hab). Habe immer wieder ein Ticket (max 90 min) gelöst, aber trotzdem zwei Strafzettel erhalten. Die Anonymverfügung kam postwendend, inklusive einer lukrativen Preiserhöhung von 60 % (Mensch, ich sollte mein Geld in Österreich anlegen! ... und das werd ich wohl auch machen :D:D).

Zitat:

@Falschparker-D schrieb am 1. Mai 2015 um 14:33:55 Uhr:

......... Habe immer wieder ein Ticket (max 90 min) gelöst, aber trotzdem zwei Strafzettel erhalten. ..........

Irgendetwas mußt du falsch gemacht haben - normalerweise wird ein Erlagschein hinter den Scheibenwischer gesteckt mit dem du den Betrag einzahlen kannst. Wenn du das nicht tust, kommt postwendend die Anonymverfügung - natürlich etwas teurer. Solltest du die auch nicht bezahlen wird nach einer Frist von (ich glaube) 4 Wochen automatisch eine Anzeige daraus - nochmal teurer.

Auf der Anonymverfügung steht ja drauf was man dir vorwirft.

Geh in dich, überlege für dich ob das Knöllchen gerechtfertigt war, wenn ja bezahle, wenn nein kannst du den ganzen Instanzenweg gehen - was aber dann richtig teuer werden kann.

LG robert

 

Zitat:

@Falschparker-D schrieb am 1. Mai 2015 um 14:33:55 Uhr:

...Habe immer wieder ein Ticket (max 90 min) gelöst, aber trotzdem zwei Strafzettel erhalten. Die Anonymverfügung kam postwendend, inklusive einer lukrativen Preiserhöhung von 60 % ...

Das ist nicht gestattet sobald die max. möglich Parkdauer (in deinem Fall 90 Min.) erreicht ist muß das Fahrzeug entfernt werden. Parkscheine "nachlegen" auch wenn sie bezahlt wurden ist nicht erlaubt.

Grüße

am 2. Mai 2015 um 4:32

Und wenigstens das Auto ein paar Meter versetzen;)

 

Ansonsten zum Aufwaermen alter Threads: Ich bin dankbar wenn man nach einer Loesung sucht und diese auch findet. Das Datum spielt dabei keine Rolle.

Scheisse ist wenn man sucht, aber in jedem Thread nur das Problem und nicht die Loesung findet. Und wenn einer erst 1,2 oder gar 5 Jahre spaeter eine Loesung zu diesem Problem hat, dann gehoert sie in diesen Thread. Der wird in der Suche angezeigt ;)

Zitat:

@kiaora schrieb am 1. Mai 2015 um 14:55:50 Uhr:

Irgendetwas mußt du falsch gemacht haben - normalerweise wird ein Erlagschein hinter den Scheibenwischer gesteckt mit dem du den Betrag einzahlen kannst.

Der kann aber auch vom Wind oder Passanten entfernt, oder beim losfahren übersehen worden sein.

Zitat:

@MvM schrieb am 2. Mai 2015 um 07:13:09 Uhr:

Der kann aber auch vom Wind oder Passanten entfernt, oder beim losfahren übersehen worden sein.

Wieso weiß er dann, dass die Anonymverfügung um 60% teurer ist als der Betrag auf dem Strafzettel, folglich muß er ihn gelesen haben - weggeworfen mit dem Argument "die können mich" wäre auch eine Möglichkeit.

Also mir ist noch keiner anhanden gekommen - und es ware viele ;)

am 11. Mai 2015 um 22:24

1. Ich hab nach langem ÜBerlegen die Anonymverfügung doch bezahlt.

2. @klaora: Deine Beiträge haben nichts mit dem Thema zu tun, sondern besagen nur "Zahl halt". Wenn ich dies gewollt hätte, hätte ich einfach gezahlt und nicht in diesem Threat nachgefragt.

3. Wenn in der ganzen Innenstadt Kurzzeitparkzone herscht, und seit kurzem auch am Samstag "Kurzzeitparktag" ist, ist die "die können mich"-Einstellung vorprogrammiert.

Danke an alle, die Leuten mit Problemen konstruktiv weiterhelfen!

Zitat:

@Falschparker-D schrieb am 12. Mai 2015 um 00:24:55 Uhr:

.......... Wenn ich dies gewollt hätte, hätte ich einfach gezahlt und nicht in diesem Threat nachgefragt....

Ich hab dir nur deine Möglichkeiten aufgezählt ;)..........

Zitat:

@kiaora schrieb am 2. Mai 2015 um 08:11:21 Uhr:

Zitat:

@MvM schrieb am 2. Mai 2015 um 07:13:09 Uhr:

Der kann aber auch vom Wind oder Passanten entfernt, oder beim losfahren übersehen worden sein.

Wieso weiß er dann, dass die Anonymverfügung um 60% teurer ist als der Betrag auf dem Strafzettel, folglich muß er ihn gelesen haben - weggeworfen mit dem Argument "die können mich" wäre auch eine Möglichkeit.

Also mir ist noch keiner anhanden gekommen - und es ware viele ;)

Naja, als ich klein war (irgendwann in den 80ern) habe ich am Auto mal eine Plastiktüte mit einem rot durchgestrichenen blauen Punkt und roten Kreis gesehen und mitgenommen. Das dies keine Werbung war habe ich erst jahre später erfahren. Leider haben die Politessen wohl sowas feines weggespart.

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