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Strafe für unfall wer weiss was??

Themenstarteram 30. Dezember 2014 um 9:01

Hallo mein kumpel ist mit seinem auto eine Runde gedriftet und ist in einem (abgelegenen) Kreisverkehr in die mitte reingerutscht und ist dort nicht mehr Raus gekommen.

Fakten Er hatte alkohol getrunken 1,2 Promille Keine personenschäden und auch keine anderen verkehrsteilnehmer betroffen. Die Polizei kam irgendwann dazu wurde von irgendjemand gerufen der nicht anwesend war. er musste halt pusten daher die genaue promille zahl und auto wurde vom abschlepper rausgezogen!!

Was kann ihn Passieren er wurde ja nicht beim Fahren erwischt und die polizei kam erst eine stunde nach dem unfall wo er auch nicht am steuer saß!!keine probezeit sonst nur einmal 1 monat farverbot und 280 euro strafe wegen geschwindigkeit vielleicht kann ja jemand was bezüglich der srafe sagen

Beste Antwort im Thema
am 30. Dezember 2014 um 9:07

"Nur einmal 1 monat farverbot" LOL, die meisten schaffen das ihr ganzes Leben lang nicht! Hoffentlich ist der Lappen diesmal länger weg! Wer betrunken fährt hat es nicht besser verdient. Die Rechnung für Polizei und Abschlepper ist hoffentlich auch saftig.

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am 30. Dezember 2014 um 19:39

Zitat:

@meggi 2001 schrieb am 30. Dezember 2014 um 20:34:17 Uhr:

Zitat:

@DPLounge schrieb am 30. Dezember 2014 um 11:08:30 Uhr:

Eine Trunkenheitsfahrt in Verbindung mit einem Unfall wird üblicherweise wohl als "Gefährdung des Straßenverkehrs" gewertet. Teurer als eine Trunkenheitsfahrt ohne Unfall wird es auf alle Fälle.

Schließlich hätte der hier glücklicherweise "abgelegene Kreisverkehr" auch eine Fußgängergruppe sein können.

Ein Monatslohn Geldstrafe und wegen der früheren Auffälligkeiten eine Führerscheinsperre von mehr als einem Jahr ist bestimmt angemessen. Dazu dann natürlich die Abschleppkosten, die Instandsetzung des Kreisels und der eigene Schaden am Pkw. Kein schöner Jahresstart würde ich sagen aber es hätte noch schlimmer kommen können.

Hoffentlich lernt man draus...

Der abgelegene Kreisverkehr war aber keine Fußgängergruppe und das er die Drift Aktion nicht in der Nähe von Passanten gemacht hat muß man Ihm selbst bei all dem Mist den er gemacht hat schon zu gute halten.

Ja klar! Und dann noch die Pluspunkte das er das nicht vor einer Schule machte, sowie vorm Kindergarten und vorm Altersheim, duerften seine Minuspunkte ausgleichen. Rechnen wir ihm noch an das er nicht abgehauen ist und schon ist er im Pluspunktbereich. Ich bin dafuer das ihm Entschaedigung gezahlt wird:rolleyes:

Zitat:

@meggi 2001 schrieb am 30. Dezember 2014 um 20:34:17 Uhr:

das er die Drift Aktion nicht in der Nähe von Passanten gemacht hat muß man Ihm selbst bei all dem Mist den er gemacht hat schon zu gute halten.

Vorausgesetzt man glaubt an das Gute im Menschen und setzt voraus, dass es nicht nur Glück war sondern eine bewusste Entscheidung.

Das jemand eine Stunde lang besoffen am Unfallort wartet ob es vielleicht ein schöner Sonnenaufgang wird, würde für mich erstmal dagegen sprechen, dass der Fahrer noch bewusst gehandelt hat.

Aber ich will dem TE ("Kumpel") hier nichts unterstellen, weil ich nicht dabei war.

am 30. Dezember 2014 um 19:45

Zitat:

@Drahkke schrieb am 30. Dezember 2014 um 19:30:56 Uhr:

Zitat:

@dyonisos911 schrieb am 30. Dezember 2014 um 16:30:58 Uhr:

...und verschwinde die nächsten 48 Stunden spurlos.

Wenn du dann nach 48 Stunden wieder auftauchst, ist die Verkehrsunfallflucht aber nicht aus der Welt geschafft. :D

Bei einer Fahrerflucht kommt man aber evtl um eine MPU rum. Bei einer Trunkenheitsfahrt mit Unfall wohl eher nicht.

am 30. Dezember 2014 um 19:51

Zitat:

@mattalf schrieb am 30. Dezember 2014 um 20:39:41 Uhr:

Zitat:

@meggi 2001 schrieb am 30. Dezember 2014 um 20:34:17 Uhr:

 

Der abgelegene Kreisverkehr war aber keine Fußgängergruppe und das er die Drift Aktion nicht in der Nähe von Passanten gemacht hat muß man Ihm selbst bei all dem Mist den er gemacht hat schon zu gute halten.

Ja klar! Und dann noch die Pluspunkte das er das nicht vor einer Schule machte, sowie vorm Kindergarten und vorm Altersheim, duerften seine Minuspunkte ausgleichen. Rechnen wir ihm noch an das er nicht abgehauen ist und schon ist er im Pluspunktbereich. Ich bin dafuer das ihm Entschaedigung gezahlt wird:rolleyes:

Hab Ich behauptet das man Ihm dafür einen Orden verleihen sollte ? Ich bin ja auch dafür das er seinen FS verliert und seine dafür vorgesehene Strafe bekommt, aber man sollte schon bei den Tatsachen bleiben.Es war keine Fußgängergruppe,kein Kindergarten ,kein Altenheim oder sonstwas in der Nähe also kann man sich dieses "hätte,wäre,wenn" auch sparen.

am 30. Dezember 2014 um 20:06

Zitat:

@CylonWarrior schrieb am 30. Dezember 2014 um 20:43:31 Uhr:

Zitat:

@meggi 2001 schrieb am 30. Dezember 2014 um 20:34:17 Uhr:

das er die Drift Aktion nicht in der Nähe von Passanten gemacht hat muß man Ihm selbst bei all dem Mist den er gemacht hat schon zu gute halten.

Vorausgesetzt man glaubt an das Gute im Menschen und setzt voraus, dass es nicht nur Glück war sondern eine bewusste Entscheidung.

Das jemand eine Stunde lang besoffen am Unfallort wartet ob es vielleicht ein schöner Sonnenaufgang wird, würde für mich erstmal dagegen sprechen, dass der Fahrer noch bewusst gehandelt hat.

Aber ich will dem TE ("Kumpel") hier nichts unterstellen, weil ich nicht dabei war.

Das er sich den Ort bewusst ausgesucht hat, muß man Ihm solange man ihm nicht das Gegenteil beweisen kann aber erstmal glauben und das er am Unfallort gewartet hat war in jedem Fall die richtige Entscheidung.

Und deinen Schlussatz sollten sich einige Schreiberlinge hier mal zu Herzen nehmen

Zitat:

@meggi 2001 schrieb am 30. Dezember 2014 um 21:06:09 Uhr:

Und deinen Schlussatz sollten sich einige Schreiberlinge hier mal zu Herzen nehmen

DIE Hoffnung würde ich an den Nagel hängen. Was ich in den letzten 4 Wochen hier lesen durfte reicht an Scheinheiligtum für Generationen von Motortalkern ;)

am 30. Dezember 2014 um 20:18

Zitat:

@CylonWarrior schrieb am 30. Dezember 2014 um 21:11:44 Uhr:

Zitat:

@meggi 2001 schrieb am 30. Dezember 2014 um 21:06:09 Uhr:

Und deinen Schlussatz sollten sich einige Schreiberlinge hier mal zu Herzen nehmen

DIE Hoffnung würde ich an den Nagel hängen. Was ich in den letzten 4 Wochen hier lesen durfte reicht an Scheinheiligtum für Generationen von Motortalkern ;)

Da hast du recht, leider!

Zitat:

@nansenbach schrieb am 30. Dezember 2014 um 20:10:53 Uhr:

 

Zitat:

@CV626 schrieb am 30. Dezember 2014 um 19:54:16 Uhr:

Zumal so eine Falschaussage auch eine Straftat an sich ist.

Das stimmt nicht. Als Beschuldigter ist man nicht zur Wahrheit verpflichtet, da darf man lügen, bis sich die Balken biegen ... :D

Ja, als Beschuldigter. Es ging hier aber um die Falschaussage eines Kumpels, der behaupten soll, anstatt des Beschuldigten gefahren zu sein.

Außerdem darf ein Angeklagter zwar natürlich lügen - jemand anderen der eigenen Tat bezichtigen darf er prinzipiell auch (wobei das schnell problematisch werden kann, wenn dieser andere in Schwierigkeiten kommt, das ist aber ein anderes Thema) - aber eben nicht, wenn er dadurch noch eine weitere Straftat vortäuscht. In diesem Fall eine Unfallflucht, die objektiv gar nicht stattgefunden hat. Und wenn er diesen anderen dann noch dazu anstiftet, seine Version zu bestätigen, dann ist das natürlich ebenfalls strafbar, denn selbst lügen zu seinen Gunsten darf er zwar, andere dazu anstiften aber nicht.

Auf jeden Fall kommt der Kumpel oder wer auch immer :D nicht ungeschoren davon, die Polizei wird garantiert nicht locker lassen.

Der Eine oder Andere sollte mal den ersten Beitrag lesen. Der fragliche Fahrer ist weder vom Unfallort geflüchtet noch sonst was. ;) Vielleicht auch nur weil die Polizei schneller da war als Er weg, aber das ist nicht relevant.

Der Unfallfahrer war vor Ort und sein Alkpegel zumindest mittels Alkomat festgestellt.

Die Frage was wäre wenn kein Fahrer vor Ort festgestellt werden könnte kam erst später.

Und da bleibt die Tatsache das man Jemandem nachweisen muß das Er derjenige war der den Unfall verursacht hat und Das muß nicht der Halter sein.

Zitat:

@Sir Donald [url=http://www.motor-talk.de/.../...unfall-wer-weiss-was-t5159446.html?...]Vielleicht auch nur weil die Polizei schneller da war als Er weg, aber das ist nicht relevant.

 

Laut TE erst 1 Stunde nach dem Unfall.

Aber, wie du schon sagst, im vorliegenden Fall irrelevant.

Zitat:

Und da bleibt die Tatsache das man Jemandem nachweisen muß das Er derjenige war der den Unfall verursacht hat und Das muß nicht der Halter sein.

Richtig, aber die Chancen, dass dieser Nachweis nicht gelingt, stehen vermutlich nicht besonders gut.

Zitat:

@nansenbach schrieb am 30. Dezember 2014 um 20:10:53 Uhr:

Zitat:

@Knergy schrieb am 30. Dezember 2014 um 19:49:07 Uhr:

Von der Idee der Falschaussage mit einem vermeintlich anderen Fahrer ist nur abzuraten.

Eine Falschaussage ist überhaupt nicht notwendig, es genügt die Aussage zu verweigern. Es ist nämlich keineswegs so, daß immer wenn ein Unfallfahrzeug aufgefunden wird, automatisch der Halter als Unfallverursacher verurteilt wird. Zumindest hier in Deutschland ist dazu notwendigerweise die Schuld zweifelsfrei nachzuweisen. Wenn das nicht möglich ist, dann wird es auch keinen Schuldspruch geben.

Der Kumpel des TE sollte also jede Aussage gegenüber den Behörden verweigern und darüber hinaus sofort einen kompetenten Rechtsbeistand konsultieren.

Zitat:

@nansenbach schrieb am 30. Dezember 2014 um 20:10:53 Uhr:

Zitat:

@CV626 schrieb am 30. Dezember 2014 um 19:54:16 Uhr:

Zumal so eine Falschaussage auch eine Straftat an sich ist.

Das stimmt nicht. Als Beschuldigter ist man nicht zur Wahrheit verpflichtet, da darf man lügen, bis sich die Balken biegen ... :D

Dich kenne ich ja hier schon ne Weile, ich glaube Du bekommst einen roten Kopf wenn Du mal die Wahrheit sagen musst.:D

Wo ist eigendlich der TE.

Wurde ihm schon die Freiheit eintzogen ? :D:confused:

Ach ne, der Kumpel war ja der böse Bub.

Der TE hat eure Gutmenschen-Beiträge über "vermutete Tatsachen" gelesen, das sollte ihm gereicht haben, nicht wieder zu erscheinen. Das war dann auch das einzige, was er in dem Fall richtig gemacht hat.

Zitat:

@nansenbach schrieb am 30. Dezember 2014 um 20:10:53 Uhr:

Zitat:

@CV626 schrieb am 30. Dezember 2014 um 19:54:16 Uhr:

Zumal so eine Falschaussage auch eine Straftat an sich ist.

Das stimmt nicht. Als Beschuldigter ist man nicht zur Wahrheit verpflichtet, da darf man lügen, bis sich die Balken biegen ... :D

Das stimmt schon.

Man ist zwar nicht Wahrheit verpflichtet und darf als Beschuldigter ungestraft so einiges zusammen lügen, jedoch gibt es dabei keine völlige Narrenfreiheit und die Möglichkeit nun auch gleich Straftaten ungestraft zu begehen.

Eine falsche Beschuldigung ist eine Straftat. Man braucht sich nicht selbst belasten, aber nun gleich andere zu beschuldigen hat schon sehr häufig zu recht hässlichen Überraschungen geführt.

Der Freispruch in einem Bußgeldverfahrern, weil der Beschuldigte nicht zweifelsfrei als Fahrer überführt werden konnte, gegen eine mehrfach höhere Geldstrafe wegen falscher Beschuldigung zu tauschen, ist ein nicht gerade geschickter Tausch.

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