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Stilllegung
Hallo!
Weiß nict so genau, wo das hin soll, also mal hier:
Wir haben seit 1 Jahr unseren VW Country in der Garage stehen, haben gerade Tüv gemacht, obwohl er abgemedlet bzw. Stillgelegt ist.
Jetzt ist die Frage:
Muss man nach einer bestimmten Stillegeungszeit eine Art Hauptuntersuchung machen oder reicht es, wenn man regelmäßig Tüv macht?
Denn der soll noch 1 Jahr stehen und auf vordermann gebracht werden und wir wollen keine teuere Hauptuntersuchung machen.
Grüße
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27 Antworten
Soweit ich weiß kann man bis zu 18 Monate nach Abmeldung ein Fahrzeug wieder zulassen ohne das eine Abnahme nach §29 StvzO(Vollabnahme) erforderlich ist.
Zitat:
Original geschrieben von Drahkke
Soweit ich weiß kann man bis zu 18 Monate nach Abmeldung ein Fahrzeug wieder zulassen ohne das eine Abnahme nach §29 StvzO(Vollabnahme) erforderlich ist.
Moin,
der Ton bei einer Quizshow wäre folgender:
MÖÖÖÖÖÖP! Du bist raus... :D
Das ist geändert worden, jetzt gelten 7 Jahre wenn das Fahrzeug gespeichert ist....
Quelle
Dort nachzulesen unter Punkt 3....
Gruss
Marcus
Das ist das Schöne an MT. Man lernt immer wieder etwas dazu...;)
Nicht vegessen:
das Auto ist NICHT mehr angemeldet!
Wir haben nurnoch die Kennzeichen und machen halt Tüv, aber das Auto selber ist abgemeldet!
Sicher, das man das 7 Jahre stehen lassen darf und dann nur noch anmelden muss und versicherun muss?
Ja, da ist der Punkt 3 eigentlich unmißverständlich.
offroad27: nein. Nach 7 Jahren erst TÜV/AU, dann versichern und anmelden.
gut, also kann ich es noch beruhig 6 jahre stehen lassen (wird aber net so lange) und muss trozdem nur tüv machen, das ist schön!
noch na kleine frage:
muss ich trozdem alle 2 jahre tüv machen, oder kann ich das dann auch weglassen?
???
Zitat:
Original geschrieben von helmutauto
offroad27: nein. Nach 7 Jahren erst TÜV/AU, dann versichern und anmelden.
und auch oben:
http://www.rosenheim.de/.../Pressemitteilung_FZV.pdf (punkt 3 )
das sagt doch alles aus?
Harry
Der Gesetzgeber schreibt nicht vor, dass man Fahrzeuge bei der Prüforganisation TÜV zur Hauptuntersuchung vorführen muss, man hat schon noch die Wahlfreiheit z. B. GTÜ, DEKRA usw. ;) :(
aber nicht bei abgemeldetem fahrzeug, oder ich haette die frage des TE ( bzw die letzte frage) in dem zusammenhang missinterpretiert.
angemeldet natuerlich schon bei einer anerkannten prueforganisation :)
Harry
@Harry, ...ist doch eh klar. Für außer Betrieb gesetzte Fahrzeuge gibt es keinen "Vorführzwang".
d.h.:
unser auto ist seit 1 jahr abgemeldet und ich kann es noch 6 jahr stehen lassen, muss dann nur tüv machen und kann es wieder anmelden oder wie?
ich dachte halt: man macht weiterhin alle 2 jahr tüv und muss dehalb keine untersuchung machen...???!!
Zitat:
Original geschrieben von offroad27
ich dachte halt: man macht weiterhin alle 2 jahr tüv und muss dehalb keine untersuchung machen...???!!
sry, aber magst du nicht lesen?
der zitierte satz macht zumindest fuer mich keinen sinn, aber evtl bin ich zu doof.
das fahrzeug ist abgemeldet und braucht zur neuanmeldung innerhalb von 7J nur zur HU/AU und KEINE !! vollabnahme wie damals.
ist das nun endlich rueber gekommen?
(sry fuer den etwas rueden ton, aber das steht alles MEHRFACH schon oben)