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Selbstverschuldeter Schaden :-/

Themenstarteram 6. Juli 2011 um 21:47

Hi,

ich hab mal eine Frage.

Und zwar ist mir vor ein paar tagen ein missgeschick passiert...

beim Rückwärts fahren hab ich mit den Heck eine Wand geküsst und gleichzeitig vorne rechts über einen stein gekracht...

also der schaden:

-Heck fahrerseite richtig schön zerkratzt (richtig tief ins plastik) und ein Blechteil ist auch leicht zerkratzt

-Front Beifahrerseite auch sehr tiefe kratzer und unten komplet zerkratzt und halb abgerissen

ich hab das auto Vollkasko versichert mit SB500€

nun meine Frage bekommt man, da was von der Versicherung bezahlt oder hab ich da bei meiner dummheit pech gehabt?

Über eine Antwort würde ich mcih freuen :-)

Gruß

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16 Antworten
am 6. Juli 2011 um 21:52

sollte nach Deiner Schilderung versichert sein. Könnte aber sein, dass der Versicherer zwei Schäden sieht, hängt von den ganz genauen Details ab.

Ich geh mal davon aus, das die restlichen Gegebenheiten (berechtigter Fahrer, Beitrag bezahlt etc.) alle im grünen Bereich sind.

am 6. Juli 2011 um 21:53

Du kannst den Schaden über die Vollkasko abwickeln lassen. Ich würde aber in jedem Fall ausrechnen lassen, ob sich das finanziell lohnt.

Themenstarteram 6. Juli 2011 um 21:55

Hi,

danke für die schnelle antwort.

also es ist der versicherte Fahrer gefaren also alles im grünen bereich.

 

-wie schnell muss man das der versicherung melden?

-kommt da ein gutachter oder wie läuft so etwas ab?

 

edit:

schäden ist weit über 1500€ front und heck kostet ca schon 800€ + Lackierung und einbau...

und ich hätte ein schadensretter

Zitat:

Original geschrieben von simson51

 

-wie schnell muss man das der versicherung melden?

-kommt da ein gutachter oder wie läuft so etwas ab?

1. Unverzüglich

2. Sagt Dir dann die Versicherung

am 6. Juli 2011 um 22:24

Das mit dem Schadenretter ist zumeist so eine Sache. Lies mal in den Bedingungen nach, meist wird hier die Rettung nur gewährt, solange man bei der Gesellschaft bleibt.

Hast Du komfort oder Klassik Tarif ?

Und welche SFR hast Du ?

 

am 6. Juli 2011 um 22:27

Außerdem würde ich vor der Schadenmeldung prüfen, ob ein Rückkauf bei Vollkaskoschäden möglich ist.

Themenstarteram 6. Juli 2011 um 22:31

Hi,

ich bin schon seit Jahren bei der Versicherung...

ich hab ein komfor tarif

und bin bei 30% ist das SFK22? ka^^

was kann man sich zurück kaufen?

Zitat:

Original geschrieben von simson51

 

ich hab ein komfor tarif

und bin bei 30% ist das SFK22? ka^^

30% kann SFR 18 aber auch SFR 25 sein, kommt auf Deinen Vertrag an.

 

Man kann einen Schaden erst mal melden, dann aber zurückkaufen.

Auch kann man sich von der Versicherung ausrechnen lassen, was günstiger ist.

Geht aber nicht bei allen Tarifen.

@simson51,

 

- es ist 1 VK Schadenereignis = 1 VK-Schaden der auch versichert ist

 

- einen VK-Schaden kann man im Gegensatz zu einem Haftpflichtschaden nicht zurückkaufen

 

- melde deiner Versicherung den Schaden und füge der Schadenmeldung einen Kostenvoranschlag für die Schadenbeseitigung mit Bildern hinzu, gleichzeitig bittest du um die Reparaturfreigabe, dein Versicherer wird sich entscheiden und dich wegen der weiteren Verfahrensweise informieren

 

- ob es sich rechnet für diese Schadenbeseitigung die VK in Anspruch zu nehmen, kann ohne Kenntnis der Schadenhöhe und deiner VK-Schadenfreiheitsklasse nicht beurteilt werden. Im günstigsten Fall bis du in der VK in der Schadenfreiheitsklasse SF 25 oder höher gestuft, Beitragssatz 30%. Die Schadenrückstufung würde dann in der VK im Folgejahr nach SF 22, Beitragssatz 30% erfolgen.

 

- wenn du eine Entscheidungshilfe benötigst, stelle hier in diesem Forum nochmal diese Frage ein, mit aktueller VK-Schadenfreiheitsklasse und der Höhe des Kostenvoranschlages oder evtl. den Kosten, die ein Kfz.-Sachverständiger, der von deiner Versicherung beauftragt wurde, mit einem Gutachten ermittelt hat

Zitat:

Original geschrieben von Beukeod

- einen VK-Schaden kann man im Gegensatz zu einem Haftpflichtschaden nicht zurückkaufen

moin, ich weiß ja nicht woher du deine informationen beziehst, aber auch vollkaskoschäden kann man zurückkaufen. hängt wohl von der versicherung ab. bei uns jedenfalls definitiv möglich und oft genutzt.

mfg

am 7. Juli 2011 um 5:56

Ich lese im Bedingungswerk der AXA Tarif komfort Stand August 2010 folgendes:

I.5.1 ...Ab SF-Klasse 20 beinhaltet Ihr Vertrag für PKW einen Rabatt-Retter...>keine Rückstufung AXA intern bei 1 Schaden. (Bei Wechsel des Versicherers wird der Schaden aber weitergegeben, d. h . die Rückstufung erfolgt dann beim neuen Versicherer)

I.5.4 ...Sie können eine Rückstufung in der Vollkaskoversicherung vermeiden, wenn Sie uns unsere Entschädigung innerhalb von sechs Monaten freiwillig....erstatten. >Rückkauf möglich.

Daher würde ich den Schaden melden, denn es bleibt die Frage offen (und die bekommst Du nur durch den Schadensachbearbeiter der AXA beantwortet) ob der Versicherer das überhaupt als EINEN Schaden sieht oder ZWEI Schäden darin sieht.

Für den Fall das es Schlußendlich 2 Schäden werden kannst Du also den niedrigeren immernoch zurückkaufen.

Zitat:

Original geschrieben von stoppelfreund

Ich lese im Bedingungswerk der AXA Tarif komfort Stand August 2010 folgendes:

 

I.5.1 ...Ab SF-Klasse 20 beinhaltet Ihr Vertrag für PKW einen Rabatt-Retter...>keine Rückstufung AXA intern bei 1 Schaden. (Bei Wechsel des Versicherers wird der Schaden aber weitergegeben, d. h . die Rückstufung erfolgt dann beim neuen Versicherer)

 

I.5.4 ...Sie können eine Rückstufung in der Vollkaskoversicherung vermeiden, wenn Sie uns unsere Entschädigung innerhalb von sechs Monaten freiwillig....erstatten. >Rückkauf möglich.

 

Daher würde ich den Schaden melden, denn es bleibt die Frage offen (und die bekommst Du nur durch den Schadensachbearbeiter der AXA beantwortet) ob der Versicherer das überhaupt als EINEN Schaden sieht oder ZWEI Schäden darin sieht.

 

Für den Fall das es Schlußendlich 2 Schäden werden kannst Du also den niedrigeren immernoch zurückkaufen.

.

Hallo stoppelfreund,

 

wir wissen beide nicht wo der TE mit welchem Tarif versichert ist!

 

a) eines ist doch immer klar, meine Aussagen beziehen sich auf die Musterbedingungen des GDV s.u., demzufolge ist in der VK ein Schadenrückkauf nicht möglich.

 

b) Unrichtig bleibt deine Aussage bezüglich:

Zitat:

"...Für den Fall das es Schlußendlich 2 Schäden werden kannst Du also den niedrigeren immernoch zurückkaufen. 

 

Ein Front- u. Heckschaden bei einem Schadenereignis bleibt nun wirklich unstrittig 1 Schaden.

 

 

c) Selbstverständlich können Versicherungsbedingungen zu den GDV-Musterbedingungen abweichen, dass dann immer die vereinbarten abweichenden Bedingungen ihre Gültigkeit haben, ist doch richtig. Muss man das immer bis zur völligen Ermüdung wiederholen?

 

Musterbedingungen des GDV

AKB 2008 – Stand 17.03.2010

I.5 sinngemäß, der Schadenrückkauf ist nur in der Haftpflicht möglich

 

 

Bei der Axa:

AXA Versicherung AG

Allgemeine Bedingungen für die Kfz-Versicherung (AKB)

mobil kompakt, Stand: 1. August 2010 

 

I.5 Wie Sie eine Rückstufung vermeiden können

I.5.1 Rabatt-Retter

Ab SF-Klasse 25 beinhaltet Ihr Vertrag für Pkw einen Rabatt-Retter.

I.5.1.1 Der Rabatt-Retter gilt in der Kfz-Haftpflichtversicherung und – falls vorhanden –

in der Vollkasko für Schäden, die während der Geltungsdauer eintreten und gemeldet

werden.

 

I.5.4 Vollkaskoversicherung

Sie können eine Rückstufung in der Vollkaskoversicherung vermeiden, wenn Sie uns

unsere Entschädigung innerhalb von sechs Monaten freiwillig, also ohne vertragliche

oder gesetzliche Verpflichtung erstatten. 

 

d) Ferner zitierst du die AXA Bedingungen fehlerhaft!

Zitat:

"I.5.1 ...Ab SF-Klasse 20 beinhaltet Ihr Vertrag für PKW einen Rabatt-Retter..."

 

Richtig ist aber bei der AXA s. o., dass der Rabattretter erst bei SF 25 zur Wirkung kommt.

 

Nix für ungut.

 

 

 

am 7. Juli 2011 um 8:42

Zitat Beukeod: Ein Front- u. Heckschaden bei einem Schadenereignis bleibt nun wirklich unstrittig 1 Schaden.

Hab ich schon anders erlebt und kommt wie gesagt auf den genauen Schadenhergang an. Beispiel, bei Rückwärtsfahren wogegengefahren, vor Schreck schnell wieder ein Stückchen vorwärts und nochmal wogegengefahren - schon hat man zwei Schäden.

Glaub mir, bei Schaden an Heck und Front gleichzeitig kuckt Versicherung da dann genau hin.

Zu Deiner Kritik ich hätte die Bedingung falsch zitiert folgendes.

Deine Aussage ist richtig bezüglich der Tarifvariante kompakt der AXA. Ich bezog mich jedoch ausdrücklich auf die Tarifvariante Komfort.

Komfort wurde schließlich vom TE auch genannt. Da ist der Rabattretter ab SF 20 gegeben.

Wie ich allerdings auf die AXA kam kann ich nicht mehr nachvollziehen, ich meinte das gelesen zu haben. Vielleicht eine Verwechslung.

Auch nix für ungut.

am 7. Juli 2011 um 10:52

Zitat:

Original geschrieben von stoppelfreund

Beispiel, bei Rückwärtsfahren wogegengefahren, vor Schreck schnell wieder ein Stückchen vorwärts und nochmal wogegengefahren - schon hat man zwei Schäden.

Also dazu gehört ja dann noch mindestens einmal auskuppel, schalten, wieder einkuppel, gasgeben. Das hat mit Reflex oder "schnell wieder" nicht mehr viel zu tun. Da steh ich ja - Asche auf mein Haupt - einmal auf Seiten der Versicherung.

Mfg Zille

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