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Schwerbehindertenparkplatz : 300 €, 3 Punkte & 4 Wochen Fahrverbot ?

Themenstarteram 5. Januar 2009 um 21:59

Da zu Sylvester nun innerhalb von knapp 2 Jahren der 80ste Einsatz zur Räumung des mir zugewiesenen Schwerbehindertenparkplatztes nötig wurde, finde ich, dass es Zeit wird, dass solche Parkverstöße sehr viel strenger geahndet werden sollten. Weniger, weil ich mal wieder 2 Stunden im Wagen sitzen mußte, sondern weil durch die Räumung des Schwerbehindertenparkplatztes ganz erhebliche Ordnungskräfte gebunden werden.

- 2-3 Polizisten

- Einsatzfahrzeug

- Digitalbilder

- Anfahrtkosten

- Einsatzdauer 1-2 Stunden

- Verwaltungsaufwand

Ich würde folgende Ahndung vorschlagen :

- Bußgeld (300,00 Euro),

- 3 Punkte in Flensburg,

- 4 Wochen Fahrverbot.

Erste Wiederholung des Verstoßes : Verdoppelung der Sanktionen!

Zweite Wiederholung des Verstoßes : 1.500 Euro Bußgeld, 6 Punkte in Flenburg, 1 Jahr Fahrverbot plus MPU.

Das auf den ersten Blick krasse Sanktionspaket begünde ich damit, dass die Zahl der Parkverstöße drastisch abnehmen und damit Polizei/Ordnungskräfte wichigere Aufgaben wahrnehmen können. Bislang droht nur ein Bußgeld von 35 Euro, welches in Flensburg nicht aktenkundig wird. Daher ist schon von vornherein fraglich, ob Wiederholungstäter auch wie schon jetzt vorgesehen verschärft geahndet werden.

Ich würde vorschlagen, dass die "ersten 3 Punkte" durch 10 Stunden pro Punkt ehrenamtliche Mitarbeit in einem Behinderten- oder Pflegeheim abarbeiten kann. Das würde dann 30 Stunden ehrenamtliche Hilfsarbeit bedeuten und die Einsicht fördern, dass es für behinderte Menshcen im Straßenverkehr sehr viel schwieriger ist. Das Fahrverbot könnte man bei meinem Vorschlag aber nicht abarbeiten, denn es gibt nichts, was den deutschen Autofahrer mehr zum Nachdenken anregt, als ein mehrwöchiges Fahrverbot.

Bei der sofortigen schnellstmöglichen Räumung des Schwerbehindertenparkplatztes muss es natürlich bleiben. D.h. Abschleppen, oder Versetzen. Meinethalben auch durch Anruf beim Falschparker. Das Wichtigste ist ja, dass der Parkplatz schnellst möglichst geräumt wird. Auch müßten die Rechte der betroffenene Behinderten gestärkt werden, wenn es darum geht Schadenersatz für Aufwendungen im Zusammenhang mit der Parkplatzräumung durchzusetzen.

Ich habe bewußt recht krasse Sanktionen gewählt, weil Bußgelder in der EU im Rahmen der Angleichung künftig deutlich höher ausfallen werden. In anderen EU-Ländern gelten z.B. bei Alkoholsünden oder Geschwindigkeitübertretungen ganz andere Hausnummern, als man sie in Deutschland (noch) gewohnt ist. Nach wie vor ist derzeit die wirkungsvollste Abschreckung das Abschleppen des falsch parkenden Fahrzeuges. Während über ein Bußgeld von 35 Euro bislang noch gelächelt wird. Beim Abschleppen sind es nicht nur Kosten bis zu 250 Euro all inclusive, sondern auch die Umstände, dass man sein Fahrzeug wiederholen muss.

Freunde werde ich mir mit diesem Beitrag wohl nicht machen, aber darum geht es ja nicht. LG JoJoMS

Beste Antwort im Thema
Themenstarteram 5. Januar 2009 um 21:59

Da zu Sylvester nun innerhalb von knapp 2 Jahren der 80ste Einsatz zur Räumung des mir zugewiesenen Schwerbehindertenparkplatztes nötig wurde, finde ich, dass es Zeit wird, dass solche Parkverstöße sehr viel strenger geahndet werden sollten. Weniger, weil ich mal wieder 2 Stunden im Wagen sitzen mußte, sondern weil durch die Räumung des Schwerbehindertenparkplatztes ganz erhebliche Ordnungskräfte gebunden werden.

- 2-3 Polizisten

- Einsatzfahrzeug

- Digitalbilder

- Anfahrtkosten

- Einsatzdauer 1-2 Stunden

- Verwaltungsaufwand

Ich würde folgende Ahndung vorschlagen :

- Bußgeld (300,00 Euro),

- 3 Punkte in Flensburg,

- 4 Wochen Fahrverbot.

Erste Wiederholung des Verstoßes : Verdoppelung der Sanktionen!

Zweite Wiederholung des Verstoßes : 1.500 Euro Bußgeld, 6 Punkte in Flenburg, 1 Jahr Fahrverbot plus MPU.

Das auf den ersten Blick krasse Sanktionspaket begünde ich damit, dass die Zahl der Parkverstöße drastisch abnehmen und damit Polizei/Ordnungskräfte wichigere Aufgaben wahrnehmen können. Bislang droht nur ein Bußgeld von 35 Euro, welches in Flensburg nicht aktenkundig wird. Daher ist schon von vornherein fraglich, ob Wiederholungstäter auch wie schon jetzt vorgesehen verschärft geahndet werden.

Ich würde vorschlagen, dass die "ersten 3 Punkte" durch 10 Stunden pro Punkt ehrenamtliche Mitarbeit in einem Behinderten- oder Pflegeheim abarbeiten kann. Das würde dann 30 Stunden ehrenamtliche Hilfsarbeit bedeuten und die Einsicht fördern, dass es für behinderte Menshcen im Straßenverkehr sehr viel schwieriger ist. Das Fahrverbot könnte man bei meinem Vorschlag aber nicht abarbeiten, denn es gibt nichts, was den deutschen Autofahrer mehr zum Nachdenken anregt, als ein mehrwöchiges Fahrverbot.

Bei der sofortigen schnellstmöglichen Räumung des Schwerbehindertenparkplatztes muss es natürlich bleiben. D.h. Abschleppen, oder Versetzen. Meinethalben auch durch Anruf beim Falschparker. Das Wichtigste ist ja, dass der Parkplatz schnellst möglichst geräumt wird. Auch müßten die Rechte der betroffenene Behinderten gestärkt werden, wenn es darum geht Schadenersatz für Aufwendungen im Zusammenhang mit der Parkplatzräumung durchzusetzen.

Ich habe bewußt recht krasse Sanktionen gewählt, weil Bußgelder in der EU im Rahmen der Angleichung künftig deutlich höher ausfallen werden. In anderen EU-Ländern gelten z.B. bei Alkoholsünden oder Geschwindigkeitübertretungen ganz andere Hausnummern, als man sie in Deutschland (noch) gewohnt ist. Nach wie vor ist derzeit die wirkungsvollste Abschreckung das Abschleppen des falsch parkenden Fahrzeuges. Während über ein Bußgeld von 35 Euro bislang noch gelächelt wird. Beim Abschleppen sind es nicht nur Kosten bis zu 250 Euro all inclusive, sondern auch die Umstände, dass man sein Fahrzeug wiederholen muss.

Freunde werde ich mir mit diesem Beitrag wohl nicht machen, aber darum geht es ja nicht. LG JoJoMS

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Zitat:

Original geschrieben von UliCruiser

Ist doch ganz klar. Hier wird m.E. denunziert.

Wenn man so etwas macht, dann sollte man auch konsequent sein. Der, der die Steuern hinterzieht, betrügt den Staat und somit die Allgemeinheit. Mit diesen Geldern könnten auch soziale Belange realisiert werden. Warum sollte damit nicht auch ein Behindertenparkplatz eingerichtet werden.

Meine Aussage bezieht sich nicht nur auf die Diskussion hier im Forum, sondern ist allgemeingültig.

Hier wird es nur offen ausgetragen!

Gruß

Ulicruiser

Wenn du meinst hier wird denunziert sei dir das unbenommen. Ich jedenfalls hasse diese Falschparker abgrund tief. Diese Typen lernen wahrscheinlich nur wenn sie mal in ihrer Mobilität eingeschränkt werden, wie sie es behinderen Menschen antun.

Wenn man das mit diesen o.g. machen würden, dann würden diese als erstes schreien, nach Gerechtigkeit.

Zitat:

Original geschrieben von JoJoMS

Da zu Sylvester nun innerhalb von knapp 2 Jahren der 80ste Einsatz zur Räumung des mir zugewiesenen Schwerbehindertenparkplatztes nötig wurde,

Also mal ganz kurz: "mir zugewiesen" bedeutet, dass dieser Parkplatz nicht nur ein Behindertenparkplatz ist sondern ein privater Parkplatz. Das muss kenntlich gemacht weden mit einer Autonummer. Ansonsten ist das ein allgemeiner Parkplatz, den auch andere Behinderte nutzen dürfen.

Wenn es ein Privatparkplatz ist, kann man auch mit entsprechendem Aushang eine Parkgebühr verlangen (€ 200/h oder ähnlich).

 

Zitat:

Original geschrieben von JoJoMS

Das auf den ersten Blick krasse Sanktionspaket begünde ich damit, dass die Zahl der Parkverstöße drastisch abnehmen und damit Polizei/Ordnungskräfte wichigere Aufgaben wahrnehmen können.

Bei der Wiederholungszahl würde ich erst mal annehmen, dass hier die Ausschilderung sehr sehr schlampig ist. Ein nicht mehr so ganz erkennbares B auf der Parkfläche genügt nicht, vor allem dann nicht, wenn Schnee liegt. Es mag gesetzlich genügen. Aber es genügt technisch nicht.

Mir selbst ist das mal in Pforzheim passiert, da habe ich auf einem Parkplatz gestanden, der am frühen morgen zum Marktplatz wurde. Ich hatte eine Untersuchung im Krankenhaus und musste dazu übernachten. Als ich am nächsten morgen wieder kam habe ich mir die Beschilderung angeschaut und nach einigen Minuten dann wirklich verstanden.

Ich habe meine Erklärung dann nach Pforzheim geschickt. Die Beschilderung ist keineswegs verbessert worden. Offenbar ist es einfach auch ein gutes Geschäft.

Sie können mir meinen Einwand glauben oder nicht. So war es. Und ich kann Ihnen dutzendweise Behindertenparkplätze zeigen, die extrem schlecht beschildert sind. Und auf zweien habe ich auch schon mal gestanden und es erst dann bemerkt, obwohl ich normalerweise nicht auf einem solchen Parkplatz parke.

Allerdings: Jemanden ein- und austeigenlassen, das tue ich auch, vor allem wenn ich eine ältere Person zum Artz fahre und der Parkplatz vor der Praxis ist.

Ich hoffe mal, dass ich mir damit keine Feinde unter den Behinderten mache ...

Zitat:

Original geschrieben von wolfgang-2

Wenn es ein Privatparkplatz ist, kann man auch mit entsprechendem Aushang eine Parkgebühr verlangen (€ 200/h oder ähnlich).

Ich vermute mal, dass man diesen Preis selbst vor Gericht, aufgrund von Wucher, nicht durchsetzen können wird.

Wer weiss mehr Details, ich bin kein Jurist.

Gruß

Ulicruiser

am 9. April 2010 um 14:47

Zitat:

Original geschrieben von wolfgang-2

Zitat:

Original geschrieben von JoJoMS

Da zu Sylvester nun innerhalb von knapp 2 Jahren der 80ste Einsatz zur Räumung des mir zugewiesenen Schwerbehindertenparkplatztes nötig wurde,

Also mal ganz kurz: "mir zugewiesen" bedeutet, dass dieser Parkplatz nicht nur ein Behindertenparkplatz ist sondern ein privater Parkplatz. Das muss kenntlich gemacht weden mit einer Autonummer. Ansonsten ist das ein allgemeiner Parkplatz, den auch andere Behinderte nutzen dürfen.

Falsch. Es ist ein Behindertenparkplatz, der der Kommune gehört und wo per Schild dransteht, daß man nicht nur den Parkausweis grundsätzlich, sondern den Parkausweis Nummer ... braucht, um dort parken zu dürfen.

Zitat:

Original geschrieben von meehster

Zitat:

Original geschrieben von wolfgang-2

 

Also mal ganz kurz: "mir zugewiesen" bedeutet, dass dieser Parkplatz nicht nur ein Behindertenparkplatz ist sondern ein privater Parkplatz. Das muss kenntlich gemacht weden mit einer Autonummer. Ansonsten ist das ein allgemeiner Parkplatz, den auch andere Behinderte nutzen dürfen.

Falsch. Es ist ein Behindertenparkplatz, der der Kommune gehört und wo per Schild dransteht, daß man nicht nur den Parkausweis grundsätzlich, sondern den Parkausweis Nummer ... braucht, um dort parken zu dürfen.

Also dann wird das mit den € 200/h nicht klappen - fürchte ich. Das geht nur wenn es wirklich Privateigentum ist.

Themenstarteram 10. April 2010 um 2:55

Hier hat meehster recht. Es handelt sich um einen Parkplatz im öffenlichen Straßenverkehrsraum, der mit meiner Schwerbehindertenparkausweisnummer gekennzeichenet ist. Auch dem Vorwurf, die Kommune habe den Parkplatz nicht ausreichend gekennzeichnet muss ich entgegentreten, denn sowohl am Beginn des Sonderparkplatzes, als auch "ausnahmsweise" am Ende des Sonderparkplatzes stehen zwei große Schilder eins mit dem Rollstuhlsymbol und ein "einzigartiges" Zusatzschild der Schwerbehindertenparkausweisnummer. Mehr Kennzeichnung sieht die Straßenverkehrsordnung nicht vor.

Das am Boden aufgemalte Rollstuhlfahrersymbol

, wie man es oft auf privaten Parkflächen sieht, ist kein offizielles Verkehrsschild im Sinne der Straßenverkehrsordnung. Aber selbst das ist diskutiert worden : dagegen spricht die Art des Bodenbelages : auf Steinpflaster ist es nicht beständig und auf Teerbelag ist es z.B. im Falle eines Wegzuges sehr schwer zu entfernen. Im übrigen können Bodenmarkierungen im Winter durch Schnee bedeckt sein und scheiden daher zumindest als alleinige Kennzeichnung eines solchen Sonderparkplatzes aus. Parkpfosten oder Barriere sind ebenfalls nicht vorgesehen und gemessen an den Verhältnissen hier vor Ort auch nicht praktikabel oder vorteilhaft.

Jedes Verkehrsschild bedeutet ja auch Kosten. Das nachgerüstete Schild am Ende des Schwerbehindertenparkplatzes ist aus der Straßenverkehrsordnung heraus eigentlich nicht notwendig, da es sich um eine Parkbucht handelt. In solchen Fällen endet der eingegrenzte Parkraum mit der nächsten erkennbaren Änderung der Straßensituation - hier das Ende der Parkbucht. Trotzdem hat die Stadt hier nachgerüstet um für Verkehrsteilnehmern, die schon recht lange aus der Fahrschule heraus sind eine eindeutige Situation darzustellen. Da hat die Stadt sogar zusätzlich gehandelt obwohl der Schilderwald in Deutschland schon groß genug ist und hier in meinem Fall das Schild am Anfang und auch am Ende des Schwerbehindertenparkplatzes jeweils 500 Euro gekostet hat.

Der Forderung von Verkehrsteilnehmern, die verkehrswidrig entgegen der Fahrtrichtung auf dem Schwerbehindertenparkplatz geparkt

und die Einrede geltend gemacht haben, sie hätten das Schild nicht erkennen/sehen können, weil es "rückseitig" nicht gekennzeichnet bzw. bedruckt sei ist rechtlich unbeachtlich. Das Parken entgegen der Fahrtrichtung ist in Deutschland nur in Einbahnstraßen zulässig. Unter anderem ist es auch deshalb untersagt, weil gerade aufgrund der Vorschrift andere Verkehrsteilnehmer aufgrund entgegen der Fahrtrichtung angestellten Fahrzeugen der Eindruck vermittelt werden könne, es handele sich um eine Einbahnstrasse. Dadurch kann eine zusätzliche Verkehrsgefährung gegeben sein.

In der Stadt in der ich wohne wird das stets regelwidrige Parken entgegen der Fahrtrichtung "noch" nicht verwarnt. Der Tatbestand wird nur mit aufgenommen, wenn sich abzeichnet, dass es wegen des Verwarnungsgeldes und ggf. den Kosten eines Abschleppvorganges zu einer Rechtstreitigkeit kommt. Soweit ich weiss, wird dann aber nur der höhere Verstoß : hier das regelwidrige Parken auf einem Schwerbehindertenparkplatz mit einem Verwarnungsgeld bewehrt. In anderen Kommunen ist dies jedoch der Fall und das regelwidrige Parken entgegen der Fahrtrichtung wird als Einzeltatbestand mit einem Verwarnungeld bewehrt.

Aber : Keine Regel ohne Ausnahme ! Da im weitesten Sinn beim Abstellen meines Fahrzeuges "ICH eine Behinderung für andere Teilnehmer im Straßenverkehr"

bin, wurde mir das Parken entgegen der Fahrtrichtung gestattet, da ich dann zum Bürgersteig hin aussteigen kann.

Entgegen der Einrede, dass der Schwerbehindertenparkplatz nicht zu erkennen gwesen wäre, weil die Schwerbehindertenparkplatzschilder nicht rückseitig gekennzeichnet

sind, kann sich jeder halbweg gebildete Mensch leicht ausrechnen, wie sehr der Schilderwald wachsen würde, respektive wie hoch die Kosten steigen würden. Das würde auch bedeuten, dass künftig jedes Verkehrsschild an der Autobahn auch rückseitig für Geisterfahrer gekennzeichnet sein müßte. Ergänzend sei darauf hingeweisen, dass es beim Abstellen eines Kraftfahrzeuges eine sogenannte Umschaupflicht des Fahrzeuglenkers gibt. Nach dem Aussteigen muss er sich vergewissern, dass er nicht regelwidrig parkt. Das wäre z.b. auch der Fall wenn Wasserentnahmestellen, Feuerwehrhydranten, Bordsteinabsenkungen etc. pp. zugeparkt wurden oder ein absolutes Halteverbot oder beispielsweise eine Anwohnerparkzone besteht. Diese Umschaupflicht ist weiterreichend als ein Schwerbehindertenparkschild, das sich logischerweise unmittelbar vor/hinter dem abgestellten Fahrzeug befindet.

Diese Woche begab sich an dem mit überlassenen Schwerbehindertenparkplatz die Besonderheit, dass ein Einsatzfahrzeug eines sozialen Pflegedienstes dort parkte. Auf meinen Anruf im Pflegebüro (Rufnummer stand auf dem Fahrzeug) wollte mir der Mann am Telefon einreden dass Pflegedienste generell berechtigt seien auf Schwerbehindertenparkplätzen zu parken - mit oder ohne Nummer. Das ist defenitiv nicht zutreffend!

Recht patzig war der Herr am Telefon auch noch und meinte, dass die Parkplätze hier im Viertel recht knapp wären und da könne sowas schon mal vorkommen. Die Pflegekraft, die kurz darauf das Fahrzeug abholte erklärte mir, sie wäre der Meinung gewesen, dass dieser Schwerbehindertenparkplatz zu der Dame gehöre, bei der sie gerade gewesen wäre und die sie versorgt hätte. Gut - über sowas kann man auch mal hinwegsehen wobei es doch auch wohl eher eine Ausrede war. Gerade für einen Pflegedienst ist so ein Verhalten etwas happig.

Generell wollte ich aber hier noch einmal ganz deutlich schreiben, dass ich meine ursprünglich recht drastische Sanktionierungsforderung von Falschparkern auf Schwerbehindertenparkplätzen doch schon revidiert und relativiert habe. Leider lesen viele den Thread nicht von Beginn an und so geht das immer wieder unter. Ich denke deshalb daran, das Thema hier schließen zu lassen

- auch wenn es schon viele wertvolle Beiträge gegeben hat.

By the way : Es stimmt übrigens nicht, dass der Schwerbehindertenparkplatzberechtigte die Hälfte des Verwarnungsgeldes, der Bearbeitungsgebühr oder gar eine Provision der Abschleppunternehmer bekommen. Nette Idee - aber das würde denn doch über das Ziel hinausschießen. Obwohl : Manchmal denkt man sich so während des Wartens auf die Ordnungshüter und den Abschlepper, dass man eigentlich auch einen Stundenlohn fürs Warten bekommen sollte. Nunja - aber am Ende ist man denn doch einfach froh, wenn man das Auto endlich hat abstellen können und man endlich in seiner Wohnung angekommen ist. Die schnellste Räumung (incl. Abschlepper] hat 35 min. gedauert - die längste 3 Stunden und 20 min. !

Wie schaut das bei Euch aus ? Die Vorfälle wo der Fahrzeughalter vor dem Ordnungsamt, vor der Polizei oder vor dem Abschlepper am Fahrzeug eintraf mal nicht mitberücksichtigt. Positiv muss man für die Ordnungsämter feststellen, dass die Mitarbeiter dort doch sehr benüht sind, den Fahrzeughalter zu ermitteln zu verständigen. Oftmals ist das Ziel so eher zu erreichen gewesen.

Noch eine erklärende Erläuterung am Schluss : ich schreibe hier ungern "mein" Schwerbehindertenparkplatz - das ist mir zu possesiv. Ich bin sehr dankbar, dass mir die Kommune einen solchen Parkplatz eingerichtet und überlassen hat. Vielleicht bringt es gelegentlich der Kommune oder den Abschleppunternehmen ein paar Euro - aber es bringt auch immer eine Menge Arbeit für die Stadtbediensteten ... Arbeit und oftmals auch böse Worte. Wobei wir die städtischen Angestellten bei Laune halten sollten, damit andere Bedürftige auch solche Schwerbehindertenparkplätze eingerichtet bekommen. Die Anforderungen dafür sind ja schon recht hoch. Ich mache übrigens die Erfahrung, dass die Polizei sich mehr und mehr aus der Zuständigkeit für die Räumung von Schwerbehindertenparkplätzen zurückzieht und die kommunalen Ordnungsämter ihre Dienstbereitschaft ausdehnen. Vor allem an den Wochenenden - wo es oft nicht ganz leicht ist.

Die Forderung nach 200 Euro Parkgebühren je Stunde muss man wohl nicht kommentieren. Das mag vom Erfinder überspitzt gemeint gewesen sein - aber realistisch und dann auch noch einklagbar ist das sicher nicht. Wir spielen hier ja auch mit dem leidigen Thema nicht Monopoly wobei man bei einer Neuauflage als Spiel Cityopoly durchaus an ein solches Sonderfeld : Haus mit Schwerbehindertenparkplatz" denken könnte. Wobei - wer dann da landet, dem sei von mir aus ein : Gehe über Start in den Knast und zahle die letzten drei Hotelmieten als Strafe

.

Jetzt noch eine Entschuldigung für den doch recht lang gewordenen Beitrag - ich habe durch den mir überlassenen Schwerbehindertenparkplatz schon sehr viel gelernt und ganz ehrlich : alles was so in der Straßenverkehrsordnung steht und was heutzutage zum Fahrschulwissen gehört, habe ich auch nicht mehr gewußt. Beim Stichwort "Einbahnstrasse" hätte ich auch gepatzt :-)

LG JoJoMS

am 10. April 2010 um 3:32

Zitat:

Original geschrieben von JoJoMS

Generell wollte ich aber hier noch einmal ganz deutlich schreiben, dass ich meine ursprünglich recht drastische Sanktionierungsforderung von Falschparkern auf Schwerbehindertenparkplätzen doch schon revidiert und relativiert habe. Leider lesen viele den Thread nicht von Beginn an und so geht das immer wieder unter. Ich denke deshalb daran, das Thema hier schließen zu lassen - auch wenn es schon viele wertvolle Beiträge gegeben hat.

Ich denke, gerade wegen der teils doch recht wertvollen Beiträge und da in der Folgezeit sicher noch einige wertvolle Beiträge hinzukommen könnten, würde ich eher dazu raten, ihn offen zu lassen, vielleicht den Titel etwas abzuschwächen.

Zitat:

Original geschrieben von JoJoMS

Jetzt noch eine Entschuldigung für den doch recht lang gewordenen Beitrag - ich habe durch den mir überlassenen Schwerbehindertenparkplatz schon sehr viel gelernt und ganz ehrlich : alles was so in der Straßenverkehrsordnung steht und was heutzutage zum Fahrschulwissen gehört, habe ich auch nicht mehr gewußt. Beim Stichwort "Einbahnstrasse" hätte ich auch gepatzt :-)

Für diesen Beitrag brauchst Dich nicht zu rechtfertigen. Die Länge hat durchaus ihre Berechtigung, weil auch entsprechend viel gesagt wurde. Ich kenne da Leute, die hätten in so viel Text nicht ein einziges Wort gesagt ;)

Unser Verkehrsregelwerk werden die Wenigsten auswendig kennen und vor allem richtig interpretieren können.

Schließen lassen würde ich den Beitrag nicht!

Nur mit einem entsprechenden Titel erhält man Gehör, oder anders ausgedrückt wird der Artikel gelesen.

Gruß

Ulicruiser

Zitat:

Original geschrieben von wolfgang-2

Zitat:

Original geschrieben von JoJoMS

Da zu Sylvester nun innerhalb von knapp 2 Jahren der 80ste Einsatz zur Räumung des mir zugewiesenen Schwerbehindertenparkplatztes nötig wurde,

Also mal ganz kurz: "mir zugewiesen" bedeutet, dass dieser Parkplatz nicht nur ein Behindertenparkplatz ist sondern ein privater Parkplatz. Das muss kenntlich gemacht weden mit einer Autonummer. Ansonsten ist das ein allgemeiner Parkplatz, den auch andere Behinderte nutzen dürfen.

Wenn es ein Privatparkplatz ist, kann man auch mit entsprechendem Aushang eine Parkgebühr verlangen (€ 200/h oder ähnlich).

Zitat:

Original geschrieben von wolfgang-2

Zitat:

Original geschrieben von JoJoMS

Das auf den ersten Blick krasse Sanktionspaket begünde ich damit, dass die Zahl der Parkverstöße drastisch abnehmen und damit Polizei/Ordnungskräfte wichigere Aufgaben wahrnehmen können.

Bei der Wiederholungszahl würde ich erst mal annehmen, dass hier die Ausschilderung sehr sehr schlampig ist. Ein nicht mehr so ganz erkennbares B auf der Parkfläche genügt nicht, vor allem dann nicht, wenn Schnee liegt. Es mag gesetzlich genügen. Aber es genügt technisch nicht.

Mir selbst ist das mal in Pforzheim passiert, da habe ich auf einem Parkplatz gestanden, der am frühen morgen zum Marktplatz wurde. Ich hatte eine Untersuchung im Krankenhaus und musste dazu übernachten. Als ich am nächsten morgen wieder kam habe ich mir die Beschilderung angeschaut und nach einigen Minuten dann wirklich verstanden.

Ich habe meine Erklärung dann nach Pforzheim geschickt. Die Beschilderung ist keineswegs verbessert worden. Offenbar ist es einfach auch ein gutes Geschäft.

Sie können mir meinen Einwand glauben oder nicht. So war es. Und ich kann Ihnen dutzendweise Behindertenparkplätze zeigen, die extrem schlecht beschildert sind. Und auf zweien habe ich auch schon mal gestanden und es erst dann bemerkt, obwohl ich normalerweise nicht auf einem solchen Parkplatz parke.

Allerdings: Jemanden ein- und austeigenlassen, das tue ich auch, vor allem wenn ich eine ältere Person zum Artz fahre und der Parkplatz vor der Praxis ist.

Ich hoffe mal, dass ich mir damit keine Feinde unter den Behinderten mache ...

Ein zugewiesener Parkplatz hat keine Autonummer, sondern darauf steht die Nummer des Parkausweises. Nur Fahrzeuge die den Parkausweis mit Nummer ausgelegt haben dürfen dort parken. Auch ein anderer der zwar einen Parkausweis hat darf nicht auf dem Parkplatz.

Extrem schlecht beschildert, die Ausreden sind bekannt. Wenn man nur oberflächlich hinschaut kann das durchaus sein. Wenn eine Beschilderung einem nicht klar ist, sollte er erst recht nicht dort parken.

Ein Nichtbehinderter kann laufen und woanders parken.

Selbst halten ist da genau genommen nicht erlaubt für Nichtberechtigte

Zitat:

Ein zugewiesener Parkplatz hat keine Autonummer, sondern darauf steht die Nummer des Parkausweises. Nur Fahrzeuge die den Parkausweis mit Nummer ausgelegt haben dürfen dort parken.

Ok, das kannte ich so nicht. Hier bei uns auf dem Dorf gibt es nur wenige Parkplätze mit einem B auf der Parkfläche. Und davon sind einige eben Privatparkplätze. Und da würde das mit den € 200 gehen.

Zitat:

Extrem schlecht beschildert, die Ausreden sind bekannt.

Glaube es oder lasse es. Ich kann ohnehin nur die Male aufzählen wo mir das passierte und ich es dann beim wiederkommen bemerkte. Ich kann höchstens ein paar freie Parkflächen als Zeuge anfügen, die auch zur Verfügung standen. Und die Parkplätze hatten alle nur das B auf dem Platz.

Zitat:

Selbst halten ist da genau genommen nicht erlaubt für Nichtberechtigte

Nach dem letzen Post von JoJoMS glaube ich sogar eher, dass es eine Art Sport ist, diesen Platz zu belegen.

Allerdings: Nach den FAQ Behindertenparkplatz ist das mit dem Halten nicht eindeutig geregelt.

Zitat:

Original geschrieben von JoJoMS

 

Aber : Keine Regel ohne Ausnahme ! Da im weitesten Sinn beim Abstellen meines Fahrzeuges "ICH eine Behinderung für andere Teilnehmer im Straßenverkehr" bin, wurde mir das Parken entgegen der Fahrtrichtung gestattet, da ich dann zum Bürgersteig hin aussteigen kann.

Hast Du da irgendetwas schriftliches oder wie wurde das geregelt?

Ich habe die gleiche Situation, mit den hier Streife fahrenden Polizeibeamten ist das abgeklärt, da sehe ich kein Problem.

Da wir aber in nächster Zukunft hier einen städtischen Ordnungsdienst bekommen, dürfte von dieser Seite sicher Ärger auf mich zukommen.

Wenn Du Tips zur Vorgehensweise für mich hättest, wäre ich ganz froh drüber.

Die Stadt hat mich mit einem lapidaren "geht nicht" abgebügelt..

Was es so alles gibt!

Ich finde es toll. Und das in Deutschland!

Gruß

Ulicruiser

Themenstarteram 10. April 2010 um 19:41

N'abend zusammen,

da es mir heute leider nicht so gut geht, will ich nur kurz auf die Beiträge eingehen. Ich habe mich doch sehr über die Reaktionen auf meine längere Stellungnahme gefreut. Und das in einem sehr moderaten - der Gesamtsituation angemessenen rücksichtsvollen Ton.

Kurz zu dir Katzenvater :

Bei mit war es eine mündliche Genehmigung von dem städtischen Mitarbeiter, der für die Einrichtung der personengebundenen Schwerbehindertenparkplätzen mit Nummer zuständig ist. Er war zu mehreren Ortsterminen hier - grad weil es anfangs in der Nachbarschaft sehr großen Widerstand oder besser formuliert Verständnisdefizite gab, die ausgeräumt werden konnten. Da hat mir die Stadt sehr geholfen. Genau genommen kam der städtische Mitarbeiter mit der Idee, dass ich besser entgegen der Fahrtrichtung parken solle, von ihm . Es hat es ja positiv gemeint, dass ich ein Verkehrshindernis für andere Verkehrsteilnehmer im weitesten Sinne bin. Mit Gehstock und Rollstuhl ist man doch langsamer im Straßenverkehr.

Ich würde dir empfehlen, dass du noch einem direkt das Gespräch mit deinem zuständigen städtlischen Mitarbeiter führst und ihm erklärst, dass es für die anderen Verkehrsteilnehmer und dich selber sehr viel sicherer ist, wenn du entgegen der Fahrtrichtung parkst. Vor einem kleinen Umstand muss ich dich allerdings vorwarnen, wenn du entgegen der Fahrtrichtung parkst. Ich hatte damals noch einen Passat Variant und wenn ich den mit der Fahrerseite zum Bordstein abgestellt hatte, dann war es doch extrem anstrengend für mich aus der tiefen Sitzposition mich auf das Bordsteinniveua hochzuhieven. Da denk bitte drüber nach, ob du das schaffst bevor du das Gespräch im Amt führtst. Heute fahre ich einen VW Caddy mit der erhöhten Sitzposition so dass ich quasi auf den Bordstein bis zur Steh-/Sitzhöhe herunterrutschen kann. Da ist nun sehr viel einfacher für mich. Ich drück dir die Daumen, dass es bei dir auch klappt @ Katzenvater. Wie gesagt : einen schriftlichen Antrag meinerseits hat es diebezüglich nie gegeben und demzufolge auch keine Genehmigung. Ich kann nur nochmal betonen, dass hier in meiner Stadt die Zusammenarbeit mit den Ordnungsbehörden sehr gut klappt. Starte du nochmal einen Versuch!

Allen anderen herzlichen Dank für die Statements - auch für den Hinweis, dass es doch einer größeren Anzahl an MT-lern wichtig wäre, wenn der Thread weiter offen bleibt. Daher lassen wir erstmal alles beim alten. Neu hinzukommende Motortalk-Mitglieder sollte sich vielleicht die Mübe machen und frühere Einträge unter diesem Thema zu lesen.

Liebe Grüße

JoJoMS

@JoJoMS Danke sehr, ich werde mit denen nochmals ein Gespräch führen, evtl gibts da ja auch einsichtige Menschen.

Ich parke übrigens schon seit gut 30 Jahren hier generell mit der Fahrerseite zum Bordstein, nur die tiefergelegten KFZ habe ich mir mittlerweile abgewöhnt, man wird nicht jünger...

Was für mich noch wichtig ist, falls es mich wirklich mal nach dem Einladen des Rollis auf dem Stück vom Heck bis zur Fahrertür hinschmeißt, auf der Gehwegseite ist ein massiver Metallzaun, daran kann ich mich dann hochziehen, auf der Straßenseite wäre ich auf evtl vorbeikommende Hilfe angewiesen, sofern mich nicht vorher irgendwer plattfährt..

am 7. Juni 2010 um 23:42

Auf der einen Seite sollte besser bestraft werden, doch auf der anderen Seite sollte man besser eine Schwerbehinderung bewerten.

Ich selbst war in 2002 vorm Sozialgericht und habe das Merkzeichen aG beantragt, welches dort abgelehnt wurde. Dort war man der Meinung das ich das sogenannte aG light sofort bekommen kann. Da bei meiner Einschränkung und der Parkplatzsituation dieser eh nicht wirklich weiter hilft, ging es vor das Landessozialgericht. Dort die Äußerung Parkausweis aG light sofort und aG mit einer Bestätigung durch einen Schmerztherapeuten. Das aG light wurde von den Behörden abgelehnt und ich habe es heute noch nicht, das Artest vom Schmerztherapeuten wurde bei den Gutachtern verpöhnt, ohne das sich einer der Gutachter die Mühe gemacht, die Schmerzproblematik unter die Lupe zu nehmen.

Ob wohl ich Schmerzen vom ersten Schritt in den Füßen habe und mich kaum noch auf eigenen Füßen fort bewegen kann. Habe ich einen neuen Antrag gestellt. Der absulute Hammer ist, das eine Schwerbehinderung nur 6 Moante andauern muss, um ein Recht auf Erhöhung zu haben. Zum anderen, brauchen die für einen Antarg bis zum LSG 7 Jahre. Hier muss man erwähnen, dass sich der Gutachter mal wieder keine Zeit genommen hat und das Gericht ein Verfahren ohne jegliche Verhandlung angelehnt hat. Alle rechtlichen Anträge meines RA wurden zurückgewiesen.

Hätte mein AG nicht eingesehen, dass ich ohne einen Schwerbehindertenparkplatz am Arbeitsplatz nicht zur recht komme, bzw. 2 Parkflächen benötige oder ggf. meinen Heimweg antrete, wenn keine entsprechende Parkfläche zur Verfügung steht. Wäre ich heute schon Teil- oder Vollerwerbsgemindert.

Ich habe schon häufig Leute auf einem Schwerbehindertenparkplatz gesehen, einige können sich so gar flink wie eine Garzelle bewegen und sind so gar berechtigt dort zu parken.

Andere, die auf allen vieren kriechen bekommen dieses Recht nicht, weil irgendwelche Gutachter einen nicht mögen.

Ich überlege doch mal zur nächsten Nachverhandlung beim Gutachter eine Knüppel mit zu nehmen, vielleicht wir es dann etwas mit dem aG.

Also, es kann sein, das auf solche einer Parkfläche jemand steht, denn es vielleicht viel schlechter als euch geht. Außerdem sollte man als Schwerbehinderter mit solcher Parkberechtigung wissen. Nur weil ich eine Parkfläche mit dem Rollstuhlfahrerzeichen vorm Haus habe, berechtigt dieser noch lange nicht, dass dieser für Ihn zur Verfügung steht.

Wer einen solchen Parkplatz vorm Haus beanstruchen möchte, muss ein Antrag bei der zuständigen Stadt stellen. Damit die ihm dort einen persönlichen Parkplatz einrichten welcher nur für ihn ist.

Denke ist ne Überlegung und mit aG auch in der Regel kein Problem.

Oliver

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