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Schulfrage unklar

Themenstarteram 12. Oktober 2009 um 8:45

Hallo liebe Leute,

ich hatte nun auch das Vergnügen meinen 1. Unfall zu haben. Ich bin so ungeduldig u. würde gern mal eure Meinungen zur Schuldfrage hören.

Zum Unfall:

Ich bin aus einer Ausfahrt (Arbeitsstelle) rechts abgebogen (einspurige Str.), blinkte natürlich vorab rechts u. dann sofort nach links, da ich in die schräg gegenüberliegende Auffahrt (ca. 15 Meter) auffahren wollte. Als ich vorher rechts abbog schaute ich in beide Richtungen u. sah links vor dem Bahnübergang (ca. 30-35 Meter) ein Motorrad. Somit war der Abstand groß genug um noch rechts abzubiegen, da sich das Motorrad ja noch hinter dem Bahnübergang befand und auch abbremste um drüber zu fahren. Als ich dann auf die Auffahrt links abbiegen wollte (habe nochmal in beide Richtungen geschaut u. nix gesehen), knallte es und der Motorradfahrer fuhr mir in die linke hintere Tür und schliff noch die gesamte Fahrerseite lang. Er wollte mich überholen, sah aber mein Blinken nicht. Das ganze passierte Nachts. Er bremste nicht einmal, es waren keine Bremsspuren zu sehen.

Nun legt der Gegner die Sache so aus, dass ich ihm beim Rechtsabbiegen schon die Vorfahrt geklaut habe und er konnte nicht mehr bremsen u. musste ausweichen u. kollidierte dabei mit mir. Ich bin mir keiner Schuld bewusst und habe auch einen Zeugen, welcher bestätigt, dass ich blinkte u. der Motorradfahrer zu schnell war.

Was meint ihr wie die Schuldfrage ausgehen könnte???

Desweiteren bin ich stinksauer, weil es mein 1. eigenes Auto ist, dazu noch Neuwagen u. erst ein paar Monate gefahren wurde :mad:

LG Nele

Beste Antwort im Thema

Zitat:

Original geschrieben von Nele1985

Ich bin mir keiner Schuld bewusst

Natürlich nicht, Schuld sind ja immer die anderen!

 

Schonmal was von doppelter Rückschaupflicht gehört?

Die trifft nämlich den Linksabbiegenden.

Somit nach dem Anscheinsbeweis: Schuld für den Unfall auf deiner Seite.

Ein eventuelles Mitverschulden des Motorradfahrers musst DU beweisen, da der Anscheinsbeweis gegen dich spricht.

Niemand kann hier seriös prognostizieren, wie die Haftungsverteilung ausgehen wird - das ist in derartigen Fällen immer einzelfallabhängig, weswegen ich mich zur Haftungsquote auch nicht mehr äussern werde.

 

 

Zitat:

Original geschrieben von Nele1985

 

Desweiteren bin ich stinksauer, weil es mein 1. eigenes Auto ist, dazu noch Neuwagen u. erst ein paar Monate gefahren wurde :mad:

Wäre ich der Motorradfahrer, wäre ICH stinksauer - nämlich auf eine Person, welche einen klaren Verstoss gegen die doppelte Rückschaupflicht begeht und hierdurch einen Unfall verursacht!

 

Ferner bin ich auf Poster in diesem Forum stinksauer, welche einen Unfall verursachen und sich einen feuchten Dreck darum kümmern, ob sie evtl. Leib und Leben anderer Personen gefährden (kann man nur hoffen, dass der Motorradfahrer bei der Aktion keinen ernstlichen Personenschaden erlitten hat) und dann noch schreien, sie seien "stinksauer" wegen ihres Blechschadens!

 

Ist auch typisch: Kein Wort zu Leib und Leben eines Menschen (Motorradfahrer) - Hauptsache das (durch überwiegend eigene Schuld) verbogene Blech wird bald wieder geradegebogen.

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am 12. Oktober 2009 um 10:28

Hallöchen,

das Wortspiel im Betreff ist m.E. auch der Kern der Sache, ich bin kein Polizist und nachts sind alle Katzen grau und hinterher ist man immer klüger . . . . aber ich versuch mal einen Beitrag zur Abklärung:

1. Frage, warum keine offizielle Unfallmeldung an die Polizei ?

2. Frage, ist es ein "echter Zeuge" oder hat er erst nach dem Knall was gesehen ?, kann er zur Klärung beitragen ?

3. Frage, ist die gegnerische Versicherung bekannt und die eigene Informiert ? Dort gibt es Experten, die können helfen und beraten.

 

Der Fall ist dann schwierig, wenn der Kradfahrer auf seiner "Unschuld" beharrt und keinen Fehler einräumt, dann hilft nur ein Anwalt = RS-Versicherung wenn vorhanden.

Kein echtes Vergnügen kurz vor Weihnachten.

Hoffe geholfen zu haben. mfg

Zitat:

Original geschrieben von Nele1985

Ich bin mir keiner Schuld bewusst

Natürlich nicht, Schuld sind ja immer die anderen!

 

Schonmal was von doppelter Rückschaupflicht gehört?

Die trifft nämlich den Linksabbiegenden.

Somit nach dem Anscheinsbeweis: Schuld für den Unfall auf deiner Seite.

Ein eventuelles Mitverschulden des Motorradfahrers musst DU beweisen, da der Anscheinsbeweis gegen dich spricht.

Niemand kann hier seriös prognostizieren, wie die Haftungsverteilung ausgehen wird - das ist in derartigen Fällen immer einzelfallabhängig, weswegen ich mich zur Haftungsquote auch nicht mehr äussern werde.

 

 

Zitat:

Original geschrieben von Nele1985

 

Desweiteren bin ich stinksauer, weil es mein 1. eigenes Auto ist, dazu noch Neuwagen u. erst ein paar Monate gefahren wurde :mad:

Wäre ich der Motorradfahrer, wäre ICH stinksauer - nämlich auf eine Person, welche einen klaren Verstoss gegen die doppelte Rückschaupflicht begeht und hierdurch einen Unfall verursacht!

 

Ferner bin ich auf Poster in diesem Forum stinksauer, welche einen Unfall verursachen und sich einen feuchten Dreck darum kümmern, ob sie evtl. Leib und Leben anderer Personen gefährden (kann man nur hoffen, dass der Motorradfahrer bei der Aktion keinen ernstlichen Personenschaden erlitten hat) und dann noch schreien, sie seien "stinksauer" wegen ihres Blechschadens!

 

Ist auch typisch: Kein Wort zu Leib und Leben eines Menschen (Motorradfahrer) - Hauptsache das (durch überwiegend eigene Schuld) verbogene Blech wird bald wieder geradegebogen.

Zitat:

Original geschrieben von twelferider

Zitat:

Original geschrieben von Nele1985

Ich bin mir keiner Schuld bewusst

Natürlich nicht, Schuld sind ja immer die anderen!

 

Schonmal was von doppelter Rückschaupflicht gehört?

Die trifft nämlich den Linksabbiegenden.

Somit nach dem Anscheinsbeweis: Schuld für den Unfall auf deiner Seite.

Ein eventuelles Mitverschulden des Motorradfahrers musst DU beweisen, da der Anscheinsbeweis gegen dich spricht.

Niemand kann hier seriös prognostizieren, wie die Haftungsverteilung ausgehen wird - das ist in derartigen Fällen immer einzelfallabhängig, weswegen ich mich zur Haftungsquote auch nicht mehr äussern werde.

Zitat:

Original geschrieben von twelferider

Zitat:

Original geschrieben von Nele1985

 

Desweiteren bin ich stinksauer, weil es mein 1. eigenes Auto ist, dazu noch Neuwagen u. erst ein paar Monate gefahren wurde :mad:

Wäre ich der Motorradfahrer, wäre ICH stinksauer - nämlich auf eine Person, welche einen klaren Verstoss gegen die doppelte Rückschaupflicht begeht und hierdurch einen Unfall verursacht!

 

Ferner bin ich auf Poster in diesem Forum stinksauer, welche einen Unfall verursachen und sich einen feuchten Dreck darum kümmern, ob sie evtl. Leib und Leben anderer Personen gefährden (kann man nur hoffen, dass der Motorradfahrer bei der Aktion keinen ernstlichen Personenschaden erlitten hat) und dann noch schreien, sie seien "stinksauer" wegen ihres Blechschadens!

 

Ist auch typisch: Kein Wort zu Leib und Leben eines Menschen (Motorradfahrer) - Hauptsache das (durch überwiegend eigene Schuld) verbogene Blech wird bald wieder geradegebogen.

@twelferider

Schlecht geschlafen? oder warum dieser offene Angriff?

Hat doch der TE geschrieben: "Als ich dann auf die Auffahrt links abbiegen wollte (habe nochmal in beide Richtungen geschaut u. nix gesehen),"

Zitat:

Original geschrieben von HamburgDino

Hat doch der TE geschrieben: "Als ich dann auf die Auffahrt links abbiegen wollte (habe nochmal in beide Richtungen geschaut u. nix gesehen),"

Fragt sich nur: wo war er hin, der Motorradfahrer, den er zuvor schon 30-35m weit weg beim Verlassen der Ausfahrt seiner Arbeitsstelle gesehen hatte. :)

Themenstarteram 12. Oktober 2009 um 11:09

@ radkappab: Danke für die Antwort.

@ twelferider: Bitte erstmal richtig lesen und dann argumentien. Und immer schön sachlich bleiben! Ich habe vor dem links abbiegen nochmals geschaut und zwar erst nach rechts wegen dem Gegenverkehr und dann nach links inkl. Schulterblick.

Themenstarteram 12. Oktober 2009 um 11:14

Der Motorradfahrer war glücklicherweise nur leicht verletzt (Schramme am Arm).

@ Elk_EN: Ich habe beim zurückblicken nicht auch noch in den Rückspiegel geschaut, ich ging davon aus, dass er hinter mir wartet bzw. bremst und dann wartet.

Aber es ist wohl besser solche Fragen hier nicht mehr zu stellen. Man wird scheinbar nicht ganz erst genommen.....

Dann hast du eben nicht richtig geschaut!

Ferner gibt es die doppelte Rückschaupflicht beim Linksabbiegen:

http://www.andres-anwalt.de/.../...hulter_-_doppelte_Rueckschaupflicht

 

Aber, um das nochmals sachlich und in aller Ruhe zusammenzufassen:

1. Du bist Schuld an dem Unfall, indem du die Unfallursache gesetzt hast.

2. Du bist in der Nachweispflicht für ein behauptetes Mitverschulden des Motorradfahrers.

3. Hier wäre es ratsam, die eigene Vollkasko in Anspruch zu nehmen und den von der Vollkasko nicht übernommenen Schaden (Nutzungsausfallentschädigung usw.) ggf. anteilig bei der gegnerischen Haftpflichtversicherung geltend zu machen.

Themenstarteram 12. Oktober 2009 um 11:29

Der Zeuge hat den Unfall direkt gesehen, nicht erst als es geknallt hatte.

Dass der Motorollerfahrer zu schnell war ist hier nebensächlich? Und dass er das Blinken nicht beachtet hat, ist auch egal?

Und nochmal: Ich habe den Schulterblick gemacht und ihn trotzdem nicht gesehn (Schwarze Kleidung u. wie gesagt es war dunkel). Trotzdem bin ich der Meinung, hat er sich dem Verkehrsgeschehen nicht angepasst u. hat nach dem er den Bahnübergang überfuhr erstmal Gas gegeben (lt. Zeugenaussage!). Der Abstand war groß genug.

Warum stellst du hier eigentlich eine Frage, wenn deine Meinung zur Schuldfrage doch so klar ist?

Suchst du jemand, der dir nach dem Munde redet und dich in deiner Meinung bestärkt?

Wenn ja, dann bist du hier im falschen Forum gelandet.

 

Die Sach- und Rechtslage hast du beschrieben bekommen, mehr gibt es nicht zu sagen.

Über den Rest muss ggf. ein Gericht entscheiden.

 

 

Zitat:

Original geschrieben von Nele1985

Dass der Motorollerfahrer zu schnell war ist hier nebensächlich?

woher weißt du, das er zu schnell war?!

Zitat:

Und nochmal: Ich habe den Schulterblick gemacht und ihn trotzdem nicht gesehn (Schwarze Kleidung u. wie gesagt es war dunkel).

also doch nicht richtig geschaut?!

denn wenn der motorradfahrer dunkel gekleidet war und es auch sonst noch dunkel war, reicht das ein- bzw. zweimalige zurückschauen im zweifelsfall nicht.....

Themenstarteram 12. Oktober 2009 um 12:09

Zitat:

Original geschrieben von MagirusDeutzUlm

Zitat:

Original geschrieben von Nele1985

Dass der Motorollerfahrer zu schnell war ist hier nebensächlich?

woher weißt du, das er zu schnell war?!

Der Zeuge hat diese Aussage gemacht.

Zitat:

Original geschrieben von MagirusDeutzUlm

Zitat:

Und nochmal: Ich habe den Schulterblick gemacht und ihn trotzdem nicht gesehn (Schwarze Kleidung u. wie gesagt es war dunkel).

also doch nicht richtig geschaut?!

denn wenn der motorradfahrer dunkel gekleidet war und es auch sonst noch dunkel war, reicht das ein- bzw. zweimalige zurückschauen im zweifelsfall nicht.....

Ich werde sehen, wie das Gericht entscheidet...

Denke auch das Du Schuld hast, hättest besser aufpassen müssen. Hört sich hart an und man will es auch nicht unbedingt einsehen aber solche Fehler passieren nun mal.

Entscheidend wäre vielleicht noch ob du links in eine Auffahrt oder Strasse einbiegen wolltest, überholen im Kreuzungsbereich ist verboten, vor Einfahrten nicht !

Beruhige dich mal und dann überlege nochmal. Was hättest du als Motorradfahrer gemacht? Du fährst und (nur!) 35m vor dir zieht nen Auto raus?

Ich würde mich ärgern, das Du mich "geklemmt" hast (35m sind innerorts unter 3sec) und überholen. Wenn du dann auch noch direkt links abbiegst.....wo sollte der denn hin? Er hatte doch gar keine Zeit irgendwas zu tun...

 

Nebenbei ist deine Einstellung (Blechschaden, Motorradfahrer) eher...äh...sag ich nix zu.

am 12. Oktober 2009 um 13:58

Zitat:

Original geschrieben von Nele1985

Zitat:

Original geschrieben von MagirusDeutzUlm

woher weißt du, das er zu schnell war?!

Der Zeuge hat diese Aussage gemacht.

Und woher weiß er, dass der Motorradfahrer zu schnell war? Ich würde mir nicht zutrauen die Geschwindigkeit eines Verkehrsmittels zu beurteilen. Insbesondere dann nicht, wenn ich die Einschätzung im Nachhinein abgeben sollte, mich zum relevanten Zeitpunkt also gar nicht bewußt darauf konzentriert hätte…

30-35 m sind bei 50km/h ca. 2sec. das reicht nicht mal nach der Faustformel für den Anhalteweg.

bei 30km/h sind wir bei ca. 4sec dort würde es zwar noch reichen, aber....

Ein Zeuge der gesehen hat das das Motorrad zu schnell war, diese Aussage wird nichts bringen den Menschen können Geschwindigkeiten soweiso schlecht einschätzen sogar wenn sie sich darauf Konzentrieren.

Ich würde sagen die Sache sieht schlecht für dich aus, aber das werden in dem Fall wohl die Anwläte bzw. der Richter klären.

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