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Schriftliche Zeugenerklärung was schreiben?

Themenstarteram 2. Juni 2012 um 12:14

Hallo,

ich muß eine "Schriftliche Zeugenerklärung" ausfüllen und hab keinen Plan wie ich das schreiben soll.

Es geht daum das sich ein Fahrzeug unerlaubt vom Unfallort entfernt haben soll. Ich war der Beifahrer.

Fragen sind folgende:

1. Schildern sie den Sachverhalt ausführlich

2. Fertigen sie eine Skizze an

3. Wie war die Parkplatzsituation

4. Angaben welche Fahrzeuge links und rechts parkten

5. Sicht- und Witterungsbedinungen am Unfalltag

6. Konnten sie einen Anstoß an ein Fahrzeug wahrnehmen

7. Weitere Angaben zum Sachverhalt

Problem ist das ich keine der Fragen wirklich beantworten kann. Das ist ein gigantischer Parkplatz, woher soll ich nach fast 2 Monaten noch wissen wo wir geparkt haben und wer da noch geparkt hat? Außerdem gab es gar keinen Unfall.

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20 Antworten

Hallo, MKP,

eine rechtliche Beratung, wie Du Deine Aussage formulieren solltest, wird Dir vermutlich niemand geben können, da dies in so einem Forum nicht erlaubt sein dürfte.

Grundsätzlich gilt allerdings bei Zeugenaussagen:

Du hast Dich an die Wahrheit zu halten.

Kannst Du keine eindeutigen Angaben machen, weil Du Dich nicht erinnerst, kannst und solltest Du das deutlich angeben.

Du kannst Angaben zur Sache verweigern, wenn Du Dich selber oder eine andere Person, gegenüber der Du ein Aussageverweigerungsrecht hast, belastetst.

Du bist allerdings verpflichtet, wahrheitsgemäße Angaben zu Deiner eignen Person zu machen.

Viele Grüße,

Uhu110

Themenstarteram 2. Juni 2012 um 13:16

Eine rechtliche Beratung wollte ich eigentlich auch nicht. Ich weiß nur nicht was ich zu einem Unfall schreiben soll den es gar nicht gab. Muß ich jede Frage beantworten, also auch eine Skizze anfertigen?

Wahrscheinlich werde ich einfach schreiben das ich mich nicht mehr erinnern kann und keinen Unfall bemerkt habe. Die Skizze und die anderen Fragen lasse ich weg. Mal sehen was passiert.

Zitat:

Original geschrieben von mlcp

Eine rechtliche Beratung wollte ich eigentlich auch nicht. Ich weiß nur nicht was ich zu einem Unfall schreiben soll den es gar nicht gab. Muß ich jede Frage beantworten, also auch eine Skizze anfertigen?

Wahrscheinlich werde ich einfach schreiben das ich mich nicht mehr erinnern kann und keinen Unfall bemerkt habe. Die Skizze und die anderen Fragen lasse ich weg. Mal sehen was passiert.

wie sollst du eine Skizze machen, wenn du angibst, nichts bemerkt zu haben?

Das würde doch garnicht zusammenpassen.

Ich bin kein Jurist, aber du kannst logischerweise nichts angeben, was du nicht (mehr) weisst und lügen / etwas erfinden kommt überhaupt nicht in Frage.

 

 

Da gibt es einen Standartsatz: Aufgrund der vergangenen Zeit ( über 2 Monate ) kann ich mich an Einzelheiten nicht erinnern.Dadurch werden dir keine Nachteile entstehen.Du mußt nur deine Personalien angeben.

am 2. Juni 2012 um 17:50

Zitat:

Original geschrieben von mlcp

Wahrscheinlich werde ich einfach schreiben das ich mich nicht mehr erinnern kann und keinen Unfall bemerkt habe.

Du solltest dich schon für eines entscheiden. Entweder hast du keinen Unfall bemerkt, oder du kannst dich nicht mehr erinnern. Beides gleichzeitig wirkt irgendwie unglaubwürdig... :)

am 2. Juni 2012 um 18:06

Schreibe einfach die Wahrheit und im Endeffekt wirst du eh vor Gericht geladen und da die Mündlichkeit vor Gericht gilt musst du dich da nochmal äußern. Du wirst dann hingewiesen auf die u.a. §§258, 153ff StGB.

Lies dir zudem die §§48-71 StPO mal durch, dann bist du schlauer :)

Zitat:

Original geschrieben von hardcoreaudi

Schreibe einfach die Wahrheit und im Endeffekt wirst du eh vor Gericht geladen und da die Mündlichkeit vor Gericht gilt musst du dich da nochmal äußern. Du wirst dann hingewiesen auf die u.a. §§258, 153ff StGB.

Lies dir zudem die §§48-71 StPO mal durch, dann bist du schlauer :)

Wenn er denn überhaupt geladen wird.Meist verzichtet der Richter freiwillig auf solche " Zeugen " - es sei denn, es sind " Berufszeugen ".

am 2. Juni 2012 um 19:19

Schreib doch einfach, dass es keinen Unfall gab.

3 Affen:D

am 2. Juni 2012 um 22:18

Zitat:

Original geschrieben von fruchtzwerg

Schreib doch einfach, dass es keinen Unfall gab.

Aber nur, wenn es auch wirklich keinen Unfall gab!

am 2. Juni 2012 um 22:28

Na ja davon geh ich jetzt mal aus, nachdem er schrieb "Außerdem gab es gar keinen Unfall."

am 2. Juni 2012 um 22:35

Zitat:

Original geschrieben von fruchtzwerg

Na ja davon geh ich jetzt mal aus, nachdem er schrieb "Außerdem gab es gar keinen Unfall."

Ich werd aus seiner Aussage nicht ganz so schlau, aber prinzipiell soll er so schreiben wie es gelaufen ist oder die Aussage verweigern wenn er dazu berechtigt ist!

Zitat:

Original geschrieben von ThePilot

Ich werd aus seiner Aussage nicht ganz so schlau, aber prinzipiell soll er so schreiben wie es gelaufen ist ...

Er sollte das angeben, an das er sich erinnern kann. Hoffentlich ist das nicht TMI:cool:

am 2. Juni 2012 um 22:58

Dir wird also vorgeworfen eine Fahrerflucht begangen zu haben?

Zitat:

Original geschrieben von mlcp

Es geht daum das sich ein Fahrzeug unerlaubt vom Unfallort entfernt haben soll. Ich war der Beifahrer.

Oder versteh ich da was falsch?

Was wird dir denn genau mit Paragraph vorgeworfen, da steht doch nicht einfach:"Sie haben unerlaubt ein Fahrzeug vom Unfallort entfernt"?

Ich würd gar nix dazu schreiben. Ist ja auch dein gutes Recht und steht auch irgendwo gaz klein auf dem Schreiben.

Deine Personalien haben die auch da du den Brief ja bekommen hast, wissen die wer du bist und wo du wohnst.

Das aller wichtigste hierbei ist aber der Gang zu einem Anwalt für Verkehrsrecht!!!

EDIT: Sorry hab den Text falsch verstanden! Einfach nicht beachten was ich hier geschrieben hab ;)

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