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Schaden mit PKW Anhänger

Themenstarteram 27. Oktober 2021 um 15:18

Hallo Forum

mir ist heute ein Mißgeschick passiert, ich bin mit meinem Anhänger unsere Auffahrt hochgefahren und der Hänger hat sich abgehängt und ist beim Nachbar an die Hauswand und hat dort einen Schaden verursacht.

Welche Versicherung ist nun zuständig, KFZ oder Privathaftpflicht. der Hänger war ja im Schadenmoment nicht mit dem Auto verbunden.

Viele Grüße

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37 Antworten

Die Versicherungsbranche, unter Federführung des GDV, hat sich auf allgemeingültige Versicherungsbedingungen verständigt. Quasi ein Minimun.

Unter dem Begriff "Proximus" werden solche allgemeinen Bedingungen als Prüfungsgrudlage für angehende Versicherungsfachleute nach IHK-Standard herangezogen.

In der Praxis, und sicher dem Wettbewerb geschuldet, weichen manche Bedingungen nunmal ab.

am 28. Oktober 2021 um 7:05

Wenn du eine AKB findest, die das anders als BGB regelt, kannst du sie ja hier verlinken.

du scheinst da vorher was falsch verstanden zu haben....

Ist nicht schlimm, da es noch recht früh am Morgen ist....

am 28. Oktober 2021 um 7:13

So spät am Abend kommen schon mal krause Formulierungen vor. Passiert anderen auch mal - nicht nur dir.

War das nun ein Selbsteingeständnis?

am 28. Oktober 2021 um 7:43

Der TE hatte eine Frage - das kann bei weiteren Posts als Richtschnur dienen. Da war eine Antwort zu korrigieren.

Was genau macht ihr hier ?

"Ist mit dem versicherten Kraftfahrzeug ein Anhänger

oder Auflieger verbunden, erstreckt sich der Versicherungsschutz

auch hierauf. .... Dies gilt auch, wenn sich der Anhänger oder Auflieger

oder das abgeschleppte oder geschleppte Fahrzeug

während des Gebrauchs von dem versicherten Kraftfahrzeug

löst und sich noch in Bewegung befindet.

So in den Bedingungen meiner KfZ - Haftpflicht und ich glaube nicht, dass diese an dem Punkt vom üblichen Standard abweichen.

Insofern is der Verweis auf die Haftpflicht des Zugfahrzeugs doch völlig korrekt, und zu beachten ist lediglich dass die Inanspruchnahme den Verlust schadensfreier Jahre dort zur Folge hat.

am 28. Oktober 2021 um 8:23

Zitat:

@Pfuschwerk schrieb am 28. Oktober 2021 um 10:18:51 Uhr:

Was genau macht ihr hier ?

Bitte keinen irreführenden Plural.

So steht es nicht nur in deinen AKB.

Das mit dem Plural tut nicht in den AKB stehen tun.

:D (gut jetzt an der Stelle ...)

https://www.huk.de/.../allgemeine_versicherungsbedingungen_kfz.pdf

„ A.1.1 Was ist versichert?

Der Versicherungsschutz gilt auch für einen Anhänger, der mit dem versicherten Fahrzeug verbunden ist. Der Versicherungsschutz umfasst auch Fahrzeuge, die mit dem versicherten Fahrzeug abgeschleppt oder geschleppt werden, wenn für diese kein eigener Haftpflichtversiche- rungsschutz besteht.

Dies gilt auch, wenn sich der Anhänger oder das abgeschleppte oder geschleppte Fahrzeug während des Gebrauchs von dem versicherten Kraftfahrzeug löst und sich noch in Bewegung befindet.“

am 28. Oktober 2021 um 8:32

Zitat:

@situ schrieb am 27. Oktober 2021 um 20:46:54 Uhr:

In den AKB meines Zugwagens steht unter A1.1.5, dass ein Anhänger, der sich vom Zugfahrzeug löst, in der Haftpflicht des Zugfahrzeuges bleibt.

Die Haftpflicht des Hängers würde greifen, wenn er sich abgestellt selbstständig gemacht hätte.

Die Fachleute hier wissen es sicher ganz präzise und werden ggf. richtig stellen.

Der letzte Satz war ironisch gemeint.

Zitat:

@kasawumbu schrieb am 27. Oktober 2021 um 17:18:09 Uhr:

 

Welche Versicherung ist nun zuständig, KFZ oder Privathaftpflicht. der Hänger war ja im Schadenmoment nicht mit dem Auto verbunden.

Viele Grüße

das nicht. aber der fahrer war offensichtlich nicht in der lage, den hänger ordentlich anzuhängen. da der schaden hier also durch den fahrer des zugfahrzeuges verursacht wurde, ist auch, wie schon erwähnt, die kfz-haftpflicht des fahrzeuges dafür zuständig, den schaden zu regulieren.

Anhänger nicht richtig befestigt ist ja eine Obligenheitsverletzung.

Ich hoffe, dass die Versicherung die 5000 € Regress geltend macht.

In diesem Jahr gab's schon mindestens 4 Tote wegen verlorener Anhänger.

Zitat:

@Eierlein2 schrieb am 28. Oktober 2021 um 14:21:34 Uhr:

Anhänger nicht richtig befestigt ist ja eine Obligenheitsverletzung.

Ich hoffe, dass die Versicherung die 5000 € Regress geltend macht.

In diesem Jahr gab's schon mindestens 4 Tote wegen verlorener Anhänger.

welche Obliegenheit lt. AKB wurde denn verletzt?

Zitat:

@beachi schrieb am 28. Oktober 2021 um 12:35:17 Uhr:

Zitat:

@kasawumbu schrieb am 27. Oktober 2021 um 17:18:09 Uhr:

 

Welche Versicherung ist nun zuständig, KFZ oder Privathaftpflicht. der Hänger war ja im Schadenmoment nicht mit dem Auto verbunden.

Viele Grüße

das nicht. aber der fahrer war offensichtlich nicht in der lage, den hänger ordentlich anzuhängen. da der schaden hier also durch den fahrer des zugfahrzeuges verursacht wurde, ist auch, wie schon erwähnt, die kfz-haftpflicht des fahrzeuges dafür zuständig, den schaden zu regulieren.

beachi, damit hast Du noch nicht begründet, dass es durchaus andere Bedingungen geben kann.

Ich bin ja durchaus bei Dir und Germania....

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