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Schaden am Leasingfahrzeug

Themenstarteram 28. März 2024 um 10:10

Hallo zusammen,

Ich habe mit meinen Leasingfahrzeug ein Verkehrsschild beschädigt.

Dabei sind Brüche im Lack der Stoßstange entstanden.

Laut einer Werkstatt ist es etwa ein Schaden von ca. 3000 Euro.

Es ist kaum sichtbar.

Ich frage mich, ob ich bis zum Ende vom Leasing warte und den Schaden regulieren lasse oder sofort machen lassen?

Kann ich das auch am Ende der Kasko melden?

Hat da jemand Erfahrung?

Danke

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11 Antworten

Zitat:

@delstyle schrieb am 28. März 2024 um 11:10:43 Uhr:

Kann ich das auch am Ende der Kasko melden?

Steht da nicht in den Bedingungen etwas von "unverzüglicher Meldung des Schadens"?

Und was ist mit dem Schaden am Schild? Zahlst du das selbst? Ansonsten muss dafür die eigene Haftpflichtversicherung informiert werden.

Zitat:

@Hannes1971 schrieb am 28. März 2024 um 11:30:41 Uhr:

Zitat:

@delstyle schrieb am 28. März 2024 um 11:10:43 Uhr:

Kann ich das auch am Ende der Kasko melden?

Steht da nicht in den Bedingungen etwas von "unverzüglicher Meldung des Schadens"?

innerhalb 1 Woche ist der Schaden zu melden.

Würde ich sofort melden da am Ende eventuell eine Vertragstrafe drohen könnte und somit auch den Wert des Fahzeuges stark mindert (du zahlst richtig drauf) auf jedenfall mal mit der leasingfirma reden da es auch sein kann das du nur zur ausgewählten Werkstätten gehen darfst!

Zitat:

@Jmz schrieb am 28. März 2024 um 12:8:05 Uhr:

.......

auf jedenfall mal mit der leasingfirma reden da es auch sein kann das du nur zur ausgewählten Werkstätten gehen darfst!

Das bestimmen aber die Versicherungsbedingungen und nicht der Leasingvertrag.

Das kann durchaus auch im Leasingvertrag geregelt sein, welche Werkstätten akzeptiert werden.

Zuerst ist der Leasinggeber weisungsberechtigt.

Der TE kann den Schaden der VK melden und bis zu 2 Jahre später reparieren lassen.

Klar kann der Leasinggeber in den Vertrag reinschreiben, dass das Fahrzeug nur in der Markenwerkstatt repariert werden darf. Wenn der Leasingnehmer aber einen Vertrag mit Werkstattbindung abgeschlossen hat, bestimmen das trotzdem die AKB. Natürlich kann er dann auch in die Markenwerkstatt, darf dann aber einen Teil (~15%) selber zahlen und wird am Ende evtl. auch in den Tarif ohne Werkstattbindung gestuft.

 

Bei meiner Versicherung kann ein Leasingfahrzeug nicht mit Werkstattbindung versichert werden, deshalb würde hier das Problem gar nicht auftauchen.

Zitat:

@remarque4711 schrieb am 28. März 2024 um 14:15:36 Uhr:

Natürlich kann er dann auch in die Markenwerkstatt, darf dann aber einen Teil (~15%) selber zahlen und wird am Ende evtl. auch in den Tarif ohne Werkstattbindung gestuft.

Das fällt unter Lehrgeld.

Themenstarteram 28. März 2024 um 15:40

Zitat:

@hydrou schrieb am 28. März 2024 um 11:36:15 Uhr:

Und was ist mit dem Schaden am Schild? Zahlst du das selbst? Ansonsten muss dafür die eigene Haftpflichtversicherung informiert werden.

Ja. Das ist bereits bezahlt. Waren nur 45 Euro.

Themenstarteram 28. März 2024 um 15:42

Ok. Danke an alle.

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