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Rücktritt Leasing wegen Mangel

Themenstarteram 10. März 2024 um 17:09

Hallo,

ich bin auf der Suche nach Erfahrungen zum Thema Rücktritt aus dem Leasing.

Folgendes ist der Fall:

Bereits im November hatte ich einen Defekt am Fahrzeug (wodurch es nicht mehr fuhr). Ich musste 5-6 Wochen warten, ohne das ich überhaupt mal Infos erhalte hatte. Kommunikation war hier reinste Katastrophe.

Seit dem ich das Fahrzeug nun wieder habe, habe ich ein knacken. Leider aber halt nicht immer sondern eher sporadisch. Manchmal sehr häufig, manchmal gar nicht. Aber es ist halt immer wieder da.

Vor 4 Wochen war ich dann beim Vertragspartner in der Werkstatt, wir sind ne Runde gefahren und natürlich war das Geräusch bis auf ein ganz kurzes mal, nicht da. Wir hatten das dann auf der Bühne aber man konnte natürlich nichts sehen.

Daraufhin wurde mir ein Termin gegeben, der dann letzte Woche war. Das Fahrzeug war erneut zwei Tage in beim Audi Vertragspartner. Der Mitarbeiter rief mich dann nach einigen Stunden an, er höre kein knacken. Also fragte er, ob er das Fahrzeug mit nach Hause nehmen kann, um auf der Fahrt nach Hause und nächsten morgen zur Arbeit, nochmal hören kann. Aber auch da, angeblich nichts zu hören.

Ich hab das Fahrzeug dann abgeholt, und siehe da. Wieder das knacken zu hören...

Ich bin ehrlich, mittlerweile hab ich kein Bock mehr auf das Fahrzeug, weil es nur Probleme macht und ich mit dem ganzen Service absolut unzufrieden bin.

Nun hatte ich gehört (und in einem Video ebenfalls gehört), das man wohl nur einen Nachbesserungsversuch denen überlassen muss und nicht mehr zwei, wie das mal war.

Mein Gedanke wäre nun, das Fahrzeug zurückzugeben. Das Fahrzeug kostet neu 120.000€ und ist natürlich absolut unter aller Kanone, das man beim fahren ab und zu ein klacken/knacken hört, was die offenbar nicht beheben weil sie es angeblich nicht Reproduzieren können.

Daher nun meine eigentliche Frage:

Hat jemand Erfahrung oder vielleicht sogar ein Musterschreiben zu einem Rücktritt wegen nicht behobenen Mangel nach Nachbesserungsversuch?

In dem Sinne war ich ja bereits sogar zwei mal vor Ort. Einmal hab ich das Fahrzeug direkt wieder mitbekommen mit einem neuen Termin und beim zweiten mal wurde nichts gemacht, weil mans angeblich nicht reproduzieren könne.

Ich weiß nun nur nicht, ob ich z.B. eine Frist setzen muss, liest man häufig, allerdings gab es ja schon Nachbesserungs Versuche. Das wäre dann ja schon das 3. mal wo ich in die Werkstatt müsste.

Wäre sehr dankbar, wenn mir jemand seine Erfahrungen teilen oder sogar vielleicht ein Muster etc. geben kann.

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12 Antworten

Filme mal alle deine Fahrten und präsentiere Audi Deinen Erfahrungen.

Themenstarteram 10. März 2024 um 17:29

Zitat:

@HG320i schrieb am 10. März 2024 um 18:29:02 Uhr:

Filme mal alle deine Fahrten und präsentiere Audi Deinen Erfahrungen.

Problem ist, du hörst es halt kaum. Ich hab Videos, da hört man so ganz ganz leise das knacken/klacken. Es ist halt nicht mega laut, deshalb schwer aufzunehmen.

Frag einen Anwalt.

 

Wenn du das nicht willst: Für den Rücktritt reicht ein bloßes "ich will die Karre nicht mehr".

 

Ob du zum Rücktritt berechtigt bist, ist die andere Frage. Aus dem geschilderten Sachverhalt sehe ich schon Probleme beim Nachweis des Mangels selbst. Die Frage, ob die Nacherfüllung zwei Mal fehlgeschlagen ist, kommt erst später.

Nicht übersehen, dass beim Leasing dein Vertragspartner der Leasinggeber ist, du aber dessen Rechte aus abgetretenem Recht gegen den Verkäufer geltend machst, der gar nicht dein Vertragspartner ist.

 

Rechtsberatung dürfen übrigens grundsätzlich nur Anwälte.

 

Hatte ich erwähnt, dass du mit einem Anwalt sprechen solltest? Internetforen sind für Rechtsberatung regelmäßig eher ungeeignet.

 

Such dir einen Anw.....ok, ich denke es ist klar, was ich sagen will.

Themenstarteram 10. März 2024 um 17:39

Zitat:

@cdyna schrieb am 10. März 2024 um 18:37:09 Uhr:

Frag einen Anwalt.

Wenn du das nicht willst: Für den Rücktritt reicht ein bloßes "ich will die Karre nicht mehr".

Ob du zum Rücktritt berechtigt bist, ist die andere Frage. Aus dem geschilderten Sachverhalt sehe ich schon Probleme beim Nachweis des Mangels selbst. Die Frage, ob die Nacherfüllung zwei Mal fehlgeschlagen ist, kommt erst später.

Nicht übersehen, dass beim Leasing dein Vertragspartner der Leasinggeber ist, du aber dessen Rechte aus abgetretenem Recht gegen den Verkäufer geltend machst, der gar nicht dein Vertragspartner ist.

Rechtsberatung dürfen übrigens grundsätzlich nur Anwälte.

Hatte ich erwähnt, dass du mit einem Anwalt sprechen solltest? Internetforen sind für Rechtsberatung regelmäßig eher ungeeignet.

Such dir einen Anw.....ok, ich denke es ist klar, was ich sagen will.

Mir ist natürlich klar, das der Weg vermutlich über einen Anwalt geht. Nichts desto trotz wollte ich zumindest mal schauen, ob es ähnliche Erfahrungen gibt.

Einfach weil "ich will die Karre nicht mehr", ist ja nicht so. Es gab schon einige Probleme, weshalb ich schon vermehrt in das Fahrzeug beim Vertragspartner in der Werkstatt hatte. Das weiß der Händler, über den ich das Fahrzeug habe, auch.

Das sowas am Ende vermutlich nur über den Anwaltsweg geht, ist mir natürlich klar...

Ich sehe es auch so:

1. Mangel beweisen (was bei sporadischen Fehlern regelmäßig kaum/nicht gelingt), das hat bisher bei Dir (noch) nicht geklappt

2. 2 Nachbesserungsversuche des Verkäufers, die den konkreten Mangel nicht beheben konnten

dann ist

3. der Rücktritt vom Vertrag möglich

Das bedeutet also auch, wenn ständig ein anderer Mangel auftritt (und sei es z.B. Knacken an einer anderen Stelle) hat der Verkäufer (nach Feststellung des Mangels) jedes Mal 2 Versuche, um das zu beheben und dann geht es von vorne los...

Tipp von mir: alles schriftlich belegen (Reparaturannahmeschein mit "festgestellten Knacken von XXX").

Ich habe vor langer Zeit (da hieß das noch "Wandlung") das erfolgreich ohne Anwalt abgeschlossen, aber da war die schriftlich belegte Sachlage eindeutig und ich habe auch den Abschluss eines neuen Leasingvertrages beim selben AH zugesagt. Heute würde ich bei gleicher Ausgangssituation über einen Fachanwalt nachdenken, es gilt dann noch, die "Nutzungsentschädigung", die man für die gefahrenen Kilometer zu zahlen hat, zu verhandeln...

@Reudiga

Ich hatte vor einigen Jahren ( 2018 ) ebenfalls ein Knacken bei einem neuen Leasingfahrzeug in der gleichen Preisklasse. Allerdings war es zu hören und reproduzierbar. Ende vom Lied war dann schließlich die "Wandlung", nachdem das Fahrzeug nach mehreren erfolglosen Versuchen der Niederlassung schließlich sechs Wochen im Werk (München )zur "Untersuchung und Reparatur" war und anschließend genau die gleichen Geräusche machte.

Wandlung wurde mir dann sogar vom Händler vorgeschlagen. Lief alles komplett ohne Anwalt ab. Über die Rücknahmemodalitäten wurde mit der Geschäftsleitung verhandelt. Alles zu meiner Zufriedenheit. Hatte vorher ein informatorisches Gespräch bei einem Anwalt.

Wäre aber nicht nötig gewesen.

Solltest du das auch vorhaben und so wie ich eine Anzahlung geleistet haben, denk daran, dass diese Anzahlung verzinst wird. Und zwar damals mit 4 %. Komischerweise wußte das selbst die Mitarbeiterin des Herstellers nicht und mußte sich erst bei der Rechtsabteilung erkundigen. Der Rest lief wie gesagt problemlos ab.

Wie meine Vorredner schon geschrieben haben wäre es ganz wichtig dass das Geräusch auf irgendeine weise dokumentiert wird. Ich habe derzeit bei einem komplett anderen Auto das gleiche Problem und wurde erst ernst genommen als das auf Video dokumentiert war.

Auch hier hat die Werkstatt diverse Versuche unternommen. Eine komplette Rückabwicklung wurde angeboten, da ich aber den Umweltbonus bekommen habe und jetzt nicht mehr da bekommen würde, bin ich noch am hin und her überlegen.

Man sollte auch berücksichtigen, dass ein Mangel schon recht schwerwiegend sein muss, damit er zur Rückabwicklung des Leasingvertrags führen kann. Und ob das bei einem "Knacken", das wohl eher leise und v.a. kaum nachweisbar ist, der Fall ist?

am 11. März 2024 um 15:18

Ein „Knacken“ das nur vom TE zu hören ist, wird für eine Rückabwicklung nicht reichen.

 

Meine Frau würde sagen……“mach das Radio an, dann hörst du es nicht mehr“

Ich würde es mal so sagen, das Knacken alleine reicht wahrscheinlich nicht aber wenn das Knacken von einem Bauteil ausgelöst wird, das entsprechend beschädigt oder mangelhaft ist und auch entsprechend gravierend ist, dann kann es durchaus zum Rücktritt berechtigen.

Zitat:

@BrumbrummFahrer schrieb am 11. März 2024 um 17:24:19 Uhr:

Ich würde es mal so sagen, das Knacken alleine reicht wahrscheinlich nicht aber wenn das Knacken von einem Bauteil ausgelöst wird, das entsprechend beschädigt oder mangelhaft ist und auch entsprechend gravierend ist, dann kann es durchaus zum Rücktritt berechtigen.

Oder zur erfolgreichen Reparatur.

Wie ist es hier weiter gegangen?

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